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Transkript:

A100_ARGESL_P8_SL_D_ONB_0002 V7.0 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der Europäischen Kommission. Bundesfachplanung SuedLink VORSCHLAG UND BEGRÜNDUNG ABSCHICHTUNG TKS 103 ABCHNITT D (GERSTUNGEN BIS ARNSTEIN) 31.08.2018 ARGE SuedLink c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH Werner-Eckert-Straße 7, D-81829 München DEUTSCHLAND Tel.: 089-25 55 94-0 Fax: 089-25 55 94-144 Email: info.muc@ilf.com

INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 3 2 VERLAUF DES TKS 103 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 3 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs 3 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs 4 3 VORSCHLAG FÜR DIE ABSCHICHTUNG DES TKS 103 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG 7 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse 7 3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen 11 3.3 Begründung der vorgesehenen Abschichtung des TKS 103 11 3.4 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente 12 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 14 5 ANHANG 15 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Verlauf des TKS 103 4 Abbildung 2: Querungsbereich des FFH-Gebietes Vorderrhön im TKS 103 5 Abbildung 3: Verlauf des TKS 103 zwischen Neuwirtshausen und Mackenzell 6 Abbildung 4: Übersicht über das FFH-Gebiet "Vorderrhön" (DE 5325-305) 8 Abbildung 5: Verteilung der FFH-Lebensräume gemäß Maßnahmenplan 2016 in einem detailliert untersuchten Bereich in TKS 103 10 Abbildung 6: Verlauf des TKS 102 13 ARGE SuedLink 2 16

1 EINLEITUNG Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen nach 8 NABEG wurde deutlich, dass im TKS 103 eine geschlossene Querung des FFH-Gebiets Vorderrhön aufgrund des Ergebnisses der hydrogeologischen Gutachten nicht möglich ist. Im Gutachten wurde festgestellt, dass eine Unterbohrung auch im WSG Zone III nicht zulässig ist. Im weiteren Verlauf wurde außerdem eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für eine offene Querung für das FFH-Gebiet durchgeführt. Diese ergab, dass es durch die offene Querung des FFH- Gebiets Vorderrhön zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Lebensraumtyps (LRT) in diesem Gebiet kommen kann. Ebenso wurde für das TKS eine Freileitungsausnahme geprüft, die wie sich herausstellte, ebenfalls keine mögliche Alternative zu einer Erdkabelverlegung in diesem Bereich darstellt, da diese ebenfalls erheblichen Beeinträchtigungen hervorrufen würde. Somit ist das TKS 103 voraussichtlich nicht genehmigungsfähig. Gemäß Punkt 3.3 bzw. 7 der Festlegung nach 7 Abs. 4 NABEG vom 17.10.2017 für den Abschnitt D der Vorhaben Nr. 3 und 4 gem. BBPlG können Alternativen bereits vor Durchführung des Alternativenvergleichs abgeschichtet werden, wenn es sich um Alternativen handelt, die eindeutig nicht vorzugswürdig sind. Mit dem vorliegenden Dokument setzen die Vorhabenträger die Bundesnetzagentur darüber in Kenntnis, dass dies für das Segment Nr. 103 zutrifft und begründen, warum für dieses TKS eine Abschichtung vorgenommen werden soll. Die Vorhabenträger sehen vor, von einer vollumfänglichen Prüfung und Darstellung dieses Segmentes abzusehen. 2 VERLAUF DES TKS 103 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Das Trassenkorridorsegment (TKS) 103 beginnt westlich Schenklengsfeld und verläuft zunächst in südöstliche Richtung vorbei an Eiterfeld (siehe Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Anschließend verläuft es in südwestliche Richtung vorbei an den Ortslagen Kirchhasel, Großenbach und Hünfeld bis südöstlich von Mackenzell. Das TKS 103 stellt die Fortführung der TKS 87 (von Nordwesten kommend) bzw. 92 (von Norden kommend), sowie von 303 (von Nordosten kommend) dar und läuft ebenso wie das korrespondierende TKS 102 auf das TKS 104 (südöstlich von Hünfeld) zu. Großräumig betrachtet ist das TKS 103 Bestandteil der westlichen Umgehung des Höhenzugs der Rhön. ARGE SuedLink 3 16

