Das Ökostromgesetz 2016

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Transkript:

1

Das Ökostromgesetz 2016 2

Inhalt Das Ökostromgesetz 2012 Entwicklungen auf EU-Ebene Auswirkung auf die nationale Gesetzgebung 3

Das Ökostromgesetz 2012 Entwicklungen auf EU-Ebene Auswirkung auf die nationale Gesetzgebung 4

Das Ökostromgesetz 2012 Zentrale Punkte Fixe Einspeisetarife Netzparitätstarif für PV- Anlagen Regelungen zur Ausgleichsenergie Aufbringungsmechanismus Auswirkungen Keine Marktsignale für Erneuerbare Aufspaltung des Strommarktes Keine balancing Verantwortlichkeit Begünstigung höherer Netzebene bei der Verteilung der Kosten 5

Das Ökostromgesetz 2012 Inhaltlich neu ist der Aufbringungsmechanismus das ÖSG 2012 und dessen Weiterentwicklung hat zu einem Ausbauboom der Erneuerbaren in Österreich geführt Die Versiebenfachung des Unterstützungsvolumens und entsprechende Tarife haben zu einem deutlichen Zubau geführt Für neue Ökostromanlagen hat sich grundsätzlich wenig bis nichts geändert: Einspeisetarif und Investitionsförderung für PV-Anlagen Einspeisetarif oder Investitionsförderung für KWKW 6

Unterstützungsvolumen Zusätzlichen jährliches Unterstützungsvolumen von 50 Mio. EUR das sich in den ersten 10 Jahren pro Jahr um 1 Mio. EUR reduziert [in Mio. EUR] ÖSG 2012 ÖSG alt PV 8 2,1 Feste und flüssige Biomasse sowie Biogas 10 Wind 11,5 KWKW 1,5 Resttopf (Wind-, Wasserkraft-, PV-Netzparitätstarif) 18,9 19 X Summe 50 21 Wartelistenabbau - 80 Mio. EUR für die Windkraft und 28 Mio. EUR für die PV 7

Das Ökostromgesetz 2012 Entwicklungen auf EU-Ebene Auswirkung auf die nationale Gesetzgebung 8

Veröffentlichungen Klimapakte 2030 Draft Guidelines on environmental and energy State aid for 2014-2020 Energyroadmap 2050 Green Paper on a 2030 framework for climate and energy policies 9

Klimapaket 2030 Das Klimapaket 2020 hat die 20-20-20 Ziele: 20% weniger Treibhausgasemissionen als 1990 20 % Anteil an erneuerbaren Energien 20 % mehr Energieeffizienz Das Klimapaket 2030 kann mit der 40-27-20 Formel beschrieben werden. Die Reduktion der Treibhausgase soll durch Anpassungen im ETS System erreich werden Im Bereich der Erneuerbaren wurden die 27% als EUweites Ziel festgelegt ohne verbindliche Ziele für die Mitgliedsstaaten 10

Draft guidlines Strom aus Erneuerbaren Energieeffizienzmaßnahmen inkl. KWK, Nahwärme und Nahkälte Abfallentsorgung CCS Reduzierung oder Befreiung von Umweltabgaben Reduzierung oder Befreiung bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Infrastruktur 11

Reifegrad von Technologien Wenn die Technologie mehr als [1-3%] an der Elektrizitätserzeugung auf EU Ebene hat wird sie als deployed" beachtet Für kleine und erste kommerzielle Anlagen, Biomasse und Biotreibstoffe werden in der Folge vereinfachte Konditionen vorgeschlagen kleiner [1] MW bei Wind kleiner [5 MW oder 3 Produktionseinheiten] 12

deployed technologies (1/2) im Rahmen einer ordnungsgemäßen Ausschreibung anhand eindeutiger, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien gewährt Alle Erzeuger Erneuerbarer Energie dürfen mitbieten. MS können eine minimale Anzahl an unterschiedlichen Technologien festlegen, aber dürfen nicht festlegen welche dies sein sollen Bestimmte Technologien können in bestimmten Netzgebieten ausgeschlossen werden, um die Stabilität des Netzes zu gewährleisten Biomasse kann ausgeschlossen werden oder limitiert werden. In diesem Fall dürfen aber keine anderen Betriebsbeihilfen für Biomasse gewährt werden 13

deployed technologies (2/2) Es muss ein Premium System sein oder ein ähnliches System mit direkter Vermarktung Wer eine Förderung erhält ist "subject to standard balancing responsibilities" wenn es einen wettbewerbsfähigen intra-day balancing Markt gibt Die Förderung darf nur ausbezahlt werden bis das Kraftwerk vollkommen abgeschrieben ist Jegliche vorher ausbezahlte Investitionsförderung muss bei der Betriebsbeihilfe berücksichtigt werden 14

less deployed technologies (1/2) Wenn die Bedingungen der deployed technologies" erfüllt werden ist das System ok oder wenn: die Beihilfe nicht die Differenz zwischen "total levelized cost of producing energy" der Technologie und dem Marktpreis übersteigt. Die Kosten müssen mindestens alle [6 Monate] oder bei jedem [1 GW] an Kapazitätszuwachs überprüft werden Es muss ein Premium System sein oder ein ähnliches System mit direkter Vermarktung 15

less deployed technologies (2/2) Wer eine Förderung erhält ist "subject to standard balancing responsibilities" wenn es einen wettbewerbsfähigen intra-day balancing Markt gibt Investitionsförderungen sind von den Produktionskosten abzuziehen Die Förderung darf nur ausbezahlt werden bis das Kraftwerk vollkommen abgeschrieben ist 16

