Als allfälliger Sponsorenhinweis soll der Vermerk Katholische Kirche im Kanton Zürich verwendet werden.

Ähnliche Dokumente
/3 Kirchgemeinde Schlieren KGO

/3. Art. 39 Zusammensetzung Die Kirchenpflege besteht mit Einschluss der Präsidentin bzw. des Präsidenten aus 6 Mitgliedern.

Kirchgemeinde Horgen. Neugestaltung Kirchenraum, Gesamtsanierung Kirche St. Josef in Horgen. Baubeitragsgesuch

144. Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen 2017 des Christlichen Friedensdienstes (cfd). Beitragsgesuch 61.01

Für eine Kirche mit* den Frauen. Beitragsgesuch

Beschlussprotokoll. 8. Amtsdauer. 6. Synoden-Sitzung vom 6. Dezember 2012

Zürcher Beratungsstelle für Asylsuchende (ZBA) Festsetzung des jährlichen Beitrages für die Jahre 2010 bis und mit 2012

/3. Die Kirchgemeindeordnung ist gesetzeskonform und kann gemäss Art. 55 Abs.4 Kirchenordnung vom Synodalrat genehmigt werden.

6. Kirchgemeinde Stäfa. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung. Sachverhalt

/3. KG Zürich-Allerheiligen. Genehmigung der neuen Kirchgemeindeordnung

Bericht und Antrag an die Synode. Finanzplan 2017 bis 2019 und Festlegung des

Richtlinien der Synode betreffend die Verwendung des Ertrages der Kirchensteuern der juristischen Personen

/3 Kirchgemeinde Hombrechtikon. Genehmigung Teilrevision Kirchgemeindeordnung

Verordnung über die Förderbeiträge für Solaranlagen auf Gebäuden von evangelisch-reformierten Kirchgemeinden

Katholische Kirche im Kanton Zürich. Protokoll des Synodalrats Sitzung vom 12. Januar 2015

Stiftung Caritas in Veritate. Beitragsgesuch

Tagung "Leichte Sprache". Beitragsgesuch

RB GESETZ über die Förderung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Uri (Kantonales Kinderund Jugendförderungsgesetz, KKJFG)

Pro Juventute "Beratung + Hilfe 147". Beitragsgesuch 5.02

Erdbeben in Ecuador. Nothilfegesuch

Verordnung über die örtliche Beherbergungsabgabe und die Kurtaxe der Stadt Kriens

Protestantische Solidarität Schweiz

Das Gesamtbudget des Projekts beträgt CHF 1,86 Mio., verteilt auf drei Jahre (CHF 620'000 pro Jahr). Die Finanzierung wird sichergestellt durch:

I. Das Flüchtlingsprojekt Sprachkurs für Asylsuchende der Pfarrei St. Benignus, Pfäffikon ZH, wird mit einem Beitrag von CHF 1'000 unterstützt.

Neubau Pfadiheim Schönegg: Investitionsbeitrag;

Beschlussprotokoll. 6. Amtsperiode. 16. Synodensitzung vom 28. Juni 2007 und Fortsetzung vom 5. Juli 2007

Kopie. Kirchgemeindeversammlung Donnerstag, 2. März 2017, Uhr Evangelisches Kirchgemeindehaus Romanshornerstrasse 6, 8580 Amriswil

GEMEINDE STALDENRIED

Reglement der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich über Baukostenbeiträge an die römischkatholischen

Beschlussprotokoll. 8. Amtsdauer. 4. Synoden-Sitzung vom 19. April 2012

Ökofondsreglement Kath. Landeskirche Aargau Verwendung der Fördermittel. Pius Hüsser, Nova Energie GmbH

Dürrekatastrophe im Osten Afrikas. Nothilfegesuch

Politische Gemeinde. Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde

Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode. Vernehmlassung zur Teilrevision des Kirchengesetzes (KiG; LS 180.1)

