Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Fachhochschulen Richtlinien für die angewandte Genderforschung an den Schweizer Fachhochschulen Bundesprogramm Chancengleichheit 2013 2016 Inhalt Einleitung... 2 1 Formale Kriterien... 2 2 Institutionelle Kriterien... 4 3 Wissenschaftliche Qualität... 4 4 Literaturverzeichnis... 5 5 Finanzierung... 5 6 Projektqualifikation... 5 7 Beilagen... 6
Einleitung Gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen vom 6. Oktober 1995 (FHSG), Artikel 16c bis der Verordnung über Aufbau und Führung von Fachhochschulen vom 11. September 1996 (FHSV) und die Botschaft vom 22. Februar 2012 über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013 bis 2016 (BFI-Botschaft) sowie dem Bundesbeschluss vom 25. September 2012 über die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2013 2016 (BBI 2012 8369), ist ein Betrag von insgesamt CHF 10 Millionen für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Fachhochschulen vorgesehen. Davon stehen den Projekten der angewandten Genderforschung ca. CHF 2.3 Millionen zur Verfügung. Um die Implementierung der angewandten Genderforschung an FH weiter zu fördern, soll diese noch stärker als bisher in die Strategie der Hochschulleitung integriert sein. Zudem soll sie künftig nicht nur für die FH interessante, umsetzungsorientierte Resultate bieten, sondern sich auch gesellschaftsrelevanten Fragestellungen zur Thematik von Gender und weiteren Ungleichheitsperspektiven (Intersektionalität) öffnen. Allerdings hat die Genderdimension nach wie vor im Zentrum der Projekte zu stehen. Zu beachten ist, dass in dieser Programmperiode ausschliesslich ausgearbeitete Forschungsprojekte evaluiert werden. Skizzen können demnach nicht mehr eingereicht werden. Die vorliegenden Richtlinien informieren über die Kriterien, die bei der Antragsausarbeitung und einreichung verbindlich zu beachten sind. Die entsprechenden Formulare wie auch die konzeptionellen Grundlagen für die Jahre 2013-2016 können von der Internetseite des SBFI heruntergeladen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen die Projektverantwortliche des SBFI, Yvonne Jänchen, gerne zur Verfügung. 1 Formale Kriterien Alle Anträge müssen die folgenden formalen Kriterien erfüllen. Andernfalls treten das SBFI und das Beratungsorgan nicht darauf ein. Der Antrag ist fristgerecht einzureichen Die Termine und Fristen für die Periode 2013-2016 finden sich in den konzeptionellen Grundlagen. Diese sind auf der Internetseite des SBFI abrufbar. Der Antrag ist vollständig und in den offiziellen Antragsformularen des SBFI einzureichen Ein vollständiger Forschungsantrag umfasst das Antragsformular für Projekte, das detaillierte Projektbudget sowie die Beilagen (Literaturverzeichnis, die CV der Projektbeteiligten, die Bestätigungen Dritter usw.) Die Formulare sind auf der Internetseite des SBFI abrufbar. Der Antrag ist als Forschungsprojekt auszuarbeiten In der BFI-Periode 2013-2016 können dem SBFI nur noch ausgearbeitete Projekte eingereicht werden. Skizzen werden nicht mehr evaluiert. Der Antrag ist unterschrieben einzureichen Die Forschungsanträge sind von der Projektleitung und von der FH-Leitung zu unterschreiben. Sind Dritte am Projekt beteiligt, ist eine von diesen unterschriebene Absichtserklärung beizufügen. 2
Die antragsstellende Fachhochschule ist beitragsberechtigt Antragsberechtigt sind die sieben öffentlichen Fachhochschulen. Die pädagogischen Hochschulen (PH) sind nicht beitragsberechtigt. Sie können sich an Forschungsprojekten der FH beteiligen, wenn die anrechenbaren Kosten von der PH getragen werden. Das Projektbudget ist komplett einzureichen Das Projektbudget weist die anrechenbaren Kosten und den Finanzierungsplan transparent und nachvollziehbar aus. Zu berücksichtigen sind zudem die unter Punkt 5 aufgeführten Kriterien. Das Budget ist in dem offiziellen SBFI-Formular Detailliertes Projektbudget einzureichen. Abrufbar unter Der Antrag (1 komplettes Dossier) ist per Post und per Mail an folgende Adresse einzureichen Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI Yvonne Jänchen Projektverantwortliche Effingerstrasse 27 3003 Bern Tel.: +41 (0)31 322 29 28 yvonne.jaenchen@sbfi.admin.ch http://www.sbfi.admin.ch/themen/ 3
