Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen

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Transkript:

Landwirtschaft, Umwelt und Gesellschaft - Blick 2020 Gewässer- und Hochwasserschutz Informationsveranstaltung am 05. September 2007 in Nossen

Das Instrumentarium Die Übersicht Gefahrenhinweiskarten (1 : 100 000) Die Handlungsverbote Überschwemmungsgebiete (bis 1 : 2 000) Die Prophylaxe Hochwasserentstehungsgebiete (bis 1 : 2 000) Trinken und Heilen Wasserschutzgebiete (bis 1 : 2 000) Folie 2

Gefahrenhinweiskarte - Überschwemmungsgefährdung bei hundertjährlichem Hochwasser und Extremhochwasser - Schadenspotential bei Extremhochwasser - Überblicksdarstellung im kleinen Maßstab (1:100.000) - Adressaten: Katastrophenschutzbehörden, Raumplanung - Grundlage für das Erkennen von Interessenkonflikten und Schwerpunkten des Hochwasserschutzes und der Hochwasserabwehr Folie 3

Das Instrumentarium Die Übersicht Gefahrenhinweiskarten (1 : 100 000) Die Handlungsverbote Überschwemmungsgebiete (bis 1 : 2 000) Die Prophylaxe Hochwasserentstehungsgebiete (bis 1 : 2 000) Trinken und Heilen Wasserschutzgebiete (bis 1 : 2 000) Folie 4

100 Überschwemmungsgebiete (1) Die zuständige Wasserbehörde setzt die Überschwemmungsgebiete im Sinne des 32 Abs. 1 Satz 1 WHG durch Rechtsverordnung fest. Dabei soll mindestens ein Hochwasserereignis zu Grunde gelegt werden, mit dem statistisch einmal in hundert Jahren zu rechnen ist.. (1a) Als Überschwemmungsgebiete gelten die Gelände zwischen Ufer und Deichen sowie Hochwasserschutzräume von Talsperren und Rückhaltebecken sowie Flutungspolder, ohne dass es einer Festsetzung nach Absatz 1 bedarf. Die Herstellung oder wesentliche Änderung eines Flutungspolders bedarf der Planfeststellung oder Plangenehmigung. Folie 5

100 Überschwemmungsgebiete (2) Unbeschadet weitergehender Regelungen in einer Verordnung nach Absatz 1 sind in einem Überschwemmungsgebiet folgende Handlungen untersagt: die Ausweisung von neuen Baugebieten in einem Verfahren nach dem Baugesetzbuch, Aufhöhungen oder Abgrabungen, die Errichtung oder wesentliche Änderung baulicher Anlagen, die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung des Wassers bei Überschwemmungen, das Aufbringen oder Ablagern von wassergefährdenden Stoffen auf den Boden; dies gilt nicht für Stoffe, die im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden dürfen, die Lagerung von Stoffen, die den Hochwasserabfluss behindern kann, das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen, soweit diese nicht der Uferbefestigung oder dem vorsorgenden Hochwasserschutz dienen und die Umwandlung von Grünland in Ackerland. Folie 6

Überschwemmungsgebiete Folie 7

Überschwemmungsgebiete der Elbe und Triebisch bei Meißen Folie 8

Haupteinzugsgebiete Freistaat Sachsen Stand 08/2007 Gewässer Elbe, 1. und 2. Ordnung Überschwemmungsgebiete nach SächsWG 100 (1), (3), (5) - ohne Überlagerung ÜG [ha] Betroffene Nutzungsarten [ha] (ohne Gewässerfläche) Siedlung/Verkehr Ackerland Grünland Wald Sonstiges Elbe 22.998 4.548 11.417 5.618 1.279 135 Eger 32 21 5 0 5 0 Schwarze Elster 7.554 511 4.252 1.611 1.080 100 Vereinigte Mulde 12.170 386 6.071 5.075 639 0 Zwickauer Mulde 5.115 1.549 1.837 1.025 694 11 Freiberger Mulde 5.234 1.071 2.031 1.206 925 1 Weiße Elster 8.302 1.007 2.508 4.252 518 18 Saale 0 0 0 0 0 0 Spree 6.500 489 3.688 1.766 514 43 Lausitzer Neiße 4.553 523 2.385 1.216 429 0 Gesamt 72.458 10.106 34.193 21.769 6.083 307 Folie 9

Das Instrumentarium Die Übersicht Gefahrenhinweiskarten (1 : 100 000) Die Handlungsverbote Überschwemmungsgebiete (bis 1 : 2 000) Die Prophylaxe Hochwasserentstehungsgebiete (bis 1 : 2 000) Trinken und Heilen Wasserschutzgebiete (bis 1 : 2 000) Folie 10

