Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG

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Transkript:

Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg NEUBAU VERKEHRSLANDEPLATZ COBURG FFH-Verträglichkeitabschätzung FFH-Gebiet DE 5630-372 Rodacher Wald mit Ruhhügel Mannheim, den 04.04.2016 Aktenzeichen: 10100-3

Inhaltsverzeichnis 1. Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele 1 1.1 Übersicht über das FFH-Gebiet Rodacher Wad und Ruhhügel... 1 1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes... 2 2. Betroffene Schutzgüter 5 2.1 Relevante Wirkfaktoren... 5 2.2 Prognose möglicher Beeinträchtigungen... 5 3. Summationswirkung 7 4. Fazit 8 5. Formblatt 9

Allgemeine Projektangaben Auftraggeber: Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbh Auftragnehmer: Bietergemeinschaft Baader - Dorsch c/o Baader Konzept GmbH bestehend aus: Hahnweg 139 96450 Coburg Zum Schießwasen 7 91710 Gunzenhausen Baader Konzept GmbH Zum Schießwasen 7 91710 Gunzenhausen Dorsch International Consultants GmbH Landsbergerstraße 368 80687 München Projektleitung: Projektbearbeitung: Aktenzeichen: 10100-3 Dr. rer. nat. Markus Gonser Dipl.-Ing. Bernd Müssig M. Sc. Landschaftsökol. Jan Distel i.a. Dr. Markus Gonser (Geschäftsführer Baader Konzept GmbH) Jan Distel (Wissensch. Mitarbeiter senior)

1. BESCHREIBUNG DES SCHUTZGEBIETES UND SEINER ERHAL- TUNGSZIELE 1.1 Übersicht über das FFH-Gebiet Rodacher Wad und Ruhhügel Die folgenden Angaben basieren auf Informationen aus dem Managementplan für das FFH- Gebiet DE 5630-372 Rodacher Wald mit Ruhhügel (REG V. OBERFRANKEN 2011). Es soll nur eine kurze Übersicht über das Schutzgebiet vermittelt werden, detaillierte Informationen sind dem Managementplan direkt zu entnehmen. Das FFH-Gebiet gliedert sich in die beiden Teilflächen Ruhhügel (5,9 ha) und Rodacher Wald (699,4 ha). Für das vorliegende Vorhaben insbesondere relevant ist das viel größere Teilgebiet Rodacher Wald, da dieses deutlich näher am Neubau-Standort liegt. Das Relief des Schutzgebietes ist flachhügelig bis hügelig mit schwach eingeschnittenen Tälern, die Vegetation besteht zum größten Teil aus ausgedehnten Laub- und Mischwaldbereichen, in denen Stillgewässer eingebettet sind. An den Waldrändern befinden sich kleinere Wiesen, im nordöstlichen Bereich des Teilgebietes Rodacher Wald zudem größere Offenlandflächen (Streuobstbestände, Wiesen, Gärten und einzelne Wasserflächen). Wertgebend sind im Rodacher Wald vor allem die großflächig ausgeprägten, reich strukturierten Laub-Mischwälder mit unterschiedlicher Dominanz von Eiche und Hainbuche sowie Buche. Die Waldbestände und umliegenden Offenlandhabitate beherbergen die FFH- Anhang-IV-Arten Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Mopsfledermaus sowie Hirschkäfer und Kammmolch. Zudem dient das FFH-Gebiet auch als Trittstein im kohärenten Netz der NATURA-2000-Gebiete (z. B. benachbarte FFH- und SPA-Gebiete in der Rodach- und Bischofsaue und auf den Langen Bergen). Die sieben im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH- Richtlinie sind in Tabelle 1 genannt. Der Lebensraumtyp *91E0 (Erlen-Eschen-Auwald) ist dabei ein prioritärer LRT, d.h. die europäischen Länder haben eine besondere Verantwortung für den Erhalt dieses Lebensraums. Die Liste der LRT entstammt Anlage I zu 1 Nr. 1 BayNat2000V vom 01.04.2016. Tabelle 1: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie gemäß Standard-Datenbogen EU-Code 3150 6210 Deutscher Name Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia) 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alpecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) *91E0 Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Die in Anlage I zu 1 Nr. 1 BayNat2000V genannten Arten nach Anhang II der FFH- Richtlinie bestehen aus sechs Tierarten, von denen der Steinkrebs prioritär ist. Sie sind in der nachfolgenden Tabelle 2 aufgeführt. 1

