Leitlinien gelingender sexueller Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe

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Transkript:

Prof. Dr. Sven Jennessen, Prof. Dr. Barbara Ortland, Prof. Dr. Kathrin Römisch Leitlinien gelingender sexueller Selbstbestimmung in Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe 1. Erwachsene Menschen mit Behinderung leben ihre Sexualität selbstbestimmt und werden dabei bedarfsorientiert, alters- und entwicklungsgemäß begleitet. Sie sind Expertinnen und Experten für sämtliche Belange ihrer Sexualität. Alle Menschen haben das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Wohneinrichtungen schaffen unter Beteiligung der Bewohnerinnen, Bewohner und Mitarbeitenden die für die Umsetzung dieses Rechts notwendigen Bedingungen. Mögliche Begleitungen der Bewohnerinnen und Bewohner erfolgen individuell abgestimmt auf die von ihnen benannten oder ggf. bei eingeschränkter Mitteilungsfähigkeit bei ihnen vermuteten Bedarfe. Leitend sind die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner. Sexuelle Selbstbestimmung ist begrenzt durch das Recht auf Unversehrtheit anderer. 2. Erwachsene Menschen mit Behinderung entscheiden selbstbestimmt über Partnerschaft, Ehe, Familie und Elternschaft. Bewohnerinnen und Bewohner kennen ihre Rechte in Bezug auf Partnerschaft, Ehe, Familie und Elternschaft und treffen in diesen Bereichen selbstbestimmt Entscheidungen. Mitarbeitende und Einrichtungsleitung schaffen die Bedingungen für eine ergebnisoffene Beratung und Aufklärung bei Fragen zur Fortpflanzung, Verhütung und Familienplanung. Wohneinrichtungen sehen es als ihren Auftrag, Bewohnerinnen und Bewohner über die Möglichkeit der Unterstützten Elternschaft zu informieren und sie gegebenenfalls bei der Umsetzung dieser an dem Ort zu unterstützen, der den Wünschen und Bedarfen der Eltern und Kinder gerecht wird. Zudem ermöglichen räumliche und personelle Rahmenbedingungen das Leben als Paar oder Familie.

3. Bewohnerinnen und Bewohner vertreten ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gegenüber Dritten, wie z. B. Mitarbeitenden der Einrichtungen, Angehörigen und gesetzlichen Betreuenden. Bei Bedarf werden sie dabei unterstützt. Bewohnerinnen und Bewohner realisieren ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Nicht alle sind in der Lage, ihre Wünsche und Bedarfe in Bezug auf die individuelle sexuelle Selbstbestimmung gegenüber Dritten (z. B. Mitarbeitenden und Einrichtungsleitung der Wohneinrichtung, Kostenträgern, Angehörigen, gesetzlichen Betreuenden) zu vertreten. In diesen Fällen handeln Mitarbeitende im Auftrag sowie gemäß der Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner und unterstützen diese dabei wenn nötig auch gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen in der Wohneinrichtung. Im Einverständnis der Bewohnerinnen und Bewohner stärken bzw. vertreten Mitarbeitende deren Position auch dann, wenn deren Angehörige/ gesetzliche Betreuende Schwierigkeiten haben, die Sexualität der Bewohnerinnen und Bewohner anzuerkennen oder in deren Realisierung zu unterstützen. Sie suchen aktiv das Gespräch mit den Angehörigen und gesetzlichen Betreuenden und setzen sich mit ihnen auch über unterschiedliche Vorstellungen auseinander. 4. Sexuelle Selbstbestimmung ist ein selbstverständlicher Bestandteil der Einrichtungskultur. Alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende auf allen Hierarchieebenen tragen dazu bei, dass eine positive und reflektierte Grundhaltung in Bezug auf sexuelle Selbstbestimmung die Arbeit und das Leben in der Wohneinrichtung trägt. Alle Akteurinnen und Akteure fühlen sich verantwortlich für die Realisierung von Möglichkeiten der sexuellen Selbstbestimmung und deren Schutz. Sie entwickeln eine offene Gesprächskultur und nehmen sich in angemessener Weise Zeit für den Austausch über sexuelle Fragen. Sie verstehen das Thema auch als einen Teil der Öffentlichkeitsarbeit und definieren es als ihre politische Aufgabe.