Abbildung 1: Verlauf des TKS 103 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs Der Verlauf des TKS 103 orientiert sich in seinem gesamten Verlauf entlang der Bündelungsoption der 380 kv Höchstspannungsleitung ( Mecklar Dipperz ). Im nördlichen Abschnitt des TKS zwischen Erdmannrode und südlich Leibolz werden die Siedlungsbereiche von Eiterfeld in einem konfliktfreien Raum östlich umgangen. Flächen sehr hohen Raumwiderstands (ausschließlich Wohn- und Mischbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen (Raumwiderstandsklasse [RWK] I*) sowie Vorranggebiete (VRG) mit Siedlungsbezug und VRG Gewerbe/ Industrie (RWK I) sind nur kleinflächig und randlich im TKS vorhanden. Auch Waldflächen (RWK II) treten nur vereinzelt auf, wodurch die notwendigen Querungslängen deutlich minimiert werden. Im weiteren Verlauf liegen zahlreiche Schutzgebiete im Bereich der Rhön (EU Vogelschutzgebiet DE 5425-401 Hessische Rhön, FFH-Gebiet DE 5325-305 Vorderrhön, NSG Stallberg und Morsberg bei Hünfeld und Weinberg bei Hünfeld, Kernzone des Biosphärenreservates Rhön, WSG Zone II RWK I) sowie ein Vorranggebiet Militär im Korridor. Eine westliche Umgehung dieser Flächen ist aufgrund der angrenzenden Siedlungen (Eiterfeld, Leimbach, Roßbach, Hünfeld) nicht möglich. In Richtung Osten besitzt vor allem das EU Vogelschutzgebiet eine sehr weite Ausdehnung, sodass auch hier in ARGE SuedLink 4 16

jedem Fall eine Querung von Flächen der RWK I notwendig werden würde. Die Querung des FFH-Gebiets DE 5325-305 Vorderrhön stellt ein sehr hohes Realisierungshemmnis dar (roter Riegel gem. Definition Antrag nach 6 NABEG, vgl. Abbildung 2 und 3). Abbildung 2: Querungsbereich des FFH-Gebietes Vorderrhön im TKS 103 Um die Auswirkungen zu minimieren, wurde deshalb ein Korridorverlauf gewählt, der sich an einer vorhandenen 380 kv-höchstspannungsleitung Mecklar Dipperz orientiert. Damit wird eine Querung in einem vorbelasteten Raum, der sich vornehmlich auf die schmalsten Bereiche und/ oder die Randbereiche der Schutzgebiete und des VRG Militär konzentriert, möglich. Gleichzeitig ist mit dem gewählten Verlauf des TKS eine längere Führung über Offenlandflächen möglich, wodurch die Querungslängen von Waldgebieten minimiert werden. Der Gelenkpunkt zum anschließenden TKS 104 befindet sich südöstlich von Mackenzell. ARGE SuedLink 5 16

Abbildung 3: Verlauf des TKS 103 zwischen Neuwirtshausen und Mackenzell (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 6 16

3 VORSCHLAG FÜR DIE ABSCHICHTUNG DES TKS 103 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse Wie im Antrag gem. 6 bereits dargelegt, sollte im Antrag gem. 8 geprüft werden, ob der rote Riegel sehr hohen Raumwiderstands, der durch die Querung des FFH-Gebiets DE 5325-305 Vorderrhön gebildet wird, durch HDD-Bauweise vermieden werden kann. Um diese Frage zu klären, wurde eine Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) herangezogen. Diese kam zum Ergebnis, dass auf Grund der geologischen Situation keine Voraussetzungen gegeben sind einer Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung für eine HDD-Bohrung im WSG Großenbach sowohl in der Schutzzone II als auch in der Schutzzone III zustimmen zu können (vgl. Anlage 1), was daher die Möglichkeit einer Unterbohrung des roten Riegels ausschließt. Aufgrund dieser Stellungnahme wurde in weiterer Folge im FFH-Gebiet DE 5325-305 Vorderrhön geprüft, ob möglicherweise eine offene Querung des FFH-Gebiets in Betracht gezogen werden kann, oder ob es dadurch zu erheblichen Beeinträchtigungen kommt (vgl. Anlage 2). Um eine mögliche Querung des FFH-Gebiets zu prüfen, wurde eine potenzielle Trassenachse festgelegt, die aufgrund der Ausdehnung des Schutzgebiets innerhalb des TKS 103, sowie der nördlich anschließenden WSG Zone II, das Schutzgebiet auf einer Länge von rund 1.200 m offen quert (vgl. Abbildung 4). Die lange Querung des FFH- Gebiets wird durch die Umgehung des Wasserschutzgebiets Zone II notwendig. ARGE SuedLink 7 16

