Interessenbekundungsverfahren für den Weihnachtsmarkt auf dem Märkischen Platz für die Jahre 2019 bis 2022

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Transkript:

Interessenbekundungsverfahren für den Weihnachtsmarkt auf dem Märkischen Platz für die Jahre 2019 bis 2022 Einleitung: Die Kreisstadt Rathenow mit ca. 25.000 Einwohnern liegt an den Bundesstraßen B 188 und B102 im Westhavelland, ca. 70 km westlich von Berlin. Seit vielen Jahren findet auf dem Märkischen Platz der Rathenower Weihnachtsmarkt statt, welcher bis 2013 durch die Stadt selbst organisiert wurde. Nach einem ersten Interessenbekundungsverfahren wurde 2014 bis 2018 der Weihnachtsmarkt durch eine Schaustellerfamilie organisiert. Ähnlich wie der von der Stadt organisierte Markt fand auch der Markt über einen Zeitraum von 10-12 Tagen statt. Neben dem Weihnachtsmarkt auf dem Märkischen Platz ist noch die Mühlenweihnacht im Optikpark und die Waldweihnacht im Stadtwald fester Bestandteil der Vorweihnachtszeit in Rathenow. Aufgrund der langjährigen Tradition sucht die Stadt Rathenow daher Interessierte für die Ausrichtung eines Weihnachtsmarktes auf dem Märkischen Platz im Stadtzentrum Rathenows für den Zeitraum 2019 bis 2022. In Anlehnung an den bisherigen Umfang des Weihnachtsmarkts wird dem Veranstalter die auf dem beiliegenden Plan gekennzeichnete Fläche im Zeitraum von Donnerstag vor Totensonntag bis Dienstag nach dem 2. Adventssonntag für die Durchführung eines Weihnachtsmarktes (Festsetzung als Spezialmarkt oder Jahrmarkt i.s.d. 68 Gewerbeordnung) vermietet, wobei die Fläche abhängig vom eingereichten Konzept erweitert werden kann. Es sind folgende Mindestanforderungen zu erfüllen: Wünschenswert ist eine Betriebsdauer des Weihnachtsmarktes von mindestens sieben Tagen. Die täglichen Betriebszeiten beginnen spätestens um 11.00 Uhr und enden Sonntag bis Donnerstag spätestens um 21.00 Uhr bzw. Freitag und Samstag um 22.00 Uhr. Für die Wochenenden kann aus besonderem Anlass eine Verlängerung bis 23.00 Uhr erteilt werden. Gewünscht ist eine Gestaltung des Marktes, die eine weihnachtliche / winterliche Atmosphäre schafft. Das Aufstellen von Pavillons, Festzelten oder Bierwagen ist nicht erwünscht. Die Aufbauten sind einheitlich zu gestalten und mit weihnachtlicher / winterlicher Außen- und Innendekoration (zum Beispiel mit natürlichem Tannengrün, welches vom Stadtförster bezogen werden kann) zu versehen. Auf der gesamten Marktfläche sind überwiegend warm-/kaltweiße Lichter zu verwenden. Die Stadt Rathenow wird entlang der Berliner Straße Lichtelemente anbringen. Auf dem Märkischen Platz wird ein großer Weihnachtsbaum aufgestellt, dekoriert und beleuchtet. Hier werden ausschließlich warmweiße Leuchtmittel zum Einsatz gebracht. Wünschenswert ist, dass der Markt eine Vielfalt von kunsthandwerklichen Erzeugnissen aufweist. Zulässig ist nur der Verkauf von weihnachtlich orientierten oder winterlichen Artikeln, wie Advents- und Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Artikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel, Kerzen, Geschenkartikel, Spielzeug und winterliche Accessoires. Das Feilbieten von Textilien (außer winterliche Accessoires) ist unzulässig. Der Ausschank von Glühwein, alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken sowie alkoholfreien Heißgetränken darf nur unter Verwendung von Keramik- oder Glastassen und unter Erhebung eines Pfandgeldes erfolgen. Letzteres gilt auch für den Ausschank sonstiger Getränke in Getränkebechern. An jedem Verkaufsstand für

