EU Säule sozialer Rechte

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Transkript:

Am 26.April 2017 unterbreitete die Kommission den Vorschlag für eine Empfehlung über eine Europäische Säule sozialer Rechte Com (2017) 2600 endg. Was bedeutet dies und folgt daraus? EU Säule sozialer Rechte Folie 2

Drei Fragen: Was ist deren Beweg- und Rechtsgrund? Struktur und Inhalte der Säule? Würdigung? EU Säule sozialer Rechte Folie 3

I. Wofür steht Europa? Europa ist Leitbild für Vieles! EU Säule sozialer Rechte Folie 4

Europa verfolgt drei Ziele: den Frieden, den Wohlstand und den sozialen Ausgleich! Seit 1945 ist der heiße und seit 1990 auch der kalte Krieg aus Europa verschwunden. EU Säule sozialer Rechte Folie 5

Artikel 3 III EUV ZIELE DER EU Die Union errichtet einen Binnenmarkt. Sie wirkt auf die nachhaltige Entwicklung Europas auf der Grundlage eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und von Preisstabilität, eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielt, sowie ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität hin. Sie fördert den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt. Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes. Sie fördert den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten. Sie wahrt den Reichtum ihrer kulturellen und sprachlichen Vielfalt und sorgt für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas. EU Säule sozialer Rechte Folie 6

Sozialpolitische Zuständigkeiten Einzelermächtigung, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit (Art. 4, 5 AEUV) Art. 2 III, 5 AEUV: Mitgliedstaaten koordinieren Wirtschaftspolitik und Beschäftigungspolitik Art. 3 I b AEUV: EU regelt Wettbewerb im Binnenmarkt Art. 4 AEUV: Sozialpolitik in geteilter Zuständigkeit Art. 6 AEUV: EU unterstützt bei Gesundheit und Berufsbildung EU Säule sozialer Rechte Folie 7

Artikel 9 AEUV Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen trägt die Union den Erfordernissen im Zusammenhang mit der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, mit der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, mit der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie mit einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung. EU Säule sozialer Rechte Folie 8

Artikel 153 I AEUV Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer, b) Arbeitsbedingungen, c) soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, d) Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags, e) Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, f) Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung, vorbehaltlich des Absatzes 5, g) Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder, die sich rechtmäßig im Gebiet der Union aufhalten, h) berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, unbeschadet des Artikels 166, i) Chancengleichheit von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt und Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, j) Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung, k) Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes, unbeschadet des Buchstabens c. EU Säule sozialer Rechte Folie 9

Artikel 153 IV AEUV Die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen berühren nicht die anerkannte Befugnis der Mitgliedstaaten, die Grundprinzipien ihres Systems der sozialen Sicherheit festzulegen, und dürfen das finanzielle Gleichgewicht dieser Systeme nicht erheblich beeinträchtigen; hindern die Mitgliedstaaten nicht daran, strengere Schutzmaßnahmen beizubehalten oder zu treffen, die mit den Verträgen vereinbar sind. EU Säule sozialer Rechte Folie 10

IV. Grundrechte Art. 6 EUV Grundrechte-Charta wird verbindlich Schutz vor Diskriminierungen (Art. 2 I EuGrCh) Kinderrechte, Rechte älterer und behinderter Menschen (Art. 24 f. EuGrCh) Soziale Grundrechte (Art. 27 38 EuGrCh) EU Säule sozialer Rechte Folie 11

Kampf gegen wirtschaftliche und soziale Unsicherheit Zukunftssicherung, Sicherung des eigenen Lebensstils und Chancen für junge Generation, Binnenmarkt fördert soziale Entwicklung, Gestaltung der Gesellschaft angesichts technologischer, wirtschaftlicher und sozialer Veränderungen. EU Säule sozialer Rechte Folie 12

LEITIDEEN Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt bedingen einander, Stärker einbeziehendes = inklusives Wachstum, Stärkung der Wirtschaftskraft durch soziale Investitionen, Verwirklichung und Vertiefung der EWWU, Stärkung der bestehenden sozialen Rechte und Bekräftigung. angesichts neuer sozialer Herausforderungen EU Säule sozialer Rechte Folie 13

Strukturen und Inhalte der Säule Kapitel I :Gleiche Chance auf und gleicher Zugang zum Arbeitsmarkt; Kapitel II : Gerechte Arbeitsbedingungen Kapitel III: Sozialer Schutz und Einschluss Logik: Arbeitszugang > gute Arbeit > guter Schutz! EU Säule sozialer Rechte Folie 14

Kapitel I Arbeitsmarktzugang Hochrangige, inklusive Bildung, lebenslanges Lernen Gleiche Rechte für Frauen und Männer Gleichbehandlung in allen erdenklichen Hinsichten(AGG) Aktiver Arbeitsmarkt Integration, Individualisierung, Aktivierung. EU Säule sozialer Rechte Folie 15

Kapitel II Gerechte Arbeitsbedingungen Fairness; Gleichberechtigung; unbefristete Arbeit ; befristete Probearbeit; Angemessene und gerechte Löhne; Existenzsicherung, Mindestlohn; Arbeitsnachweis; Kündigungsschutz; Anhörung Sozialer Dialog Work- Life Balance Gesunde und sichere Arbeitsbedingungen EU Säule sozialer Rechte Folie 16

Kapitel III Sozialer Schutz und Einschluss Frühkindliche, allgemeine Bildung, Kinder- und Jugendschutz, Soziale Sicherung für alle Erwerbstätigen, Mindesteinkommen nebst Arbeitsmarktintegration, Arbeitslosenversicherung für alle, Recht auf Gesundheit; Schutz behinderter Menschen; Pflege; sozialer Wohnungsbau und Zugang zu Universaldiensten ( ohne kulturelle Dienste) EU Säule sozialer Rechte Folie 17

Erste Initiativen zur Umsetzung - Richtlinienvorschlag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben - Sozialpartnerkonsultation über den Zugang zum Sozialschutz - Sozialpartnerkonsultation über die schriftliche Erklärung zum Arbeitsvertrag - Auslegungsmitteilung zur Arbeitszeitrichtlinie EU Säule sozialer Rechte Folie 18

III. Würdigung Sechstes System sozialer Rechte nach AEMR, Pakt wskrechte, ESC, EWG Gemeinschaftscharta (1989),EU- Grundrechte Charta! Möglicher Einwand: zu viele; Gegeneinwand: alles zu wenig bewusst; Unterlegt Art. 3 III EUV und macht damit Finalität der EU anschaulich; EU Säule sozialer Rechte Folie 19

Was will die Säule nicht hervorbringen: EU- Superstaat auf Kosten der Mitgliedstaaten(Empfehlung), eine Bevormundung der Mitgliedstaaten oder einen EU- Aktivismus (Konsens über acquis), individuell einklagbare Rechte( restatement), EU Säule sozialer Rechte Folie 20

Was soll die Säule? Große Linien und Konzepte; Selbstvergewisserung, Selbstbesinnung und Selbstbestimmung; Benchmark für Europäisches Semester; Umreißt das, was EU stets wollte und auch künftig will: das Europäische Sozialmodell schaffen, aufrecht erhalten und anschaulich machen! EU Säule sozialer Rechte Folie 21

Weißbuch zur Zukunft Europas und Reflexionspapier zur sozialen Dimension Europas EU Säule sozialer Rechte Folie 22

DANKE FÜR DAS INTERESSE! FRAGEN UND KOMMENTARE? Kontakt: eichenhoferberlin@t-online.de EU Säule sozialer Rechte Folie 23