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Transkript:

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 10707 Berlin V M 1-3 An die die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) Bezirksämter nachrichtlich an die Verwaltung des Abgeordnetenhauses die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes die Präsidentin des Rechnungshofes den Berliner Datenschutzbeauftragten die Sonderbehörden die nichtrechtsfähigen Anstalten die Krankenhausbetriebe die Eigengesellschaften die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen Berlin überwiegend beteiligt ist die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts Bearbeiterin Ines Tschugg Zeichen V M 1-3 Dienstgebäude: Württembergische Str. 6 10707 Berlin-Wilmersdorf Zimmer 138 Telefon 030 90139 4224 Fax 030 90139 4221 intern (9139) Datum 13. November 2015 Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 07 / 2015 Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau ABau) Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen (Teil V der ABau), Änderungen aufgrund der Aktualisierung des Handbuches für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) Anlage Dokumentation der Änderungen, Stand: 09/2015 Seit der Neufassung im Dezember 2013 sind die Struktur und der Inhalt der n und Formulare der ABau eng an die Vergabe- und Vertragshandbücher des Bundes geknüpft. Diese werden in Bund-Länder-Arbeitsgruppen beständig fortgeschrieben. Am 09. Februar 2015 erfolgte mit Einführungserlass StB 14/7134.2/010-2366248 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bekanntmachung der Neuausgabe des HV A B-StB, Ausgabe November 2014. Neben der Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zum Vergaberecht erfolgten weitere Hilfen und Klarstellungen sowie redaktionelle Korrekturen. Diese sind nun auch in die Formulare und n der ABau, hier insbesondere für den Bereich Verkehrsanlagen- und Ingenieurbauten, übernommen wurden. Eine Übersicht der Änderungen findet sich in der Anlage. Sprechzeiten E-Mail: Internet nach telefonischer Vereinbarung ines.tschugg@senstadtum.berlin.de www.stadtentwicklung.berlin.de post@senstadtum.berlin.de * * Elektronische Zugangseröffnung gem. 3a Abs. 1 VwVfG Fahrverbindungen: Zahlungen bitte bargeldlos an die Landeshauptkasse Berlin: 3, 7 Fehrbelliner Platz Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100 BIC: PBNKDEFFXXX 101, 104, 115 Fehrbelliner Platz Berliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600 BIC: BELADEBEXXX Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520 BIC: MARKDEF1100

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 2 von 2 Die wesentlichen Änderungen ergeben sich aus der Fortschreibung des GWB, der VgV, der VOB/C (Fortschreibung der ATV en), aus aktuellen Beschlüssen und Urteilen aus der aktuellen Rechtsprechung, u.a. zu Wertungskriterien und Stoffpreisgleitklauseln sowie aus Festlegungen der Vereinheitlichungsgruppe Hoch-, Wasser- und Straßenbau (Vereinheitlichung der Bewerbungsbedingungen, Zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie der Vordrucke Angebotsschreiben und Aufforderungsschreiben). Alle geänderten n und Formulare haben in der Fußzeile die Ergänzung Stand: September 2015 erhalten. Da sich im Zuge der Aktualisierung teilweise auch Feldnamen in Formularen geändert haben, wird empfohlen, zu zwischengespeicherten Datensätzen der eabau Endfassungen zu generieren, da die unveränderte Weiterverwendung nicht gewährleistet werden kann. Die Änderungen werden zeitgleich für die eabau sowie für die elektronischen Vergabeverfahren auf der Vergabeplattform des Landes Berlin evergabe zum 18.11.2015 freigeschaltet. Ausnahme: Die Formulare V 2131.HF, V 2131.V-I F (Angebotsschreiben mit Losen) sowie V 3131.H F (Niederschrift Zusammenstellung der Lose) werden für die evergabe wegen der Erhöhung auf 10 mögliche Lose und dem damit verbundenen Programmieraufwand später eingeführt. Über den Zeitpunkt wird gesondert informiert. Im Auftrag von dem Knesebeck

