Austria Showcase Ukraine Erneuerbare Energien. Energieeffizienz. Bau und Infrastruktur - Probleme und Perspektiven Lviv, 02.03.2011 Timur Bondaryev Managing Partner, Head of West-Ukrainian Branch
Inhaltsübersicht Energiewirtschaft Erneuerbare Energien, Energieeffizienz Bau/Infrastruktur neueste Entwicklungen PPP Finanzierungsmöglichkeiten Über Arzinger 2
3 Energiewirtschaft Erneuerbare Energien, Energieeffizienz
Energiewirtschaft Übersicht Primärenergieverbrauch Kohle 24,3% Erdöl 18,4% Atomenergie und andere 16,3% Gas 41,0% Energieintensität: Veraltete Anlagen Leitungsverluste Bewusstseinslücke: subventionierte Energiepreise Energiestrategie: Atomkraft versus Alternative Energien 4
Ausblick Netzausbau (konventioneller Ausbau und smart grids ) Bodenrecht Finanzierung (Länder-Rating! Triple ) Grüne Tarife - Segen oder Fluch? Hebung landestypischer Potentiale (Stichwort: Biomasse, Biogas) Regelung Energiesektor 5
6 Bau/Infrastruktur neueste Entwicklungen
Gesetz der Ukraine Über Regulierung der städtebaulichen Tätigkeit - 1 Wesentliche Verkürzung der Friste für Erstellung der Genehmigungen im Baubereich Einführung des Grundsatzes der stillschweigenden Zustimmung im Baugenehmigungsverfahren Wesentliche Vereinfachung des Baugenehmigungsverfahrens für die Objekte der I-III Kategorie: keine staatliche Expertise des Projektes; Ersatz der Baugenehmigung mit der Registrierung der Erklärung über Anfang der Bauarbeiten; Inbetriebnahme des Objektes aufgrund einer Erklärung über die Betriebsbereitschaft des Objektes. 7
Gesetz der Ukraine Über Regulierung der städtebaulichen Tätigkeit - 2 Erhöhung der Bedeutung der Planungsvoraussetzungen im städtebaulichen Bereich: Keine Zuweisung der Grundstücke beim Fehlen der Planungsvoraussetzungen (ab 01.01.2012); Keine Umwidmung der Grundstücke bei dem Widerspruch mit den Planungsvoraussetzungen (ab 01.01.2012). Öffentliche Hearings der Planungsvoraussetzungen auf dem örtlichen Niveau Generalpläne, Zoning, Bebauungspläne. 8
9 PPP
Kommunalwirtschaft und PPP Gesetzliche Grundlagen Vergabegesetz PPP-Gesetz Gesetz Über Konzessionen Beteiligungsmöglichkeiten Wasser- und Abwasserwirtschaft Abfallwirtschaft/Deponiewirtschaft Wärmeversorgung/Dezentrale Energieversorgungslösungen (BHKW s - ТЕЦ) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) 10
PPP Gesetz Das Gesetz Über die Staatlich-Private Partnerschaft Nr. 2404-VI (desweiteren PPP- Gesetz) wurde am 01.07.2010 verabschiedet und ist am 31.10.2010 in Kraft getreten. PPP-Gesetz hat einen generellen Charakter und regelt allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Partnern. Die grundlegende Bestimmungen des PPP-Gesetzes: Vertraglicher Grundsatz der Tätigkeit; Bestimmung des privaten Partners ausschließlich im Ausschreibungsverfahren; Erhaltung des Eigentumsrechtes des staatlichen Partners auf die PPP-Objekte; Gewährung von staatlichen Garantien an den privaten Partner. Das PPP-Gesetz sieht nurdie vertraglichen Formen der Zusammenarbeit zwischen privaten und staatlichen Partner vor (die gesellschaftsrechtliche Form der Partnerschaft ist im PPP- Gesetz nicht erwähnt). 11
