Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3154. Kleine Anfrage mit Antwort

Ähnliche Dokumente
Kleine Anfrage mit Antwort

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2916. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2230 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3387. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3129 -

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/369. der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

65. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 18. August 2011 Nummer 19

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3586. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3323 -

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/5666 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/3418. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/3193 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/8029. Beschlussempfehlung

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Ausbau von Kindertagesstätten im Wahlkreis 33 (südlicher Landkreis Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden)

Situation der Kleinkindbetreuung im Landkreis Esslingen

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2386. Kleine Anfrage mit Antwort

II.1-A. Niedersächsische Bevölkerung in regionaler Gliederung*

A) Anspruch auf Beitragsfreiheit nach 21 KiTaG

M I N I S T E R I U M F Ü R W I S S E N S C H A F T, F O R S C H U N G U N D K U N S T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

2. Wie viele Klagen wegen fehlenden Kindergarten-Plätzen wurden bis heute eingereicht (bitte unter Angabe, wie viele wie entschieden wurden)?

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Mecklenburg-Vorpommern

Kleine Anfrage mit Antwort

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8199 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/0000

Das niedersächsische Modell der gemeinsamen Erziehung von Kindern bis drei Jahren mit und ohne Behinderung

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/1298. Kleine Anfrage mit Antwort

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 14/

Kindertagesstätten im Landkreis Emsland. Stand: Juni 2015

Das Hochschulgesetz kennt als nebenberufliches wissenschaftliches Personal auch die außerplanmäßigen Professor*innen.

Beitragsfreie Kitas in Barsinghausen

Zulassungszahlen für Studienanfängerinnen und Studienanfänger an den nachstehend genannten Fachhochschulen

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Lehrbeauftragte an Musikhochschulen in Hochschulgremien

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein

Zeitliche Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen 2007 bis 2016

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/1428. der Abgeordneten Ellen Demuth und Simone Huth-Haage (CDU) und

Kinderbetreuung außerhalb der Landesgrenzen

Beschlussempfehlung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Störfallgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs.

Wissenschaft und Elternschaft

1. Wie hat sich die Zahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige von 2006 bis 2014 im Landkreis Emmendingen entwickelt?

Kleine Anfrage mit Antwort

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Miriam Staudte (GRÜNE), eingegangen am

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7934 -

Sprachförderprogramm Kitas in Mio. Euro (gerundet) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. in Mio. Euro (gerundet)

Nr. 71 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 27. August

SATZUNG. über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen

Rolle der freien Straffälligenhilfe Niedersachsens im Übergangsmanagement

Schriftliche Kleine Anfrage

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1278. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4883 neu *)

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/88. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen

FB 1/Wa Sarstedt,

Auf den folgenen Seiten finden Sie alle Spitzengruppenergebnisse der Hochschulen für diese Standorte:

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/1018. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

12. Wie wählten die Anderen? Ein Vergleich niedersächsischer und hessischer Städte

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hans-Henning Adler und Patrick-Marc Humke (LINKE), eingegangen am

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs. - Überörtliche Kommunalprüfung -

Info-Veranstaltung Zum Haus des Kindes Friedelsheim-Gönnheim Schwabenbachhalle Friedelsheim. Heike Ditrich, Infoveranstaltung

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7249 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/5042

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4117

2. Wie hat sich die Betreuungsquote im Stadtkreis Baden-Baden und im südlichen Landkreis Rastatt in den letzten fünf Jahren verändert?

Initiativen der niedersächsischen Landesregierung

1 Allgemeines. Die Stadt Neustadt a. Rbge. unterhält als öffentliche Einrichtungen im Bedarfsfall

Große Anfrage. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Hannover, den

Neue Forschungsprojekte aus dem Niedersächsischen Vorab Anlage zur Presseinformation vom , Nr 47/06

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

der Pressesprecher/-innen an den niedersächsischen Hochschulen

Anhang. A-1 Grunddaten zum Bildungsmonitoring Frühkindliche Erziehung Anhang - 2

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/2649. Kleine Anfrage mit Antwort

Informationsveranstaltung der LAG der Freien Wohlfahrt zur EU-Förderung. am in Lüneburg

Tabelle 31Z - Bevölkerung, Fläche, Gesamtkriminalität, Bevölkerungsdichte, Kriminalitätsdichte, Häufigkeitszahl und ihre Veränderungen

Finanzierung von flexiblen Nachmittags-Betreuungs - angeboten an Grundschulen im Wahlkreis Nürtingen/Filder

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2483. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2249 -

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/726. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/754. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Tabelle 31Z. Bevölkerungsdichte BJ Niedersachsen Gesamt ,06% , ,90% 166,20-0,06% 11, ,49% 7.

