Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/4276. Beschlussempfehlung

Ähnliche Dokumente
Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Entwurf (zur Verbandsbeteiligung freigegeben) G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Artikel 1

Niedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/1042. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8703. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5469 neu *) Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3757. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/5464. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Inneres und Sport. Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3573. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 13. August 2002 für innere Verwaltung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/7425. Beschlussempfehlung

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/3372. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/280. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Wissenschaft und Kultur. Hannover, den

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Beschlussempfehlung und Bericht

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5330. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Landesentwicklung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/675. Beschlussempfehlung

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/362. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1222. Beschlussempfehlung. Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Hannover, den

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Vom 10. August Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2017/2018 (HBG 2017/2018)

Beschlussempfehlung. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/75

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1480. Beschlussempfehlung

E n t w u r f. Artikel 1. b) Schmaltiere, Schmalspießer 1. Mai bis 31. Mai und. c) Hirsche 1. August bis 15. Januar, 2. Damwild

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes

Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes und des BVL-Gesetzes

Niedersächsischer Landtag Wahlperiode Drucksache 18/658. Beschlussempfehlung

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes über die Landesregulierungsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt

Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD zur Vorlage für den Umwelt- und Agrarausschuss am

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 138/2010. vom 10. Dezember zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens

HESSISCHER LANDTAG. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechts- und Integrationsausschusses

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Bericht und Antrag. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/2701. des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13.

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Änderungsantrag (zu Drs. 17/75 und 17/135) Fraktion der CDU Hannover, den

Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen

Entwurf. G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 61/2011. vom 1. Juli 2011

vom 14. Januar

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Beschlußempfehlung *)

HESSISCHER LANDTAG. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 146/2005. vom 2. Dezember zur Änderung des Anhangs IV (Energie) des EWR-Abkommens

VORBLATT. I. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes. A. Problem

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 64, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2011

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/1274. Beschlussempfehlung

Gesetz- und Verordnungsblatt

Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 46/2005. vom 29. April 2005

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 46/2005. vom 29. April 2005

AV - U. zu Punkt der 968. Sitzung des Bundesrates am 8. Juni Verordnung zur Änderung der Bundeswildschutzverordnung

Beschlussempfehlung und Bericht

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1369. Gesetzentwurf. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes

Rechtliche Anforderungen an die Aufhebung oder Verkürzung von Schonzeiten nach 26 Abs. 2 NJagdG am Beispiel der Rabenkrähe

Bericht und Beschlussempfehlung

Stand: Vorblatt. Entwurf

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetzentwurf. Fraktion der SPD Hannover, den Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften

Niedersächsischer Landtag 15. Wahlperiode Drucksache 15/2001. Beschlussempfehlung

Beschlußempfehlung und Bericht

Zweites Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen

Entwurf Stand:

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

V e r o r d n u n g zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten für Beamtinnen und Beamte. Vom. September 2015

Bayerisches Tierzuchtgesetz (BayTierZG) Vom 10. August 1990

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3914. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/4075. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 10. Januar 2003 für Wirtschaft und Verkehr

Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -

Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 7 vom , Seite 67

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Gesetz zur Einführung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes

Transkript:

Beschlussempfehlung Ausschuss für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hannover, den 30.11.2007 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften Berichterstatter: Abg. Rolf Meyer (SPD) (Es ist ein schriftlicher Bericht vorgesehen.) Der Ausschuss für den ländlichen empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf mit den aus der Anlage ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Karl-Heinrich Langspecht Vorsitzender 1

Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften Artikel 1 Artikel 1 Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes Das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. November 2005 (Nds. GVBl. S. 334), wird wie folgt geändert: Das Niedersächsische Jagdgesetz vom 16. März 2001 (Nds. GVBl. S. 100), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. November 2005 (Nds. GVBl. S. 334), wird wie folgt geändert: 1. 5 wird wie folgt geändert: 1. unverändert a) Am Ende der Nummer 6 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt. b) Es wird die folgende Nummer 7 angefügt: 7. Nilgans (Alopochen aegyptiacus). 2. 18 Abs. 3 und 4 wird gestrichen. 2. unverändert 3. 24 Abs. 4 wird wie folgt geändert: 3. unverändert a) Der bisherige Satz 1 wird einziger Satz. b) Satz 2 wird gestrichen. 4. In 25 Abs. 8 wird die Verweisung Absatz 5 Satz 2 durch die Verweisung Absatz 6 Satz 2 ersetzt. 4. unverändert 5. 26 erhält folgende Fassung: 5. 26 erhält folgende Fassung: 26 Änderung von Schonzeiten (1) Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch Verordnung 1. nach den in 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes bestimmten Zielen und Grundsätzen der Hege und unter Berücksichtigung der Erfordernisse der Landeskultur und des Naturschutzes, des Tierschutzes sowie der Belange der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft die Jagdzeiten für Wild, auch abweichend vom Bundesrecht, und 26 Bestimmung von Jagd- und Schonzeiten (1) Die oberste Jagdbehörde wird ermächtigt, durch Verordnung 1. nach den in 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes bestimmten Zielen und Grundsätzen der Hege und unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Naturschutzes und des Tierschutzes die Jagdzeiten für Wild, auch abweichend vom Bundesrecht, und 2