Abbildung 4: Übersicht über das FFH-Gebiet "Vorderrhön" (DE 5325-305) ARGE SuedLink 8 16

Der zentrale Wirkfaktor, der bei einer offenen Querung vor allem zum Tragen käme, ist die direkte Flächeninanspruchnahme. Hiervon ist vor allem der LRT 9130 betroffen (Waldmeister-Buchenwald [Asperula-Fagetum]). Gemäß den Bagatellschwellen nach LAMBRECHT UND TRAUTNER (2007) wird durch die Flächeninanspruchnahme die Bagatellschwelle von diesem FFH-LRT von 2.500 m² überschritten (vgl. Abbildung 5). Eine vorhabensbedingte erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgebiets bzw. seiner Erhaltungsziele ist daher nicht auszuschließen. Maßnahmen zur Schadensbegrenzung stehen nicht zur Verfügung. Es wurde die Möglichkeit einer Freileitungsausnahme im TKS 103 südöstlich von Großenbach sowohl für das FFH-Gebiet, wie auch für das weitaus größere EU Vogelschutzgebiet geprüft. Sowohl im Hinblick auf die Natura 2000-Verträglichkeit, als auch im Hinblick auf den Artenschutz zeigt das Ergebnis dieser Prüfung, dass eine Freileitung als technische Alternative zum Erdkabel nicht zu geringeren Betroffenheiten führt. Inhalt und Prüftiefe dieser Prüfung entsprechen einer FFH-Vorprüfung im EU Vogelschutzgebiet. Das FFH-Gebiet DE 5325-305 Vorderrhön, sowie das weitaus größere EU Vogelschutzgebiet DE 5425-401 Hessische Rhön erstrecken sich über die gesamte Breite des Korridors. Da für das EU Vogelschutzgebiet Erhaltungsziele u.a. für die anfluggefährdeten Vogelarten Birkhuhn, Schwarzstorch und Wachtelkönig benannt sind, wären durch eine Freileitung erhebliche Beeinträchtigungen dieser Erhaltungsziele wahrscheinlich. Weiterhin können durch eine Freileitung Konflikte mit artenschutzrechtlichen Belangen voraussichtlich nicht ausgeschlossen werden. Arten wie Birkhuhn, Schwarzstorch, Waldschnepfe und Wachtelkönig weisen eine hohe Mortalitätsgefährdung aufgrund von Anflug an Freileitungen auf. Es besteht zwar schon eine Vorbelastung aufgrund zweier vorhandener Freileitungen, aktuellen Erkenntnissen zufolge (BERNSHAUSEN ET AL. 2014) führt jedoch eine Parallelführung von zwei oder mehreren Leitungen zu einem insgesamt höheren Anflugrisiko. Somit stellt eine Freileitung im TKS 103 südöstlich von Großenbach keine mögliche Alternative zu einer Erdkabelverlegung dar. ARGE SuedLink 9 16

Abbildung 5: Verteilung der FFH-Lebensräume gemäß Maßnahmenplan 2016 in einem detailliert untersuchten Bereich in TKS 103 ARGE SuedLink 10 16