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7249 -

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. startup.niedersachsen Pressefrühstück Minister Lies am 6.

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/6115 -

Vereinbarung zur Finanzierung des Krippenausbaus

61. Jahrgang Ausgegeben in Hannover am 19. Juni 2007 Nummer 16

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/4317

FOTOPOSITION. Betriebliche Kinderbetreuung Informationen für Eltern am Standort Leipzig FRÖBEL-Kitas und Kita Knirpsenland

Satzung der Stadt Schöningen über die Aufnahme und Unterbringung von Kindern in den städtischen Kindertagesstätten (Kindertagesstättensatzung)

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Gemeinde Bohmte

Mediadaten Preisliste gültig ab

der Pressesprecher/-innen an den niedersächsischen Hochschulen

Kleine Anfrage mit Antwort

Drucksache Nr. 13/2016 Erstellt von Philipp Kreutel Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 9. März 2016 Tagesordnungspunkt 5

Kleine Anfrage mit Antwort

Transkript:

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3154 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abg. Frau Mundlos, Frau Vogelsang (CDU), eingegangen am 28. November 2001 Kinderbetreuungsstätten im Bereich der Hochschulen In die Zielvereinbarungen soll auch die Steigerung des Anteils der Frauen innerhalb der Hochschule aufgenommen werden. Angesichts der Tatsache, dass in Osnabrück gerade eine Professorin einen Ruf in die Niederlande angenommen hat, u. a. auch mit dem Hinweis darauf, dass sie dort sofort einen Betreuungsplatz für ihr Kind erhält, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Professorinnen sind in den letzten drei Jahren einem Ruf in benachbarte europäische Länder gefolgt? 2. An welchen Hochschulen gibt es einen Kinderbetreuungsbedarfs- und -entwicklungsplan? 3. An welchen Hochschulen gibt es Betreuungseinrichtungen für Kinder? 4. Wie viele Plätze stehen für Kinder welcher Altersgruppe zur Verfügung (Zeitrahmen der Betreuung)? 5. Stehen diese Plätze hochschulintern zur Verfügung oder auch für Bürger aus dem lokalen Umfeld? 6. Wer nutzt die Plätze (wissenschaftliche Mitarbeiter, Professoren, technische Mitarbeiter, Studierende?) 7. Wie sind die Kinderbetreuungsstätten finanziert? 8. Wer ist Träger der Kinderbetreuungsstätten (Hochschule, Studentenwerk, freie Träger, Kommune, Land)? 9. Wenn in Bayern die Studentenwerke rund 4 Mio. DM im Jahr 2000 für die Einrichtung und den Betrieb von Kinderbetreuungsstätten erhalten haben, welche Investitionen bzw. Zuschüsse gewährte Niedersachsen im Jahr 2000? (An die Staatskanzlei übersandt am 4. Dezember 2001 II/721 922) 1

Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Z1-01 420/5-922/01 Hannover, den 15. Februar 2002 Zu 1: Zwei. Zu 2: An keiner niedersächsischen Hochschule gibt es einen Kinderbetreuungsbedarfs- und -entwicklungsplan. Die Fachhochschulen Osnabrück, Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven, Nordostniedersachsen und Hannover haben in der Vergangenheit Umfragen zum Bedarf von Kinderbetreuungsplätzen durchgeführt. Zu 3 bis 8: Mit Ausnahme des Bereichs Humanmedizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover verfügen die Hochschulen nicht über eigene Kindertagesstätten. Soweit die Studentenwerke solche Einrichtungen betreiben, sind diese in der Regel standortbezogen und nicht den Hochschulen zugeordnet. Hochschulbezogene Antworten sind nur dann möglich, wenn am Standort nur eine Hochschule ist oder sich an den Hochschulen Elternvereine gebildet haben, die Träger dieser Einrichtungen sind. Hinsichtlich der Altersgruppen wird die Terminologie des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) in der Fassung vom 04.08.1999 zugrunde gelegt, nach der Krippen der Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Kindergärten der Betreuung von Kindern von der Vollendung des 3. Lebensjahres bis zur Einschulung und Horte der Betreuung von Kindern von der Einschulung bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres dienen. Daneben gibt es auch altersgemischte Gruppen (Kleinkinder bis Kinder zur Vollendung des 14. Lebensjahres). Die Fragen 4 bis 8 werden für den Hochschulstandort oder die Hochschule jeweils zusammengefasst beantwortet. Standort Göttingen (Universität Göttingen - ohne Bereich Humanmedizin - und Fachhochschule Hildesheim/ Holzminden/Göttingen) 1 Krippe mit 60 Plätzen, 1 Kindergarten mit 105 Plätzen, jeweils Ganztagsbetreuung. 2 Horte mit zusammen 35 Plätzen und einer Betreuung montags bis freitags von 11.00 bis 16.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Universität Göttingen und der Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Göttingen und des Studentenwerks Göttingen, die Beiträge der Eltern und in geringem Umfang durch Spenden. Träger der Einrichtungen ist das Studentenwerk Göttingen. Universität Göttingen - Bereich Humanmedizin - 1 Betriebskindertagesstätte mit einer Krippe mit 20 Plätzen, einem Kindergarten mit 40 Plätzen, einem Hort mit 40 Plätzen und einer altersgemischten Gruppe mit 15 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 6.00 bis 20.00 Uhr sowie 14-tägig am Wochenende. Die Plätze werden ausschließlich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Humanmedizin vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes und Elternbeiträge. Träger ist die Universität Göttingen. 2

Standort Oldenburg (Universität Oldenburg und Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven) 1 Krippe mit 21 Plätzen in einer Vormittagsgruppe und mit 13 Plätzen in einer Nachmittagsgruppe. Die Mehrzahl der Plätze wird von Kindern von Studierenden und Bediensteten der Hochschule in Anspruch genommen; ein Teil von Kindern Externer. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Oldenburg und des Studentenwerks Oldenburg, die Elternbeiträge und in geringem Umfang durch Spenden. Träger ist das Studentenwerk Oldenburg. Standort Emden (Fachhochschule Oldenburg/Ostfriesland/ Wilhelmshaven) 1 Krippe mit 13 Plätzen und 1 Kindergarten mit 70 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Mehrzahl der Plätze wird von Kindern Studierender und Hochschulangehöriger in Anspruch genommen, ein Teil der Plätze von Kindern Externer. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Emden und des Studentenwerks Oldenburg, die Elternbeiträge und in geringem Umfang durch Spenden. Träger ist das Studentenwerk Oldenburg. Standort Osnabrück (Universität Osnabrück und Fachhochschule Osnabrück) 1 Kindergarten mit 25 Plätzen und einer Betreuung montags bis freitags von 7.30 bis 17.00 Uhr. Die Mehrzahl der Plätze wird von Kindern Studierender in Anspruch genommen. Ein Teil von Kindern Externer (einschl. Bediensteter der Universität Osnabrück und Fachhochschule Osnabrück). Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Osnabrück und der Studentenschaft sowie durch die Elternbeiträge. Der Träger ist ein Elternverein. Fachhochschule Osnabrück 1 Kindertagesstätte mit bis zu 35 Plätzen für eine altersgemischte Gruppe. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 7.30 bis 14.00 Uhr. Die Plätze stehen vorrangig Kindern von Studierenden und Bediensteten der Fachhochschule Osnabrück zur Verfügung. Externe werden nachrangig berücksichtigt. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss der Stadt Osnabrück und Elternbeiträge. Die Einrichtung wird von einem freien Träger betrieben. Standort Braunschweig (Technische Universität Braunschweig, Hochschule für Bildende Künste Braunschweig, Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel) 1 altersgemischte Kindertagesstätte mit bis zu 25 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschulen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Braunschweig und des Studentenwerks Braunschweig sowie durch die Elternbeiträge. Träger ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Hildesheim (Universität Hildesheim und Fachhochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen) 3

