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1 Pirk, Stephanie Von: Kraft, Volker - IVB1 - Gesendet: Donnerstag, 26. Januar :30 An: ''kai.schollendorf@bmi.bund.de' (kai.schollendorf@bmi.bund.de)' Cc: 'OeSI3@bmi.bund.de'; Kirchner, Heino Betreff: ++ EILT SEHR ++ FRIST 25 JAN 2016 DS ++ Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes - Vorbereitung Kabinettbefassung Anlagen: BMJV_170125_Regierungsentwurf_mit EAÜ rein.docx Lieber Herr Schollendorf, wie telefonisch angekündigt, anbei unsere Anmerkungen zum fortgeschriebene Gesetzentwurf. Gegen den Vorschlag zu 77 Absatz 3 BKAG-E werden keine Einwände erhoben. Ich bin jetzt gleich in einer Besprechung, müsste aber spätestens gegen 15:45 Uhr wieder greifbar sein. Viele Grüße Volker Kraft Volker Kraft Leiter des Referats IV B 1 (Polizeirecht, Recht der Nachrichtendienste, Ausweis- und Melderecht) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Mohrenstraße 37, Berlin Telefon: 030/ Mail: kraft-vo@bmjv.bund.de Internet: < 1

2 Von: Gesendet: Mittwoch, 25. Januar :11 An: Poststelle; Cc: Kraft, Volker - IVB1 -; Kirchner, Heino; Claus, Susanne; Becker, Monika - RB3 -; gertrud.husch@bmwi.bund.de; arbeitsgruppe22@bfdi.bund.de; nils.bergemann@bfdi.bund.de; gabriele.loewnau@bfdi.bund.de; Jefferys, Ulrike; RegOeSI3@bmi.bund.de; OeSI3@bmi.bund.de; Nora.Grimm@bmf.bund.de; Mareike.Bartels@bk.bund.de; Claudia.Legenstein- Wachtel@bk.bund.de; Rainer.Stentzel@bmi.bund.de; Jan.Zanner@bmi.bund.de; Paul.Gaitzsch@bmi.bund.de Betreff: ++ EILT SEHR ++ FRIST 25 JAN 2016 DS ++ Gesetz zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes - Vorbereitung Kabinettbefassung Bundesministerium des Innern ÖS I /1#5 Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage übersende ich den nochmals überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes und bitte um Ihre Stellungnahme bis Mittwoch, den 25. Januar 2017 (DS) an das Referatspostfach (oesi3@bmi.bund.de). Die Frist ist der besonderen Eilbedürftigkeit des Vorhabens geschuldet. Im Hinblick auf die für den 1. Februar 2017 vorgesehene Kabinettsbefassung werden Ihnen die notwendigen Dokumente Anschreiben an den Chef des Bundeskanzleramts, Beschlussvorschlag und Sprechzettel für den Regierungssprecher im Laufe des 25. Januar 2017 zugehen. Wir werden Sie um Mitzeichnung dieser Entwürfe bis Donnerstag, 26. Januar 2017, 10 Uhr bitten. 2

3 Gegenüber der am 21. November 2016 versandten Fassung haben sich aus bilateralen Abstimmungen mit dem BMJV eine Reihe von Änderungen ergeben, insbesondere eine weitere Ausdifferenzierung und Systematisierung der Regelungen zur Umsetzung der Anforderungen des Grundsatzes der hypothetischen Datenneuerhebung, zum Informationssystem des Bundeskriminalamtes und zum polizeilichen Informationsverbund - insbesondere zur Kennzeichnung von Daten ( 14), zu Zugriffsberechtigungen ( 15) und zur Festlegung von Relevanzkriterien im Hinblick auf die Datenverarbeitung im Verbund ( 30); weitere Anpassung insbesondere im Bereich der Vorschriften zur Datenübermittlung ( 25 bis 28) und des Abschnitts 9 an die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen im Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz- Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU DSAnpUG-EU); zu diesem Gesetzentwurf sind Ihnen mit vom 24. Januar 2017 die Kabinettunterlagen mit der Bitte um Mitzeichnung zugegangen; die Verweise in das Bundesdatenschutzgesetz beziehen sich auf diesen Entwurf. Zudem enthält der Gesetzentwurf in Umsetzung der von den Herren Ministern Maas und Dr. de Maizière am 10. Januar 2017 getroffenen Vereinbarungen in den 55 und 56 Regelungen zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Gefährdern, die um eine Strafnorm ( 87) ergänzt werden. Wegen der Bindung des Inkrafttretens des neu strukturierten Bundeskriminalamtgesetzes an das Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes im Mai 2018 werden diese Regelungen zudem in einem neuen Artikel 2 in das bestehende Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten als 20y und 20z und 39 eingefügt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Kai Schollendorf Referat ÖS I 3 Polizeiliches Informationswesen; BKA-Gesetz; Datenschutz im Sicherheitsbereich Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 140, Berlin Tel: Mobil: kai.schollendorf@bmi.bund.de Internet: < 3