Mit Energie in die Zukunft

18. Verein aphasie suisse. Projekt "Im Gespräch". Beitragsgesuch 61.01

kabel Kirchliche Anlauf und Beratungsstelle für Lehrlingsfragen. Ausbau der ökumenischen Dienststelle mit kabel-west

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG

71. Jesuit Refugee Service JRS. "Lebanon Mental Health and Psychosocial Support". Nothilfebeitrag 61.30

Schwerpunktmittel. Jahr Jahre und Fördermittel. der Synode vorgelegt am 22. November 2017

Generation+ Verein Generation+ Mitgliederversammlung 16. März 2016 Ort: Rebbuckzentrum Effretikon Zeit: 20.00Uhr. Protokoll

nach Einsichtnahme in den Antrag des Regierungsrates vom 22. Juni 2016,

Verwaltungsreglement Max-Müller- Fonds

Katholische Kirchgemeinde Luzern

Reglement über die Förderung der Integration der Migrantinnen und Migranten in der Gemeinde Köniz (Integrationsreglement)

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20

Verordnung der Katholischen Synode über die Gemeindeseelsorge und die caritative Diakonie

Reglement über die Sanierung von Gebäuden zu Wohnzwecken im Dorfkern. Gemeinde GOMS

Reglement über den Ökofonds der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, SRLA

Das Gründungsprotokoll und die Statuten des Trägervereins Katholisches Medienzentrum mit Sitz in Zürich liegen dem Antrag bei.

Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn

VEREINBARUNG. zwischen. Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt, Basel. und. Römisch-katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt, Basel

Grundlagenpapier der Deutschschweizer Kirchenkonferenz

Synodalrat. Bericht und Antrag an die Synode

Stiftung Zukunftsrat. Nationale Konferenz Haushalten & Wirtschaften II Januar und Februar 2014 auf dem Gurten ob Bern

Verordnung für Förderbeiträge an Produktionsanlagen für erneuerbare Energien Projekte für Energiesparmassnahmen Projekte wie Energiestadt Melchnau

Verordnung über die Kulturförderung der Stadt Langenthal vom 2. Juli 2008 (in Kraft ab 1. Januar 2009) 11.2 V

Neue Formulierung zur unformulierten Initiative zur Förderung der gleichberechtigten Zulassung zum Priesteramt (Kirchliche Gleichstellungsinitiative)

Bewahrung der Schöpfung konkret

Herzlich Willkommen zum Informationsabend

Verband der Evangelischen Kirchenchöre im Thurgau. Statuten

gestützt auf Artikel 76 Absatz 2 Ziffer 9 der Kantonsverfassung vom 19. Mai ),

Weisungsheft. Kirchgemeindeversammlung

Protokoll des Stadtrates

STATUTEN DES GEORGSVEREINS IN ST. GALLEN ST. GEORGEN

15. Evangelische Landessynode

Flüchtlingsprojekt der Pfarreien in Winterthur. Beitragsgesuch

Richtlinien über die finanzielle Unterstützung von Fotoprojekten von gesamtschweizerischer Bedeutung

Die Kirchensynode, gestützt auf das Dekret des Grossen Rates über den Finanzausgleich. I. Beiträge der Kirchgemeinden an den Finanzausgleich

2. Protokoll der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 03. März Beratung und Genehmigung der Rechnung für das Jahr 2016

Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Graubünden. Verordnung. für die Weiterbildung kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Grossratsbeschluss. Datum GR-Sitzung: 21. November 2018 Geschäftsnummer: 2018.POM.368

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Sie unterstützt die Akquise von Freiwilligen, vernetzt Verantwortliche lokal und regional und gestaltet Informationsanlässe.

