Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 1

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Transkript:

Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 1 1. VORHABEN 1.0 Allgemeines Projekt: Regionale Schiessanlagen Koordinaten: div. Koordination mit Vorhaben: Prättigauerstrasse (Umfahrung Küblis) Planbeilagen: 1 Dringlichkeit: kurz bis mittelfristig Finanzbedarf: klein Ersetzt Objektblatt Nr.: Jahr: 1.1 Beschreibung / Vorgehen In der Region Prättigau verfügen alle Gemeinden, mit Ausnahme von St. Antönien-Ascharina, über einen eigenen Schiessstand (300 m - Anlage). In den Gemeinden Luzein und Schiers sind sogar zwei Schiessstände vorhanden. Ortsfeste Jagdschiessanlagen existieren in den Gemeinden: Fanas (BKPJV-Sektion Sassauna) Klosters (BKPJV-Sektion Klosters) Luzein (BKPJV-Sektion Madrisa). Eine erste Beurteilung der Schiessanlagen wurde bereits im Jahre 1980 im Rahmen der Schiessplatzerhebung in Zusammenarbeit mit dem eidgenössischen Schiessoffizier des Kreises 20 vorgenommen. Diese Beurteilung wurde 1990 nachgeführt. Für die einzelnen Schiessanlagen wurden folgende Konflikte aufgezeigt: Conters: Furna: Jenaz: Nähe Reservebaugebiet Konflikt mit Wanderweg Nähe Bauzone Klosters: Konflikt mit Wanderweg (300 m - Anlage) Luzein: Rand Bauzone, Lärmklagen (Stand Dalvazza) St. Antönien: Nähe Bauzone Seewis: Konflikt mit Wanderweg (Fadära). Nach den Inventargrundlagen des Amtes für Raumplanung besteht für die 300 m - Schiessanlage in Schiers ein schwerwiegender Konflikt mit einer vorgesehenen Anlage des Bundes. Nähere Angaben werden nicht gemacht. In Zusammenhang mit dem Neubau der Prättigauerstrasse im Raume Küblis ergeben sich für den Schiessstand Dalvazza (Gemeinde Luzein) sowie der Jagdschiessanlage der BKPJV-Sektion Madrisa (Anlage Schaniela, Gemeinde Luzein) weitere Konflikte, ist doch dieser Standort als Materialdeponie für den Tunnelausbruch der Umfahrung Küblis vorgesehen. Dies bedeutet, dass diese beiden Schiessstände verlegt werden müssen. Die Verlegung der 300 m - Anlage ist im Auflageprojekt der Umfahrung Küblis enthalten. Der neue Standort liegt ca. 300 m nordöstlich der bestehenden Schiessanlage, ebenfalls im Schanielatobel. Im Frühjahr 1992 überprüfte das Amt für Umweltschutz die meisten bestehenden Schiessanlagen hinsichtlich Lärmemmissionen. Die Beurteilung erfolgte aufgrund der Anzahl Schiesstage (Schiessanlässe) und der verschossenen Munition. Lärmmessungen wurden nur in speziellen Fällen durchgeführt. Die Abklärungen haben keine schwerwiegenden Lärmkonflikte mit Bauzonen ergeben, die eine Aufhebung oder Verlegung eines Schiessstandes erfordern würde.

Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 2 Hinsichtlich der Jagdschiessanlagen bzw. Jagdschiessplätze hat das Amt für Raumplanung bei den zuständigen Sektionen der BKPJV Abklärungen getroffen. Zu den einzelnen Jägersektionen und ihren Jagdschiessanlagen können folgende Angaben gemacht werden: Sektion Klosters (Nr. 22): Sektion Madrisa (Nr. 27): Sektion Prättigau (Nr. 38): Sektion Sassauna (Nr. 73): Bestehende Jagdschiessanlage mit acht 100 m Scheiben und zwei Hasenanlagen. Standort: Ganda, nördlich Klosters-Dorf (übriges Gem.gebiet) Koordinaten: 786 150 / 195 725. Diese Anlage ist aus Sicherheitsgründen sehr problematisch (Wanderwege!) und hätte ursprünglich bereits 1992 durch eine Ersatzanlage beim 300 m Schiessstand im Gebiet Niesen abgelöst werden sollen. Diese Verlegung der Jagdschiessanlage in den Raum Niesen (Gulfia) ist nun für 1994 vorgesehen. Das Projekt sieht neben einer 100 m Anlage auch eine Hasenanlage sowie eine Anlage für den laufenden Bock vor. Standort: Niesen (Gulfia), übriges Gemeindegebiet Koordinaten: 777 510 / 198 700. Bestehende Jagdschiessanlage mit zwei 100 m Scheiben und einem Hasenstand muss voraussichtlich in Zusammenhang mit dem Bau der Prättigauerstrasse verlegt werden. Neuer Standort noch offen. Nach Auffassung der Sektion Madrisa mit neuer 300 m Anlage der Gemeinde Luzein zusammenlegen. Standort: Schaniela (übriges Gemeindegebiet) Koordinaten: 777 510 / 198 700. Die Sektion verfügt zur Zeit über keine offizielle Jagdschiessanlage. Der Vorstand der Sektion hat verschiedene mögliche Standorte geprüft. Nach Auffassung des Vorstandes der Sektion ist der vorgesehene Standort im Schraubachtobel geeignet. Schiesslärmmessungen durch den Eidgenössischen Schiessoffizier im Juli 1990 zeigen, dass die Anforderungen gemäss Lärmschutzverordnung vollumfänglich erfüllt werden. Die Standortgemeinde Schiers lehnt diesen Standort allerdings ab und schlägt einen Standort im Gebiet Prada/Lötschtobel in der Gemeinde Grüsch vor, welcher wiederum von der Gemeinde Grüsch abgelehnt wird. Möglicherweise ergeben sich in Zusammenhang mit der Konfliktlösung der 300 m Schiessanlage in Schiers neue Lösungsmöglichkeiten. Neuerstellte Jagdschiessanlage mit vier 100 m Scheiben und einem Hasen stand. Standort: Solcs, nordöstlich von Fanas Koordinaten: 770 000 / 206 390 (Hasenstand) 770 150 / 206 495 (100m Stand). 1.2 Grundlagen Rechtsgrundlagen: Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) vom 22. Juni 1979 und eidgenössische Raumplanungsverordnung (RPV) vom 2. Oktober 1989. Bundesgesetz über die Militärorganisation (MO) vom April 1907. Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG) vom 7. Oktober 1983 und Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988.

Nen n% Onneem'sztMeteegf".V.em"'""""""'e."'" Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 3 Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986. Raumplanungsgesetz für den Kanton Graubünden (KRG) vom 20. Mai 1973 und kantonale Raumplanungsverordnung (KRVO) vom 26. November 1986. Kantonale Umweltschutzverordnung (KUVO) vom 22. November 1984. Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KUVP) vom 1. August 1991. Kantonales Gesetz über die Jagd und den Wildschutz vom 4. Juni 1989 mit Vollziehungsverordnung vom 28. Februar 1989 und Ausführungsbestimmungen vom 19. März 1990. Gesetz über die Jagd und den Wildschutz im Kanton Graubünden (Jagdgesetz) vom 4. Juni 1989 und Vollziehungsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz sowie Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Jagdgesetz. Planungsgrundlagen allgemein: Dokumentation: Planung ziviler Schiessanlagen im Rahmen der regionalen Richtplanung. Planungsgrundlagen projektbezogen: Auflage-Projekt Prättigauerstrasse, Umfahrung Küblis (noch nicht genehmigt) Projektpläne der Jagdschiessanlage der Sektion Klosters mit Standort in der Gulfia. 1.3 Ziele / Grundsätze / Konzepte Der Grundsatz zur Regionalisierung und Kombination von 300 m Anlagen mit Jagdschiessanlagen gilt auch für die Region Prättigau. Nachdem aber in den vergangenen Jahren verschiedene Schiessstände moderasiert und den strengeren Anforderungen an den Lärmschutz angepasst worden sind, dürften die Möglichkeiten zur Anwendung dieses Grundsatzes nur noch in reduziertem Mass gegeben sein. Handlungsbedarf besteht noch im Raum Dalvazza / Küblis hinsichtlich der Verlegung der 300 m und der Jagdschiessanlage sowie im Einzugsbereich der Jägersektion Prättigau für den Bau eines Jagd schiessstandes im Raum Schiers sowie eine altfällige Verlegung der 300 m Anlagen von Schiers und St. Antönien bzw. St. Antönien-Ascharina. Die Erarbeitung eines Konzeptes für eine überkommunale Schiessanlage im Raum Küblis / Conters / Luzein und für regionale Jagdschiessanlagen entspricht dem raumplanerischen Grundsatz der haushälterischen Nutzung des Bodens und der Bündelung der Lärmimmissionen. Die neue 300 m Anlage im Raume Dalvazza / Küblis liegt im Einzugsbereich der Gemeinden Küblis, Luzein und Conters. Langfristig kann diese Anlage sämtlichen Schützen dieser drei Gemeinden dienen. 2. AUSWIRKUNGEN 2.1 Räumliche Auswirkungen Die räumlichen Auswirkungen von überkommunalen oder regionalen Schiess- bzw. Jagdschiessanlagen sind in der Regel minimal und meistens von lokaler Bedeutung (z.b. Parkierung neben dem Schiessstand). Punktuelle Konflikte sind allerdings nicht auszuschliessen. Eine abschliessende Beurteilung ist in der Regel erst möglich, wenn konkrete Projektunterlagen vorliegen.

Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 4 Schiessanlage Dalvazza / Küblis und Umgebung (7.301.1) Die Abklärungen und Konfliktbereinigung erflogte im Rahmen des Projektes Prättigauerstrasse (Umfahrung Küblis). Es liegen weder schwerwiegende Konflikte noch Einsprachen vor. Das Projekt Prättigauerstrasse ist allerdings noch nicht genehmigt und der Baubeginn ist noch völlig offen. Jagdschiessanlage Sektion Klosters (7.301.2) Da diese Anlage an die 300 m Anlage von Klosters angegliedert wird, sind keine Konflikte zu erwarten. Jagdschiessanlage Sektion Madrisa (7.301.3) Sofern diese Anlage mit der 300 m Anlage Dalvazza / Küblis (7.301.1) zusammen als kombinierte Anlage erstellt wird, sind keine weiteren Konflikte zu erwarten. Schiessanlage St. Antönien (7.301.4) Die Schiessanlage dient den Gemeinden St. Antönien und St. Antönien-Ascharina. Die bestehende 300 m Schiessanlage von St. Antönien befindet sich nahe bei der Bauzone und ist baulich in einem schlechten Zustand. Durch einen Lawinenniedergang wurde zudem der Scheibenstand teilweise beschädigt, so dass die Anlage zur Zeit nicht benutzt werden kann. Der Militärschiessverein St. Antönien strebt daher eine Verlegung dieser Schiessanlage an. Zusammen mit dem Eidgenössischen Schiessoffizier wurden vier verschiedene Standorte evaluiert, es sind dies: bestehender Standort (Sanierung und Verbesserung), Marschall - Wisli, Matten - Holzboden, Roneggen - Kopfwald. Lärmmessungen durch den Eidgenössischen Schiessoffizier ergaben für den Standort Roneggen - Kopfwald die besten Resultate. Dieser Standort liegt auch von der Erschliessung her günstig, befindet er sich doch direkt an der Kantonsstrasse. Für die weiteren Abklärungen dürfte daher der Standort Roneggen - Kopfwald im Vordergrund stehen. Eine Sanierung am bestehenden Standort ist allerdings nicht völlig auszuschliessen, sofern mit geeigneten baulichen Massnahmen die Lärmschutzbestimmungen eingehalten werden können. 2.2 Auswirkungen auf die Umwelt Mit der Zusammenlegung oder Verlegung von Schiessanlagen ergeben sich im Bereich Lärmimmissionen in der Regel Verbesserungen gengüber dem heutigen Zustand. Dies trifft besonders auf den Schiessstand Luzein-Dalvazza (Richtplanvorhaben 7.301.1 und 7.301.3) zu. Der bestehende Schiessstand ist für erhebliche Lärmimmissionen im Siedlungsgebiet von Dalvazza und Küblis verantwortlich. Mit einer Verlegung an den neuen Standort ergibt sich eine erhebliche Reduktion der Lärmimmissionen. Auch die Verlegung der Jagdschiessanlage Klosters (Richtplanvorhaben 7.301.2) und des 300 m Schiessstandes von St. Antönien (Richtplanvorhaben 7.301.4) ergeben Verbesserungen im Vergleich zur heutigen Situation.

