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Transkript:

Mitteilungsblatt Studienjahr 201/2018 - Ausgegeben am 0.06.2018-32. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. Richtlinien, Verordnungen 1. Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) für das Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) 15. Äquivalenzverordnung zum Curriculum des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) Wahlen 16. Ergebnis der Wahl eines einer Vorsitzenden sowie einer eines stellvertretenden Vorsitzenden der Berufungskommission Pharmaceutical Technology and Biopharmaceutics 1. Ergebnis der Wahl eines einer Vorsitzenden sowie einer eines stellvertretenden Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Beate Senn Verleihung von Lehrbefugnissen 18. Erteilung der Lehrbefugnis 1

Richtlinien, Verordnungen Nr. 1 Verordnung über die Anerkennung von Leistungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) für das Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) Anwendungsbereich 1. Diese Verordnung regelt die Anerkennung von im Rahmen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) erbrachten Studienleistungen für Leistungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 201) und hat Gültigkeit für jene Studierenden, die in das Bachelorstudium in der Version von 201 umsteigen bzw. ab dem 01.10.201 dem neuen Curriculum (Version 201) unterstellt werden. Die Anerkennung bezieht sich auf die folgenden Curricula in der jeweils geltenden Fassung: Bachelorstudium Romanistik (Version 2011) (A 033 66): Curriculum fu r das Bachelorstudium Romanistik, erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 25. Stück, Nr. 1, am 28.06.2011, im Studienjahr 2010/2011; 1. (geringfügige) Änderung für das Bachelorcurriculum Romanistik (Version 2011), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 36. Stück, Nr. 23, am 25.06.2012, im Studienjahr 2011/2012. Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66): Curriculum fu r das Bachelorstudium Romanistik (Version 201), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 30. Stu ck, Nr. 129, am 23.06.201, im Studienjahr 2016/201 Anerkennung einer Prüfungsleistung 2. Nachstehende Tabelle regelt die Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) für das Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66). Anerkennung von absolvierten Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 2011) (A 033 66) für das Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) Bachelorstudium (Version 2011) (A 033 66) wird/werden anerkannt für die Bachelorstudium (Version 201) (A 033 66) Pflichtmodulgruppe Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) Pflichtmodul Orientierungslehrveranstaltung (OLV): Schriftliche Modulprüfung 5 BAR 01 StEOP: Orientierungsmodul : Schriftliche Modulprüfung Grundmodul Sprach- und Landeswissenschaft: Schriftliche Modulprüfung 8 BAR 02 F/I/S/P/R StEOP: Grundmodul Sprach- und Landeswissenschaft : Schriftliche Modulprüfung 8 2

Bachelorstudium (Version 2011) (A 033 66) wird/werden anerkannt für die Bachelorstudium (Version 201) (A 033 66) Grundmodul Literatur- und Medienwissenschaft: Schriftliche Modulprüfung 8 BAR 03 F/I/S/P/R StEOP: Grundmodul Literatur- und Medienwissenschaft : Schriftliche Modulprüfung 8 Pflichtmodulgruppe Sprachausbildung 1. Romanische Sprache BAR 0 F/I/S/P/R Sprachausbildung I Pflichtmodul Français/Português/Româna 1: UE Pflichtmodul Italiano/Castellano 2: UE Pflichtmodul Français/Português/Româna 2: UE Pflichtmodul Italiano/Castellano 3: UE UE Français/Português/Româna 1 5 UE Italiano/Español 1 5 UE Français/Português/Româna 2 5 UE Italiano/Español 2 5 BAR 05 F/I/S/P/R Sprachausbildung II Pflichtmodul Français/Português/Româna 3: UE Pflichtmodul Italiano/Castellano : UE 8 Pflichtmodul Français/Português/Româna : UE 8 UE Français/Português/Româna 3 5 UE Italiano/Español 3 5 UE Français/Português/Româna 5 Pflichtmodulgruppe Erweiterung Sprach- und Literaturwissenschaft Modul Sprachwissenschaft BAR 06 F/I/S/P/R Erweiterung Sprachwissenschaft UE Sprachwissenschaft 5 UE Sprachwissenschaft 3