2 Institutionelle Kriterien Das Projekt ist in die Strategie der FH eingebettet Die angewandte Genderforschung soll verstärkt in die Strategie der FH integriert werden. Daher ist die Einbettung des Projekts in die Strategie der FH zu überprüfen und durch die Unterschrift der FH- Leitung zu bestätigen. Das Projekt entspricht den Vorgaben des Bundesprogramms Chancengleichheit an den FH für die Jahre 2013-2016 Siehe hierzu: Konzeptionelle Grundlagen für die Jahre 2013 2016 3 Wissenschaftliche Qualität Das Projekt präsentiert den Forschungsstand und schliesst vorhandene Forschungslücken Der (inter)nationale und der eigene Stand der Forschung zum Thema werden dargelegt. Darauf Bezug nehmend sind die Forschungslücken sowie die Originalität des Projektes zu bezeichnen. Die Ausgangslage, die Fragestellung, das Ziel und die Methodik des Projekts sind klar beschrieben Die Beweggründe, die Projektbeschreibung mit einer klaren Forschungsfrage, die Projektziele sowie die Methodik sind klar, verständlich und nachvollziehbar dargelegt. Das Projekt verfügt über einen Terminplan und Meilensteine Terminplan und Meilensteine belegen die Machbarkeit des Projekts. Bei einem positiven Projektentscheid, strukturieren der Terminplan und die Meilensteine die in der Verfügung zu definierenden Zahlungsmodalitäten des Projekts. Der konzeptionelle und theoretische Rahmen sind angemessen ausgearbeitet Die im Projekt verwendeten Konzepte und relevanten Theorien werden klar und nachvollziehbar erläutert. Die Genderdimension ist zentral Das Projekt setzt sich mit Gender-Themen auseinander und/oder verwendet Gender als wichtige Analysekategorie. Im Rahmen der Intersektionalität von Ungleichheiten, kann der Fokus zusätzlich auf andere soziale Strukturen, Migration, Alter, Behinderung usw. gelegt werden. Die Relevanz des Projekts für die anvisierten Zielgruppen ist anhand eines Wirkungs- und Transferkonzepts darzulegen Die Relevanz für die Zielgruppen ist darzulegen und die Nachhaltigkeit der Wirkungen nach Ende der Projektdauer zu erläutern Wirkungsindikatoren sind wenn möglich dargelegt Das Projekt soll die Wirkung der vorgeschlagenen Forschung reflektieren und über die Art und Weise der Überprüfung dieser Wirkung Auskunft geben. Die Grundsätze der Forschungsethik sind berücksichtigt 4
4 Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis ist integrativer Bestandteil des Antrags. 5 Finanzierung Der SBFI-Anteil beträgt weiterhin max. 40 % der anrechenbaren Gesamtkosten Der SBFI-Anteil beträgt max. 40% und übersteigt nicht den FH-Anteil. Dritte sind möglichst am Projekt zu beteiligen. Die Beteiligung kann finanzieller und/oder anderer Art sein. Die FH trägt die verbleibenden Kosten. Das Budget hebt den Transfer der Resultate hervor. Die Partizipation an der Forschung wird nicht vom SBFI finanziert An der Forschung involvierte Personen (externe Expertinnen und Experten, Interviewte, andere Teilnehmende usw.) werden weder direkt noch indirekt durch das SBFI finanziert. Die beantragten Mittel entsprechen dem Forschungsdesign und sind verhältnismässig 6 Projektqualifikation Die Organisation, die wissenschaftliche Kompetenz und im Spezifischen die Genderkompetenz des Forschungsteams gehen klar aus dem Projekt hervor Der Antrag zeigt klar die Arbeitsteilung zwischen der Projektleitung, dem team und den Dritten auf. Letztere können ihren Auftrag im Rahmen des Projekts wahrnehmen. Die wissenschaftliche und die Gender-Kompetenz der Projektleitenden und -mitarbeitenden ist darzulegen. Dem Antrag sind im Anhang die CV aller am Projekt beteiligten Personen beizufügen. 5
7 Beilagen Die folgenden Beilagen sind integrativer Bestandteil des Forschungsantrags: 1. Literaturverzeichnis 2. Detailliertes Projektbudget 3. CV Projektleitende 4. CV Projektmitarbeitende 5. Bei Beteiligung Dritter: Absichtserklärung 6