2. die wildartspezifischen Setz-, Brut- und Aufzuchtzeiten ( 22 Abs. 4 des Bundesjagdgesetzes) zu bestimmen. (2) Die Jagdbehörde wird ermächtigt, zum Erlegen von krankem oder kümmerndem Wild, zur Wildseuchenbekämpfung, aus Gründen der Wildhege, der Landeskultur oder des Naturschutzes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden Schonzeiten durch Verordnung aufzuheben. (3) Die Jagdbehörde kann durch Verfügung gegenüber den Jagdausübungsberechtigten für einzelne Jagdbezirke Bestimmungen nach Absatz 2 treffen. (4) Die Jagdbehörde kann im Einzelfall gestatten, 1. zu wissenschaftlichen Zwecken Wild in der Schonzeit zu erlegen, 2. unverändert zu bestimmen. (2) Die Jagdbehörde wird ermächtigt, zum Erlegen von krankem oder kümmerndem Wild, zur Wildseuchenbekämpfung, aus Gründen der Wildhege, des Artenschutzes oder zur Vermeidung von übermäßigen Wildschäden Schonzeiten durch Verordnung aufzuheben. (3) unverändert (4) Die Jagdbehörde kann im Einzelfall gestatten, 1. unverändert 2. Wild in der Schonzeit unversehrt zu fangen, 2. unverändert 3. zu wissenschaftlichen Zwecken, für Zwecke der Aufzucht oder aus Gründen des Naturschutzes Gelege des Federwildes auszunehmen oder zu zerstören, 4. zu wissenschaftlichen Zwecken oder aus Gründen des Jagd- oder des Naturschutzes Federwild mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen zu fangen. 6. In 27 Abs. 4 Satz 2 wird die Verweisung 25 Abs. 5 durch die Verweisung 25 Abs. 6 ersetzt. 3. zu wissenschaftlichen Zwecken, für Zwecke der Aufzucht oder aus Gründen des Artenschutzes Gelege des Federwildes auszunehmen oder zu zerstören, 4. zu wissenschaftlichen Zwecken oder aus Gründen des Jagd- oder des Artenschutzes Federwild mit Fallen, Netzen, Reusen oder ähnlichen Einrichtungen zu fangen. 6. unverändert 7. Nach 33 wird der folgende 33 a eingefügt: 7. Nach 33 wird der folgende 33 a eingefügt: 33 a Futtermittel 1 Das Füttern und Kirren des Wildes mit proteinhaltigen Erzeugnissen, mit Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und mit Fischen oder Fischteilen sowie mit Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, ist verboten. 2 Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken dürfen Aufbrüche und Teile von Wild verwendet werden. 33 a Futtermittel 1 Das Füttern und Kirren des Wildes mit 1. proteinhaltigen Erzeugnissen oder Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere, 2. Fischen, Fischteilen oder proteinhaltigen Erzeugnissen von Fischen oder 3

8. 36 Abs. 4 wird gestrichen. 8. unverändert 3. Mischfuttermitteln, die diese Einzelfuttermittel enthalten, ist verboten. ²Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken dürfen Aufbrüche und Teile von Wild, bei dem kein Verdacht auf Vorliegen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit besteht, verwendet werden. 9. In 41 Abs. 1 wird nach der Nummer 25 die folgende Nummer 25 a eingefügt: 9. unverändert 25 a. entgegen 33 a Wild füttert oder kirrt;. 10. Nach 41 wird der folgende 41 a eingefügt: 10. unverändert 41 a Beachtung von Europarecht Behördliche Maßnahmen nach diesem Gesetz oder einer Verordnung aufgrund dieses Gesetzes sind unter Beachtung der Maßgaben des Artikels 7 Abs. 4 und der Artikel 8 und 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Artikel 12 bis 16 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7) in der jeweils geltenden Fassung zu treffen. Artikel 2 Artikel 2 Aufhebung der Verordnung unverändert über das Verbot des Fütterns und Kirrens von Wild mit Futtermitteln tierischer Herkunft Die Verordnung über das Verbot des Fütterns und Kirrens von Wild mit Futtermitteln tierischer Herkunft vom 5. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 32), geändert durch Verordnung vom 14. März 2002 (Nds. GVBl. S. 109), wird aufgehoben. 4

Artikel 3 Artikel 3 Inkrafttreten Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am (Datum einsetzen) in Kraft. Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. (Ausgegeben am 04.12.2007) 5