Getränke darf der Preis für mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht höher sein als für ein alkoholisches Getränk gleicher Menge. Neben einem reichhaltigen Angebot von Speisen und Imbisswaren (z.b. Bratwurst, Bulette, Grünkohl-, Pilz- oder Gyrospfanne und ähnlichem) und Getränken sind weihnachtliche Backwaren und auch sonstige Süßspeisen zulässig. Eine Einbindung der örtlichen Vereine und gemeinnützigen Einrichtungen bei der Beschickung der Stände ist erwünscht und Bestandteil der Vergabekriterien. Fahrgeschäfte, wie Karussells oder Kindereisenbahnen, sind zulässig. Des Weiteren sind Angebote, die der Unterhaltung und dem Vergnügen und nicht dem Warenabsatz dienen (z.b. Schießstände, Ballwerfen, Pfeilwerfen, Entenangeln, Losverkauf) zulässig. Wünschenswert ist insbesondere das Angebot von außergewöhnlichen Attraktionen, wie bspw. einer (Kunst-)Eislaufbahn, Eisrutsche oder Ähnlichem. Konzepte, die solche Attraktion vorsehen, werden mit 10 Sonderpunkten bewertet. Im Gegenzug sichert die Stadt zu, dass der Veranstalter über die Weihnachtsmarktnutzung hinaus, sowohl die besondere Attraktion als auch weitere Verkaufsstände für Speise- und Getränkeangebot auf einer Fläche von mindestens 500 qm aufstellen kann. Nicht zugelassen sind Handelstätigkeiten, die nach Art und Weise geeignet sind, dem Veranstaltungszweck zu widersprechen. Hierzu zählen unter anderem die unentgeltliche Abgabe von Warenproben, volksfestübliche Gegenstände (wie Luftballons) und die marktschreierische Anpreisung von Waren. Es ist nur eine weihnachtliche und zentral gesteuerte Hintergrundmusik zulässig. Ein Bühnenprogramm muss weihnachtlich geprägt und entsprechend ausgerichtet sein. Eine Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA ist durch den Veranstalter vorzunehmen. Mit dem Aufbau auf dem Märkischen Platz darf erst nach dem Mittwochswochenmarkt vor Totensonntag begonnen werden. Der Abbau des Weihnachtsmarktes, die Reinigung des Märkischen Platzes und die Platzabnahme muss bis Dienstagnachmittag nach dem 2. Advent erfolgt sein. Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Das Nutzungsrecht wird für vier Jahre eingeräumt. Qualitätsanforderungen und Sicherheitsbestimmungen Interessierte werden gebeten, eine entsprechende Bewerbung unter Vorlage eines detaillierten baulichen Veranstaltungskonzeptes, eines Zeitplanes für den Auf- und Abbau, eines Lageplanes, bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege und den Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr, eines Reinigungs-, Müllentsorgungs- und Sanitärkonzeptes eines Konzept für ein etwaiges Bühnenprogramm oder anderer Aktionen eines Gestaltungsplanes (mit umfangreicher Dokumentation bezüglich des geplanten und beabsichtigten Erscheinungsbildes des Weihnachtsmarktes in digitaler Form und Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Bescheinigung in Steuersachen, Gewerbeanmeldung (Veranstaltungsmanagement o.ä.) vorzulegen. Während der Veranstaltung sowie der Auf- und Abbauarbeiten ist der Erlaubnisbehörde eine verantwortliche Person als Ansprechpartner zu benennen.

