380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018

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1 380/110-kV-Leitung (Altenfeld-) Landesgrenze Redwitz Leitungsbezeichnung: LH-07-B157 und Rückbau der 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 FFH-Verträglichkeitsuntersuchung gem. 34 BNatSchG für das FFH Gebiet DE Muschelkalkzug von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn v. Wald Deckblatt Auftraggeber: TenneT TSO GmbH Bearbeitung: Dr. Ilse Albrecht Dipl. Ing. Klaus Becker Dipl. Ing. Bernd Blanke Hannover, August 2013 Juli 2014 Kleine Düwelstr Hannover Tel. (0511) Fax (0511) Internet: Mail:

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Rechtlicher Rahmen Übersicht über das FFH-Gebiet DE und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile Übersicht über das FFH-Gebiet DE Schutzstatus des Gebietes Erhaltungsziele des FFH-Gebiet DE Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie Überblick über die Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie Sonstige im Standarddatenbogen genannten Arten Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Funktionale Beziehungen des FFH-Gebiet DE zu anderen Natura 2000-Gebieten Gefährdungen und Beeinträchtigungen des FFH-Gebiet DE Beschreibung des Vorhabens Beschreibung des Vorhabens Wirkfaktoren des Projektes Detailliert untersuchter Bereich Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Untersuchungsgebiet Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten Verwendete Quellen Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs Lebensräume des Anhang I Arten des Anhangs II der FFH-RL Für FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Erheblichkeit Beeinträchtigungen von FFH-Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie Seite 1

3 7 Beschreibung und Beurteilung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Beschreibung anderer Projekte bzw. Pläne, die im Zusammenwirken zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können Quellen Literatur und sonstige Quellen Gesetze und Vorschriften Tabellenverzeichnis Tab. 1: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE (Stand: )... 5 Tab. 2: Lebensraumtypen für das FFH-Gebiet DE Tab. 3: Arten des Anhang II für das FFH-Gebiet DE Tab. 4: Zuwegungen zu den Masten im Bereich Hohe Schwenge... 9 Tab. 5 Übersicht über die Wirkfaktoren der geplanten 380/110-kV-Leitung Tab. 6: Beurteilung der Relevanz für die FFH-VU der im Standarddatenbogen aufgeführten Tierarten Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Übersicht über das FFH-Gebiet DE Abb. 2 Untersuchungsgebiet Kartenverzeichnis Karte 1: Lebensräume und Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele Karte 2: Maßnahmen zur Schadensbegrenzung / verbleibende Beeinträchtigungen Seite 2

4 1 Anlass und Aufgabenstellung Im Zuge des Projektes 380-kV-Leitung Altenfeld - Redwitz plant die TenneT TSO den Bau einer 380/110-kV-Leitung von der Landesgrenze Bayern/Thüringen bis zum Umspannwerk Redwitz 1. Bei diesem Projekt handelt es sich um den dritten Teilabschnitt der so genannten Südwestkuppelleitung aus dem Raum Halle nach Nordbayern. Die Leitung soll der Erhöhung der Transitkapazitäten zwischen Thüringen und Bayern dienen. Südöstlich von Fornbach, zwischen Mast 111 und 116, quert die Trasse das FFH-Gebiet DE Muschelkalkzug von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn v. Wald. Das Waldgebiet wird weitgehend überspannt, zudem werden für die Maststandorte Flächen innerhalb des FFH-Gebietes in Anspruch genommen. Aus diesem Grund soll geprüft werden, ob das FFH-Gebiet durch die geplante 380/110-kV-Leitung in seinen Erhaltungszielen erheblich beeinträchtigt wird. Hierzu dient die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung ist erstellt nach den Vorgaben Leitfaden für FFH- Verträglichkeitsuntersuchung im Straßenbau gem. BMV (2004). Abb. 1: Übersicht über das FFH-Gebiet DE FFH-Gebiet DE Trasse 1 Der Leitungsabschnitt von Altenfeld bis zur Landesgrenze Bayern / Thüringen wird von der 50Hertz realisiert. Seite 3