4 Von: Schollendorf, Kai, Dr. Gesendet: Dienstag, 10. Januar :19 An: BKM-Poststelle_; BMAS Referat SV; BMEL Poststelle; BMG Posteingangstelle, Bonn; BMVG BMVg Poststelle; BFDI Poststelle, Poststelle Cc: BK Klee, Kristina; BK Papenkort, Katja; BK Richard, Corinna; BMF Reichelt, Sacha; BMF Grimm, Nora; BMJV Kraft, Volker; BMJV Kirchner, Heino; BMJV Claus, Susanne; BMJV Becker, Monika; BMWI Husch, Gertrud; BFDI Arbeitsgruppe, 22; BFDI Bergemann, Nils; BFDI Löwnau, Gabriele; BMJV Jefferys, Ulrike; RegOeSI3; OeSI3_; BMF Grimm, Nora; BK Bartels, Mareike; BK Legenstein-Wachtel, Claudia; Stentzel, Rainer, Dr.; Zanner, Jan; Gaitzsch, Paul, Dr. Betreff: Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes; hier: Abschließende Ressortabstimmung ÖS I /1#5 Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage übersende ich den Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundeskriminalamtgesetzes. Der Entwurf schreibt den mit nachstehender vom 21. November 2017 übersandten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Datenschutzes und der Zentralstellenfunktion im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten fort. Änderungen gegenüber der Vorfassung sind im Änderungsmodus kenntlich gemacht. Ihre Stellungnahme erbitte ich bis Donnerstag, den 12. Januar 2017 (DS), an das Referatspostfach ÖS I 3 (oesi3@bmi.bund.de). Sollte bis dahin keine Stellungnahme vorliegen, möchte ich von Ihrer Zustimmung ausgehen. Gerne können Sie auch vorab mitteilen, zu welchen Normen oder Fragestellungen aus Ihrer Sicht grundlegende Probleme bestehen, die ggf. eine Klärung auf Abteilungsleiter- oder Staatssekretärsebene erfordern. Falls erforderlich, müssten diese Gespräche zu Beginn der kommenden Woche stattfinden. Die Kabinettbefassung ist für den 25. Januar 2017 vorgesehen. Dieser Termin muss zwingend gehalten werden, um die parlamentarischen Beratungen noch im März zu ermöglichen. Hinweis für das BMJV: Das BMJV wird um Abschluss der Rechtsprüfung nach 46 GGO gebeten. Mit freundlichen Grüßen 4

5 Im Auftrag Dr. Kai Schollendorf Referat ÖS I < Datei: _Referentenentwurf_BKAG_Vergleichsfassung_Ressortrunde_2.docx >> Von: OeSI3_ Gesendet: Montag, 21. November :40 An: poststelle@auswaertiges-amt.de; BKM-Poststelle_; BMAS Referat SV; poststelle@bmbf.bund.de; BMEL Poststelle; poststelle@bmf.bund.de; Poststelle@BMFSFJ.BUND.DE; BMG Posteingangstelle, Bonn; poststelle@bmjv.bund.de; poststelle@bmu.bund.de; BMVG BMVg Poststelle; poststelle@bmvi.bund.de; poststelle@bmwi.bund.de; poststelle@bmz.bund.de; poststelle@brh.bund.de; bwv-servicestelle@brh.bund.de; poststelle@bk.bund.de; nkr@bk.bund.de; BFDI Poststelle, Poststelle Cc: BK Klee, Kristina; BK Papenkort, Katja; BK Richard, Corinna; BMF Reichelt, Sacha; BMF Grimm, Nora; BMJV Kraft, Volker; BMJV Kirchner, Heino; BMJV Claus, Susanne; BMJV Becker, Monika; BMWI Husch, Gertrud; BFDI Arbeitsgruppe, 22; BFDI Bergemann, Nils; BFDI Löwnau, Gabriele; BMJV Jefferys, Ulrike; OeSI3_; RegOeSI3 Betreff: WG: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Datenschutzes und der Zentralstellenfunktion im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten ÖS I /1#5 Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage übersende ich den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Datenschutzes und der Zentralstellenfunktion im Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten. Gegenüber der am 18. August 2016 versandten Fassung haben sich eine Reihe von Änderungen ergeben, insbesondere 5