,.«...2:,xese Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 5 3. INFORMATION, MITWIRKUNG, ZUSAMMENARBEIT Der Jagdschiessstand Klosters-Dorf (7.301.2) und die 300 m Schiessanlage St. Antönien (7.301.4) werden auf Wunsch der Gemeinden Klosters-Serneus bzw. St. Antönien in den Richtplan aufgenommen. Die Gemeinde Conters hat kein Interesse an einer Beteiligung am vorgesehenen 300 m Schiessstand in Dalvazza (7.301.1), da die eigene 300 m Schiessanlage kürzlich saniert wurde. Der ursprünglich vorgesehene Jagdschiessstand der Sektion Prättigau (BKPJV) im Schraubachtobel wird von der Standortgemeinde Schiers vollumfänglich abgelehnt. Der von ihr vorgeschlagene Alternativstandort im Gebiet Prada/Lötschtobel wird wiederum von der Gemeinde Grüsch (Standortgemeinde) klar abgelehnt. Nach Auffassung der Gemeinde Grüsch genügt die kürzlich erstellte Jagdschiessanlage in der Gemeinde Fanas den Bedürfnissen. Die vom Bündner Naturschutzbund vorgeschlagene Zusammenlegung mit dem bestehenden 300 m Schiessstand in Schiers ist aus den eingangs aufgeführten Gründen (Konflikt mit projektierter Bundesbaute) mindestens im jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Stimmberechtigten der Gemeinde St. Antönien-Ascharina lehnten die 300 m Schiessanlage (Objekt Nr. 7.301.4, Vororientierung) im Gebiet Roneggen - Kopfwald ab (Gemeindeversammlung vom 26. Mai 1994). 4. BETEILIGTE STELLEN Federführung: Pro Prättigau Gemeinden: Luzein, Klosters-Serneus, Küblis, St. Antönien, St. Antönien-Ascharina, evtl. weitere Gemeinden Regionen: Prättigau Kanton: ARP, AfU, TBA Bund: ESO 20 Weitere: Schützenvereine, BKPJV Sektionen Klosters, Madrisa und Prättigau. 5. RICHTPLANREGELUNG 5.1 Stand der Koordination Schiessanlage 300 m Dalvazza / Küblis und Umgebung (7.301.1.): Jagdschiessanlage Sektion Klosters (7.301.2) Jagdschiessanlage Sektion Madrisa in Dalvazza (7.301.3): Festsetzung Festsetzung Festsetzung Schiessanlage 300 m St. Antönien / St. Antönien-Ascharina (7.301.4) Vororientierung C CD c E 0 i E ce gz. cr _..1 LII w w c; a. c, = -0 c E 2 z «3 co o D 0,, > 1m. g r 3 0),,,, <..c E 2 _,- 0-1, CC,....., r m G) 2.' e n Z t.l. C 0 0 cr) cf) N.Y 0 2 E 0 c 3 (I) > 7 N L 5.2 Weiteres Vorgehen a) Landerwerb soweit nicht bereits getätigt und Baueingabe (inkl. BAB-Verfahren) zu den Projekten Luzein-Dalvazza und Klosters.

Zivile Schiessanlagen Bericht, Situationsplan 6 b) Sofern erforderlich evaluieren von möglichen Standorten für eine Jagdschiessanlagen im Gebiet der Jägersektion Prättigau bezüglich folgender Kriterien: Eignung Sicherheit Erreichbarkeit Lärm c) Weitere Abklärungen zur allfälligen Verlegung der bestehenden 300 m Anlage St. Antönien (Parkierung, Baustandort, Gestaltung etc.). Als mögliche Alternative ist auch die Mitbenutzung der geplanten Schiessanlage Dalvazza (Richtplanvorhaben 7.301.1) in die Überlegungen einzubeziehen. Weitere Schritte bei der Evaluation sind: Nutzen-Kostenvergleich zwischen einem Neubau und der Sanierung der bestehenden Anlage in St. Antönien. Anpassen der Nutzungsordnung der Standortgemeinde soweit erforderlich und Landerwerb. d) Für den Fall, dass neue Standorte für regionale Schiessanlagen bestimmt werden müssen, ist der Einsatz einer Kommission, im Sinne der Dokumentation: Planung ziviler Schiessanlagen im Rahmen der regionalen Richtplanung, angezeigt. 6. BESCHLÜSSE 6.1 Vom Vorstand der Pro Prättigau zur Kenntnis genommen am: 25. Februar 1994 6.2 Von der Regierung des Kantons Graubünden genehmigt am: Von der Regierung genehmigt gemäss Beschluss vom 9.7.96 Nr. /6.96 - Namens der Regierung Präsident: Der nzieidirektor: J. Caluori Dr. Riesen Chur, August 94/9008/F1.0/S