Bachelorstudium (Version 2011) (A 033 66) wird/werden anerkannt für die Bachelorstudium (Version 201) (A 033 66) VO Sprachwissenschaft VO Sprachwissenschaft zur wiss. Erweiterung PS Sprachwissenschaft 6 PS Sprachwissenschaft 5 Modul Literaturwissenschaft BAR 0 F/I/S/P/R Erweiterung Literaturwissenschaft UE Literaturwissenschaft 5 UE Literaturwissenschaft VO Literaturwissenschaft VO Literaturwissenschaft zur wiss. Erweiterung PS Literaturwissenschaft 6 PS Literaturwissenschaft 5 Pflichtmodul Erweiterung Medien- und Landeswissenschaft BAR 08 F/I/S/P/R Erweiterung Medien- und Landeswissenschaft PS Medienwissenschaft 6 PS Medienwissenschaft 5 PS Landeswissenschaft 6 PS Landeswissenschaft 5 Alternative Pflichtmodule der 2. Romanischen Sprache Alternatives Pflichtmodul 2. Romanische Sprache BAR 09 F/I/S/P/R 2. romanische Sprache I (Alternatives Pflichtmodul) Alternatives Pflichtmodul 1: Sprachkurs der Stufe 0 Français/Italiano/Castellano, UE Sprachkurs der Stufe 1 Italiano/Castellano UE Sprachkurs der Stufe 0 Français/Italiano/Español 5 Alternatives Pflichtmodul 2: Sprachkurs der Stufe 1 Português/Româna, UE UE Sprachkurs 1 Português/Româna 5 Alternatives Pflichtmodul 1: Frei zu wählende VO zur selben Sprache Frei zu wählende VO zur selben Sprache

Bachelorstudium (Version 2011) (A 033 66) wird/werden anerkannt für die Bachelorstudium (Version 201) (A 033 66) BAR 10 F/I/S/P/R 2. romanische Sprache II (Alternatives Pflichtmodul) Alternatives Pflichtmodul 2: Sprachkurs der Stufe 1 Français Alternatives Pflichtmodul 2: Frei zu wählende VO zur selben Sprache Alternative Pflichtmodule der Wissenschaftlichen Vertiefung und des Sprachausbaus Alternatives Pflichtmodul 1 UE Sprachkurs der Stufe 1 Français 5 Frei zu wählende VO zur selben Sprache Alternatives Pflichtmodul Wissenschaftliche Vertiefung sprachliche Erweiterung BAR 11 F/I/S/P/R Wissenschaftliche Vertiefung (Alternatives Pflichtmodul) SE Sprachwiss./Literaturwiss./ Medienwiss./ Landeswiss. 9 SE Sprachwiss./Literaturwiss./ Medienwiss./ Landeswiss. 6 VO Sprachwiss./Literaturwiss./Medienwiss./ Landeswiss. VO zur wiss. Vertiefung aus Sprachwiss./ Literaturwiss./Medienwiss./Landeswiss. VO Sprachwiss./Literaturwiss./Medienwiss./ Landeswiss. VO zur wiss. Vertiefung aus Sprachwiss./ Literaturwiss./ Medienwiss./Landeswiss. Alternatives Pflichtmodul 2 BAR 12 Cat Sprachliche Erweiterung: Katalanisch (Alternatives Pflichtmodul) UE Català 1 UE Català 1 UE Català 2 8 UE Català 2 5 PS Katalanisch 5 PS Katalanisch 5 Alternatives Pflichtmodul 3 BAR 13 Oc Sprachliche Erweiterung: Okzitanisch (Alternatives Pflichtmodul) UE Occitan 1 UE Occitan 1 UE Occitan 2 8 UE Occitan 2 5 5