Rahmenbedingungen bei der Lokalisierung von Hochwasserentstehungsgebieten 100b Sächsisches Wassergesetzes: Hochwasserentstehungsgebiete sind Gebiete vorwiegend im Mittelgebirge und Hügelland in denen bei Starkniederschlägen oder bei Schneeschmelze in kurzer Zeit starke oberirdische Abflüsse eintreten können, die zu einer Gefährdung von Leben, Gesundheit und bedeutenden Sachwerten führen können. In Hochwasserentstehungsgebieten ist das natürliche Wasserversickerungs- und Wasserrückhaltevermögen zu erhalten und zu verbessern. Folie 11

Hochwasserentstehungsgebiet in Sachsen Forst Grünland Ackerland Ortslagen Landesgrenze Folie 12

Hochwasserentstehungsgebiete 9,5 % der Landesfläche, Folie 13

Prozentualer Anteil im Hochwassereinzugsgebiet Ortslagen (OL) Forst außerhalb OL Ackerland (außerhalb OL) Grünland (außerhalb OL) 20,52% 0,26% 2,64% 10,96% Sonderfläche (außerhalb OL) Sonstige 13,83% 51,79% 9,5 % der Landesfläche, abzüglich der Ortslagen (Innenbereich) 8,4 % Folie 14

Ausgleichsmaßnahmen in Hochwasserentstehungsgebieten 1. Vorhaben mit Flächenversiegelung Ausweisung von neuen Baugebieten Versickerung und Speicherung des Regenwassers an Ort und Stelle, Entsiegelung einer anderen gleich großen versiegelten Fläche in räumlicher Nähe Abkopplung einer anderen gleich großen versiegelten Fläche von der Kanalisation in räumlicher Nähe bei Bau neuer Straßen - Regenrückhaltebecken mit gedrosselter Abgabe ins Gewässer 2. Änderung der Landnutzung Umwandlung von intensiv genutzte Weide in Acker Ausgleichsmaßnahme konservierende Bodenbearbeitung Umwandlung von extensiv genutzten Grünland in Ackerland Ausgleichsmaßnahme konservierende Bodenbearbeitung, Flächenausgleich Umwandlung von Wald Waldschutzgesetz, Flächenausgleich Folie 15

Das Instrumentarium Die Übersicht Gefahrenhinweiskarten (1 : 100 000) Die Handlungsverbote Überschwemmungsgebiete (bis 1 : 2 000) Die Prophylaxe Hochwasserentstehungsgebiete (bis 1 : 2 000) Trinken und Heilen Wasserschutzgebiete (bis 1 : 2 000) Folie 16

Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete Wasser erfüllt vielfältige Funktionen zum Nutzen der Menschen und ist nicht ersetzbar! Regelungen für die landwirtschaftliche Nutzung Verordnung über Schutzbestimmungen und Ausgleichsleistungen für erhöhte Aufwendungen der Land- und Forstwirtschaft in Wasserschutzgebieten (SächsSchAVO), - Schutzbestimmungen in Anlage 1 gültig bis 31.12.2007- Jedes Wasserschutzgebiet wird mit einer Rechtsverordnung durch die zuständige Wasserbehörde festgesetzt (Regelungen der SächsSchAVO werden in neue oder überarbeitete Rechtsverordnungen integriert) Fachliche Grundlagen DVGW Regelwerk Arbeitsblatt W 101 - Schutzgebiete für Grundwasser DVGW Regelwerk Arbeitsblatt W 102 - Schutzgebiete für Talsperren) DVGW Regelwerk Arbeitsblatt W 104 - Grundsätze und Maßnahmen einer gewässerschützenden Landbewirtschaftung Folie 17

Das Wasserschutzgebiet wird gegliedert in: Zone I Fassungszone (unmittelbarer Fassungsraum, höchster Schutz) Zone II Engere Schutzzone (50-Tage-Linie) Zone III Weitere Schutzzone (Einzugsgebiet) Führung der Wasserschutzgebiete im Digitalen Wasserbuch Sachsen: www.wasserbuch.sachsen.de Folie 18

Beispiel Folie 19

Folie 20

Übersicht zu Wasserschutzgebieten (Stand 02/2007) Anzahl 569 Gesamtfläche (km²) 1.510 7,4% 43,6% davon Zone I (km²) 56 davon Zone II (km²) 282 46,1% davon Zone III (km²) 1.172 2,9% Flächenanteil in Sachsen (%) 8,2 forstwirtschaftlich genutzte Fläche landwirtschaftlich genutzte Fläche Wasserfläche sonstige Flächen Folie 21

Informationen zu Wasserschutzgebieten und Interaktive Karte: www.umwelt.sachsen.de/lfug Folie 22