Lieber Patient, liebe Patientin, sie möchten zu mir zur Ernährungstherapie kommen, so dass ich Sie bitten möchte vorab den beigelegten Anmeldebogen auszufüllen und zusammen mit einem 7-Tage Ernährungsprotokoll vor unserem Gespräch auszufüllen und zu unserem ersten Treffen mitzubringen. Den hier beigefügten Kostenvoranschlag reichen Sie bitte zusammen mit einer ärztlichen Zuweisung/Notwendigkeitsbescheinigung vorab an Ihre Krankenkasse weiter. Aktuelle Erstattungsrichtlinien und Kostenzuschüsse klären Sie bitte vorab mit Ihrer Kasse. Durch meine Zertifizierung (s.u.) werden die Kosten von Ihrer Kasse bezuschusst. Sie gehen bei der Bezahlung in Vorleistung, das heißt ich rechne nach jeder Beratung mit Ihnen ab. Sie erhalten dann eine Rechnung, die gleichzeitig als Quittung und Teilnahmebescheinigung für Ihre Kasse dient. So können Sie dann anschließend den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse wiederbekommen. Ernährungstherapie: Eine ernährungstherapeutische Maßnahme umfasst i.d.r. 5 Sitzungen (Erstgespräch & meist 4 Folgeberatungen). Eine Verlängerung ist nach ärztlicher Anweisung möglich. Bei bestimmten Erkrankungen wird eine ernährungstherapeutische Maßnahme ( 43 SGB) von den gesetzlichen Kassen erstattet bzw. umfassender bezuschusst. Die Versicherten können diese Leistung nur mit Zuweisung eines Arztes in Anspruch nehmen. Es entstehen Kosten für das Erstgespräch (50,00 *) und für die Folgeberatungen (je 30,00 *). Die Zuschüsse der gesetzlichen Kassen sind unterschiedlich, dies erfragen Sie bei Ihrer Kasse. Private Krankenversicherungen handhaben die Kostenübernahme unterschiedlich. Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Ernährungsberatung: Eine präventive Ernährungsberatung nach 20 SGB wird auch ohne eine medizinische Notwendigkeitsbescheinigung eines Arztes von den gesetzlichen Kassen bezuschusst. Meist werden dann eine Erstberatung und zwei Folgeberatungen unterstützt. Eine evtl. notwendige Terminänderung geben Sie uns bitte spätestens 2 Werktage (48h) vor dem vereinbarten Termin telefonisch oder per E-Mail bei mir bekannt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und freue mich auf unsere Zusammenarbeit. Mit freundlichem Gruß * Bitte beachten Sie, dass Ernährungsberatungen nach 20 SGB nicht Umsatzsteuerbefreit sind und dem Rechnungsbetrag 19% MwSt. hinzugefügt werden. Wird eine Ernährungstherapie nach 43 SGB V auf ärztliche Anweisung durchgeführt, fällt keine MwSt. an.
Anmeldung zur Ernährungstherapie / Ernährungsberatung Allgemeine Daten: Nachname: Vorname: Strasse: PLZ Ort: Tel. tagsüber: Tel.abends: Krankenkasse: Persönliche Daten: Geb.datum: Beruf: Größe: Gewicht: Treiben Sie regelmäßig Sport? Wie oft / Woche? Grund der Konsultation: (beschreiben Sie Ihre Beschwerden, Wünsche für die Beratung) Welche Medikamente nehmen Sie ein (Name/ Dosierung; bitte alle angeben): Mein behandelnder Arzt: Patientenerklärung Die Gebühren für die ernährungstherapeutischen Beratungsleistungen werden wie folgt vereinbart: Erstberatung (15min Vor/ Nachbereitungszeit /ärztliche Übergabe / 45min Gesprächszeit): 50,00 *. Folgeberatung ( 20min Gesprächszeit): 30,00 *. Telefonische Betreuung: 7-15,00 * (nach Zeitaufwand). Eine evtl. notwendige Terminänderung ist spätestens 2 Werktage (48h) vor dem vereinbarten Termin telefonisch / per Mail vorzunehmen, es sei denn ein ärztliches Attest liegt vor. Außerdem bin ich darüber informiert, dass unentschuldigt nicht wahrgenommene Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden können. Ort, Datum Unterschrift * Bitte beachten Sie, dass Ernährungsberatungen nach 20 SGB nicht Umsatzsteuerbefreit sind und dem Rechnungsbetrag 19% MwSt. hinzugefügt werden. Bei einer Ernährungstherapie nach 43 SGB V auf ärztliche Anweisung, fällt keine MwSt an. Schweigepflichtsentbindung Ich befreie meinen behandelnden Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht, so dass Frau Alina Kistenmacher Einsicht in die ärztlichen Unterlagen nehmen kann, um so alle notwendigen Daten und Laborwerte zu erhalten, die für die therapeutischen Beratungen wichtig sind. Ort, Datum Unterschrift
Das Ernährungsprotokoll Ein Ernährungsprotokoll ist die Grundlage jeder guten Ernährungsberatung. Nur durch diese Protokolle gelingt es, Ihre Ernährungsgewohnheiten und Befindlichkeiten gut sichtbar darzustellen. Es ist Grundlage jeder Nährstoffberechnung und auch Ausgangspunkt für die diätetischen Maßnahmen, die ich für Sie erarbeiten werde. Daher ist es notwendig und sinnvoll, dass Sie ein etwa 7 tägiges Ernährungsprotokoll führen. In das Protokoll notieren Sie bitte alle Dinge (einschl. Getränke!), die Sie im Verlauf des Tages trinken und essen! Dabei hat sich folgendes Schema bewährt: Datum Uhrzeit Menge Verzehrtes Lebensmittel/ Getränk Besonderes: 01.04. 7:00 1 Scheibe Vollkornbrot Mit Butter und Käse Medikamenten- Einnahme 1 Tasse Kaffee mit Milch Darmbeschwerden; Auffälliger Stuhlgang 10:00 1 Stück Apfel Befindlichkeit 12:30 1 Teller Erbsensuppe Bauchschmerzen Nehmen Sie sich gerne die beiliegende Kopiervorlage zur Hilfe.