Tabelle 2: Arten nach Anhang II der FFH-Richtline gemäß Standarddatenbogen EU-Code Deutscher Name Wissenschaftlicher Name 1308 Mopsfledermaus Barbastella barbastella 1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1083 Hirschkäfer Lucanus cervus 1166 Kammmolch Triturus cristatus *1093 Steinkrebs Austropotamobius torrentium 1.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Grundsätzliches rechtsverbindliches Erhaltungsziel für das FFH-Gebiet ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der oben genannten Anhang-I- Lebensraumtypen und der Anhang-II-Arten der FFH-Richtline. Die folgenden, konkretisierten Erhaltungsziele entstammen den Datenblättern zur Bayerischen Natura 2000-Verordnung (BayNat2000V) vom 01.04.2016. Allgemein Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen, repräsentativen, arten- und strukturreichen Laub- und Mischwälder, insbesondere bedeutender Habitate des Kammmolchs sowie von Fledermaus- und Vogelpopulationen. Erhaltung der störungsarmen Lage und weitgehenden Unzerschnittenheit desrodacher Waldes in direkter Nähe zur ehemaligen innerdeutschen Grenze. 3150 - Natürliche eutrophe Seen Erhalt der für den Lebensraumtyp charakteristischen Gewässervegetation. Erhalt störungsfreier Gewässerzonen und der unverbauten, unbefestigten bzw. unerschlossenen Uferbereiche einschließlich der natürlichen Verlandungszonen. 6210 Kalktrockenrasen Erhalt der weitestgehend gehölzfreien Ausprägung. Erhalt der Magerrasen in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen, insbesondere durch Beweidung mit Schafen und Ziegen. Erhaltung strukturbildender Elemente wie Gehölzgruppen, Hecken oder Säume. Erhalt bzw. Wiederherstellung von Triftwegen für die Schafbeweidung. 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Insbesondere Erhalt der höchstens gelegentlich gemähten Bestände unter Wahrung ihrer Verbundfunktion für Saumarten. Erhalt einer nur mit wenigen Gehölzen durchsetzten Ausprägung zur Bewahrung des Offenlandcharakters. Erhalt des charakteristischen Nährstoffund Wasserhaushaltes (hoher Grundwasserstand). 6510 Magere Flachland-Mähwiesen Erhaltung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen bzw. der nährstoffarmen Standorte mit ihrer typischen Vegetation, insbesondere um Georgenberg und Dürrberg. Er- 2

haltung der Streuobstbestände als Sonderform des Lebensraumtyps mit ihrem Strukturreichtum und hohem Totholzanteil. 9110 Hainsimsen-Buchenwald Erhalt der naturnahen Bestands- und Altersstruktur sowie der standortheimischen Baumartenzusammensetzung. Erhalt der typischen Elemente der Alters - und Zerfallsphase, insbesondere von ausreichend Tot- und Altholzmengen für die daran gebundenen Artengemeinschaften. 9170 Eichen-Hainbuchenwald Erhalt ggf. Wiederherstellung der Labkraut-, Eichen-, Hainbuchenwälder (Galio-Carpinetum) mit ihrem einzigartigen Struktur-und Artenreichtum und ihrer naturnahen Baumarten- Zusammensetzung. Erhalt der charakteristischen Vegetation und des natürlichen oder durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur-und Artenreichtums. Erhalt der Habitatfunktionen für lebensraum- und nutzungsformtypische Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse, Kleinsäuger, Käfer, Tagfalter). Erhalt eines ausreichend hohen Alt- und Totholzanteils. 91E0 Erlen-Eschen-Auwald Erhaltung bzw. Wiederherstellung mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung und naturnaher Bestands- und Altersstruktur als verbindendes Landschaftselement und unzerschnittener Wanderungskorridor für gewässergebundene Tier- und Pflanzenarten. Erhalt der typischen Elemente der Alters- und Zerfallsphase, insbesondere von ausreichend Totholz und Biotopbäumen. Erhalt des weitgehend ungestörten Wasserregimes mit regelmäßiger Überflutung. 1083 Hirschkäfer Erhalt der durch Mittelwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Altund Totholzanteils im Oberholz. Erhaltung eines hohen Anteils an Totholz bzw. Stümpfen von Eichen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen. Erhalt eines Netzwerkes aus alten und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter. 1166 Kammmolch Erhaltung der extensiv genutzten Teiche mit ihren z. T. ausgeprägten Verlandungszonen, Röhrichten und ihrer Unterwasservegetation als Laichgewässer für den Kammmolch. Erhaltung von für die Fortpflanzung geeigneten Stillgewässern. Erhaltung des zusammenhängenden Habitatverbundes zwischen Laich- und Landlebensräumen. 1308, 1323, 1324 Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Winterquartiere, insbesondere Erhaltung der Störungsfreiheit in den Kellern der Jägersruh vom 01.10. bis 30.04. Erhaltung des Hangplatzangebots einschließlich der Spalten in den verschiedenen Räumen und Gängen. Erhaltung des Mikroklimas und der unterschiedlichen Feuchtigkeitsverhältnisse in den Quartieren. Erhaltung der traditionellen Einflugöffnungen der Keller. Erhaltung wichtiger Nahrungshabitate 3