Die für den Weihnachtsmarkt nutzbare Fläche auf dem Märkischen Platz beträgt ca. 2000 qm. Eine Erweiterung der Fläche, z.b. durch eine Teilsperrung der Goethestraße, ist abhängig vom eingereichten Konzept möglich. Für die Inanspruchnahme der Fläche ist eine Sondernutzungsgebühr zu zahlen. Diese wird vertraglich vereinbart. Das Mietpreisangebot des Bewerbers fließt in die Bewertung mit ein. Die jährliche Miete wird bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres fällig. Energiekosten werden nach tatsächlichem Verbrauch erhoben. Für die Festsetzung des Marktes werden zusätzlich Gebühren nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie (MWEGebO) erhoben. Bewerbungsverfahren: Die schriftliche Bewerbung ist bis zum 31.03.2019 in einem verschlossenen Umschlag an die folgende Adresse zu richten: Stadt Rathenow Bauamt Berliner Straße 15 14712 Rathenow Der Umschlag ist außen mit den Absenderangaben und der Angabe Bewerbung für den Rathenower Weihnachtsmarkt auf dem Märkischen Platz 2019 bis 2022 zu versehen. Umschläge, die diesbezüglich unvollständige Angaben enthalten, werden nicht berücksichtigt. Eingehende Bewerbungen werden mit Eingangsvermerk ungeöffnet unter Verschluss genommen, in nichtöffentlicher Eröffnungsverhandlung geöffnet und gemäß nachstehender Bewertungsmatrix bewertet. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung am 15.05.2019. Es dient einer schnelleren und effektiveren Auswertung Ihrer eingereichten Bewerbungsunterlagen, wenn die in Ihrem Konzept enthaltenen Zulassungsunterlagen und Bewerbungskriterien eindeutig gekennzeichnet sind. Ratsam ist es, wenn Sie zum einen die Nummerierung der nachstehenden Bewerbungskriterien verwenden, als auch diese im Inhaltsverzeichnis Ihres Konzeptes angeben. Bewerberinnen und Bewerber, die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig einreichen, werden vom Bewertungsverfahren ausgeschlossen. Bewertungsmatrix Bewertungskriterien in qualitativer und logistischer Hinsicht: Präsentation, Gestaltung, Waren, Auf- und Abbau, Ver- und Entsorgung, Werbung, Überwachung Nummer Bewertung: Kriterien Gewichtung 1 bis 6 Bezug 1. Präsentation, Aufmachung und Detailliertheit der Aussagefähigkeit 3 Bewerbung und eingereichten Konzepte 2. Referenzen, 5 Erfahrungen mit der Organisation Punkte (0 bis 5)

bisherige Erfahrungen von Veranstaltungen, insbesondere von Weihnachtsmärkten 3. Anordnung der Einheitliche Gestaltung, Verplanung Aufbauten und der Fläche, Innen- und Gestaltung des Außendekorationen, Entstehung Marktbildes eines weihnachtlichen / winterlichen 6 Erscheinungsbildes, Lösung der optischen Gestaltung der Stände und des Gesamtbildes mit weihnachtlicher Beleuchtung 4. Gastronomie- und Angebot hochwertiger Erzeugnisse Warenangebot, Branchenmix und Food-Produkte, dosierte Anzahl an gastronomischen Händlerinnen 6 und Händlern, Produktvielfalt (kunsthandwerkliche Erzeugnisse) und Qualität des Gesamtangebots unter Berücksichtigung der weihnachtlichen Orientierung 5. Einbindung Vereine Einbindung der örtlichen Vereine 4 bei der Beschickung der Stände 6. Aktionen Bewertung der geplanten Aktionen, 4 kulturelles Angebot, Bühnenprogramm, soziales Sponsoring 7. Versorgungslogistik Berücksichtigung der logistischen 3 (Strom, Wasser) - Voraussetzungen 8. Reinigung, Lösung der Abfallbeseitigung und Abfallbeseitigung, 6 Reinigung des Platzes, Sanitärkonzept Bereitstellung von Sanitäranlagen 9. Mietpreis 4 Höhe der Mietzahlung 10. Überwachung Überwachung der Veranstaltung, 3 zum Beispiel durch Einsatz von Sicherheitskräften/Wachschutz 11. Qualitätssicherung, Überwachung der Nutzung und 5 Verkehrssicherung Nutzungsqualität, Unfallverhütung 12. Sonderpunkte Besondere Attraktion z.b. besondere - (Kunst-)Eislaufbahn, Eisrutsche, Attraktion etc. Der maximal erreichbare Punktwert liegt bei 255. (10) Zulassungsvoraussetzungen vorhanden Bemerkung Detailliertes bauliches Veranstaltungskonzept Zeitplan für den Auf- und Abbau Lageplan (mit Aufbauten, Flucht- und Rettungswagen, den Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr) Reinigungs- und Sanitärkonzept Gestaltungsplan

Aufbauzeiten werden eingehalten Zuverlässigkeit