Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung

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1 Bewilligung eines Baukredites von CHF für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung Erwägungen: 1 Allgemeines 1.1 Ausgangslage Das heutige Pfarrhaus wurde 1962/63 gebaut. Es ist ein Zwischenbau zwischen Kirche und dem im Jahr 1994 neu erstellten Erweiterungsbau mit Wohnungen für Angestellte der Pfarrei und Gästezimmern. Mit dem Bezug des Erweiterungsbaus konnte die Pfarrwohnung aufgehoben werden. Das Pfarrhaus wird seitdem ausschliesslich für Empfang, Büroräume, Besprechungszimmer, Archive, Lager und Werkstatt genutzt. Das Pfarrhaus wurde nur notdürftig an die neuen Nutzungen angepasst. Eine energetische Sanierung (Fassade, Dach, Heizung) ist schon längst notwendig. Das Gebäude ist in einem Alter, in dem eine Pinselrenovation nicht mehr ausreicht. Eine Gesamtsanierung ist notwendig geworden. Erste Abklärungen durch die Kirchenpflege haben ergeben, dass die Kosten für eine umfassende Sanierung oder einen Ersatzneubau in etwa gleich gross sein werden. Da das jetzige Gebäude u.a. wegen bautechnischer Mängel und wegen seiner Halbgeschossigkeit nicht befriedigend saniert werden kann, hat sich die Kirchenpflege für den Abbruch des Pfarrhauses und einen Neubau entschieden. 1.2 Raumprogramm Das neue Pfarrhaus soll wieder zu einem richtigen Pfarrhaus werden. Das heisst, dass im obersten Geschoss eine kleine und eine grosse Wohnung vorgesehen werden. Im neuen Gebäude sollen alle Raumnutzungen, wie sie im alten Pfarrhaus vorhanden sind, wieder Platz finden. Konkret sind dies: das Sekretariat mit Empfang, vier Einzelbüros, ein Sitzungszimmer, ein Besprechungszimmer, ein Aufenthaltsraum für Mitarbeitende und Besucher/innen, Arbeitsplätze für die Hauswartung (inkl. Putz-, Wasch- und Abstellräume) sowie das Archiv. Das neue Pfarrhaus muss gemäss den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes rollstuhlgängig gestaltet werden. Das bedeutet, dass mindestens ein Zugang zum Gebäude sowie die Zugänge zum Empfang, dem Besprechungszimmer und den Büros behindertengerecht sein müssen. Ein Lift ist deshalb zwingend notwendig.

2 1.3 Planersubmission und Projektstudien Die Kirchenpflege hat anfangs 2014 mit Überlegungen betreffend Sanierung des Pfarrhauses begonnen. Mit Beschluss vom 18. Juni 2014 hat die Kirchenpflege eine Baukommission eingesetzt. Aufgrund der hohen Kosten einer Renovation wurde im Verlauf der Diskussionen auch die Idee eines Neubaus in Betracht gezogen. Am 30. Juni 2015 beschloss die Kirchenpflege, die Firma BBS Ingenieure AG für die externe Baubegleitung beizuziehen, da es bei öffentlich-rechtlichen Bauprojekten sehr viele Formalitäten zu beachten gilt. Es erfolgte schliesslich eine öffentlich-rechtliche Ausschreibung, durch welche Generalplanerteams eingeladen wurden, ihr Interesse für den Neubau des Pfarrhauses anzumelden. Aus dem Interessentenkreis wurden fünf Teams ausgewählt, um einen Projektvorschlag für einen Neubau einzureichen. Die Baukommission hat diese Projektvorschläge im Detail studiert und an ihrer Sitzung vom 5. April 2016 der Kirchenpflege den Antrag gestellt, dem Team der apb architekten ag den Auftrag zur Ausarbeitung eines konkreten Projektes zu vergeben. An der Orientierungsversammlung vom 11. Mai 2016 wurde der Projektvorschlag durch das Architektenteam und die Kirchenpflege der Öffentlichkeit vorgestellt. Die Kirchgemeindeversammlung hat am 25. Mai den beantragten Projektierungskredit von CHF 250'000 für den Neubau des Pfarrhauses genehmigt. 2 Projekt 2.1 Erarbeitung des Bauprojekts Die Erarbeitung des Bauprojekts durch das Generalplanerteam erfolgte in enger Zusammenarbeit mit der begleitenden Baukommission. Nach der Vergabe des Projektierungsauftrages wurden an insgesamt sieben Sitzungen Details des Projektes besprochen, diverse Abklärungen getroffen und in das Projekt eingearbeitet. Die Baukommission hat am 7. März 2017 dem Projekt zugestimmt. Am 29. März 2017 hat die Kirchenpflege das Projekt genehmigt und zuhanden der Kirchgemeindeversammlung verabschiedet. 2.2 Erläuterung der wesentlichen Elemente des Projektes Das neue Pfarrhaus wird als Ersatzneubau errichtet. Das neue Gebäudevolumen orientiert sich in der Höhe an der Giebelhöhe der Seitenkapelle und ordnet sich der Kirche in seiner Gestalltung unter. Über eine grosszügige Verglasung mit überkragendem Erdgeschoss öffnet sich der Baukörper zum Vorplatz. Durch die neue Eingangssituation zum Pfarrhaus und die neue Platzgestaltung wird der Raum zwischen den drei Gebäudekörpern aufgewertet und zum zentralen Treffpunkt für Mitarbeitende und Besucher. Neben der Bürostruktur im Garten- und Erdgeschoss beinhaltet das neue Pfarrhaus im Dachgeschoss eine kleine und eine grosse Wohnung.

