Freie Sicht auch mit Partikelfilter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen



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Transkript:

Freie Sicht auch mit Partikelfilter Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen

Oft müssen Baumaschinen nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Dabei können die Aufbauten solcher Filter die Sicht des Maschinenführers einschränken und dadurch die Sicherheit beeinträchtigen. Um dies zu vermeiden, müssen Partikelfilter so platziert werden, dass die Sicht vom Fahrersitz auf die Maschine und ihre Werkzeuge nicht oder so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Bei gewissen Maschinen kann die Arbeitssicherheit jedoch nur mit technischen Massnahmen wie speziellen Spiegeln oder Kameras gewährleistet werden. Die vorliegende Publikation zeigt anhand von Beispielen, wo die Probleme liegen und wie sich diese lösen lassen. Suva Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern Auskünfte Tel. 041 419 50 49 Bestellungen www.suva.ch/waswo Fax 041 419 59 17 Tel. 041 419 58 51 Bereich Bau Freie Sicht auch mit Partikelfi lter. Technische Lösungen zur Verhütung von Unfällen mit Baumaschinen Mitherausgeber dieser Publikation sind das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Verband der Schweizer Baumaschinenwirtschaft (VSBM). Die Suva dankt für die gute Zusammenarbeit. Abdruck ausser für kommerzielle Nutzung mit Quellenangabe gestattet. 1. Aufl age April 2013 6000 Exemplare Bestellnummer 88272.d 2

Probleme und Lösungen Partikelfi lter-aufbauten können die Sicht des Maschinenführers einschränken (Bild 1). Geeignete technische Massnahmen schaffen Abhilfe. Im Folgenden wird anhand von Bildern gezeigt, wie die Sicht des Maschinenführers auf den Arbeitsbereich und damit die Arbeitssicherheit gewährleistet werden kann. Wohin mit dem Partikelfilter? Beim Einbau von Partikelfi ltern ist darauf zu achten, dass das Sichtfeld des Maschinen führers nicht eingeschränkt wird. Dieses Ziel lässt sich mit der richtigen Platzierung des Filters (Bild 2) erreichen. Bild 1 Walze mit Partikelfilter-Aufbau. Die Sicht des Maschinenführers ist eingeschränkt. Bild 2 Walze mit eingebautem Partikelfilter. Die Sicht des Maschinenführers wird nicht beeinträchtigt. 3

Sichteinschränkungen kompensieren Es gilt folgender Grundsatz: Einschränkungen des Sichtfelds durch Partikelfilter-Aufbauten müssen mit technischen Hilfsmitteln kompensiert werden. Wenn «hinten» doch «vorne» ist Bei gewissen Maschinen sind Sichteinschränkungen durch Partikelfi lter-aufbauten unvermeidbar. Beispielsweise verfügen manche Walzen über einen drehbaren Sitz. Bei Verdichtungsarbeiten fahren sie während der Hälfte der Zeit rückwärts. Hinten an der Walze angebrachte Partikelfi lter-aufbauten sind bei dieser Arbeitsweise vorne und schränken die Sicht des Maschinenführers in Fahrtrichtung ein (Bild 3). In solchen Fällen muss die Sicht durch zusätzliche Spiegel oder Kameras gewährleistet werden, um tote Winkel zu vermeiden. Bild 3 Walze mit drehbarem Fahrersitz. Der hinten an der Maschine angebrachte Partikelfilter-Aufbau beinträchtigt beim Rückwärtsfahren die Sicht in Fahrtrichtung. 4

Der Blick in den toten Winkel Die nachstehenden Bilder zeigen einen Partikelfi lter-aufbau, der die Sicht des Maschinenführers einschränkt und einen toten Winkel verursacht (Bild 4), sowie die Lösung des Problems (Bild 5). Mit Hilfe von zusätzlichen Wölbspiegeln ist der Arbeitsbereich jederzeit überblickbar. Eine Person bleibt sichtbar, selbst wenn sie nahe vor der Baumaschine steht und von einem Partikelfi lter-aufbau verdeckt wird. Luftreinhaltung und Arbeitssicherheit im Einklang Die Beispiele zeigen, dass sich die Ziele der Arbeitssicherheit und die lufthygienischen Anforderungen an Baumaschinen gut vereinbaren lassen, sofern schon beim Einbau von Partikelfi ltern an die freie Sicht auf den Arbeitsbereich gedacht wird. Sowohl Partikelfi lter als auch Massnahmen zum Vermeiden von Sichteinschränkungen tragen bei zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten auf dem Bau. Bild 4 Toter Winkel wegen eines Partikelfilter-Aufbaus. Bild 5 Kein toter Winkel dank Zusatzspiegeln. 5

Rechtliche Grundlagen Die Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung (LRV) begrenzen den Ausstoss von krebserregendem Dieselruss. Damit die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden, müssen neue Baumaschinen mit Partikelfi lter-systemen ausgerüstet sein und ältere Modelle nachgerüstet werden. Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass die Sicht vom Fahrersitz aus so gut sein muss, dass der Fahrer die Maschine und ihre Werkzeuge unter den vorhersehbaren Einsatzbedingungen ohne jede Gefahr für sich und andere Personen bedienen kann. Den Gefahren, die wegen ungenügender direkter Sicht entstehen, muss mit geeigneten Einrichtungen begegnet werden (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang 1, Ziffer 3.2.1). Weitere verbindliche Vorgaben fi nden sich in der EN 474-1:2006 «Erdbaumaschinen Sicherheit» unter Ziffer 5.8 und in der Norm ISO 5006:2006 «Erdbaumaschinen Sichtfeld». 6

Informationen und Auskünfte Bundesamt für Umwelt BAFU Allgemeine Informationen zum Thema «Partikelfi lter auf Baustellen». www.bafu.admin.ch/luft Massnahmen Maschinen und Geräte Partikelfi lter Suva Detaillierte Übersicht über die geltenden Richtlinien und Normen bezüglich Sichtfeld des Maschinenführers. www.suva.ch/partikelfi lter Kontaktadressen BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien, Sektion Verkehr CH-3003 Bern Telefon +41 31 322 93 12 luftreinhaltung@bafu.admin.ch VSBM Postfach 656 CH-4010 Basel Telefon +41 61 228 90 30 vsbm@vsig.ch Suva Bereich Bau Postfach CH-6002 Luzern Telefon +41 41 419 50 49 bereich.bau@suva.ch 7

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen. Suva Arbeitssicherheit Postfach, 6002 Luzern www.suva.ch Bestellnummer 88272.d Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien an die Versicherten zurück. Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine öffentlichen Gelder.