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Inzwischen sind drei Muster ASP-Krisenhandbücher erarbeitet worden: Link VFD Krisenhandbuch: https://www.v-d-f.de/news/pm_20180703_0098/ Link DRV Krisenhandbuch: https://www.raiffeisen.de/drv-muster-krisenhandbuch-asp-zum-download Dez. 2017: Herausgabe des VDF Krisenhandbuches für Schlachtbetriebe u.a. Vertreter aus dem Ministerium, den Veterinärbehörden, vom LAVES und aus der Fleischwirtschaft haben dieses Handbuch entwickelt Dez. 2018: Herausgabe des DRV Krisenhandbuches für Tier- und Warentransporte, Viehsammelstellen und Berater Entwicklung u.a. durch Vertreter vom LAVES, der Landkreise, einigen DRV-Mitgliedsunternehmen und Genossenschaftsverbänden
Voraussichtlich Ende Feb. 2019: Herausgabe des Krisenhandbuches für Schweinehalter mit der Darstellung des Falles, dass ASP beim Wildschwein in Deutschland ausbricht (das Handbuch wird nachfolgend für den Fall Ausbruch der ASP beim Hausschwein in Deutschland angepasst) u.a. Vertreter vom LAVES, der Landwirtschaftskammer Nds., der Tierärztekammer Nds. und anderen Verbänden und Wirtschaftsvertretern [Nds. Arbeitsgruppe der Wirtschaft- Veredelungs- und Fleischwirtschaft] entwickeln dieses Handbuch (Link zum Handbuch + Download wird auf der Tierseucheninfo-Seite des LAVES https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/ und auf den Internetseiten der Mitglieder veröffentlicht werden)
Handbücher verfolgen alle ein Ziel: Sie sollen als Muster Krisenhandbücher für die Unternehmen dienen, damit diese das Handbuch an ihre unternehmenseigenen Gegebenheiten anpassen können. Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen zu einzelnen möglichen ASP-Ausbruchsszenarien werden für die verschiedenen Produktionszweige aufgezeigt. So dass es nach einem Ausbruch der ASP in Deutschland mit einer guten Vorbereitung möglich sein kann die Tierseuche schnell einzudämmen und auszumerzen, damit die Schäden für den landwirtschaftlichen Sektor möglichst gering gehalten werden können.
Insg. 45 Szenarien werden im DRV Muster Krisenhandbuch zur ASP abgebildet Konsequenzen aus den jew. Szenarien werden beschrieben: Es werden die rechtlichen Grundlagen (MUSS) dargelegt auf Grundlage des EU-Rechtes [Richtlinie 2002/60/EG (Vorschriften zur Bekämpfung der ASP), das dazugehörige Diagnosehandbuch (Entscheidung 2003/422/EG) und den Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (u.a. Listung neuer Restriktionsgebiete)], welches in deutsches Recht überführt wurde [übergreifend steht das TierGesG an erster Stelle und davon ableitend sind die rechtlichen Grundlagen für die Tierseuche ASP in der SchwPestV, der SchwHaltHygV und der ViehVerkV abgebildet) Es werden Empfehlungen (KANN) gegeben
U.a. folgender Aufbau der Szenarien und folgende Fragen werde im Handbuch abgebildet: Besteht Seuchenverdacht oder ausbruch in einem Betrieb? Ist ASP bei Haus- oder Wildschweinen ausgebrochen? In welchem Restriktionsgebiet liegt der Betrieb aus oder in dem Tiere abgeholt oder geliefert werden sollen (ggf. Weiterlieferung)? Welcher Betriebstyp soll befahren werden? Mit/Ohne Schweinehaltung oder Gemischtbetrieb? Wie sollen/müssen Hygienemaßnahmen beim Tiertransport eingehalten werden? Wie sieht die Umsetzung der Biosicherheit auf den landwirtschaftlichen Betrieben aus?
