Energieeffizienz und erneuerbare Energien Wie der Kanton Zürich Gemeinden und Private unterstützt

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Transkript:

WOHGA, 8. März 2014, Winterthur Energieeffizienz und erneuerbare Energien Wie der Kanton Zürich Gemeinden und Private unterstützt Heinz Villa, Sektion Energieberatung

Energieverbrauch und CO 2 - Emissionen Verkehr CO 2 Gebäude

Entwicklung des kantonalen Energiebedarfs

Die Energiezukunft Ziel Jahr 2050: 2,2 t CO 2 / Kopf und Jahr 1990: 6.0 t CO 2 / Kopf und Jahr 2012: 5.1 t CO 2 / Kopf und Jahr Hat zur Folge: Strombedarf bleibt bestenfalls stabil

Erneuerbare im Wärmebereich nehmen zu

Aktueller Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme im Kanton Zürich (2010) Restbedarf Jahr 2035 40% Restbedarf Jahr 2035 72%

Strategie im Gebäudebereich 1. Energieeffizienz verbessern Einpacken Wärmedämmung Gebäudehülle kontrollierte Lüftung effiziente Haustechnik 2. Erneuerbare Energien einsetzen Abwärme, Umwelt- und Erdwärme, Holz, Sonne

Verbrauch bis zu 70% reduzieren Altes Gebäude (1975): 20 Liter Heizöl pro m 2 beheizte Fläche und Jahr Energetisch umfassend modernisiertes Gebäude: 7 Liter Heizöl pro m 2 beheizte Fläche und Jahr

Wo geht die Energie verloren? Dach Undichtigkeit, Lüften Warmwasser Aussenwände Heizungsverluste Keller Fenster, Türen

Einfach aber lohnend Dachboden und Kellerdecke Isolation Estrichboden Isolation Kellerdecke

Umfassend wirksam Aussenwände und Dach Markante Reduktion der Energieverluste tieferer Energieverbrauch angenehmes Raumklima auch im Sommer Eliminieren von Feuchtigkeitsund Pilzschäden

Fenster ersetzen kleiner Rahmen bringt mehr Licht Schnittstelle zur Fassade beachten Dreifachverglasung wählen MINERGIE - Fenster

Mehr Lebensqualität tiefer Energieverbrauch Qualitätslabel Energieverbrauch bei bestehenden Gebäuden: max. 6 l pro m 2 beheizte Fläche freie Wahl der Energieträger kontrollierte Lüftung www.minergie.ch

Förderung in der Flughafenregion

Information und Gesuchsunterlagen www.dasgebäudeprogramm.ch Tel. 043 500 39 77 zuerich@dasgebaeudeprogramm.ch

Sanieren und profitieren (Förderprogramm Kanton Zürich 2012) - Minergie-Sanierung - Minergie-P/A-Ersatzneubauten - grosse Holzfeuerungen (ab 300 kw) - Wärme aus Seewasser/Abwasser - Direkte Nutzung tiefe Geothermie - Abwärmenutzung - Erweiterung Wärmenetze - thermische Solaranlagen - Ersatz Elektroheizung - Wärmezähler/Heizkostenverteiler www.energie.zh.ch/subvention

Weitere Förderprogramme Kommunale Programme Programme von Energieversorgern Bund: Kostendeckende Einspeisevergütung KEV Gemeindebezogene Übersicht auf www.energiefranken.ch

Steuererleichterung Investitionen, die dem Energiesparen dienen, sind abzugsberechtigt Massnahmen zur Verminderung der Energieverlust Wärmedämmung, Fenster mit tieferem U-Wert, Fugendichtungen, etc. Massnahmen zur rationellen Energienutzung Wärmepumpen, Nutzung erneuerbarer Energien, Sonnenenergie-Anlagen, Ersatz von Haushaltsgeräten mit grossem Stromverbrauch, Anschluss an Fernwärmenetze

Die ZKB unterstützt energetisches Bauen & Modernisieren ZKB Umweltdarlehen zinsvergünstigtes Darlehen für energetische Modernisierungen, welche den MINERGIE -Standard erreichen, den Kriterien des Gebäudeprogramms entsprechen, oder auf klimafreundliche Heizsysteme setzen. Ihr Vorteil Zinsvergünstigung von maximal bis 0.8 % pro Jahr, während 5 Jahren Zinssatz Laufzeit ZKB Festhypothek Durch das ZKB Umweltdarlehen vergünstigter Zinssatz (max. 0.8 %)

Information und Beratung Weitere Informationen: www.starte-zh.ch

Energie-Beratungsangebot/Produkte: Heizungsersatz Gebäudecheck GEAK Gebäudestrategie GEAK Plus Gebäudestrategie + Schallschutz GEAK Plus

GEAK Gebäude Energieausweis der Kantone GEAK Light = Selbsttest im Internet GEAK = Experte erstellt Energieausweis GEAK Plus = GEAK plus Beratungsmodul Alles weitere: www.geak.ch

Änderungen Planungs- und Baugesetz (1. April 2013) Energetische Sanierungen werden im Anzeigeverfahren beurteilt Nachträgliche Wärmedämmung - dürfen Abstandsvorschriften um 35 cm überschreiten - wird bei keinen Nutzungsziffern angerechnet - darf Gebäudehöhe um 25 cm überschreiten

Solaranlagen: Befreiung von der Bewilligungspflicht Keiner baurechtlichen Bewilligung bedürfen: Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie auf Dächern in Bauzonen, soweit sie 35 m 2 nicht überschreiten und eine zusammenhängende Fläche bilden und die übrige Dachfläche um höchstens 20 cm überragen. Sie sind bewilligungspflichtig in Kernzonen sowie im Geltungsbereich einer andern Schutzanordnung oder eines Ortsbild- oder Denkmalschutzinventars.

Änderungen Energiegesetz (1. Juni 2013) Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechung (VHKA) - weitergehende Pflicht zur Messung und Abrechnung Elektroheizungen - Verbot von neuen Elektroheizungen - Verbot Ersatz bestehender Elektroheizungen Klimaanlagen - strengere technische Anforderungen an Klimaanlagen Strombedarf von Dienstleistungsbauten ab 1000 m 2 Fläche - Vorschriften bezüglich Strombedarf für Klima-, Lüftungs- und Beleuchtungsanlagen Verbot Heizpilze - Ausnahmen für kurzfristige Anlässe

Weitere Informationen Informationen zum kantonalen Förderprogramm Übersicht über Förderprogramme im Kanton ZH Gemeinde Doku Energie Download Formulare Energievorschriften www. energie.zh.ch www.minergie.ch www.geak.ch www.starte-zh.ch www.gebaeudeprogramm.ch www.forumenergie.ch

Besten Dank