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V M 1-3 Anlage zum Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 07 / 2015 ABau Teil V Vergabe- und Vertragshandbuch für Bauleistungen Dokumentation der Änderungen, Stand: 09/2015 Abschnitt 1: Vorbereitung der Vergabe V 100.V-I 3.2.2.3 Punkt 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote (soweit Nebenangebote zugelassen) Redaktionelle Klarstellung V 111.V-I F V 1110.V-I F 1.17 Änderung hinsichtlich der Anwendung der Stoffpreisgleitklausel (Umstellung auf Basiswerte) Einführung neue Stoffpreisgleitklausel 1.19 Aufnahme eines Begründungsfeldes für die Nichtzulassung von Nebenangeboten Redaktionelle Klarstellung n 1.20, 11.7 Modifizierung der über Ankreuzfelder vorgegebenen Unterkriterien im Wertungskriterium Technischer Wert Redaktionelle und strukturelle Überarbeitung des Vergabevermerks Entfall des im Vordruck vorgegebenen Ankreuzfeldes für ein Wertungskriterium Gestaltung, dafür Freitextfeld für die Festlegung eines weiteren Wertungskriteriums (V 111.V-I F) 2/ Anlagen zu 2: Überschrift Redaktionelle Korrektur: Bis zum Versand zur Eröffnung der Vergabeunterlagen Angebote (V 111.V-I F) (V 1110.V-I F) 4 4.4 Neuer Punkt Bis zur Eröffnung der Angebote Neuer Punkt Angaben zu Nachprüfungsverfahren 7/ Anlagen zu 7: Überschrift Redaktionelle Korrektur: Prüfung und Wertung der Eignung Seite 1 von 9

9 Neues Ankreuzfeld, nach dem Aussagen zu dieser Ziffer entfallen, wenn keine Nebenangebote zugelassen sind oder keine abgegeben wurden 9.2 Einfügung einer Spalte Relation (in %) 11.2 Klarstellung hinsichtlich der PQ-Qualifizierung für die ausgeschriebenen Bauleistungen V 1220.V-I 1 Einfügung Unvollständigkeiten oder Fehler Klarstellung V 1222.V-I F Änderung: BieterArbeitsgemeinschaft gegenüber der Vergabestellem Auftraggeber Ergänzung: - alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften Rechtliche Klarstellungen Abschnitt 2: Vergabeunterlagen V 211.V-I 1.4, letzter Absatz Bei Vergaben mit mehreren Wertungskriterien, z.b Preis und technischer Wert, Gestaltung etc aufgrund des Wegfalls des vorgegebenen Wertungskriteriums Gestaltung 1.6 Streichung des letzten Absatzes: in folgenden Fällen sind hier jedoch immer Eintragungen vorzusehen: 1. Wird in den Vergabeunterlagen eine Stoffpreisgleitklausel vorgesehen, ist folgender Textbaustein aufzunehmen: Nebenangebote mit einem Verzicht auf eine Stoffpreisgleitung werden nicht gewertet. Folgeänderung aufgrund der Einführung der neuen Stoffpreisgleitklausel Seite 2 von 9

1.7 Erfolgt die Vergabe nach dem alleinigen Kriterium Preis ist bei allen EU_Vergabeverfahren in Nr. 5.1 Nebenangebote nicht zugelassen; Nr. 5 der EU-Bewerbungsbedingungen (bzw. Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen) gilt nicht anzukreuzen. Unter Angebotswertung Nr. 6 können bei nationalen Vergabeverfahren weitere Wertungsregelungen zum Wertungskriterium Preis eingetragen werden. Die Zulassung von Nebenangeboten bei alleinigem Wertungskriterium Preis ist nunmehr auch bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte nicht mehr zulässig (Umsetzung der BGH- Rechtsprechung) 1.8 Streichung des Wertungskriteriums Gestaltung, daraus folgend neue Aufteilung der Wichtungsspannen der Kriterien Preis und Technischer Wert; dafür Freitextfeld für die Festlegung eines weiteren Wertungskriteriums aufgrund des Wegfalls des vorgegebenen Wertungskriteriums Gestaltung V 211.V-I F/ V 211EG.V-I F Anlagenverzeichnis D hier: V 211EG.V-I F Neue Anlagenkategorie die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind Verschiebung Formblatt V 236EG F von C nach D Für Formblätter, die zwar mit versendet werden, aber erst auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind; Beschluss der Arbeitsgruppe Vereinheitlichung der Vergaberegelungen 1 Es ist beabsichtigt, die oben genannte in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistung 5.2 Nebenangebote, die Nachlässe mit Bedingungen enthalten, sind nicht zugelassen steht jetzt in der Reihenfolge nach den Freitextfeldern für die Bedingungen von Nebenangeboten 6 Neuer Text: Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, dem evtl. Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel sowie preislich günstigerenr Grundoder Wahlpositionen, des evtl. Erstattungsbetrages aus der Lohngleitklausel sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen. Streichung des Wertungsbonus für Werkstätten für Behinderte. 8 Bei elektronischer Angebotsabgabe ist das Angebotssschreiben Redaktionelle Ergänzung Seite 3 von 9