Im folgenden wird ein Beispielszenario aus dem DRV-Krisenhandbuch abgebildet. Weitere Szenarien im DRV- Krisenhandbuch folgen dem gleichen Aufbau. Das Beispielszenario beleuchtet die Frage: Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn sich ein Betrieb im Kerngebiet oder Gefährdeten Gebiet befindet und Schweine aus diesem Betrieb in einen Betrieb im Kerngebiet oder Gefährdeten Betrieb verbracht werden sollen? 7
Im Beispielszenario werden die rechtlichen Grundlagen (diese Maßnahmen MÜSSEN erfolgen) in Rot dargelegt und die Empfehlungen (diese Maßnahmen KÖNNEN erfolgen; es wird empfohlen diese Maßnahmen durchzuführen) in Grün! 8
Im DRV-Krisenhandbuch werden sowohl Szenarien zur Anlieferung/Abholung von Schweinen [lebende Schweine (Ferkel, Sauen, Zuchtschweine) und Schlachtschweine] als auch von anderen Haustieren außer Schweinen beschrieben: Dabei wird zwischen dem Auftreten der ASP beim Hausschwein und dem Auftreten der ASP beim Wildschwein unterschieden. Bei der Anlieferung/Abholung von anderen Haustieren außer Schweinen (z.b. Kälber, Rinder etc.) in oder aus einem Betrieb, auch in Bezug auf Gemischtbetriebe (mit Schweinehaltung) gelten u.a. folgende Maßnahmen: Auftreten der ASP beim Wildschwein in Deutschland: Verbringen von anderen Haustieren (außer Schweinen) aus einem Betrieb mit und ohne Schweine Keine Einschränkungen Die allgemeinen Biosicherheitsanforderungen sollten eingehalten werden. Im Kerngebiet kann es ggf. zur Einschränkung in der Nutzung von Wegen kommen
Auftreten der ASP beim Hausschwein in Deutschland: Verdachtsbetrieb Aus einem Verdachtsbetrieb mit Schweinen sollen andere Haustiere verbracht werden. Der Disponent klärt, ob eine Genehmigung ggf. zum Transport der Tiere und zwingend für den Fahrer und das Fahrzeug vorliegen. Der Betrieb darf nur mit Schutzkleidung betreten werden. Die Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges muss vor Verlassen des Betriebes erfolgen. Seuchenbetrieb oder Kontaktbetrieb In diesem Fall ist der Betrieb gesperrt. Die Verbringung von anderen Tieren wird nur in absoluten Einzelfällen genehmigt.
Im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet Aus einem Betrieb ohne Schweine sollen andere Nutztiere abgeholt oder angeliefert werden und in Nicht-Schweinehaltende Betriebe verbracht werden keine Einschränkungen Sperrbezirk aus einem Betrieb mit Schweinen sollen andere Tiere verbracht werden dies ist nur mit Genehmigung möglich Beobachtungsgebiet aus einem Betrieb mit Schweinen sollen andere Haustiere verbracht werden in den ersten 7 Tagen seit Festlegung des Beobachtungsgebietes ist die Verbringung ohne Genehmigung nicht möglich. Ab Tag 8 ist eine Verbringung ohne Genehmigung möglich
Wichtig! Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Tiertransport im Seuchenfall, um Übertragungswege zu minimieren bzw. auszuschließen. Dies ist auch gesetzlich festgehalten. Die Schweinepest-Verordnung schreibt vor, dass im Falle der ASP bei Hausschweinen in Deutschland grundsätzlich der Betrieb im Restriktionsgebiet nur mit Schutzkleidung und sauberen und desinfizierten Schuhen betreten werden darf. [ViehVerkV Anlage 2: Der Viehhandelsunternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Ausbreitung von Tierseuchen verhindert wird. ] Empfehlungen für Viehvermarkter, die Tiertransporte disponieren und Fahrer von Schweinen und anderen Nutztieren, die auf einen Betrieb im Restriktionsgebiet fahren:
Empfehlung für Viehvermarkter, die Tiertransporte disponieren und Fahrer von Schweinen und anderen Nutztieren, die auf einen Betrieb im Restriktionsgebiet fahren: Richtiger Umgang mit Schutzkleidung bei Abholung und Anlieferung von Tieren: Disposition: Vorab abklären, ob sich Betriebe in Restriktionsgebieten befinden (z.b. über das TierSeuchenInformationsSystem TSIS https://www.tsis.fli.de/) Zwei verschiedene Kisten sollten sich auf dem Tiertransporter befinden zur Trennung von sauberer und benutzter Schutzkleidung (bei Benutzung von Einweg-Artikeln sollte eine Kiste ausreichend sein)