5. Einrichtungen der Eingliederungshilfe verfügen über strukturelle und personelle Rahmenbedingungen, die die sexuelle Selbstbestimmung sowie eine geschlechtersensible Begleitung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner sicherstellen. In den Einrichtungen besteht Konsens, dass die Realisierung sexueller Selbstbestimmung eine gendersensible und Intimität wahrende Haltung sowie deren praktische Umsetzung in der Begleitung und Pfl ege der Bewohnerinnen und Bewohner beinhaltet. Auf allen Hierarchieebenen sind die Mitarbeitenden dafür verantwortlich, die Personalsituation so zu gestalten, dass dies realisiert werden kann. Bewohnerinnen und Bewohner sind für das Einbringen ihrer Wünsche verantwortlich. Zudem werden strukturelle Bedingungen realisiert, die zur Wahrung der Privat- und Intimsphäre beitragen (z. B. durch die Gestaltung adäquater Räumlichkeiten). 6. Bewohnerinnen und Bewohner können in den Einrichtungen das bedarfsorientierte Angebot individuell ausgestalteter Begleitungen nutzen, um sexuell selbstbestimmt leben zu können. Bewohnerinnen und Bewohner entscheiden über ihren individuellen Begleitungsbedarf. Mitarbeitende sind fachlich in der Lage, zwischen den verschiedenen Bedarfen in der Begleitung der Bewohnerinnen und Bewohner zu differenzieren und demgemäß zu handeln: Menschen mit schwerster Behinderung und eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten sind häufi ger als andere auf Unterstützende angewiesen, die sie gut oder schon lange kennen und ihre Ausdrucksformen zuverlässig entschlüsseln können. Während andere Bewohnerinnen und Bewohner vertraute Mitarbeitende brauchen, mit denen sie über private und intime Themen sprechen können. Wiederum andere Bewohnerinnen und Bewohner wünschen sich den Austausch mit weniger bekannten Personen (z. B. aus Beratungsstellen), um Themen der sexuellen Selbstbestimmung zu kommunizieren. Die Mitarbeitenden haben die Verschiedenheit der Bedarfe im Blick und bieten individuelle Begleitung an.

7. Einrichtungen der Eingliederungshilfe leisten einen aktiven Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Erwachsenen mit Behinderung. Über unterschiedliche Wege innerhalb und außerhalb der Institution haben die Bewohnerinnen und Bewohner verschiedene Optionen der Teilhabe und des Kennenlernens möglicher Partnerinnen und Partner. Zur Realisierung von (Sexual-)Kontakten begegnen Bewohnerinnen und Bewohner anderen Menschen mit und ohne Behinderung auch außerhalb der Einrichtung in verschiedenen Kontexten (Bildung, Freizeit etc.). Mitarbeitende unterstützen bei Bedarf die Bewohnerinnen und Bewohner. Einrichtungen schaffen die strukturell notwendigen Bedingungen. 8. Bewohnerinnen und Bewohner können bedarfsorientiert einschlägige interdisziplinäre Netzwerke zur Realisierung ihrer sexuellen Selbstbestimmung nutzen. Sie haben über verschiedene Wege Zugang zu themenspezifischen Informationen. Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe schaffen die dazu notwendigen Voraussetzungen und sind Bestandteil dieser Netzwerke. Externe Fachkräfte mit dem Blick von außen sind oft hilfreich, um Entwicklungsprozesse bei allen Beteiligten zu forcieren. Dazu schafft die Einrichtung Netzwerke mit verschiedenen Institutionen (z. B. Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen), die bedarfsorientiert kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahmen sind durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst und bei Bedarf auch durch die Mitarbeitenden möglich. Auch zeitgemäße mediale Wege (z. B. internetbasierte Beratung) stehen zur Verfügung und werden von den Bewohnerinnen und Bewohner genutzt. Auf Wunsch werden sie dabei unterstützt.

9. Bewohnerinnen und Bewohner sind in Einrichtungen der Eingliederungshilfe vor sexueller Gewalt geschützt. Alle Mitarbeitenden wissen um die deutliche Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner in Bezug auf sexuelle Gewalt durch verschiedene Täterinnen und Täter (z. B. Mitarbeitende, Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Fremde). Einrichtungen haben ein einrichtungsspezifi sches Präventionskonzept in Bezug auf sexuelle Gewalt. Dieses beinhaltet folgende Präventionsmaßnahmen: primärer Art: Veränderung gewaltfördernder Bedingungen sekundärer Art: Früherkennung und Beendigung von (potenziellen) Gewaltsituationen durch institutionelle und individuelle Maßnahmen tertiärer Art: Schutz und Unterstützung von direkt und indirekt Betroffenen sowie Therapie von Täterinnen und Tätern. Die Einrichtungen stellen die Umsetzung des Präventionskonzepts sicher. 10. Mitarbeitende sind in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für das Themenfeld der sexuellen Selbstbestimmung erwachsener Menschen mit Behinderung qualifiziert und bilden sich kontinuierlich fort. Das Wissen um lebenslange sexuelle Entwicklung allgemein und mögliche Besonderheiten bei Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderung ist bei allen Mitarbeitenden vorhanden, um fachlich qualifi zierte und refl ektierte Begleitung, Beratung und Information zu gewährleisten. Hierzu gehören die Wissensvermittlung, der Abbau von Vorurteilen und die Refl exion eigener Haltungen gegenüber vielfältigen sexuellen Identitäten (Hetero-, Homo-, Bi-, Inter- und Transsexualität). Die Themenvielfalt im Bereich Sexualität ist sowohl in der Ausbildung der Mitarbeitenden, aber vor allem handlungsfeldspezifi