3 Umgebung Grundriss Gartengeschoss

4 Grundriss Erdgeschoss Grundriss Dachgeschoss

5 Längsschnitt Querschnitt

6 Fassade Süd Fassade West

7 Fassade Nord Fassade Ost

8 Visualisierung 3 Kosten 3.1 Kostenvoranschlag Gemäss des Kostenvoranschlags der apb architekten ag vom 7. März 2017 ist mit den folgenden Kosten für den Neubau des Pfarrhauses mit neuer Heizungsanlage, Photovoltaik und neuer Umgebungsgestaltung zu rechnen: BKP 1 Abbruch/Anpassungen CHF BKP 2 Gebäude CHF BKP 4 Umgebung CHF BKP 4 Hochwasserschutz CHF BKP 7 Provisorien CHF BKP 8 Wärmeerzeugung inkl. Photovoltaikanlage CHF BKP 9 Ausstattung CHF Total Kosten ±10%, inkl. MwSt. CHF Projektierungskredit CHF Baukredit, inkl. MwSt. CHF Im Kostenvoranschlag sind der Projektierungskredit in Höhe von CHF 250'000 und Reserven für Unvorhergesehenes in der Höhe von CHF enthalten.

9 3.2 Zu erwartende Beiträge Gemäss des Baubeitragsreglements der römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Kantonalkirche) kann mit einem Beitragssatz von 8% an die beitragsberechtigten Bauten gerechnet werden. Der Synodalrat entscheidet erst nach der Bauabrechnung über den definitiven Kostenbeitrag. Im Moment kann der Beitrag nur geschätzt werden (ca. CHF ). Die Gemeinde Pfäffikon unterstützt die Erstellung von Photovoltaikanlagen jährlich mit CHF Je nach Zeitpunkt der Projekteingabe und dem Kontostand dieser Fördermassnahme kann mit einem Beitrag von ca. CHF gerechnet werden. 3.3 Zusammenstellung der voraussichtlichen Nettokosten Bruttokosten gemäss Kostenvoranschlag CHF abzüglich voraussichtliche Beiträge: Beitrag der Kantonalkirche, ca. CHF Beitrag an Photovoltaikanlage, ca. CHF Total voraussichtliche Nettokosten CHF Da die oben ausgeführten Beiträge erst nach der Kreditbewilligung resp. Bauabrechnung rechtskräftig zugesichert werden, ist deshalb der Bruttobaukredit von CHF zu bewilligen. Die Zusammenstellung der voraussichtlichen Nettokosten zeigt jedoch, dass die Investitionsrechnung netto nur mit CHF belastet wird. 4 Termine für die Realisierung und Baubegleitung 4.1 Termine für die Realisierung Sofern die Kirchgemeindeversammlung am 31. Mai 2017 den Bruttokredit genehmigt, ist vorgesehen, das Generalplanerteam der apb architekten ag mit der Detailprojektierung, der Submission und der Realisierung des Bauvorhabens zu beauftragen. Da kantonale Entscheide erforderlich sind, werden die Unterlagen per Mitte April 2017 den entsprechenden Stellen eingereicht. Die amtliche Publikation inkl. Stellen der Bauvisiere erfolgt nach der Genehmigung durch die Kirchgemeindeversammlung und dem Ablauf der entsprechenden Rekursfrist ca. anfangs Juli Die eigentlichen Bauarbeiten werden im Frühjahr 2018 starten. Der Abschluss und die Inbetriebnahme ist auf August 2019 vorgesehen. 4.2 Baubegleitung Das Projekt wird von der bestehenden Baukommission unter der Leitung des Präsidenten der Kirchenpflege begleitet. Der Baukommission soll die Kompetenz zur Ausschreibung und Vergabe der erforderlichen Leistungen und Arbeiten zur Realisierung des Bauvorhabens im Rahmen des bewilligten Objektkredites erteilt werden. Mit der externen Baubegleitung und der Wahrung der Interessen der Kirchgemeinde soll das Büro BBS Ingenieure AG in Winterthur beauftragt werden.

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