UND FESTLEGUNG DES BEITRAGSSATZES FÜR DIE BEITRÄGE DER KIRCHGEMEINDEN FÜR DIE JAHRE 2011 BIS 2012

fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund

Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung

Definitive Weiterführung von kabel zürcher oberland (Lehrlingsseelsorge)

Stadt Dübendorf. Reglement zur Unterstützung von Sportvereinen (Sportförderungsreglement) 1. Januar 2017

Reglement über den Finanzhaushalt

Reglement der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau über die Ausrichtung von kirchlichen Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement)

Kommunikationskonzept der Katholischen Kirche im Kanton Zürich

REGLEMENT DER DEZENTRALEN WERBUNG

RATSCHLAG. betreffend. Zuteilung aus dem für Mission, Entwicklungshilfe und Flüchtlingshilfe bestimmten Budgetbetrag 2012

vom 24. September 2002* (Stand 1. Januar 2014)

Kirchliches Gesetz über den Finanzhaushalt (Finanzhaushaltsgesetz)

GEMEINDEORDNUNG. der Evangelisch-Reformierten Kirchgemeinde Glarus-Riedern. (erlassen an der Kirchgemeindeversammlung vom 2.

Katholische Kirchgemeinde Affoltern a.a. Einladung. zur Kirchgemeindeversammlung Montag, 17. Mai 2010, Uhr im Pfarreizentrum Affoltern a. A.

Urnenabstimmung vom 18. Oktober 2015

Reglement der Kirchgemeinde Rüschegg über die Gebühren und die Benutzung der Kirche vom

,/d;ef / Für die Bremische Evangelische Kirche. Für die Evangelisch-lutherische ~andeskirche Hannovers Dr. Margot K ä ß m a n n Landesbischöfin

Einmalige und kulturelle Beiträge. Verein Regenbogen-Mitenand Zürich. Unterstützungsgesuch

vom 13. September 1994 (Stand 1. Januar 2015)

Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie

VEREIN FÜR EIN STRAHLUNGSARMES QUARTIER WITIKON 8053 ZÜRICH

Bewahrung der Schöpfung konkret. und der Ökofonds der Reformierten Landeskirche Aargau

KIRCHGEMEINDE THUN-STADT.

Transkript:

64. 61.01 Zürich Pride Festival. Gesuch um Beitrag von CHF 1 500 an die Unkosten für den Gottesdienst im Rahmen des Christopher Street Day / Zürich Pride Festival 2011 Der zur Tradition gewordene Christopher Street Day (Zürich Pride Festival) findet dieses Jahr vom 17. 19. Juni statt. Zum Abschluss am Sonntag, 19. Juni 2011 findet wieder um 14:00 Uhr in der Augustinerkirche ein ökumenischer Gottesdienst statt. Er wird gestaltet von der reformierten Pfarrerin Irène Schwyn, Walchwil und assistiert vom christkatholischen Pfarrer, Nassouh Toutoungi, Biel. Alle die durch ihre Anwesenheit ein Zeichen setzen wollen, dass die Kirchen Schwule und Lesben, Transgender und Bisexuelle nicht ausgrenzen, sind herzlich eingeladen. Mit seiner Erklärung vom 11. März 2011 hat Generalvikar Dr. Josef Annen klar festgelegt, dass eine seelsorgerliche Begleitung gleichgeschlechtlich veranlagter Menschen für die Katholische Kirche ein grosses Anliegen ist. Auch dieses Jahr wird deshalb wieder Dr. Martin Stewen den Abschlussgottesdienst in der Augustinerkirche von katholischer Seite begleiten. Für die musikalische Umrahmung des Gottesdienstes benötigen die Organisatoren CHF 3 000. Es würde als ein schönes Zeichen geschätzt, wenn die Evangelisch-reformierte und die Katholische Kirche diese Kosten je zur Hälfte tragen würden. Die Christkatholische Kirche stellt die notwendige Infrastruktur der Gemeinde kostenlos zur Verfügung. Wie schon in den vergangenen zwei Jahren empfiehlt der Ressortleiter die beantragten CHF 1 500 zu sprechen. 1. Dem Verein Zurich Pride Festival Zürich wird für die musikalische Umrahmung des Abschlussgottesdienstes vom Sonntag, 19. Juni 2011 in der Augustinerkirche ein einmaliger Beitrag von CHF 1 500 gesprochen. 2. Als allfälliger Sponsorenhinweis soll der Vermerk verwendet werden. 3. Der Betrag geht zulasten der Kostenstelle 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. 4. Mitteilung an Nathalie Schaltegger, Präsident, Verein Zürich Pride Festival, Postfach 1259, 8021 Zürich, Dr. Martin Stewen, Kath. Pfarramt St. Petrus, Steinackerweg 22, 8424 Embrach, Dr. Benno Schnüriger, Präsident, Dr. Josef Annen, Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus und Gaudenz Domenig, Sekretariat, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 116