5 2 Rechtlicher Rahmen Die FFH-Richtlinie (FFH-RL) bildet den rechtlichen Rahmen für die Erheblichkeitsprüfung. In deutsches Recht ist die Richtlinie mit dem Bundesnaturschutzgesetz ( BNatSchG) umgesetzt worden. Mit der seit 1. März 2010 geltenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes enthält das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG 2011) nur noch ergänzende Vorschriften zum Bundesnaturschutzgesetz. Für Projekte, bei denen nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass sie die Erhaltungsziele eines FFH-Gebiets erheblich beeinträchtigen, muss eine FFH- Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden (Artikel 6 Abs. 3 FFH-RL, 34 BNatSchG). Kommt die Verträglichkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen Erhaltungszielen führen kann, so ist das Projekt nur dann zulässig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (Artikel 6 Abs. 4 FFH-RL, 34 Abs. 3 BNatSchG): Die Realisierung des Projektes ist aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Gründe notwendig. Zumutbare Alternativen, die den Zweck des Projektes an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen erreichen, bestehen nicht. 3 Übersicht über das FFH-Gebiet DE und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 3.1 Übersicht über das FFH-Gebiet DE Das FFH Gebiet DE Muschelkalkzug von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn vorm Wald liegt innerhalb des Naturraumes Grabfeldgau und besteht insgesamt aus 13 Teilflächen. Es umfasst eine Fläche von ha. Das Gebiet erstreckt sich in Südost- Richtung von der thüringschen Grenze bei Roltenbach bis nördlich Oberwohlsbach. Im Süden ist das Lauertal bis Coburg eingeschlossen. Das Kerngebiet des FFH-Gebietes erstreckt sich entlang des Höhenzugs der Langen Berge. Die Hohe Schwenge, die von der Trasse gequert wird, ist eine der Erhebungen des Höhenzugs. Das FFH-Gebiet ist außerdem Kernstück des Naturschutzgroßprojekts Grünes Band. Bei dem FFH-Gebiet handelt sich um einen Lebensraumkomplex aus Laubwäldern (Buchenwäldern), Magerrasen, Bachtälern begleitet von Auwäldern und Grünland. Bedeutung hat das FFH-Gebiet aufgrund seiner Verbund- und Biotopfunktion. Zur Güte und Bedeutung wird im Standarddatenbogen ausgeführt: Repräsentative Buchenwaldgesellschaften in Verbindung mit Bächen, Flachland-Mähwiesen, Magerrasen und Winterquartier der Mopsfledermaus, zahlreiche Anhang II-Arten, insbesondere Fische, Frauenschuh, Bechstein-Fledermaus und Kammmolch. In Abb. 1 ist das FFH-Gebiet DE in seiner Gesamtheit dargestellt. 3.2 Schutzstatus des Gebietes Der mittlere Teil des FFH-Gebietes ist als Landschaftsschutzgebiet geschützt (LSG Weisbachsgrund, CO 04b). Sechs Teilbereiche innerhalb des FFH-Gebietes sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen: Salzberg und Heugrund (NSG ) Seite 4