V 212/ V 212EG V 213.V-I F 9, erster Spiegelstrich Nur informativ Neuer Text: -ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n). vereinheitlichte Fassung wurden bereits mit RS SenStadtUm V M Nr. 04/2015 vom 17.06.2015 eingeführt V 2131.H F/ Lose Anzahl der möglichen einzutragenden Lose auf 10 erhöht Ergebnis der AG evergabe vom 14.07.2015 V 2131.V-I F V 214.V-I 4 Überarbeitung der Regelungen zur Bemessung der Höhe von Vertragsstrafen Anpassung an Rechtsprechung 10.1.1, 3. Absatz 10.2 Deshalb ist grundsätzlich bei einer Bauzeit bis zu 24 Monaten keine Lohngleitklausel zu vereinbaren. Überarbeitung der Regelungen zur Stoffpreisgleitklausel: - Definition der maßgeblichen Zeitpunkte für die Abrechnung (Einbau, Lieferung, Verwendung) - Umstellung der Berechnung der Erstattungsbeträge auf Basiswerte - Fachlich und redaktionelle Überarbeitung des ntextes zur Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln mit Beispielen 11 Verweis auf BGH-Rechtsprechung durch Verweis auf 310 Abs. 1 BGB ersetzt. V 214.V-I F 3.3 Überarbeitung der Regelung zur Bemessung der Höhe von Vertragsstrafen 10.2 Streichung der Ausführungen zur Stoffpreisgleitklausel, ausschließlich Verweis auf die Stoffpreisgleitklausel V 2250 Klarstellung V 226.V-I F Aktualisiert zum Stand: September 2015 Aktualisierung Abstimmung in interministerieller Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bauwirtschaftsverbände Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung Anmerkung: Die V 225.V-I sowie die vereinheitlichten Formulare V 2250, V 2250 F wurden bereits mit RS SenStadtUm V M Nr. 04/2015 vom 17.06.2015 eingeführt Seite 4 von 9

V 227EG.V-I F Neue Zuordnung: Formular gilt auch für Unterschwellenbereich. Neue Bezeichnung: V 227.V-I F Entfall des im Vordruck vorgegebenen Ankreuzfeldes für ein Wertungskriterium Gestaltung einschließlich der zugehörigen Unterkriterien, dafür Freitextfeld für die Festlegung eines weiteren Wertungskriteriums Modifizierung der über Ankreuzfelder vorgegebenen Unterkriterien im Wertungskriterium Technischer Wert u.a. aufgrund der Kritik des BGH (Unwirtschaftlichkeit) und der Vorgaben des BGH hinsichtlich der Ausgestaltung von Wertungskriterien Abschnitt 3: Durchführen der Vergabe V 310.V-I n 1.3, 1.5, 2.2, 3.1, 3.3 V 3102.V-I F Fachlich-redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Vorgabe von konkreten vorformulierten Auswahlkriterien für die fachliche Eignung sowie finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und für weitere Nachweise Redaktionelle Ergänzung V 313.V-I 1.1, 3 Klarstellung der Definition von Ausschreibungen vor dem Hintergrund der Durchführung von Eröffnungsterminen mit Anwesenheitsmöglichkeit der Bieter. Redaktionelle Klarstellung 4 Überarbeitung der Regelungen zur Übermittlung des Ausschreibungsergebnisses V 313.V-I F 1 Umbenennung der Überschrift in Vergabeverfahren Aufnahme der Freihändigen Vergabe als Auswahlfeld V 3130.V-I F Spalte 3 Ergänzung: Anschrift (Sitz) Redaktionelle Ergänzung Fachlich-redaktionelle Änderungen als Ergebnis der Beratungen in der Vereinheitlichungsgruppe V 3131.H F Lose Anzahl der möglichen einzutragenden Lose auf 10 erhöht Ergebnis der AG evergabe vom 14.07.2015 Seite 5 von 9

V 315 F 3 und 6 Überarbeitung der Prüfungspunkte zu Preisnachlässen und zur Anzahl der Nebenangebote Klarstellung V 321.V-I 3.8 Klarstellung der Regelungen zur Behandlung von Angeboten mit fehlendem Einheitspreis in einer (unwesentlichen) Position. 3.17 Neuer Passus zur technischen Prüfung der Angebote Klarstellung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den Ausschreibungsunterlagen. n 4.3, 4.4 Überarbeitung der Regelungen zum Nachweis der Eignung Klarstellung über das PQ-System; Überarbeitung der Ablaufschemata zur Eignungsprüfung von Bietern bzw. Nachunternehmern. V 3210 F n 1.2, 1.3., Fachlich-redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Klarstellung 3., 3.1 V 3211 F Kopf, 1.6 Fachlich-redaktionelle Änderungen und Ergänzungen Klarstellung V 3212 F V 322 F 2.1 2.2 Entfall des im Vordruck vorgegebenen Ankreuzfeldes für ein Wertungskriterium Gestaltung einschließlich der zugehörigen Unterkriterien, dafür Freitextfeld für die Festlegung eines weiteren Wertungskriteriums Modifizierung der über Ankreuzfelder vorgegebenen Unterkriterien im Wertungskriterium Technischer Wert Klarstellung zur Eignungsprüfung von Nachunternehmern / anderen Unternehmen in Abhängigkeit einer ggf. vorhandenen PQ-qualifizierung des Bieters Ergänzung der Regelungen bei der Prüfung der Eignung von Bietern mit vorhandener PQ- hinsichtlich der Übereinstimmung der dort hinterlegten Referenzen mit der ausgeschriebenen Bauleistung u.a. aufgrund der Kritik des BGH (Unwirtschaftlichkeit) und der Vorgaben des BGH hinsichtlich der Ausgestaltung von Wertungskriterien Seite 6 von 9