68. 53.03 Reglement der Projektkommission Caritas Zürich. Änderung Die Synode hat am 4. November 2010 beschlossen, weiterhin Projekte der Caritas mit jährlich insgesamt CHF 300 00 zu unterstützen. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt durch Beschluss der Projektkommission nach festgelegten Kriterien gemäss dem Reglement der Projektkommission Caritas vom 10. September 2007. Sie hielt im Beschluss fest, dass der Projektbeitrag sowohl für variable, kurzfristige Projekte als auch für länger andauernde, weiterführende Programme in angemessener Art und Weise einzusetzen sei, und dass dies der Projektkommission obliege. Um ihr mehr Gestaltungsraum zu geben, empfiehlt die Synode dem, 6 Absatz 3 des Reglements aufzuheben. Wortlaut 6: 6. Mitfinanzierungsdauer Als Projekte gelten Aufgaben und Tätigkeiten der Caritas Zürich, deren Finanzierung nicht durch die Bereitstellungskosten oder die ordentlichen Einnahmen gedeckt sind, sondern für die die Finanzierung zeitlich begrenzt ist und bei längerer Dauer periodisch wieder bei Finanzgeberinnen und Finanzgebern beantragt werden muss. In diesem Sinne können Projektbeiträge geleistet werden als - Anschubfinanzierung - als kurzfristige Hilfe - als zeitlich begrenztes Projekt - als jährlich wiederkehrend - oder als längerfristiges Projekt Eine Projektfinanzierung kann längstens 3 Jahre dauern. Für ein durch Weiterentwicklung längerdauerndes Projekt kann Caritas Zürich erneut Antrag stellen. Bei mehrjährigen Projekten ist jedes Jahr ein Antrag auf Mitfinanzierung mit Zwischenbericht und allfällig revidiertem Budget zu stellen. Der hatte bei seiner Synodenvorlage ebenfalls beantragt, 6 Abs. 3 zu ändern und zu ermöglichen, einen Teil des Kredites für längerfristige Projekte Beiträge zu verwenden. Mit dem Beschluss der Synode erhält die Projektkommission eine grössere Freiheit in der Projektunterstützung. Der Direktor der Caritas Zürich, Max Elmiger begrüsst die empfohlene Änderung. Der Ressortleiter beantragt, daher, 6 Abs. 3 des Reglements der Projektkommission Caritas Zürich ersatzlos zu streichen. 1. Das Reglement der Projektkommission Caritas Zürich vom 10. September 2007 wird wie folgt geändert: 6 Abs. 3 wird gestrichen. 6 Abs. 4 wird Abs. 3 Der Name Zentralkommission wird mit ersetzt, betrifft 2, 10, 11. 12. 2. Die Änderung tritt sofort in Kraft. Protokoll des s Seite 124

3. Mitteilung an Luzius Huber, Ressortleiter Soziales, für sich und für die Projektkommission Caritas, an Caritas Zürich, Beckenhofstrasse 16, Postfach, 8021 Zürich und an die Synode. Protokoll des s Seite 125