Allgemeine Grundsätze von РРР 1 6 Zweiseitiges Vertrauen Partner- Zusammenarbeit des öffentlichem Sektors und der Privatwirtschaft 2 Vertragsbeziehu ngen 5 Potential der Synergie durch eine Zusammenarbeit 4 Langzeitwirkung (Prinzip des Lebenszyklus) 3 Symmetrische Verteilung von Chancen und Risiken 12
Westukraine und EURO-2012 Flughafen Lviv Fußballstadion Hotels Straßenbau Infrastruktur 13
14 Finanzierungsmöglichkeiten
Finanzierung Probleme Hohe Investitionskosten bei hohem Zinsniveau UAH-Umsätze und USD/Euro-Kreditlasten (Währungsrisiko) Lösungen Förderprogramme der IBRD, EBRD, IFC, NEFCO Nutzung der Mechanismen des Kyoto-Protokolls (insb. JI) Nutzung von Eigenkapital und Hausbanken Nutzung der Steuerbefreiungen und grünen Tarife 15
Investitionenschutz Bedarf an ordnungsgemäßen korporativen Regelungen Befugnisse des Managements Strenge Kontrolle über Finanzen - Außenberater, Wirtschaftsprüfungen, innere Kontrolle, Überprüfung der Verträge von Juristen Unverzügliche Augenblicksreaktion an Problemen, Ausschließung des Exekutivorgans im Falle einer planlosen Abwicklung des Projektes Realien der Beilegung von Streitigkeiten auf dem Gerichtswege 16
17 Über Arzinger
Über die Kanzlei Die Anwaltskanzlei Arzinger (bis Februar 2009 Arzinger & Partners ) ist eine unabhängige Kanzlei und zählt zu den führenden Anbietern juristischer Dienstleistungen in der Ukraine. Die Kanzlei wurde im Jahr 2002 von Dr. Rainer Arzinger und zwei ukrainischen Rechtsanwälten, Timur Bondaryev (jetzt Managing Partner) und Sergiy Shklyar (jetzt Senior Partner), gegründet. Später trat der deutsche Rechtsanwalt Wolfram Rehbock (jetzt Senior Partner) bei. Im 2011 zählte unsere Kanzlei 8 Partner und 85 Mitarbeiter, unter den über 45 erfahrene Juristen, einschließlich zertifizierter Patentanwälte, Insolvenzverwalter und professioneller Teilnehmer des Wertpapiermarkts. Schon in den ersten Jahren wurde Arzinger & Partners, Ukraine, zu einem der größten und dynamischsten Büros innerhalb des Netzwerkes und konnte seinen Umsatz und die Zahl der beschäftigten Juristen jährlich verdoppeln. Im Jahr 2007 eröffnete Arzinger als erste ukrainische Anwaltskanzlei ein Büro in Lviv (Lemberg) dem Zentrum der Westukraine. Im September 2010 eröffnete Arzinger ihre Repräsentanz in Odessa. Die Anwälte im südukrainischen Büro werden die Kunden in Gebieten von Odessa, Mykolaiw, Cherson, Zaporizhzhja und Autonomrepublik Krim betreuen. 18 Um die dynamische Entwicklung beizubehalten, haben wir unser Team durch neue Partner verstärkt und uns verschiedenen internationalen Assoziationen unabhängiger Kanzleien angeschlossen, um damit inhaltlich wie geographisch unser Tätigkeitsfeld zu erweitern. Zudem haben wir im Rahmen unserer neuen Strategie unsere Organisationsstruktur und die Geschäftsabläufe in den Bereichen Wissensmanagement, IT, Personalmanagement und Marketing/Unternehmenskommunikationen neu gestaltet.
