Konsultation Inklusion 28.10.2011 Inklusion Umsteuerung der sonderpädagogischen Förderung in Berlin Sen BWF II D Hannelore Kern Sonderpädagogische Förderung in Berlin Umsteuerung Wesentliche Veränderungen in 4 Eckpunkten: 1. Inklusive Beschulung von Schüler/innen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Emotionalsoziale Entwicklung (LES) 2. Erhöhung des Anteils inklusiv beschulter Schüler/innen mit Körper-, Sinnes- und geistigen Behinderungen und Autismus inklusive Schwerpunktschulen 3. Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren 4. Diagnostik aus einer Hand 1
Umsteuerung LES (1) 1. Inklusive Beschulung LES Ausgangslage - Eindeutige wissenschaftliche Definition fehlt - In den meisten europäischen Ländern kein sonderpädagogischer Förderbedarf LES - Große Spreizung der Definition der Förderbedarfe in den Ländern der Bundesrepublik - und Berliner Bezirken - Ost-West-Gefälle - Hoher Interpretationsspielraum bei der Diagnostik 2 Umsteuerung LES (1) 1. Inklusive Beschulung LES - Ziel: Schüler LES werden weitestgehend inklusiv in allgemeinen Grund- und weiterführenden Schulen unterrichtet. - Orientierung der Ausstattung am Anteil LmB - Grundschulen und ISS erhalten entsprechend Sonderpädagogen in ihre Kollegien - Bei Elternwunsch Feststellungsverfahren und ggf. Besuch eines Förderzentrums oder einer sonderpäd. Klasse 3
Umsteuerung LES (2) Anteil der Grundschulen mit >= 40% Befreiung zu den Zuzahlungen bei den Lernmitteln (%) 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Mitte Friedrichshain-Kreuzberg Anteil der Grundschulen mit >= 40% Lernmittelbefreiung (Lmb) Pankow Charlottenburg-Wilmersdorf Hoch belastet über 70% Spandau Steglitz-Zehlendorf Tempelhof -Schöneberg Neukölln Treptow -Köpenick mittel belastet über 40-55% Marzahn-Hellersdorf Lichtenberg Reinickendorf Berlin gering belastet unter 30% 4 Umsteuerung LES (4) - Keine Feststellungsverfahren bei Inklusion - Sonderpädagogen aus Förderzentren in G und ISS/Weiterbildungsmaßnahmen - Verbindliche Anwendung förderdiagnostischer Verfahren in G und ISS - Darüber Steuerung der Verwendung der Ressourcen - Verbindliche Information der Eltern, vor allem bei lernzieldifferenter Beschulung und Bewertung - Sonderpäd. Förderung auch für kürzere Zeiträume möglich (skandinavisches Modell) - Schuleigenes Konzept zum Umgang mit Verhaltensproblemen 5
Umsteuerung: Schwerere Behinderungen (1) 2. Inklusive Schwerpunktschulen - Erhöhung des Anteils an Schüler/innen mit schweren Behinderungen (im Konzept berechnet für ca. 340 Schüler/innen z. Z. 1560) - In jedem Bezirk mind. eine G und eine ISS - Einrichtung bedarfsgerecht, jeder Bezirk ist für inklusive Schulplätze seiner Schüler zuständig - Bezirksübergreifend Schwerpunktgymnasien (Fichtenberg) - Konzentration von Fachpersonal (Sonderpädagogen, Integrationserzieher, PU, ggf. Betreuer) - Räumliche und sächliche Ausstattung nach Förderschwerpunkten 6 Umsteuerung: schwerere Behinderungen (2) Die Einrichtung inklusiver Schwerpunktschulen - entspricht der Erfahrung, dass gerade Eltern schwerer behinderter Kinder Schulen bevorzugen, in denen auch noch andere gleich behinderte Kinder beschult werden - ermöglicht auch temporäre behinderungsspezifische Angebote und - gerade bei älteren Schülern - soziale Kontakte unter gleich behinderten Jugendlichen - soll nicht verhindern, dass auch schwerer behinderte Kinder z.b. gemeinsam mit der Kita-Gruppe in die Einzugsbereichsschule gehen 7
Umsteuerung: Beratung und Unterstützung 3. Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (BUZ) - BUZ unterstützen die inklusive Umsteuerung. - In ihnen stehen inklusionserfahrene Allgemeinpädagogen und Sonderpädagogen für Schulen und Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung. - Sie unterstützen bei der Entwicklung der pädagogischen Konzepte in den Schulen und Klassen. - Sie beraten über notwendige begleitende Maßnahmen, kümmern sich um Qualifizierungsangebote und helfen Eltern bei der Schulplatzsuche. - Schulpsychologie wird eingebunden. - Kooperation mit anderen unterstützenden Diensten erfolgt. - Sie arbeiten eng mit zentraler Diagnostik zusammen. 8 Umsteuerung: Diagnostik (1) 4. Diagnostik aus einer Hand - Ziel: Höhere Vergleichbarkeit bei der Feststellung von sonderpädagogischem Förderbedarf in Berlin. - Sicherung der Qualitätsstandards und Evaluation durch fachlich hoch qualifizierte Sonderpädagogen, die über mehrere Jahre tätig sind - Die Feststellungsverfahren werden mit standardisierten Verfahren Berlin weit durchgeführt. - Kontinuierlicher fachlicher Austausch und Mehraugenprinzip sichert vergleichbare Entscheidungen, da Verfahren hohem Interpretationsspielraum bieten. - Auswahl der Diagnostiker gewährleistet höhere Unabhängigkeit und Objektivität. 9
Sonderpädagogische Förderung in Berlin Derzeitiger Stand Senatsbeschluss vom 25.01.2011 Beschlussprotokoll BildJugFam am 19.05.2011: Die Mitglieder begrüßen das vorgeschlagene Konzept als ersten Schritt für die notwendige Entwicklung zu einer inklusiven Schule. Der Ausschuss sieht noch weiteren Bearbeitungsbedarf. Der HA hat sich dem ohne inhaltliche Debatte angeschlossen. Konsultationen gemäß Art. 4, Abs. 3 der UN-BRK 10 Konsultation Inklusion 28.10.2011 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Sen BWF II D Hannelore Kern