70. 61.01 Sans Papiers Anlaufstelle Zürich. Gesuch um einen einmaligen Beitrag für zwei Benefiz-Jubiläumskonzerte Fünf Jahre Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich Vor fünf Jahren wurde die Sans-Papier-Anlaufstelle Zürich SPAZ gegründet. Sie dient Migranten und Migrantinnen ohne geregelten Aufenthaltsstatus als Auskunftsstelle, setzt sich für deren Rechte und Integration ein, ist kompetente Ansprechpartnerin für Fachstellen und Behörden und sensibilisiert Staat und Öffentlichkeit über deren prekäre Lebens- und Arbeitssituation. Das Fünf-Jahres-Jubiläum soll mit zwei Benefiz-Konzerten begangen werden, deren Erlös vollumfänglich der Anlaufstelle zu Gute kommen soll. Die Konzerte finden am 18. und 19. Juni 2011 in Zürich statt und werden vom Chor die vogelfreien mit eigens zusammengestellten Liedern aus der Schweiz und anderen Kulturen gestaltet. Gemäss Budget belaufen sich die Kosten gesamthaft auf CHF 13 000. Der angestrebte Saldo zu Gunsten SPAZ beträgt CHF 18 000. Von den somit zu finanzierenden CHF 31 000 werden CHF 3 000 durch die Kirchgemeinde Aussersihl übernommen, welche die Kirche St. Jakob für die Konzerte gratis zur Verfügung stellt und CHF 18 000 werden als Einnahmen aus der Kollekte erwartet. Der Betrag von CHF 10 000 ist noch offen. SPAZ hat in den kurzen fünf Jahren ihrer Aufbauarbeit für Sans-Papiers viel erreicht, u.a. ist es ihrem Einsatz zu verdanken, dass nun auch Sans-Papiers Jugendliche in der Schweiz eine Berufslehre absolvieren können. Der Ressortleiter schlägt einen einmaligen Beitrag von CHF 2 000 vor, als Anerkennung und Unterstützung für das Engagement von SPAZ. 1. Der Sans-Papiers-Anlaufstelle Zürich SPAZ wird für die Durchführung der zwei Benefiz- Jubiläumskonzerte am 18. und 19. Juni 2011 in der Kirche St. Jakob Zürich ein einmaliger Beitrag von CHF 2 000 zugesprochen. 2. Als Sponsorenvermerk soll der Hinweis verwendet werden. 3. Der Betrag geht zulasten von Konto 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. 4. Mitteilung an Alexandra Heeb, Vorstand SPAZ, Grüngasse 18, 8004 Zürich, Pfr. Luzius Huber,, Vorsteher Ressort Soziales und an Gaudenz Domenig, Sekretariat, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 127