Richtiger Umgang mit Schutzkleidung bei Abholung und Anlieferung von Tieren: Ausstattung der Kiste(n) mit Einweg-Schutzkleidung bzw. Mehrweg-Schutzkleidung (Overalls, Handschuhe, Überziehschuhe), Handdesinfektionsmittel und Materialien zur Desinfektion (z.b. Drucksprühflasche mit Desinfektionsmittel befüllt, Schutzkleidung (Chemikalienhandschuhe, Schutzbrille, Atemschutz, Schutzkleidung) zum Umgang mit Desinfektionsmittel) Die Einführung einer Checkliste hilft, damit die zuständigen Mitarbeiter (z.b. Viehfahrer und Außendienstmitarbeiter) vor der Abfahrt zu einem landwirtschaftlichen Betrieb im Restriktionsgebiet prüfen können, ob alle erforderlichen Artikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen beim Transport mitgeführt werden Schutzkleidung (nicht Einweg) ist bei mind. 40 C im Vollwaschgang und mit Vollwaschmittel vor dem nächsten Einsatz zu reinigen
Wichtig: Drucksprühflasche muss beschriftet sein mit der Betriebsanweisung des Desinfektionsmittels, mit welchem die Drucksprühflasche befüllt wird Desinfektionsmittel, welche gegen die Afrikanische Schweinepest verwendet werden können: sind z.b. auf Basis von Peressigsäure, Pentakaliumsulfat (z.b. Virkon S für Fahrzeugdesinfektion, Stalldesinfektion und Fußwannen), Alkylamin oder Formaldehyd. auf die Herstellerangaben achten: für welchen Bereich (Stall?, Fahrzeugdesinfektion?, Fußwannen?), gegen welche Erregergruppe (im Falle von ASP sind es behüllte Viren), in welcher Konzentration ist das Desinfektionsmittel anzuwenden.
Wichtig: Wichtige Aspekte sind auch der Kältefehler. Bei Mitteln mit einem großen Kältefehler (unter 10-15 C Außentemperatur) muss die Konzentration und die Einwirkzeit erhöht werden oder ggf. mit Frostschutzmitteln gearbeitet werden. Peressigsäure und Pentakaliumsulfat haben keinen Kältefehler (bis 0 C verträglich; bei Minusgraden Frostschutzmittel verwenden). Formaldehyd hat einen großen Kältefehler. Beim Befüllen der Drucksprühflaschen und beim Verwenden des Desinfektionsmittels Schutzkleidung verwenden. Das Desinfektionsmittel kann z.b. auf dem landwirtschaftlichen Betrieb o.ä. auch mit (Schaum)desinfektionslanzen für den Wasserschlauch oder (Schaum)lanzen für den Hochdruckreiniger aufgebracht werden (Vorteil Schaum= weniger Aerosolbildung)
Zuzüglich zur Checkliste Im Seuchenfall hat die Westfleisch u.a. auch für die Viehfahrer Merkblätter (Arbeitsanweisungen) Verhalten im Seuchenfall auf dem landwirtschaftlichen Betrieb und auf dem Schlachthof erstellt, welche komprimiert in nummerierter Reihenfolge mit Bebilderung wichtige Arbeitsschritte bzgl. der Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Tiertransport im Seuchenfall wiedergeben. Bei Auftreten eines ASP-Seuchenfalls in Deutschland werden die Checkliste, die Arbeitsanweisung Verhalten im Seuchenfall, die Betriebsanweisung des verwendeten Desinfektionsmittels und ggf. auch ein Muster der Begleitdokumente den Viehfahrern auf die Fahrt mitgegeben. 17
Bei ASP-Ausbruch bei Hausschweinen ist es empfehlenswert, dass für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet gilt: Keine Sammeltransporte von Betrieben mit Schweinehaltung (aus dem Gefährdeten Gebiet ist es für das Verbringen von Schlachtschweinen ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben) Disponenten sollten vorab genau prüfen, ob Schweine auf dem Betrieb gehalten werden In den Stammdaten sollten die Tierarten des Betriebes hinterlegt werden 18
Diese Videos veranschaulichen die Wichtigkeit des Richtigen Umgangs mit Schutzkleidung im Tierseuchenfall, um eine Verschleppung von Erregern zu verhindern. Sie geben nötige Hygienemaßnahmen beim Tiertransport im Seuchenfall wieder, welche auch auf den Merkblättern Verhalten im Seuchenfall vermerkt sind. Diese ASP-Schulungsvideos sind auf der Westfleisch Homepage https://www.westfleisch.de/home/ einsehbar oder unter folgenden Links: https://www.youtube.com/watch?v=_o4vofg3b5e&feature=youtu.be https://www.youtube.com/watch?v=ouln95gojwk&feature=youtu.be
In Videos nicht enthalten: Empfehlung: Der Viehfahrer sollte seine eigenen, zum LKW gehörenden Treibhilfen beim Abladen der Schweine auf dem Schlachthof verwenden. Durch Schulungen der eigenen Wetralog-Viehfahrer wurden gemeinsam die praktikabelsten Lösungen zur Umsetzung der Hygienemaßnahmen beim Tiertransport erarbeitet. Z.B. werden die Viehfahrer mit Clogs (wiederverwertbar, umweltfreundlich) ausgestattet, damit diese ihre Stiefel im Seuchenfall nicht mit in die Fahrerkabine nehmen müssen.