3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Die Prüfung, ob eine offene Querung durch das FFH-Gebiet möglich wäre, hat gezeigt, dass bei einer offenen Querung erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets zu erwarten sind. Die Möglichkeit der Unterbohrung als technische Ausführungsvariante wurde zuvor geprüft und in einer Stellungnahme der unteren Wasserbehörde des hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie als hohe Gefahr für das Grundwasser eingestuft, nicht nur im Wasserschutzgebiet Zone II, sondern auch in Zone III. Weitere technische Ausführungsvarianten führen nicht zu einer Konfliktvermeidung im WSG. Diese neuen Erkenntnisse stehen dem Erdkabelvorhaben entgegen. Daraus ergibt sich für diesen Bereich des TKS 103 ein Konfliktbereich mit einem sehr hohen Realisierungshemmnis, der auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht gequert werden kann. Zudem muss für eine zulässige Ausnahme eine zumutbare Alternative fehlen. Diese Alternative stellt aber das TKS 102 dar. 3.3 Begründung der vorgesehenen Abschichtung des TKS 103 Im Positionspapier der Bundesnetzagentur 1 sind die Anforderungen an die Abschichtung von ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im Rahmen der Unterlagen nach 8 NABEG formuliert. Demnach sind ernsthaft in Betracht kommende Trassenkorridoralternativen solche, die schon Bestandteil des Antrags nach 6 NABEG waren und gemäß Festlegung des Untersuchungsrahmens weiterverfolgt werden sollen (dies trifft auf das TKS 103 zu) sowie diejenigen, die von Dritten eingebracht wurden und nach der erforderlichen Grobprüfung ebenfalls weiterverfolgt werden. Wie im Positionspapier erläutert, müssen diese Trassenkorridore zumindest soweit untersucht werden, bis anhand konkreter Vergleichskriterien erkennbar wird, dass sie eindeutig nicht vorzugswürdig sind. Insoweit können auch bei den erforderlichen Untersuchungen zur Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG Alternativen bzw. Segmente von weiteren Untersuchungen ausgeschlossen werden. Als Auslöser für eine Abschichtung kommen gemäß Positionspapier mehrere Möglichkeiten in Frage, wobei es sich im vorliegenden Fall des TKS 103 um eine wenig realistische Alternative handelt, die schon früh abgeschichtet werden kann, da sich durch die Untersuchungstiefe bei der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG ein deutlicher Konflikt mit dem bestehenden FFH-Gebiet in Zusammenhang mit dem WSG Großenbach abzeichnet. 1 Bundesnetzagentur (2017): Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang. Positionspapier der Bundesnetzagentur für die Unterlagen nach 8 NABEG. S. 22. ARGE SuedLink 11 16

Bundesfachplanung SuedLin k A100_ArgeSL_P8_SL_D_ONB_0002 V7.0 3.4 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente Das hier besprochene TKS 103 korrespondiert räumlich mit dem weiter westlich gelegenen TKS 102, mit dem es im Norden bei Schenklengsfeld bzw. im Süden bei Ronnenberg gemeinsame Anfangs- und Endpunkte besitzt. Die maßgeblichen Raumwiderstände für die Abgrenzung des TKS 102 stellen zum einen die kleinteiligen Siedlungsstrukturen (RWK I*) um Hünfeld und Burghaun, zum anderen die großflächigen Waldbereiche (RWK II) im Landkreis Fulda dar (vgl. Abbildung 6). Generell ist ein kurzer gestreckter Verlauf des TKS 102 in der angestrebten Nord-Süd-Richtung möglich. Kleinräumige Verschwenkungen zur Umgehung der Siedlungsbereiche (RWK I*) von Buchenau, Eiterfeld und Sargenzell, sowie zwischen Burghaun und Hünfeld nach Westen bzw. nach Osten sind aber nötig. Im gesamten TKS verbleiben randlich Wohn- und Mischbauflächen, Industrie- und Gewerbeflächen sowie Rohstoffgebiete (alle RWK I*) sowie Wasserschutzgebiete (WSG) Zone II und Vorranggebiete (VRG) mit Siedlungsbezug VRG Gewerbe/ Industrie und ein FFH-Gebiet (alle RWK I). In seinem Verlauf weist das TKS 102 einen Riegel auf, der durch die Querung des FFH- Gebiets DE 5325-308 Nüst ab Mahlerts südöstlich von Hünfeld hervorgerufen wird (RWK I, gelber Riegel). Durch den gewählten Verlauf besteht jedoch die Möglichkeit, das Schutzgebiet in einem Bereich mit einer geringen Breitenausdehnung zu queren. Im Rahmen der Erstellung der Unterlange nach 8 NABEG erfolgte eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE), eine Aktualisierung der Bauleitplanung sowie eine Habitatpotenzialanalyse (HPA). Auf dieser Basis wurde das TKS 102 auf mögliche Konfliktstellen hin untersucht. Bei Burghaun wurde aufgrund der aktualisierten Bauleitplanung eine neue gelbe technische Engstelle identifiziert. Im Hinblick auf den Artenschutz wurden zwei weitere mögliche Konfliktstellen identifiziert. Im Bereich Arzell kann das Vorkommen des Schwarzstorchs und weiterer Arten, wie Baumfalke, Grauspecht oder Rotmilan nicht ausgeschlossen werden, was derzeit ein hohes Realisierungshemmnis darstellt. Weiter südlich bei Burghaun befindet sich ein Raubwürgerhabitat, das ebenfalls derzeit ein hohes Realisierungshemmnis darstellt. In beiden Bereichen kann jedoch durch Unterbohrung sowie weiterer Maßnahmen (z.b. Bauzeiteinschränkung) voraussichtlich ein artenschutzrechtlicher Konflikt vermieden werden. Insgesamt ist festzustellen, dass die im räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegment identifizierten Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit durch geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen überwunden werden können. Es wurden keine Engstellen oder Riegel identifiziert, für die im Rahmen der Bewertung des Realisierungshemmnisses eine rote Ampel zu vergeben war. ARGE SuedLink 12 16