Kopiervorlage Ernährungsprotokoll Datum Uhrzeit Menge Verzehrtes Lebensmittel/ Getränk Besonderes: Tragen Sie bitte alle Lebensmittel, Getränke und Medikamente ein. Vielen Dank.
Ärztliche Bescheinigung Über die medizinische Notwendigkeit einer Ernährungstherapie 43 Satz 1 Nr. 2 SGB V Name des Patienten: Geburtsdatum: Adresse: Diagnose: Sonstige Erkrankungen: relevante Medizinische Berichte liegen bei Eine Kopie der relevanten Laborbefunde/ Operationsberichte liegen bei Die ernährungstherapeutische Beratung nach 43 SGB V ist aufgrund o.g. Diagnose(n) notwendig und erfolgt in Zusammenarbeit mit der Ernährungswissenschaftlerin Alina Kistenmacher. Stempel des Arztes Datum, Unterschrift des Arztes
Antrag auf Kostenübernahme/ Kostenzuschuss für therapeutische Ernährungsberatungen nach 43 Nr. 2 SGB V Name: Geb.datum: O.g. Patient(in) ist bei Ihnen versichert. Zur erfolgreichen Behandlung der Erkrankung wurde eine professionelle Ernährungstherapie durch den behandelnden Arzt empfohlen (siehe Zuweisung). Die Patienten werden entsprechend den aktuellen Standards therapiert und beraten. Ziel meiner interdisziplinären Arbeit ist die bereits entstandene Krankheit durch ernährungstherapeutische Maßnahmen zu bessern bzw. zu beseitigen, wie es in den Leitlinien Adipositas/, Essstörungen/ Stoffwechsel/ Verdauungserkrankungen( http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/ll_list.htm) für die in 43 SGB V genannten Indikationsbereiche gefordert wird. Im Auftrag o.g. Patienten wird freundlich um Kostenübernahme bzw. Kostenzusage für diese therapeutische Ernährungsberatung gebeten. Die Patienten werden den Betrag direkt an mich bezahlen und ihn dann von Ihnen anteilig erstattet bekommen wollen. Eine Rechnung über diese Ernährungsberatungen wird den Patienten jeweils ausgehändigt. Sollten Rückfragen entstehen, rufen Sie mich gerne an. Kostenvoranschlag Ernährungstherapeutische Beratungen nach 43 SGB V: Gesprächsart und Dauer Inhalte Dauer Kosten Erhebung von Grunddaten; Allergieanamnese durch Arzt- Patientenübergabe, Akteneinsicht, Übersichtsernährungsprotokoll Erstberatung Individuelle therapeutische Ernährungsberatung abgestimmt auf die Gesundheitssituation des Patienten. Auswertung des Ernährungs-, Beschwerdeprotokolls. Sichtung der auswärtigen Befunde Diagnostische Diät Zukünftige Verhaltensregeln (nach DGE/ UGB) werden umfassend vermittelt. Der Beratungsinhalt wird schriftlich formuliert. Zusätzlich kann dem Patienten -je nach Krankheitumfangreiches Material (Kochbücher, Lit-liste, Broschüren, Adressen) zur Verfügung gestellt werden. 60 Min. 50,00 4 malige Folgeberatungen (á 30 Min.) Tendenzanalyse des Ernährungsprotokolls; ggf. Herstelleranfragen. Nachbereitung und Kontrolle der formulierten Beratungsziele Austausch und Vertiefung über individuell wichtige ernährungsphysiologische, allergologische und ~10 min gastroeneterologische Inhalte (DGAKI, DGVS) Strukturtagesplanung für die tgl. Lebensmittelauswahl Betreuung bei auftretenden Problemen in der Ernährungsumstellung 120,00 Stärkung von Eigenkompetenz und Selbstverantwortung 20min* Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Lebensmittel Ggf. Nährstoffanalyse Betreuung bei auftretenden Problemen bei der Ernährungsumstellung, Hilfestellung bei der Auswahl geeigneter Lebensmittel (mindestens 2 Nachbereitungstermine sind einzuplanen) Vorläufige Gesamtkosten 170,00* Vielen Dank. * Bitte beachten Sie, dass Ernährungstherapien nach 43 SGB V umsatzsteuerbefreit sind.