Die Abbildungen stellen Auszüge aus dem DRV Krisenhandbuch dar/wichtig, um die ASP von den Hausschweinebeständen fern zu halten: Umsetzung der Schweinehaltungshygieneverordnung auf den Betrieben Ein Waschplatz für Betriebsfahrzeuge sollte als Mindestanforderungen: einen wasserundurchlässigen Boden haben, einen frostfreien Wasseranschluss haben, einen Abfluss für das Wasser und das Desinfektionsmittel (evtl. in Gülle (Abstimmung mit BMEL und LWK muss dazu noch erfolgen) oder Grube) haben und die Fahrzeugwäsche muss dokumentiert werden (für den Anhänger gültig; nicht für den Schlepper) Empfehlung: An den Verladerampen Treibhilfen an der Stallwand befestigen zur Nutzung durch die Viehfahrer
Zur eigenen Überprüfung des landwirtschaftlichen Betriebes im Hinblick auf die Biosicherheit empfiehlt sich: 1. Empfehlung: Checkliste des FLI oder Checkliste (Online-Fragebogen) der Universität Gent durchgehen, um zu erkennen, in welchen Bereichen des Betriebes noch Verbesserungspotential bzgl. der Biosicherheit bestehen. Link zur Checkliste der Universität Gent: https://www.survey.ugent.be/lime/index.php/691653/langde?guid=9tcxrllswpsxhjvnrs2ryzyuwchgjybssoqj9bm6qe38xywpqygpypturaba9n31buklv6rwlv5ju1yuzpkyedt6n uhxilytfsfl 2. Empfehlung: Das Stallplakat Schutz vor Tierseuchen im Stall vom BMEL verwenden, welches wiedergibt, welche Maßnahmen der SchwHaltHygV umgesetzt werden müssen. Der BRS e.v. hat zusätzlich noch Stallplakate herausgegeben, welche auf die Biosicherheitsmaßnahmen hinweisen (z.b. Hygieneschleusen benutzen, ).
Weitere Biosicherheitsmaßnahmen besonders im Seuchenfall: Betriebsgelände möglichst wenig befahren Vor Verlassen des PKW Einwegüberzieher anziehen Stallbesuche mit Landwirt abklären Besuch dokumentieren, Eintrag in das Stallbesuchsbuch möglichst keine Materialien/Gerätschaften (z.b. Kameras) mit in den Stall nehmen, andernfalls müssen diese nach dem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werden benutzte Schreibblocks, Kugelschreiber und Klemmbretter verbleiben auf dem Betrieb
Dies ist der Schlüssel zum Erfolg für einen landwirtschaftlichen Betrieb im ASP-Seuchenfall, besonders wenn der eigene Betrieb in einem Restriktionsgebiet liegt: Biosicherheit und Hygiene müssen auch schon präventiv vorab hoch gehalten werden, damit die Schweinebestände effektiv gegen die ASP geschützt werden können. Dokumentation & Krisenlogbuch: im Seuchenfall ALLE wichtigen Informationen sammeln und dokumentieren, damit man im Krisenfall Entscheidungen nachverfolgen kann und sich erinnern kann Offizielle Informationen beachten: von den Veterinärbehörden, den Verbänden, den Ministerien etc. 24
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