6 Umgestaltung von Artikel 1 als Ablösegesetz, Überarbeitung der Erhebungsbefugnisse des BKA in 9 BKAG-E (stärkere Orientierung am bisherigen Regelungsgehalt), Regelung zu den Grundfunktionen des Informationssystems des BKA ( 12 BKAG-E) und des polizeilichen Informationsverbundes ( 26 Absatz 2 BKAG-E), Aufnahme einer Regelung zum Zugriffsmanagement auf das Informationssystem des BKA ( 13 BKAG-E), Überarbeitung von 16 und 17 BKAG-E (Kategorien der zu speichernden Personen), Überarbeitung der Vorschriften zur Übermittlung im internationalen Bereich und zu den Übermittlungsverboten ( 24 und 25 BKAG-E), Weitere Anpassung der Vorschriften zu den Gefahrenabwehrbefugnissen zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April 2016, Aufnahme eines neuen Abschnitts 8 zur Ausgestaltung der neuen Aufgabe des BKA zur Eigensicherung, Umfangreiche Anpassung der Datenschutzvorschriften an den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680, Verweise im Regelungsteil auf das Bundesdatenschutzgesetz beziehen sich auf diesen Entwurf. Zur Arbeitserleichterung ist der Entwurf in zwei Fassungen beigefügt: Als Änderungsfassung, in der im Änderungsmodus alle Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf (in Form eines Ablösegesetzes) gekennzeichnet sind, und als Reinschrift. In beiden Fassungen sind Vorschriften des derzeit geltenden BKAG, die inhaltlich unverändert geblieben sind, in orangefarbener Schriftfarbe gehalten. Dies gilt auch dann, wenn sie einen neuen Regelungsstandort erhalten haben. Für eine Stellungnahme bis Montag, den 28. November 2016 (DS) an das Referatspostfach (oesi3@bmi.bund.de) bin ich dankbar. Die Frist ist der besonderen Eilbedürftigkeit des Vorhabens geschuldet. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf am Freitag, 25. November 2016, 14:00 Uhr, an die Länder und Verbände zu übersenden. Sollten hiergegen Bedenken bestehen, bitte ich um Mitteilung per bis Freitag, den 25. November 2016, 10:00 Uhr, an das Referatspostfach oesi3@bmi.bund.de. Sollten mir bis dahin keine Bedenken mitgeteilt worden sein, gehe ich von Ihrer Zustimmung zur Einleitung der Länder- und Verbändebeteiligung aus. Bei der Übersendung an die Länder und Verbände wird auf die noch laufende Ressortabstimmung hingewiesen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass das Gesetz zustimmungspflichtig ist und voraussichtlich für die informationstechnischen Systeme der Polizeien der Länder von großer Bedeutung ist. Daher soll den Ländern ausreichend Zeit zur Durchsicht und Stellungnahme gegeben werden. Hinweis für das BMJV: Das BMJV wird um rechtssystematische und rechtsförmliche Prüfung gemäß 46 GGO gebeten. 6

7 Zu Klärung weiterer Fragen lade ich Sie zu einer Ressortbesprechung für Donnerstag, den 1. Dezember 2016, 9:30 bis 13:00 Uhr, in das Bundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, Berlin, Raum C ein. Sofern Sie Bedarf haben, an der Besprechung im Wege einer Videokonferenz teilzunehmen, bitte ich um rechtzeitige Mitteilung, um dies technisch zu ermöglichen. < Datei: Referentenentwurf BKAG mit Änderungen.docx >> < Datei: Referentenentwurf BKAG.docx >> Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Kai Schollendorf Referat ÖS I 3 Polizeiliches Informationswesen; BKA-Gesetz; Datenschutz im Sicherheitsbereich Bundesministerium des Innern Alt-Moabit 140, Berlin Tel: Mobil: kai.schollendorf@bmi.bund.de Internet: < 7

Bost, Axel, EB2 12 Von: gorsinsky-ma@bmj.bund.de Gesendet: Donnerstag, 7. März 2013 09:50 An: 507-1@auswaertiges-amt.de; 507-RI@auswaertiges-amt.de; christeljagst@bk.bund.de; oliver.kiein@bk.bund.de; k11@bkm.bmi.bund.de;

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