6 Laubmischwald bei Ahlstadt (NSG ) Sennigshöhe (NSG ) Hühnerberg bei Tiefenlauter (NSG ) Lauterberg (NSG ) Naturwaldreservat Schwengbrunn (NSG ) Der von der Trasse der 380/110-kV-Leitung gequerte Bereich des FFH-Gebietes liegt nicht innerhalb eines Naturschutzgebietes. Das FFH-Gebiet ist zudem Teil des Naturschutzgroßprojektes Grünes Band. 3.3 Erhaltungsziele des FFH-Gebiet DE Wesentlich für Aussagen zur Verträglichkeit sind die Erhaltungsziele des jeweiligen Gebiets. Die Erhaltungsziele ergeben sich aus dem anzustrebenden günstigen Erhaltungszustand der im FFH-Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Die Erhaltungsziele für das Gebiet sind folgendermaßen konkretisiert: Tab. 1: Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet DE (Stand: ) Nr. Erhaltungsziel 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Muschelkalkzugs von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn v. Wald mit seinem Vorkommen an repräsentativen Buchenwaldgesellschaften in Verbindung mit Bächen, Flachland-Mähwiesen, Magerrasen und Winterquartieren der Mopsfledermaus sowie Habitaten zahlreicher Anhang II-Arten, insbesondere Fische, Frauenschuh und Kammmolch. Erhaltung der Langen Berge mit ihren strukturreichenbiotopkomplexen einschließlich trockenwarmer Gehölzstandorte als wichtiges Bindeglied zwischen den Trockengebieten Südthüringens (z.b "NSG Leite bei Haarras", "NSG Magerrasen bei Emstadt und Itzaue") und den Bruschschollenkuppen und Muschelkalkhängen im Naturraum Obermainisches Hügelland ( u ). Erhalt der Funktion der Langen Berge in dieser Spangenlange des bayerisch-thüringischen Trockenbiotopverbunds. 2. Erhaltung bzw. Wiederherherstellung der Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit ihrer Unterwasservegetation. Erhaltung bzw. Wiederherstellung unverbauter Bachabschnitte sowie der Dynamik, insbesondere an der Lauter und ihren Nebenbäche. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Bäche für Gewässerorganismen. Erhaltung bzw. Wiederherstellung von nicht oder nur sehr extensiv genutzten Uferstreifen. Erhalt der z.t. hohen Gewässerqualität der Fließgewässer. 3. Wiederherstellung der Kalk-Pionierrasen in ihren überwiegend ungestörten und besonnten Beständen. Erhaltung ihrer nährstoffarmen Standorte sowie der für den Lebensraumtyp charakteristischen Vegetations- und Habitatstrukturen einschließlich der typischen Arten und Lebensgemeinschaften. 4. Wiederherstellung der Kalk-Trockenrasen in ihrer weitgehend gehölzfreien Ausprägung, z.b. in den Naturschutzgebieten "Lauterberg" und "Sennigshöhe". Erhalt der Magerrasen des Muschelkalkzuges in ihren nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen, insbesondere durch Beweidung mit Schafen und Ziegenstrukturbildender Elemente wie Gehölzgruppen, Hecken oder Säume. Erhalt bzw. Wiederherstellung von Triftwegen für die Schafbeweidung. 5. Erhalt der feuchten Hochstaudenfluren, insbesondere der höchstens gelegtlich gemähten Bestände unter Wahrung ihrer Verbundfunktion für Saumarten. Erhalt einer nur mit wenig Gehölzen durchsetzten Ausprägung zur Bewahrung des Offenlandcharakters. Erhalt des charakteristischen Nährstoff- und Wasserhaushaltes (hoher Grundwasserstand). Seite 5