71. 61.01 Verein Dazugehören, Dr. Daniela Mencarelli. Gesuch um finanzielle Unterstützung des literarischen Integrationsprojektes Mein Leben wie eine Story Mi vida como un cuento Im Jahr 2007 hat die Zentralkommission das Foto- und Ausstellungsprojekt Alltage, ein fotografisches Integrationsprojekt der Zürcher Fotografin Silvia Voser, mit einem einmaligen Beitrag von CHF 3 000 unterstützt. Nun legt der Verein Dazugehören, in dem auch Silvia Voser aktiv mitwirkt, das Projekt Mein Leben wie eine Story Mi vida como un cuento, ein literarisches Integrationsprojekt vor. 13 spanisch-sprechende Migrantinnen haben ihre Lebenserfahrungen in der Form einer Story oder einer Fabel aufgearbeitet. Der aus Guatemala stammende Schriftsteller Manuel Giron stellt sicher, dass die Texte den Charme und die Nähe der Laienliteratur behalten und trotzdem professionell präsentiert werden. Der so entstandene Geschichtenband soll in fünf Veranstaltungen, zwei davon in Zürich, einem breiteren Publikum vorgestellt werden. Die noch nicht gedeckten Kosten betragen CHF 21 400, nach Abzug der Eigenleistung des Vereins für die Projektleitung und durchführung im Betrag von CHF 4 500. Aus dem kirchlichen Umfeld wurde einzig die um einen Betrag angefragt, ferner Stiftungen wie u.a. die Paul Schiller Stiftung, die Volkart Stiftung, die Christoph Merian Stiftung, zudem Migros Kulturprozent, Stadt Zürich Integrationsförderung usw.. Die fördert die Integration von Migrantinnen und den interkulturellen Dialog. Der Ressortleiter empfiehlt einen einmaligen Sympathiebeitrag von CHF 1 000. 1. Dem Verein Dazugehören wird für die Produktion des Geschichtenbandes Mein Leben wie eine Story mi vida como un cuento ein einmaliger Sympathiebeitrag von CHF 1 000 zugesprochen. 2. Als Sponsorenvermerk soll der Hinweis verwendet werden. 3. Der Betrag geht zulasten von Konto 650, einmalige kulturelle und soziale Beiträge. 4. Mitteilung an Verein Dazugehören, Dr. Daniela Mencarelli, Postfach, 8021 Zürich, Pfr. Luzius Huber,, Vorsteher Ressort Soziales und an Gaudenz Domenig, Sekretariat, Bereichsleiter Finanzen Protokoll des s Seite 128

72. 51.06 Kirchgemeinde Horgen. Sanierung Sakristei, inkl. Erneuerung Flachdach, Kirche St. Josef in Horgen. Beitragsgesuch Mit Schreiben vom 22. Februar 2011 reichte die Kirchgemeinde Horgen ein Gesuch um einen Beitrag an die Sanierung der Sakristei und die Erneuerung des Flachdachs der Kirche St. Josef in Horgen ein. Die Sanierung der Sakristei umfasst unter anderem die Isolation und Wärmedämmung gegen die Aussenwände, die Erneuerung der Elektroanlage und Beleuchtungssteuerung, Ersatz des Bodenbelags sowie diverse Schreiner-, Sanitär-, Maler- und Gipserarbeiten. Das Flachdach weist grössere Korrosionsschäden auf, so dass sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Deshalb soll das Flachdach gründlich erneuert werden. Die Kosten für die Arbeiten werden gemäss Kostenvoranschlag des Architekturbüros Quadras Baumanagement AG vom 22. Februar 2011 mit Total CHF 275 000. veranschlagt. Die Kirchgemeindeversammlung wird über das Bauprojekt am 31. Mai 2011 abstimmen. Unter Vorbehalt der Zustimmung wird die Sanierung im Juli / August 2011 vorgenommen. Die beitragsberechtigten Baukosten berechnen sich wie folgt: Gesamtkosten gemäss Kostenvoranschlag vom 22.02.2011 Ohne weitere Abzüge CHF 275'000. ============ Der Bauausschuss hat das Gesuch geprüft und beantragt dem den reglementsgemässen Baubeitrag zuzusichern. Der Baubeitrag gemäss Baubeitragsreglement beträgt voraussichtlich 5 % oder rund CHF 13 750.. Der definitive Betrag wird nach Vorliegen der Bauabrechnung festgelegt. 1. Vom Bauvorhaben der Kirchgemeinde Horgen betreffend Sanierung der Sakristei und Erneuerung des Flachdachs der Kirche St. Josef in Horgen wird Kenntnis genommen. 2. Dem Beitragsgesuch der Kirchgemeinde gemäss Schreiben vom 24. Februar 2011 wird zugestimmt. 3. Der reglementgemässe Baubeitrag von rund CHF 13 750.. wird zugesichert. 4. Die Kirchgemeinde ist darauf aufmerksam zu machen, dass die Auszahlung des Beitrages gemäss 14 des Baubeitragsreglements erfolgen wird. Protokoll des s Seite 129