Unsere Stärken Erfahrung Seit 1990 sind wir auf den Märkten von Zentral- und insbesondere Osteuropa tätig und können dementsprechend auf langjährige Erfahrungen und fundiertes Know-how zurückblicken. Trotz der nicht immer ganz einfachen Rahmenbedingungen für (ausländische) Investitionen sorgen wir für die Sicherung des unternehmerischen Engagements unserer Mandanten, zu denen überwiegend mittelständische, große und internationale als auch führende nationale Unternehmen gehören. Kundenorientierter Service Von Beginn an haben wir uns um eine qualitativ hochwertige und individuelle Betreuung unserer Mandanten bemüht und verstehen uns dabei nicht nur als Rechtsberater, sondern auch als Geschäftspartner im weiteren Sinne. Wir werden dieses Prinzip auch bei unserer weiteren Entwicklung beibehalten. Der für den entsprechenden Rechtsbereich zuständige Partner leitet die jeweilige Projektarbeitsgruppe und steht für den Mandanten als Ansprechpartner stets zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter Der geschäftliche Ruf der Kanzlei Arzinger gründet sich auf der Erfahrung und der Professionalität ihrer Mitarbeiter, denen daher unser besonderes Augenmerk gilt. Wir investieren ständig in die Vervollkommnung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. Denn wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. 19
Rechtsbereiche Gesellschaftsrecht / M&A Immobilien und Baurecht Wettbewerbsrecht/Kartellrecht Immaterialgüterrecht / IP Streitbeilegung Vergaberecht Bankwesen und Finanzen Steuerrecht Public Private Partnership Energierecht Arbeitsrecht Kapitalmärkte Regulierungen Einziehung von Forderungen/Inkasso Insolvenz German Desk Energiewirtschaft Lebensmittel und Getränke Einzelhandel und Freizeitindustrie Telekommunikation Luft- und Raumfahrtindustrie Landwirtschaft Infrastruktur und Transport Versicherungswesen Automobilindustrie Umwelt Banken und Finanzinstitute Investment Banking und Corporate Finance Private Equity Pharmazeutik Seerecht 20
Unsere Mandanten Aerosvit Bayer AG Big Dutchman Bunge Claas Henkel Group Porsche Porr Raiffeisen Evolution Rheinmetall Rhenus Logistics System Capital Management Standartbank Strabag Schlumberger Schwarzmüller SSI Schäfer Shop SHARP Wienerberger Vienna Insurance Group YKK 21
Publikationen Unsere Juristen arbeiten eng mit Vertretern der Massenmedien zusammen, stellen ihnen Erläuterungen zu neuen Sachverhalten bzgl. der Gesetzgebung und der Geschäftstätigkeit in der Ukraine zur Verfügung. Arzinger versendet monatlich eine Zusammenfassung der jüngsten Neuerungen in der Gesetzgebung. Dieser Newsletter ist auch über die Internetseiten der Kanzlei abrufbar. Unsere Kanzlei ist zudem Herausgeber von folgenden Nachschlagewerken: Pharmaceutics and Healthcare: Regulatory Framework in Ukraine (2010); Agriculture Guide (2010); Public Private Partnership in Ukraine (2009); Public Private Partnership in Ukraine: 2 nd Edition (2010); Energy Law Guide (2009); Kyoto-Protokoll (2009); Ukraine Getting the Deal Through (2006-2007); Real Estate & Construction Guide Ukraine (2008); M&A in Europe and CEE (2008); Real Estate Guide (2006-2007). 22
Kontakte Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen! Kiew Bürohaus Eurasia, Zhylyanska Str. 75, 01032 Kiew, Ukraine Tel.: +38 (044) 390 55 33 Fax. +38 (044) 390 55 40 Lviv Generala Chuprynky Straße 6, Büro 1, 79013 Lviv, Ukraine Tel.: +38 (032) 242 96 96 Fax: +38 (032) 242 96 95 mail@arzinger.ua www.arzinger.ua Odessa Bürohaus Pokrovsky, Zhukovskogo Straße 33, Büro 601, 65045 Odessa, Ukraine Tel. / Fax : +38 (048) 711 74 74 Ansprechpartner: Timur Bondaryev, Managing Partner Timur.Bondaryev@arzinger.ua Wolfram Rehbock, Senior Partner Wolfram.Rehbock@arzinger.ua 23