7 Nr. Erhaltungsziel 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mageren Flachland-Mähwiesen in den unterschiedlichen Ausprägungen (v.a. trocken bis feucht). Erhaltung der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungsformen bzw. der nährstoffarmen Standorte mit ihrer typischen Vegetation. Erhaltung der Streuobstbestände als Sonderform als Sonderform des Lebensraumtyps mit ihrem Strukturreichtum und hohem Totholzanteil. 7. Erhalt bzw. Wiederherstellung der Kalktuffquellen. Erhalt der hydrogeologischen Strukturen und Prozesse, insbesondere am Naturdenkmal "Birkertsbach" bei Weißenbrunn. Erhalt der spezifischen Habitatelemente und Eigenstrukturen (Quellrinnen, Quellschlenken, Tuffterrassen) für charakteristische Tier- und Pflanzenarten. Erhalt von durch Nährstoff- und Pestizideinträgen unbeeinträchtigten Quellen. 8. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger unzerschnittener Bestände mit der besonders im Naturschutzgebiet "Hühnerberg bei Tiefenlauter" und im Landschaftsschutzgebiet "Weißbachsgrund" altholzreichen Bestands- und Altersstruktur sowie naturnaher, standortsheimischer Baumartenzusammensetzung. Erhaltung eines hohen Tot- und Biotopbaum- Anteils, insbesondere Erhalt von Höhlenbäumen. 9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der mitteleuropäischen Orchideen-Kalk- Buchenwälder sowie der Schlucht- und Hangmischwälder in ihrer vorhandenen Ausprägung, Qualität und räumlichen Ausdehnung. Erhalt der typischen Elemente der Alters- und Zerfallsphase, insbesondere von ausreichenden Totholz- und Altholzmengen. Erhalt von ausreichend Höhlenbäumen und sonstigen Biotopbäumen. 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Eichen-Hainbuchenwälder mit ihrem einzigartigen Struktur- und Artenreichtum und ihrer naturnahen Baumartenzusammensetzung, insbesondere in den Naturschutzgebieten "Salzberg und Heugrund" und "Laubmischwald bei Ahlstadt". Erhalt der charakteristischen Vegetation und des natürlichen oder durch traditionelle, regionaltypische Nutzungsformen entstandenen Struktur- und Artenreichtums. Erhalt der Habitatfunktionen für lebensraum- und nutzungsformtypische Tiergruppen (Spechte, Fledermäuse, Kleinsäuger, Käfer, Tagfalter). Erhalt eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils. 11. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung und naturnaher Bestands- und Altersstruktur als verbindendes Landschaftselement und unzerschnittener Wanderungskorridor für gewässergebundene Tier- und Pflanzenarten, insbesondere an der Lauter und am Fornbach (u.a. im Naturschutzgebiet "Naturwaldreservat Schwengbrunn"). Erhalt der typischen Elemente der Alters- und Zerfallsphase, insbesondere von ausreichend Totholz und Biotopbäumen. Erhalt des weitgehend ungestörten Wasserregimes mit regelmäßiger Überflutung. 12. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Dunklen Wiesenknopf- Ameisenbläulings einschließlich der Bestände des Großen Wiesenkopfs und der Wirtsameisenvorkommen, auch als Wiederbesiedlungsquellen für den Individuenaustausch in benachbarte Habitate z. B. im Lautertal oder auf den Wiesen bei Unterlauter ( u ). Erhalt der nutzungs- und pflegegeprägten Ausbildungen von Feuchtbiotopen, Wiesen, Hochstaudenfluren und Saumstrukturen in einer an den Entwicklungsrhythmus der Art angepassten Weise. Erhaltung ausreichender Vernetzungsstrukturen, beispielsweise von Gräben mit Saumstrukturen zur Gewährleistung des Habitatverbunds. 13. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Population des Hirschkäfers. Erhalt der durch Mittel- und Niederwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils im Oberholz. Erhaltung eines hohen Anteils an Eichentotholz bzw. stümpfen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen. Erhalt eines Netzwerkes aus alten und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter. Seite 6

8 Nr. Erhaltungsziel 14. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Koppe und des Bachneunauges. Gewährleistung des Verbundes von Teilpopulationen und der Habitatstrukturen, insbesondere des für ihr Vorkommen notwendigen Erhalts eines reich strukturierten Gewässerbettes mit ausreichend Versteck- und Laichmöglichkeiten. Erhalt der naturnahen Fischfauna ohne erhöhtem Raubfischbestand. 15. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Kammmolches. Erhalt extensiv genutzter Teiche mit ihren z. T. ausgeprägten Verlandungszonen, Röhrichten und ihrer Unterwasservegetation als Laichgewässer für den Kammmolch. Erhaltung von für die Fortpflanzung geeigneten Stillgewässern. Erhaltung des zusammenhängenden Habitatverbundes zwischen Laich- und Landlebensräumen. 16. Erhaltung der Population der Gelbbauchunke. Erhaltung des Lebensraumkomplexes mit seinen Laich- und Landhabitaten. Erhalt der Vielzahl an stark besonnten, zeitweiligen Kleingewässern auf nahezu vegetationsfreien Rohbodenflächen. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Vernetzung der Population mit den im Naturraum Itz-Baunach- Hügelland vorkommenden Populationen. 17. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Winterquartiere (i.d.r. Felsenkeller), insbesondere Erhaltung der Störungsfreiheit der Keller vom bis Erhaltung des Hangplatzangebots einschließlich der Spalten in den Kellern. Erhaltung des Mikroklimas und der unterschiedlichen Feuchtigkeitsverhältnisse in den Quartieren. Erhaltung der traditionellen Einflugöffnungen. Erhaltung wichtiger Nahrungshabitate (z.b. Gehölze, alter Baumbestand, extensives Grünland) in Quartiernähe. Erhalt unzerschnittener, gehölzreicher Flugkorridore zwischen den Überwinterungsquartieren und den Sommerlebensräumen. 18. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Frauenschuhs. Erhaltung bzw. Wiederherstellung strukturreicher Waldlebensräume (Buchenwälder, Buchenmischwälder, Kiefernwälder, Eichen-Eschen-Wälder etc.) mit Auflichtungen und (Innen-)Säumen. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der wenigen Standorte des Frauenschuhs mit einem auf die Art abgestimmten Pflegemanagement. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebens- und Nisträume der Sandbienen aus der Gattung Andrena mit offenerdigen, sandigen und sonnenexponierte Stellen innerhalb des Waldes und angrenzender Lebensräume. 3.4 Maßgebliche Bestandteile des FFH-Gebietes DE Lebensräume des Anhangs I der FFH-Richtlinie Im Standarddatenbogen sind die in Tab. 2 aufgeführten Lebensraumtypen des Anhang I FFH- Richtlinie für das FFH-Gebiet DE genannt. Tab. 2: Lebensraumtypen für das FFH-Gebiet DE Nr. Lebensraumtyp prioritäre Lebensraumtypen 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi) 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco- Brometalia)* besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen 7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) 9180* Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) 91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior Seite 7