Kleine und erste kommerzielle Anlagen Kleiner [1] MW oder kleiner [5 MW bei Wind bzw. 3 Windräder] Einspeisetarife sind erlaubt wenn: die Beihilfe nicht die Differenz zwischen "total levelized cost of producing energy" der Technologie und dem Marktpreis übersteigt. Die Kosten müssen mindestens alle [6 Monate] oder bei jedem [1 GW] an Kapazitätszuwachs überprüft werden Investitionsförderungen sind von den Produktionskosten abzuziehen Die Förderung darf nur ausbezahlt werden bis das Kraftwerk vollkommen abgeschrieben ist 17

Reduzierung oder Befreiungen vom Aufbringungssystem MS muss nachweisen, dass zusätzlich im Strompreis inkludierten Kosten von der Unterstützung der Erneuerbaren stammen Die Unterstützung sollte auf Sektoren limitiert werden die einem besonderen Risiko von carbon leakage ausgesetzt sind und wenn die Handelsintensität des Sektors mit Drittländern [10%] übersteigt und die zusätzlichen Kosten durch die Abgabe zu einem beträchtlichem Anstieg der Produktionskosten führen (gross value added from indirect tax costs which amounts to at least [5]%of the gross value added) 18

Zusammenfassend Die Richtlinie gibt das Fördermodell an sich nicht vor, schränkt eine Förderung mittels Einspeisetarifen aber drastisch ein Marktteilnahme ergibt sich aufgrund der angeführten Fördermodelle bzw. der standard balancing responsibilities Nachfolgetarife für Biomasse sind möglich wobei diese in einem noch nicht festgelegtem Zeitraum (6 Monate oder 1 GW Ausbau) überprüfte werden müssen 19

Das Ökostromgesetz 2012 Entwicklungen auf EU-Ebene Auswirkung auf die nationale Gesetzgebung 20

Generelle Voraussetzungen Effizienter Mitteleinsatz Regelbarkeit und Verfügbarkeit müssen entsprechend bewertet werden Negative externe Effekte müssen ebenfalls abgebildet werden Jegliche Förderung muss transparent dargestellt werden Forcierung von Kooperationsmechanismen Alands Vindkraft AB v Energimyndigheten 21

Handlungsbedarf im Ökostromgesetz Kein direkter aufgrund der Übergangsfristen Änderung der Tarifhöhe ist weiterhin möglich Netzparitätstarif vs. Verordneter 18 Cent/kWh vs. 12,50 Cent/kWh + Investitionszuschuss Beschränkung auf gebäudeintegrierte via Verordnung 22

Umstellung des Fördersystems Umstellung auf ein: Premiummodell oder eine ähnliche Variante die Direktvermarktung vorsieht, Quotenmodell oder Investitionsförderungen Einspeisetarife dürfen nur mehr für kleine Anlagen (Größenklasse noch nicht fixiert) oder erste kommerzielle Anlagen angewandt werden Vergabeverfahren: Ausschreibungsverfahren 23

Aufbringungsmechanismus Der prozentuelle Aufschlag auf das NNE und NVE ergibt eine automatische Begünstigung von Abnehmern auf höheren Netzebenen 24

Standard balancing responsibilities Bei einem Premiummodell müssen die Erneuerbaren aktiv am Markt teilnehmen Fraglich ist welche standard balancing responsibilities sie übernehmen sollen, wenn das Fördersystem auf eingespeiste Energie ausgelegt ist Verantwortlichkeit einzelner Markteilnehmer für deren Fahrpläne? Möglichkeiten (müssen jedoch nicht im ÖSG erörtert werden): Pooling Biomasse, Biogas und KWKW übernehmen Aufgabe für Fluktuierende 25

Kontakt Michael Sorger + 43 1 24 7 24 michael.sorger@e-control.at www.e-control.at 26

27

Beihilfe für bestehende Biomasseanlagen (Biogas eingeschlossen) nach der Abschreibungsdauer Wenn die Betriebskosten höher sind als die Grenzerträge Wenn der Einsatz fossiler Energieträger wirtschaftlicher wäre MS müssen nachweisen, dass die Betriebskosten nach der Abschreibung des Kraftwerks höher sind als der entsprechende Marktpreis Beihilfe darf dabei NUR auf Basis von erzeugter Erneuerbare Energie gewährt werden Die Differenz aus Marktpreis und variabler Betriebskosten abgedeckt wird Verpflichtendes Monitoring - Produktionskosten müssen jährlich upgedatet werden wenn MS nachweisen kann, dass der Einsatz von fossilen Energieträgern wirtschaftlicher wäre (Weitere Bedingungen gelten hier...) 28