(z.b. Gehölze, alte Baumbestände, extensives Grünland) in Quartiernähe, insbesondere in den Hanglagen des Georgenberges. Erhalt unzerschnittener, gehölzreicher Flugkorridore zwischen den Überwinterungsquartieren und den Sommerlebensräumen. *1093 Steinkrebs Erhalt ggf. Wiederherstellung der natürlichen Gewässerstruktur (Vermeidung/Aufhebung von Begradigungen und Uferverbau) und einer guten Wasserqualität in den Oberlaufbächen. Ausrichtung einer ggf. erforderlichen Gewässerunterhaltung auf den Erhalt des Steinkrebses und seiner Lebensraumansprüche in besiedelten Gewässern. 4

2. BETROFFENE SCHUTZGÜTER Auf eine Darstellung der technischen Planung wird an dieser Stelle verzichtet, dazu sei auf die Nummer 3 der Planfeststellungsunterlagen oder die Zusammenfassung in Nummer 4.2 der Planfeststellungsunterlagen verwiesen. Im folgenden Kapitel werden kurz die möglichen Wirkfaktoren des Vorhabens zusammengestellt. 2.1 Relevante Wirkfaktoren Während der Bauphase sind folgende vom Projekt ausgehende wesentliche Wirkfaktoren zu erwarten: - Temporäre Flächeninanspruchnahme an der Baustelle für Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen und Angleichungsflächen (Nivellierung des Geländes) - Immissionen von Lärm, Abgasen, Stäuben und Erschütterungen im Umfeld der Baustelle - Visuelle Störungen durch den Baustellenbetrieb (z. B. Bewegung von Menschen und Maschinen) im Umfeld der Baustelle - Eingriffe in das Grundwasser (bauzeitliche Wasserhaltung oder Einleitung) - Bodenumlagerungen Allgemeine anlagebedingte Wirkfaktoren sind durch bauliche Anlagen bedingt. Intensität und Reichweite der Wirkungen sind wesentlich von der Bauart und Abmessung der Anlagen abhängig. Folgende wesentliche anlagebedingte Wirkungen sind zu erwarten: - Dauerhafte Inanspruchnahme und Versiegelung von Flächen - Gefährdung von Tierarten durch die bauliche Anlage - Barrierewirkung oder Habitatzerschneidung durch die baulichen Anlagen Als betriebsbedingt werden jene Wirkfaktoren bezeichnet, die mit dem Betrieb und der Unterhaltung einer Anlage einhergehen. Im vorliegenden Fall sind folgende wesentliche betriebsbedingte Wirkungen zu erwarten: - Betriebsbedingte Emissionen (Lärm, Schadstoffe) aus den Flugbetrieb, vor allem im direkten Umfeld des Flugplatzes - Visuelle Störungen durch den Flugbetrieb in überflogenen Bereichen 2.2 Prognose möglicher Beeinträchtigungen Das Teilgebiet Rodacher Wald liegt minimal fünf und maximal knapp elf Kilometer von der äußersten Grenze der Baustelle am Neubau-Standort des VLP entfernt. Das Teilgebiet Ruhhügel liegt mindestens 8,5 Kilometer und maximal knapp 9 Kilometer von der äußersten Grenze der Baustelle entfernt. Es ist offensichtlich, dass in beiden Teilgebieten keine anlagebedingten Projektwirkungen des Verkehrslandeplatzes zu erwarten sind. Auch baubedingte Auswirkungen sind über diese Entfernungen hinweg ausgeschlossen, alle Baustelleneinrichtungsflächen befinden sich unmittelbar am Neubaustandort, der Baustellenverkehr findet über das öffentliche Straßennetz statt. Das Teilgebiet Rodacher Wald wird jedoch im äußersten Norden auf einer Fläche von rund 6 ha (< 1% der Gesamtfläche des Schutzgebietes) von jenen Flugzeugen überflogen, die den direkten An- und Abflug nutzen. Die Überflughöhe beträgt hier rund 480 Meter über 5