V 331.V-I n 4.9, 5.1, 5.3 Fachlich-redaktionelle Änderungen und Ergänzungen V 332 F Letztes Freitextfeld S. 2 Entfernung der vorangestellten Textzeile Ihr Angebot: V 333EG.V-I F V 334EG.V-I F Tabelle Seite 2 Tabelle Seite 3 Entfall des im Vordruck vorgegebenen Ankreuzfeldes für ein Wertungskriterium Gestaltung, dafür Freitextfeld für die Festlegung eines weiteren Wertungskriteriums V 338.V-I F S. 2 Erstes Ankreuzfeld: Ergänzung Grund- und Wahlpositionen Zweites Ankreuzfeld: Streichung mit der Ausführung der Bauleistung Text vor Freitextfeld unten: Streichung im verschlossenen Umschlag zur Aufbewahrung Abschnitt 4: Baudurchführung / Vertragsabwicklung V 400.V-I n 4.1.3, 4.1.3.1 Übernahme der Regelungen zur Kontrolle der vorgegebenen Soll-Daten der ausgeführten Leistungen aus der V 450.V-I, da diese der Bauüberwachung und nicht der Abrechnung zuzurechnen sind. V 450.V-I n 7, 8 Redaktionelle Überarbeitung des Abschnitts zur Abrechnung nach Soll-Daten (vgl. auch RL V 400.V-I) 10 Einarbeitung der modifizierten Stoffpreisgleitklausel in den ntext zur Abrechnung. Einfügen von Berechnungsbeispielen zur Abrechnung von Stoffpreisgleitklauseln (Ermittlung der Mehr- oder Minderkosten über Basiswerte) Seite 7 von 9

V 455.V-I 1.2 Zur Abzugsregelung wurde ein neuer Spiegelstrich eingefügt, nach dem der Abzug nicht angeboten werden darf wenn die Höhe des Abzugsbetrages in keinem ausgewogenen Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe steht (z.b. bei mangelhaftem oder fehlendem Schichtenverbund). Klarstellung Abschnitt 5: Nachtragsmanagement V 510.V-I Titel Titel des Dokuments wird umbenannt in n zu Nachträge (alt: Leitfaden zur Vergütung von Nachträgen ) 1.1.1 Der Absatz wurde verschlankt, d.h. die Aufzählung der Sachverhalte, wie diese in der VOB/B bzw. an anderer Stelle der n bereits enthalten ist, wurde entfernt. Übernahme der Vorgaben des Bundes V 510.V-I F V 511.V-I F V 512.V-I F 1.1.2 n 1.1.3, 1.1.11, 1.1.12 neu eingeführt neu eingeführt Neu aufgenommen wurde die Regelung, dass alle Nachträge mit dem neu eingeführten Formular V 513.V-I F schriftlich abgeschlossen werden müssen. Im ntext wurden die Regelungen zum Umgang mit den neuen Formularen V 510.V-I F (Nachtragsbearbeitung) und V 512.V-I F (OZ-weise Prüfung Nachträge) sowie auf die alternativ zum letztgenannten Formular zur Verfügung gestellte Excel-Tabelle V 511.V-I F (Nachtragsprüfung) aufgenommen. Die wesentlichen Schritte im Rahmen der Nachtragsprüfung sind einheitlich und nachvollziehbar in zwei Vordrucken dokumentiert werden. Alternativ zum Vordruck OZ-weise Prüfung Nachtrag (V 512.V-I F) kann die zum Download bereitgestellte Excel-Tabelle zur Nachtragsprüfung (V 511.V-I F) verwendet werden. Seite 8 von 9

V 513.V-I F neu eingeführt Neuer Vordruck, mit dem die Nachträge schriftlich zwischen AG und AN abzuschließen sind. Seite 9 von 9