Damit ist dieses Segment gegenüber dem hier zur Abschichtung vorgeschlagenen TKS 103 eindeutig vorzugswürdig. Abbildung 6: Verlauf des TKS 102 (Legende RWK I*/I und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 13 16

4 FAZIT UND EMPFEHLUNG Aufgrund von Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags nach 6 NABEG noch nicht vorlagen, ist davon auszugehen, dass das TKS 103 nicht genehmigungsfähig ist. Es befindet sich in diesem Bereich ein Wasserschutzgebiet, das nicht unterbohrt werden kann. Zudem kommt zu einem Konflikt mit einem FFH-Gebiet, das sich über den gesamten Korridor erstreckt.. Hierdurch entsteht ein Konfliktbereich mit einem sehr hohen Realisierungshemmnis (roter Riegel), der sich weder geschlossen durch Unterbohrung noch offen überwinden lässt und somit der Realisierung des Erdkabelvorhabens entgegensteht. Die Prüfung der Freileitungsausnahme ergab, dass eine solche aufgrund des weit über das FFH-Gebiet hinausreichenden EU-Vogelschutzgebietes (DE 5425-401 Hessische Rhön) nicht zulässig ist, da eine Freileitung den Erhaltungszielen anfluggefährdeter Vogelarten entgegensteht. Das räumlich korrespondierende TKS 102 weist nach derzeitigem Kenntnisstand hingegen keine Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit auf, die nicht mit Maßnahmen und Vorkehrungen überwunden werden können. Im Hinblick auf die im räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegment identifizierten Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Riegel) ist das TKS 102 eindeutig vorzugswürdig. Nach Auffassung der VHT handelt es sich beim TKS 103 um eine wenig realistische Alternative, die schon früh abgeschichtet werden kann, da sich ein deutlicher Konflikt mit der Raumordnung abzeichnet, während das räumlich korrespondierende TKS keine vergleichbaren Konflikte aufweist. Es wird daher vorgeschlagen, das TKS 103 abzuschichten und aus der weiteren Betrachtung für die Unterlagen nach 8 NABEG auszuschließen. ARGE SuedLink 14 16

5 ANHANG ARGE SuedLink 15 16

ANLAGEN: Anlage 1: Stellungnahme zum Vorhaben vom Landkreis Fulda (mit Bewertungen vom HNLUG) im Rahmen von SuedLink HDD-Bohrung im WSG Großenbach, Naturschutzgebiet Weinberg (separates Dokument) Anlage 2: Natura2000-Prüfung Abschnitt D - FFH-Gebiet DE 5324-305 Vorderrhön (separates Dokument) ARGE SuedLink 16 16