Grund, die überflogenen Habitate bestehen zumeist aus Waldgebieten. Betriebsbedingte Veränderungen von Biotopstrukturen, Veränderungen abiotischer Standortfaktoren oder stoffliche Einwirkungen durch den Flugbetrieb sind ausgeschlossen. Insofern kann es nicht zu negativen Auswirkungen auf die Lebensraumtypen des FFH-Gebietes kommen. Die charakteristischen Artgemeinschaften von Waldbiotopen (z. B. die in den Erhaltungszielen genannten Arten Grau-, Mittel- und Schwarzspecht) sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich vorwiegend unterhalb der Baumkrone aufhalten und Waldbiotope nur selten verlassen. Für sie besteht insgesamt keine Empfindlichkeit gegenüber Flugverkehr. Auch die im Managementplan genannten Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen werden durch die Überflüge nicht beeinträchtigt. Die im Standarddatenbogen genannten Tierarten Hirschkäfer, Steinkrebs und Kammmolch sind nicht sensibel gegen optische Störreize aus Flugverkehr. Die genannten Fledermausarten Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr sind wie alle anderen Fledermausarten auch vorwiegend Dämmerungs- bzw. Nachtaktiv. Nachtflugverkehr ist nicht vorgesehen, zudem sind überfliegende Flugzeuge in der Dämmerung oder in der Nacht für Fledermäuse kaum sichtbar, da diese nur über ein eingeschränktes optisches Sehvermögen verfügen (die Orientierung läuft nahezu ausschließlich über Echoortung ab). Störungen der Fledermausfauna des Schutzgebietes sind insofern ebenso auszuschließen. Weitere Projektwirkungen auf die Lebensraumtypen und Arten des FFH-Gebietes sind ausgeschlossen. 6

3. SUMMATIONSWIRKUNG Das vorliegende Vorhaben entfaltet nur in Hinblick auf Überflüge überhaupt eine Projektwirkung im FFH-Teilgebiet Rodacher Wald. Diese führen zu keiner Beeinträchtigung der Schutzziele des FFH- Gebietes. Es sind keine weiteren Projekte oder Vorhaben im räumlichen Zusammenhang geplant, die die Flugbewegungen am oder über dem FFH-Gebiet beeinflussen könnten, insofern sind auch keine Beeinträchtigungen zu erwarten, die sich erst aus der Summation von Störungen verschiedener Vorhaben ergeben könnten. 7

4. FAZIT Im FFH-Gebiet DE 5630-372 Rodacher Wald mit Ruhhügel werden keine Flächen direkt in Anspruch genommen (weder anlagebedingt noch bauzeitlich). Auch indirekte Beeinträchtigungen durch die Überflüge eines sehr kleinen Schutzgebietsteils sind auszuschließen. Es sind keine anderen Pläne oder Projekte bekannt, die im Zusammenwirken mit dem vorliegenden Vorhaben die für die Erhaltungsziele/Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteile des FFH-Gebietes erheblich beeinträchtigen. 8

5. FORMBLATT A Grundinformation Name des Projektes oder Plans Natura 2000-Gebiet Kurze Beschreibung des Projektes oder Plans Vorliegende Unterlagen Vorhabensträger (Name, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) Genehmigungsbehörde Naturschutzbehörde Neubau des Verkehrslandeplatzes Coburg Nr. 5630-372 Name Rodacher Wald mit Ruhhügel FFH oder/und SPA FFH-Gebiet Neubau eines Verkehrslandeplatzes am Standort Meeder/Neida zwischen Wiesenfeld bei Coburg und Neida. Managementplan für das FFH-Gebiet 5630-372 Rodacher Wald mit Ruhhügel Projektgesellschaft Verkehrslandeplatz Coburg mbh Hahnweg 139 96450 Coburg Luftamt Norbayern (Regierung von Mittelfranken) Obere Naturschutzbehörde (Regierung von Oberfranken) B Durch das Vorhaben betroffene Schutzgüter gemäß Erhaltungsziel/Schutzzweck LRT/Arten Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, betriebsbedingt Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe Magere Flachland-Mähwiesen (Alpecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald (Galio- Carpinetum) Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Mopsfledermaus Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Hirschkäfer Kammmolch Steinkrebs 9

C Summationswirkung Ist das geplante Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet, die für die Erhaltungsziel/Schutzzweck maßgeblichen Bestandteile des Natura 2000-Gebietes offensichtlich oder möglicherweise erheblich zu beeinträchtigen? LRT/Arten Projekt/Plan Wirkfaktoren (bau-, anlagen-, Mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betriebs-bedingt - Keine bekannt - - D Ergebnis Aufgrund der oben durchgeführten FFH-VA sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele auszuschließen ja Vorhaben ist mit dem Schutzzweck bzw. den Erhaltungszeilen verträglich nein FFH-VP erforderlich Im Rahmen der oben FFH-VP erforderlich durchgeführten FFH-VA konnte keine eindeutige Klärung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele herbeigeführt werden; es verbleiben Zweifel Die FFH-VA wurde durchgeführt am 04.04.2016 von Baader Konzept GmbH MSc. Landschaftsökologe Jan Distel Unterschrift i. A. Die FFH-VA wurde an die unb zur Eingabe in die VA/VP-Datenbank weitergegeben am von Unterschrift 10