Informationen zum Besuch der Einführungsphase im Schuljahr 2017/2018 23.02.2017 Die gymnasiale Oberstufe im achtjährigen Bildungsgang
Beratungskomponenten Beratung und Information in der gymnasialen Oberstufe Einzelberatung Allg. Beratung Laufbahn- Kontrolle Verbindliche Informationen erhält man durch: Beratungslehrerin oder -lehrer Oberstufenkoordinatorin oder koordinator Schulleiterin oder Schulleiter Informationsschrift Ausbildungs u. Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe Informationspflicht Teilnahmepflicht
Die gymnasiale Oberstufe Abiturzeugnis (Ergebnisse aus Block I und Block II) Abiturprüfungen (Block II) Zulassung zu den Abiturprüfungen 2. Jahr der Qualifikationsphase (Block I) 1. Jahr der Qualifikationsphase Versetzung (mittlerer Schulabschluss) Einführungsphase
Dauer der gymnasialen Oberstufe Abiturprüfung Qualifikationsphase II Qualifikationsphase I Einführungsphase Q2 Q1 EP Max. 1 Jahr zur Wiederholung der Abiturprüfung + Höchstverweildauer: 4 Jahre Regelverweildauer: 3 Jahre
Die Vertiefungskurse sind für jeweils ein Halbjahr frei wählbar!
Q2.2 Q2.1 Q1.2 Q1.1 EP 2 EP 1 Deutsch Fremdsprache Kunst/Musik Lit., etc. Gesellschaftswissenschaft GeZ/SwZ Mathematik Naturwissenschaft Weitere Fremdsprache oder weiteres nat.-wiss. Fach (Schwerpunkt) Religion (o. Philosophie) Sport
Wahlen für die Einführungsphase Deutsch eine fortgeführte Fremdsprache Kunst oder Musik eine Gesellschaftswissenschaft Mathematik eine Naturwissenschaft (Ph, Ch oder Bi) Religion oder Philosophie Sport eine zweite Fremdsprache oder eine zweite Naturwissenschaft oder Informatik weitere Fächer
Klausurverpflichtung in der EF Deutsch Mathematik alle Fremdsprachen eine Gesellschaftswissenschaft* eine Naturwissenschaft (Ph, Ch, Bi)* *hier kann das Fach auf schriftl. Antrag zum Halbjahr wechseln
Besonderheiten Zentrale Klausuren am Ende der EF in Deutsch und Mathematik 2. Klausur im 2. Halbjahr keine Zweitkorrektur, aber schulinterne Evaluation Moderne Fremdsprachen: Möglichkeit der mündlichen Kommunikationsprüfung nach schulischer Entscheidung
Versetzung in die Qualifikationsphase 9 (3) APO-GOSt Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen in den neun Kursen des Pflichtbereiches ( ) und in einem Kurs des Wahlbereiches ( ) 9 (4) APO-GOSt Die Versetzung wird ausgesprochen, wenn in den zehn versetzungswirksamen Kursen ausreichende oder bessere Leistungen erzielt wurden. ( )
Wahlen für die Qualifikationsphase 1 LK muss sein: Deutsch f. Fremdsprache Mathematik Naturwissenschaft 2 LK Aus den Kursen der EF Der Projektkurs zählt wie 2 GKs In 4 Halbjahren: 8 Leistungskurse 7-8 Kurse (Pflichtkurse und weitere GK) In 4 Halbjahren: mind. 30 anrechenbare Grundkurse gem. Pflichtbedingungen und weitere Kurse 8 LK + 27-32 GK Gesamtqualifikation (Block I)
Klausurverpflichtung in der Q-Phase alle 4 Abiturfächer Deutsch Mathematik eine Fremdsprache (immer die neueinsetzenden FS) 1 Gesellschaftswissenschaft als Abiturfach je nach Schwerpunkt: eine weitere Sprache oder ein weiteres Fach aus Aufgabenfeld III Besonderheit: -im 2. Halbjahr der Q2-Jahrgang 12 werden nur im 1.-3. Abiturfach Klausuren geschrieben
Auslandsaufenthalt
Auslandsaufenthalt
Bilingualer Zug am Grashof Gymnasium In der Einführungsphase müssen zu dem Fach Englisch die Sachfächer Geschichte und Erdkunde bilingual belegt werden. In der Qualifikationsphase muss der LK Englisch belegt werden. Das Sachfach (Geschichte, u.u. Erdkunde) muss 3. oder 4. Abiturfach sein.
Noch Fragen kein Problem! www.schulministerium.nrw.de www.standardsicherung.de www.grashof-gymnasium.de Telefon: Sekretariat: 85 69 030 Telefon: E. Thunig (dienstl.): 85 69 034 E-Mail: oberstufe@grashof-gymnasium.de elisabeth.thunig@schule.essen.de Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!