Regionaler Richtplan Oberengadin

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Transkript:

Regionaler Richtplan Oberengadin Landschaft npassungen 2011 c Beschluss des Kreisrates vom 26. Januar 2012: Der Kreispräsident Die Kreisvizepräsidentin c Genehmigung der Regierung mit RB Nr. vom '3 TZ% Die Regierungspräsidentin Der Kanzleidirektor Stauff er & Studach G Kreisamt Oberengadin CH 70 0 0 Chur lexanderstrasse 38 Chesa Ruppanner on 41(0)81 258 34 44 ax +41(0)81 258 34 40 7503 Samedan Mali Infoestauffer-studach ch Tel.: 081 851 14 20

. usgangslage Die Bearbeitung des Kapitels Landschaft erfolgt gemäss Mehrjahresprogramm ab 2012 (Konzept, Text, Objekte mit den npassungen). Im vorliegenden Richtplanpaket 2011 wird das Thema Landschaft insofern berücksichtigt, als dass die Landschaftsschutzgebiete gemäss kantonalem Richtplan im Hinblick auf die erstmalige Erarbeitung einer Gesamtrichtplankarte für das Oberengadin ebenfalls in die Richtplankarte integriert werden. npassungsgründe Im Rahmen der Erarbeitung der Richtplankarte wurden in bsprache mit den Standortgemeinden verschiedene Landschaftsschutzgebiete angepasst, das heisst erweitert, ergänzt (neue Gebiete) oder teilweise aufgehoben. Diese npassungen schaffen keine Präjudizen für die bevorstehende Gesamtüberarbeitung des Kapitels Landschaft. Bei der Bearbeitung des Themas Landschaft ist aus einer regionalen Optik heraus zu beurteilen, ob die erfolgten estlegungen und ufhebungen richtig sind, und wo Ergänzungen erforderlich sind. Die npassungen zuhanden der Richtplankarte erfolgten aus unterschiedlichen Gründen: Schutzbedingte npassungen Einige Gemeinden haben in ihrer Ortsplanung Landschaftsschutzflächen bezeichnet, welche über die im kantonalen Richtplan vorgesehen Gebiete hinausgehen. Die resultierenden Differenzflächen werden in der Karte als regionale Ergänzung bezeichnet, sofern die Gemeinde eine richtplanerische estlegung dieser lächen begrüsst, und die estlegung mit der regionalen Konzeption der Landschaftsschutzgebiete (z.b. Schutz der Innlandschaft, der Seitentäler und der Talflanken oberhalb der Waldgrenze) übereinstimmt. In der Ortsplanung wurden die regionalen Ergänzungen bereits umgesetzt und gelten daher sinngemäss als usgangslage. Im Talgebiet erfolgten Neufestlegungen von Landschaftsschutzgebieten insbesondere im Zusammenhang mit langfristigen Siedlungsgrenzen oder übergeordneten Schutzbestimmungen (z.b. BLN, nationale Moorlandschaften; Puffersituationen, Löcher füllen). Vorhabenbedingte npassungen ufgrund bestehender Nutzungen oder neuer Bedürfnisse im Bereich des Tourismus, der Siedlung oder des Materialabbaus wurden einige kantonale Landschaftschutzgebiete angepasst, d.h. teilweise aufgehoben. Die ufhebungen resp. Streichungen weisen in der Regel den Koordinationsstand estsetzung auf, da ihre Umsetzung in der kommunalen Nutzungsplanung noch nicht erfolgt ist. Kartographiebedingte npassungen In einigen wenigen ällen erfolgten npassungen aus rein kartographischen Überlegungen und nicht aus inhaltlichen Gründen. ufgrund des grösseren Kartenmassstabs ist die Ortsplanung präziser als der kantonale Richtplan, die Landschaftsschutzgebiete gemäss Ortsplanung wurden daher als usgangsgeometrien verwendet. ls olge daraus ergeben sich teilweise kleinräumige bweichungen (Streichungen, Ergänzungen) zu den kantonalen - 1 -

