Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3154 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Mundlos, Frau Vogelsang (CDU), eingegangen am 28. November 2001 Kinderbetreuungsstätten im Bereich der Hochschulen In die Zielvereinbarungen soll auch die Steigerung des Anteils der Frauen innerhalb der Hochschule aufgenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass in Osnabrück gerade eine Professorin einen Ruf in die Niederlande angenommen hat, u. a. auch mit dem Hinweis darauf, dass sie dort sofort einen Betreuungsplatz für ihr Kind erhält, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Professorinnen sind in den letzten drei Jahren einem Ruf in benachbarte europäische Länder gefolgt? 2. An welchen Hochschulen gibt es einen Kinderbetreuungsbedarfs- und -entwicklungsplan? 3. An welchen Hochschulen gibt es Betreuungseinrichtungen für Kinder? 4. Wie viele Plätze stehen für Kinder welcher Altersgruppe zur Verfügung (Zeitrahmen der Betreuung)? 5. Stehen diese Plätze hochschulintern zur Verfügung oder auch für Bürger aus dem lokalen Umfeld? 6. Wer nutzt die Plätze (wissenschaftliche Mitarbeiter, Professoren, technische Mitarbeiter, Studierende?) 7. Wie sind die Kinderbetreuungsstätten finanziert? 8. Wer ist Träger der Kinderbetreuungsstätten (Hochschule, Studentenwerk, freie Träger, Kommune, Land)? 9. Wenn in Bayern die Studentenwerke rund 4 Mio. DM im Jahr 2000 für die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten erhalten haben, welche Investitionen bzw. Zuschüsse gewährte Niedersachsen im Jahr 2000? (An die Staatskanzlei übersandt am 4. Dezember 2001 II/721 922) 1
Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Z1-01 420/5-922/01 Hannover, den 15. Februar 2002 Zu 1: Zwei. Zu 2: An keiner niedersächsischen Hochschule gibt es einen Kinderbetreuungsbedarfs- und -entwicklungsplan. Die Fachhochschulen Osnabrück, Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, Nordostniedersachsen und Hannover haben in der Vergangenheit Umfragen zum Bedarf von Kinderbetreuungsplätzen durchgeführt. Zu 3 bis 8: Mit Ausnahme des Bereichs Humanmedizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover verfügen die Hochschulen nicht über eigene Kindertagesstätten. Soweit die Studentenwerke solche Einrichtungen betreiben, sind diese in der Regel standortbezogen und nicht den Hochschulen zugeordnet. Hochschulbezogene Antworten sind nur dann möglich, wenn am Standort nur eine Hochschule ist oder sich an den Hochschulen Elternvereine gebildet haben, die Träger dieser Einrichtungen sind. Hinsichtlich der Altersgruppen wird die Terminologie des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 04.08.1999 zugrunde gelegt, nach der Krippen der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Kindergärten der Betreuung von Kindern von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung und Horte der Betreuung von Kindern von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dienen. Daneben gibt es auch altersgemischte Gruppen (Kleinkinder bis Kinder zur Vollendung des 14. Lebensjahres). Die Fragen 4 bis 8 werden für den Hochschulstandort oder die Hochschule jeweils zusammengefasst beantwortet. Standort Göttingen (Universität Göttingen - ohne Bereich Humanmedizin - und Fachhochschule Hildesheim/ Holzminden/Göttingen) 1 Krippe mit 60 Plätzen, 1 Kindergarten mit 105 Plätzen, jeweils Ganztagsbetreuung. 2 Horte mit zusammen 35 Plätzen und einer Betreuung montags bis freitags von 11.00 bis 16.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Universität Göttingen und der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Göttingen und des Studentenwerks Göttingen, die Beiträge der Eltern und in geringem Umfang durch Spenden. Träger der Einrichtungen ist das Studentenwerk Göttingen. Universität Göttingen - Bereich Humanmedizin - 1 Betriebskindertagesstätte mit einer Krippe mit 20 Plätzen, einem Kindergarten mit 40 Plätzen, einem Hort mit 40 Plätzen und einer altersgemischten Gruppe mit 15 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 6.00 bis 20.00 Uhr sowie 14-tägig am Wochenende. Die Plätze werden ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Humanmedizin vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes und Elternbeiträge. Träger ist die Universität Göttingen. 2
Standort Oldenburg (Universität Oldenburg und Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven) 1 Krippe mit 21 Plätzen in einer Vormittagsgruppe und mit 13 Plätzen in einer Nachmittagsgruppe. Die Mehrzahl der Plätze wird von Kindern von Studierenden und Bediensteten der Hochschule in Anspruch genommen; ein Teil von Kindern Externer. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Oldenburg und des Studentenwerks Oldenburg, die Elternbeiträge und in geringem Umfang durch Spenden. Träger ist das Studentenwerk Oldenburg. Standort Emden (Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/ Wilhelmshaven) 1 Krippe mit 13 Plätzen und 1 Kindergarten mit 70 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Mehrzahl der Plätze wird von Kindern Studierender und Hochschulangehöriger in Anspruch genommen, ein Teil der Plätze von Kindern Externer. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Emden und des Studentenwerks Oldenburg, die Elternbeiträge und in geringem Umfang durch Spenden. Träger ist das Studentenwerk Oldenburg. Standort Osnabrück (Universität Osnabrück und Fachhochschule Osnabrück) 1 Kindergarten mit 25 Plätzen und einer Betreuung montags bis freitags von 7.30 bis 17.00 Uhr. Die Mehrzahl der Plätze wird von Kindern Studierender in Anspruch genommen. Ein Teil von Kindern Externer (einschl. Bediensteter der Universität Osnabrück und Fachhochschule Osnabrück). Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Osnabrück und der Studentenschaft sowie durch die Elternbeiträge. Der Träger ist ein Elternverein. Fachhochschule Osnabrück 1 Kindertagesstätte mit bis zu 35 Plätzen für eine altersgemischte Gruppe. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 7.30 bis 14.00 Uhr. Die Plätze stehen vorrangig Kindern von Studierenden und Bediensteten der Fachhochschule Osnabrück zur Verfügung. Externe werden nachrangig berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss der Stadt Osnabrück und Elternbeiträge. Die Einrichtung wird von einem freien Träger betrieben. Standort Braunschweig (Technische Universität Braunschweig, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel) 1 altersgemischte Kindertagesstätte mit bis zu 25 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschulen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Braunschweig und des Studentenwerks Braunschweig sowie durch die Elternbeiträge. Träger ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Hildesheim (Universität Hildesheim und Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen) 3
1 Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. 1 Kindertagesstätte mit 13 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. 1 altersgemischte Gruppe mit bis zu 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschulen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Hildesheim und des Studentenwerks Braunschweig sowie durch Elternbeiträge. Träger ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Lüneburg (Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostniedersachsen) 1 Krippe mit 15 Plätzen und 1 Kindergarten mit 22 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. 1 altersgemischte Gruppe mit 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschulen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Lüneburg und des Studentenwerks Braunschweig sowie durch Elternbeiträge. Träger der Einrichtungen ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Wolfenbüttel (Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel) 1 altersgemischte Kindertagesstätte mit 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschule) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Wolfenbüttel und des Studentenwerks sowie durch Elternbeiträge. Träger ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Hannover Universität Hannover 9 Krippen mit 79 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags in den Zeiten zwischen 7.45 und 15.30 Uhr. In einer Krippe erfolgt die Betreuung zusätzlich nachmittags von 14.30 bis 18.30 Uhr. 2 altersgemischte Gruppen mit zusammen 30 Plätzen. Die Betreuungszeiten liegen montags bis freitags zwischen 7.45 bis 17.00 Uhr. 4 Gruppen sind ausschließlich mit Kindern Studierender belegt. In den anderen Gruppen ist über die Hälfte der Plätze mit Kindern Studierender und im Übrigen mit Kindern Externer (einschließlich Bedienstete der Universität) belegt. 7 Krippen und die 2 altersgemischten Gruppen werden durch Zuschüsse der Stadt Hannover und des Studentenwerks sowie durch die Elternbeiträge finanziert. 2 Krippen werden durch Zuwendungen des Studentenwerks und durch die Elternbeiträge getragen. Träger der Einrichtungen sind Elternvereine. Tierärztliche Hochschule Hannover 1 Krippe mit 10 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Über die Hälfte der Plätze ist mit Kindern Studierender und im Übrigen mit Kindern Externer (einschließlich Bedienstete der Hochschule) belegt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Hannover und des Studentenwerks Hannover sowie durch die Elternbeiträge. Medizinische Hochschule Hannover a) 1 Betriebskindertagesstätte mit einer Krippe mit 38 Plätzen, einem Kindergarten mit 82 Plätzen und einem Hort mit 40 Plätzen. Die Plätze stehen ausschließlich Kindern 4
von Bediensteten der Hochschule zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 6.00 bis 17.00 Uhr, in jeder 2. Woche bis 19.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 6.00 bis 14.30 Uhr. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes und durch die Beträge der Eltern. Träger ist die Medizinische Hochschule Hannover. b) 1 Krippe mit 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt in einer Vormittagsgruppe von 7.00 bis 13.15 Uhr und einer Nachmittagsgruppe von 12.15 bis 18.30 Uhr. Über die Hälfte der Plätze ist mit Kindern Studierender und im Übrigen mit Kindern Externer (einschließlich Bedienstete der Hochschule) belegt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Hannover und des Studentenwerks sowie durch die Elternbeiträge. Träger ist ein Elternverein. Fachhochschule Hannover Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Fachhochschule Hannover und einem Sportcenter haben Bedienstete und Studierende die Möglichkeit, ihre Kinder in einem nahe gelegenen Sportcenter unterzubringen, das eine Betreuung nach dem Kaufhaus-Kinderbetreuungsmodell sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Einrichtung nach dem Kindertagesstättengesetz. Zu 9: Die Betriebskindertagesstätten am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover haben im Jahr 2000 einen Zuschuss in Höhe von rd. 4 433 000 DM erhalten. Den Studentenwerken ist ein Zuschuss für Kinderbetreuungsstätten nicht gezahlt worden. Oppermann (Ausgegeben am 21. Februar 2002) 5