1 Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. 1 Kindertagesstätte mit 13 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. 1 altersgemischte Gruppe mit bis zu 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschulen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Hildesheim und des Studentenwerks Braunschweig sowie durch Elternbeiträge. Träger ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Lüneburg (Universität Lüneburg und Fachhochschule Nordostniedersachsen) 1 Krippe mit 15 Plätzen und 1 Kindergarten mit 22 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr. 1 altersgemischte Gruppe mit 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschulen) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Lüneburg und des Studentenwerks Braunschweig sowie durch Elternbeiträge. Träger der Einrichtungen ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Wolfenbüttel (Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel) 1 altersgemischte Kindertagesstätte mit 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr. Die Plätze werden zu 70 % an Kinder von Studierenden und zu 30 % an Kinder von Externen (einschl. Bediensteten der Hochschule) vergeben. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Wolfenbüttel und des Studentenwerks sowie durch Elternbeiträge. Träger ist das Studentenwerk Braunschweig. Standort Hannover Universität Hannover 9 Krippen mit 79 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags in den Zeiten zwischen 7.45 und 15.30 Uhr. In einer Krippe erfolgt die Betreuung zusätzlich nachmittags von 14.30 bis 18.30 Uhr. 2 altersgemischte Gruppen mit zusammen 30 Plätzen. Die Betreuungszeiten liegen montags bis freitags zwischen 7.45 bis 17.00 Uhr. 4 Gruppen sind ausschließlich mit Kindern Studierender belegt. In den anderen Gruppen ist über die Hälfte der Plätze mit Kindern Studierender und im Übrigen mit Kindern Externer (einschließlich Bedienstete der Universität) belegt. 7 Krippen und die 2 altersgemischten Gruppen werden durch Zuschüsse der Stadt Hannover und des Studentenwerks sowie durch die Elternbeiträge finanziert. 2 Krippen werden durch Zuwendungen des Studentenwerks und durch die Elternbeiträge getragen. Träger der Einrichtungen sind Elternvereine. Tierärztliche Hochschule Hannover 1 Krippe mit 10 Plätzen. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr. Über die Hälfte der Plätze ist mit Kindern Studierender und im Übrigen mit Kindern Externer (einschließlich Bedienstete der Hochschule) belegt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Hannover und des Studentenwerks Hannover sowie durch die Elternbeiträge. Medizinische Hochschule Hannover a) 1 Betriebskindertagesstätte mit einer Krippe mit 38 Plätzen, einem Kindergarten mit 82 Plätzen und einem Hort mit 40 Plätzen. Die Plätze stehen ausschließlich Kindern 4

von Bediensteten der Hochschule zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt montags bis freitags von 6.00 bis 17.00 Uhr, in jeder 2. Woche bis 19.30 Uhr sowie samstags und sonntags von 6.00 bis 14.30 Uhr. Die Finanzierung erfolgt durch einen Zuschuss des Landes und durch die Beträge der Eltern. Träger ist die Medizinische Hochschule Hannover. b) 1 Krippe mit 19 Plätzen. Die Betreuung erfolgt in einer Vormittagsgruppe von 7.00 bis 13.15 Uhr und einer Nachmittagsgruppe von 12.15 bis 18.30 Uhr. Über die Hälfte der Plätze ist mit Kindern Studierender und im Übrigen mit Kindern Externer (einschließlich Bedienstete der Hochschule) belegt. Die Finanzierung erfolgt durch Zuschüsse der Stadt Hannover und des Studentenwerks sowie durch die Elternbeiträge. Träger ist ein Elternverein. Fachhochschule Hannover Aufgrund einer Vereinbarung zwischen der Fachhochschule Hannover und einem Sportcenter haben Bedienstete und Studierende die Möglichkeit, ihre Kinder in einem nahe gelegenen Sportcenter unterzubringen, das eine Betreuung nach dem Kaufhaus-Kinderbetreuungsmodell sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um eine Einrichtung nach dem Kindertagesstättengesetz. Zu 9: Die Betriebskindertagesstätten am Bereich Humanmedizin der Universität Göttingen und der Medizinischen Hochschule Hannover haben im Jahr 2000 einen Zuschuss in Höhe von rd. 4 433 000 DM erhalten. Den Studentenwerken ist ein Zuschuss für Kinderbetreuungsstätten nicht gezahlt worden. Oppermann (Ausgegeben am 21. Februar 2002) 5