Schutzgebieten. Dort wo diese bweichungen auch im Plan flächig grösser sind. werden sie als npassungen deklariert (z.b. Zuoz). Rein formelle npassungen werden in der Objektliste vermerkt. Die regionalen Ergänzungen und Streichungen der Landschaftsschutzgebiete sind in nachfolgenden Objektlisten mit Bezeichnung der betroffenen Gemeinde und des Standorts aufgeführt. In der Bemerkungsspalte sind die Gründe für die npassung stichwortartig vermerkt. alls die neuen Geometrien der Landschaftsschutzgebiete bereits der rechtskräftigen Ortsplanung entsprechen, gilt der Koordinationsstand usgangslage, wenn die Änderungen in der Ortsplanung noch nachzuführen sind, gilt der Koordinationsstand estsetzung. Die ergänzten Landschaftsschutzgebiete werden in den kantonalen Richtplan überführt. Kantonale Landschaftsschutzgebiete Ein Grossteil der kantonalen Landschaftsschutzgebiete wurde in den Ortsplanungen der Gemeinden bereits berücksichtigt. Die kantonalen Landschaftsschutzgebiete, welche seit Erlass des kantonalen Richtplans im Jahr 2003 in der Ortsplanung noch nicht umgesetzt wurden, gelten als estsetzung. Sie werden in der Richtplankarte mit einer spezifischen Signatur bezeichnet, um sie gegenüber den regionalen Ergänzungen sowie den bereits umgesetzten kantonalen Landschaftsschutzgebieten abzugrenzen. usstehend ist die Umsetzung der Landschaftsschutzgebiete in der Gemeinde Samedan, in den Gemeinden Sils und Silvaplana sind kleinere Gebiete noch nicht umgesetzt. UNESCO-Pflegezone Das Thema UNESCO-Pflegezone (Biosphärenreservat) wird zusammen mit dem Landschaftskapitel ab 2012 behandelt. Eine vorgezogene Bearbeitung ist nicht erforderlich, zumal die geforderte Pflegezone auf Stufe Richtplanung faktisch bereits weitgehend gesichert ist. Der festgelegte ahrplan mit einer Umsetzung per Ende 2013 kann eingehalten werden. Naturschutzobjekte Bezüglich dem Umgang mit Naturschutzobjekten lässt die übergeordnete Gesetzgebung keine Handlungsspielräume auf regionaler Stufe offen. Die Kantone sind gemäss Naturund Heimatschutzgesetz für den Schutz und Unterhalt der regional oder lokal bedeutsamen Biotope zuständig. So sind denn auch die Naturschutzgebiete basierend auf nationalen und kantonalen Inventaren im kantonalen Richtplan abschliessend festgelegt. Die Umsetzung erfolgt direkt auf Stufe Ortsplanung. Eine Bearbeitung des Themas auf Stufe des regionalen Richtplans erübrigt sich somit. Zwecks Übersicht werden die Naturschutzgebiete und -objekte in der regionalen Richtplankarte dargestellt. - 2 -

B. Objekte Regionale Ergänzungen Nr. Kt. Nr. Reg. (prov.) Gemeinde (Standort) Bemerkung / Hinweis Koordinationsstand E-1 Sils (Sils Baselgia) zwei Ergänzungen (Sicherung reiraum, Ortsbildansicht) E-2 Sils (Talstat. urtschellas) Option Ergänzung ehemaliger Schiessstand (vgl. ntrag K-11) E-3 Silvaplana (Deponie Polaschin) npassung an bbau- und Deponieperimeter Deponie Polaschin E-4 Silvaplana (Talabfahrt Surlej) bstimmung mit Intensiverholung (beidseits des bfahrtskorridors) E-5 Silvaplana / St. Moritz (bfahrt Hahnensee) bstimmung mit Intensiverholung (Ortsplanung massgebend, usnahme: Bereich St. Moritz Bad, vgl. S-7) E-6 Silvaplana (Gebiet Chastelets Crap da Ravulaus) bstimmung mit Präzisierung Intensiverholung E-7 St. Moritz (Champfer) Waldgebiet E-8 St. Moritz (God Surlej) nschluss Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Stazer Wald) E-9 Celerina (Val S-chüra) nschluss Moorlandschaft von nationaler Bedeutung (Stazer Wald) E-10 Celerina (Quedras) Ergänzung bis an untere Waldgrenze E-11 Pontresina (Punt Muragl) Ergänzung Richtung Siedlungsgebiet E-12 Pontresina (Montebello) npassung an Ortsplanung E-13 Pontresina (Lagalb) bstimmung mit Intensiverholung (betrifft vier Gebiete) E-14 Bever (Eingang Val Bever) reiraum Richtung Val Bever - 3 -

Nr. Kt. Nr. Reg. (prov.) Gemeinde (Standort) Bemerkung / Hinweis Koordinationsstand E-15 La Punt Innlandschaft (betrifft zwei Gebiete) E-16 La Punt (Chamues-ch) reiraum südwestlich der Chamuera E-17 Madulain Innlandschaft E-18 Madulain Ergänzung bis an obere Waldgrenze E-19 Zuoz (Val rpiglia) Ergänzung bis an obere Waldgrenze (inkl. lp rpiglia) E-20 Zuoz (Munt Seja) ormelle npassung an Ortsplanung E-21 S-chanf (Cinuos-chel) Siedlungsgliedernder reiraum - 4 -

ufhebungen / Streichungen Nr. Kt. Nr. Reg. (prov.) Gemeinde Bemerkung / Hinweis Koordinationsstand S-1 Sils (öglias) regionaler rbeitsplatzstandort für flächenintensive und emmissionslastige Nutzungen S-2 Sils (Beach Club) npassung an Ortsplanung (Zufahrt Beach Club) S-3 Silvaplana (Tschüchas) npassung an Tagbauwerke Umfahrung Silvaplana. S-4 Silvaplana (Mürias) S-5 Silvaplana (Champfer) Bauzone 2. Etappe mit Quartierplanpflicht npassung an OP (Gebäudegruppen) S-6 Silvaplana (Champfer) Standort für Pferdesport S-7 St. Moritz (Olympiaschanze) Neubau Olympiaschanze S-8 Pontresina (Tais) npassung an Ortsplanung (Waldgebiet an Bahnlinie mit Gebäude) S-9 Celerina (Schlattainbach-Delta) npassung an Ortsplanung (bestehender Landwirtschaftsbetrieb) S-10 Samedan (laz) npassung an Golfplatzperimeter / Naturschutzobjekt S-11 Bever (Lavusters) bestehender Pferdebetrieb S-12 Bever (Sass Grand) npassung an Ortsplanung (bestehender Landwirtschaftsbetrieb) S-13 La Punt ormelle npassung an Ortsplanung S-14 Zuoz ormelle npassung an Ortsplanung (betrifft drei Gebiete) S-15 S-chanf (Spinatsch) Materialentnahme - 5 -