Bachelorstudium (Version 2011) (A 033 66) wird/werden anerkannt für die Bachelorstudium (Version 201) (A 033 66) PS Okzitanisch 5 PS Okzitanisch 5 Pflichtmodulgruppe Abschlussseminare BAR 15 F/I/S/P/R Abschlussseminare Pflichtmodul Bachelorseminar 1 15 Pflichtmodul Bachelorseminar 2 15 SE Sprach-/Literatur-/Medien-/ Landeswissenschaft inkl. Bachelorarbeit SE Sprach-/Literatur-/Medien- /Landeswissenschaft* inkl. Bachelorarbeit *anderer Bereich als SE 1 10 10 3. Bereits abgeschlossene Erweiterungscurricula sowie Lehrveranstaltungen im Rahmen des Moduls Alternative Erweiterungen (max. 15 ) werden für das Bachelorcurriculum (Version 201) zur Gänze anerkannt. Eine gesonderte bescheidmäßige Anerkennung ist nicht zulässig. Eine neuerliche Registrierung für abgeschlossene Erweiterungscurricula ist nicht erforderlich. In-Kraft-Treten. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft. Der Studienpräses: Lieberzeit Der Studienprogrammleiter: Noe Nr. 15 Äquivalenzverordnung zum Curriculum des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) Anwendungsbereich 1. (1) Im Zuge der Umstellung auf das Curriculum für das Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66), wird mittels dieser Äquivalenzverordnung festgelegt, welche Ersatzlehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 201) anstelle von nicht mehr angebotenen Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) zu absolvieren sind. Die Ersatzlehrveranstaltungen können nur dann absolviert werden, wenn das entsprechende Lehrangebot aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 2011) nicht mehr angeboten wird. (2) Diese Äquivalenzverordnung hat Gültigkeit für jene Studierenden, die sich noch im Bachelorstudium Romanistik (Version 2011) befinden und bezieht sich auf folgende Curricula in der jeweils geltenden Fassung: 6

Bachelorstudium Romanistik (Version 2011) (A 033 66): Curriculum fu r das Bachelorstudium Romanistik (Version 2011), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 25. Stück, Nr. 1, am 28.06.2011, im Studienjahr 2010/2011; 1. (geringfügige) Änderung für das Bachelorcurriculum Romanistik (Version 2011), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 36. Stück, Nr. 23, am 25.06.2012, im Studienjahr 2011/2012. Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66): Curriculum fu r das Bachelorstudium Romanistik (Version 201), erschienen im Mitteilungsblatt der Universität Wien nach UG 2002, 30. Stu ck, Nr. 129, am 23.06.201, im Studienjahr 2016/201. Äquivalenzliste 2. Nachstehende Übersicht stellt eine Äquivalenzliste von (nicht mehr angebotenen) Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) und ersatzweise zu absolvierenden Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) dar: Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) Zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) Pflichtmodulgruppe Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP) Pflichtmodul Orientierungslehrveranstaltung (OLV): Schriftliche Modulprüfung 5 Pflichtmodul Italiano/Castellano 1: 11 I/C: UE Italiano/Español 1 (pi) BAR 01 StEOP: Orientierungsmodul : Schriftliche Modulprüfung Aufbaukurs Italiano/Español (pi) 5 Pflichtmodul Français/Português/Româna 1: 11 F/P/R: UE Français/Português/Româna 1 (pi) BAR 0 F/P/R Sprachausbildung I : UE Français/Português/Româna 1 (pi) 5 Pflichtmodulgruppe Sprachausbildung, 1. Romanische Sprache Pflichtmodul Italiano/Castellano 2: 12 I/C: UE Italiano/Español 2 (pi) BAR 0 I/S Sprachausbildung I : UE Italiano/Español 1 (pi) 5 Pflichtmodul Français/Português/Româna 2: 12 F: UE Français/Português/Româna 2 (pi) BAR 0 F/P/R Sprachausbildung I : UE Français/Português/Româna 2 (pi) 5 Pflichtmodul Italiano/Castellano 3: 13 I/C: UE Italiano/Español 3 (pi) BAR 0 I/S Sprachausbildung I : UE Italiano/Español 2 (pi) 5 Pflichtmodul Français/Português/Româna 3: 13 F/P/R: UE Français/Português/Româna 3 (pi) BAR 05 F/P/R Sprachausbildung II : UE Français/Português/Româna 3 (pi) 5

Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) Zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) Pflichtmodul Italiano/Castellano : 1 I/C: UE Italiano/Español (pi) 8 Pflichtmodul Français/Português/Româna : 1 F/P/R: Français/Português/Româna (pi) 8 BAR 05 I/S Sprachausbildung II : UE Italiano/Español 3 (pi) 5 BAR 05 F/P/R Sprachausbildung II : UE Français/Português/Româna (pi) 5 Pflichtmodulgruppe Erweiterung Sprach- und Literaturwissenschaft Modul Sprachwissenschaft BAR 06 F/I/S/P/R Erweiterung Sprachwissenschaft EM 22 F/I/C/P/R: UE Sprachwissenschaft (pi) 5 UE Sprachwissenschaft (pi) EM 2 F/I/C/P/R: PS Sprachwissenschaft (pi) 6 PS Sprachwissenschaft (pi) 5 Modul Literaturwissenschaft BAR 0 F/I/S/P/R Erweiterung Literaturwissenschaft EM 32 F/I/C/P/R: UE Literaturwissenschaft (pi) 5 UE Literaturwissenschaft (pi) EM 3 F/I/C/P/R: PS Literaturwissenschaft (pi) 6 PS Literaturwissenschaft (pi) 5 Pflichtmodul Erweiterung Medien- und Landeswissenschaft BAR 08 F/I/S/P/R Erweiterung Medien- und Landeswissenschaft PS Medienwissenschaft 6 PS Medienwissenschaft 5 PS Landeswissenschaft 6 PS Landeswissenschaft 5 Alternative Pflichtmodule der wissenschaftlichen Vertiefung und des Sprachausbaus 8

Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) Zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) Alternatives Pflichtmodul 1: PW 2 F/I/C/P/R: Seminar Sprachwissenschaft (pi) PW 3 F/I/C/P/R: Seminar Literaturwissenschaft (pi) PW F/I/C/P/R: Seminar Landeswissenschaft (pi) PW 5 F/I/C/P/R: Seminar Medienwissenschaft (pi) 9 BAR 11 F/I/S/P/R Wissenschaftliche Vertiefung (Alternatives Pflichtmodul): Seminar Sprachwissenschaft (pi) Seminar Literaturwissenschaft (pi) Seminar Landeswissenschaft (pi) Seminar Medienwissenschaft (pi) 6 Alternatives Pflichtmodul 2: PW 12 Cat: Català 2 (pi) 8 Alternatives Pflichtmodul 3: PW 12 Oc: Occitan 2(pi) 8 BAR 12 Cat Sprachliche Erweiterung: Katalanisch (Alternatives Pflichtmodul): Català 2 (pi) 5 BAR 13 Oc Sprachliche Erweiterung: Okzitanisch (Alternatives Pflichtmodul): Occitan 2 (pi) 5 Alternative Pflichtmodule der 2. romanischen Sprache Alternatives Pflichtmodul 1 PR 10 F/I/C: Français/Italiano/Castellano 0 (pi) Alternatives Pflichtmodul 2 PR 11 P/R: UE Português/Româna 1 (pi) Alternatives Pflichtmodul 2 PR 11 F: UE Français 1 (pi) Alternatives Pflichtmodul 2: PR 11 I/C: UE Italiano/Castellano 1 (pi) BAR 09 F/I/S 2. romanische Sprache I (Alternatives Pflichtmodul): UE Français/Italiano/Español 0 (pi) 5 BAR 09 P/R 2. romanische Sprache I (Alternatives Pflichtmodul): Português/Româna 1 (pi) 5 BAR 10 F 2. romanische Sprache II (Alternatives Pflichtmodul): UE Français 1 (pi) UE Aufbaukurs Italiano/Español (pi) 5 Pflichtmodulgruppe Abschlussseminare 9

Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Romanistik (Version 2011) (A 033 66) Zu absolvierende Lehrveranstaltungen aus dem Bachelorstudium Romanistik (Version 201) (A 033 66) Pflichtmodul Bachelorseminar 1: BS 28: SE Sprachwissenschaft (pi) BS 38: SE Literaturwissenschaft (pi) BS 8: SE Landeswissenschaft (pi) BS 58: SE Medienwissenschaft (pi) 15 BAR 15 F/I/S/P/R Abschlussseminare : BAR 15: SE Sprachwissenschaft (pi) BAR 15: SE Literaturwissenschaft (pi) BAR 15: SE Landeswissenschaft (pi) BAR 15: SE Medienwissenschaft (pi) 10 Pflichtmodul Bachelorseminar 2: BS 29: SE Sprachwissenschaft (pi) BS 39: SE Literaturwissenschaft (pi) BS 9: SE Landeswissenschaft (pi) BS 59: SE Medienwissenschaft (pi) Hinweis: Unterschiede werden durch -Ergänzungen ausgeglichen. 15 BAR 15 F/I/S/P/R Abschlussseminare : BAR 15: SE Sprachwissenschaft (pi) BAR 15: SE Literaturwissenschaft (pi) BAR 15: SE Landeswissenschaft (pi) BAR 15: SE Medienwissenschaft (pi) 10 In-Kraft-Treten 3. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Verlautbarung folgenden Tag in Kraft. Der Studienpräses: Lieberzeit Wahlen Der Studienprogrammleiter: Noe Nr. 16 Ergebnis der Wahl eines einer Vorsitzenden sowie einer eines stellvertretenden Vorsitzenden der Berufungskommission Pharmaceutical Technology and Biopharmaceutics In der vom Senat der Universität Wien eingesetzten Berufungskommission Pharmaceutical Technology and Biopharmaceutics wurde am 16. Mai 2018 Univ.- Prof. Dr. Manfred Ogris zum Vorsitzenden und Frau Univ.- Prof. Dr. Verena Dirsch zur stellvertretenden Vorsitzenden der Berufungskommission gewählt. Der Vorsitzende: Ogris 10

Nr. 1 Ergebnis der Wahl eines einer Vorsitzenden sowie einer eines stellvertretenden Vorsitzenden der Habilitationskommission Dr. Beate Senn In der vom Senat der Universität Wien eingesetzten Habilitationskommission zur Beurteilung des Ansuchens von Frau Dr. Beate Senn um Erteilung der Lehrbefugnis für das Fach Pflegewissenschaft wurde Frau Univ.-Prof. Mag. Dr. Hanna Mayer in der konstituierenden Sitzung am 23. Mai 2018 zur Vorsitzenden gewählt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr o. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Ulrich Körtner gewählt. Die Vorsitzende: Mayer Verleihung von Lehrbefugnissen Nr. 18 Erteilung der Lehrbefugnis Mit Bescheid vom 2.05.2018, Zl/Habil 02/635/2016/1, hat das Rektorat der Universität Wien Herrn Dr. Patrick Müller auf Grund des Beschlusses der vom Senat eingesetzten Habilitationskommission die Lehrbefugnis für das Fach Politikwissenschaft erteilt. Der Vizerektor: Tyran Redaktion: HR.in Mag.a Elisabeth Schramm Druck und Herausgabe: Universität Wien. Erscheinung: nach Bedarf; termingebundene Einschaltungen sind mindestens Arbeitstage vor dem gewünschten Erscheinungsdatum in der Redaktion einzubringen. 11