9 Nr. Lebensraumtyp übrige Lebensraumtypen 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe 6510 magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum) 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) 9150 Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion) 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Hainbuchenwald (Carpinion betuli) 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum) Überblick über die Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie Prioritäre Tier- und Pflanzenarten nach den Anhängen der FFH-Richtlinie kommen im FFH-Gebiet nicht vor. Im Standarddatenbogen sind die in Tab. 3 aufgeführten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt: Tab. 3: Arten des Anhang II für das FFH-Gebiet DE EU-Code Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Säügetiere 1308 Barbastella barbaste Mopsfledermaus 1083 Myotis bechsteini Bechsteinfledermaus 1324 Myotis myotis Großes Mausohr Wirbellose 1061 Maculinea (Glaucopsyche) nausithous 1083 Lucanus cervus Hirschkäfer Fische 1096 Lampetra planeri Bachneunauge 1163 Cottus gobio Koppe Amphibien 1166 Triturus cristatus Kammmolch 1183 Bombina variegata Gelbbauchunke Pflanzenarten 1902 Cypripedium calceolus Frauenschuh Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 3.5 Sonstige im Standarddatenbogen genannten Arten Im Standarddatenbogen werden keine weiteren Arten aufgeführt. Seite 8

10 3.6 Managementpläne / Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Die Managementplanung für Natura 2000 Gebiete in Oberfranken werden von der Regierung Oberfranken durchgeführt. Für das FFH-Gebiet Muschelkalkzug von den Langen Bergen bis nach Weißenbrunn vorm Wald wird der Managementplan derzeit von den Naturschutzbehörden und der Forstverwaltung erstellt (REGIERUNG OBERFRANKEN 2013b). Die Bestandsaufnahme für den Managementplan erfolgte im Zusammenhang mit der Bestandsaufnahme für das Naturschutzgroßprojekt Grünes Band (IVL 2012). 3.7 Funktionale Beziehungen des FFH-Gebiet DE zu anderen Natura 2000-Gebieten Beziehungen zu anderen Natura 2000 Gebieten bestehen nicht. 3.8 Gefährdungen und Beeinträchtigungen des FFH-Gebiet DE Gefährdungen werden für das FFH-Gebiet DE nicht beschrieben. 4 Beschreibung des Vorhabens 4.1 Beschreibung des Vorhabens Das Vorhaben wird im folgenden zusammenfassend beschrieben, soweit die Planungen relevant für die FFH-Voruntersuchung sind. Eine ausführliche Darstellung des Vorhabens enthält der Erläuterungsbericht. Das Vorhaben umfasst den Neubau einer 380/110-kV-Leitung zwischen der Landesgrenze Thüringen / Bayern (Übergabepunkt zur geplanten 380-kV-Leitung der 50Hertz) bei Weißenbrunn bis zum Umspannwerk Redwitz. Die Gesamtlänge der Trasse beträgt ca. 31 km. Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, die 110-kV-Leitung Coburg Redwitz E10018 ab Dörfles-Esbach mit auf dem Gestänge der 380-kV-Leitung zu führen, aus diesem Grund wird die vorhandene 110-kV-Leitung in dem besagten Abschnitt zurück gebaut. Mast-Nr Maßnahmen zur Anlage temporärer Zufahrten Weitgehende Nutzung vorhandener befestigter Waldwege. Evtl. muss das Lichtraumprofil freigeschnitten werden. Für den letzten Abschnitt von 140 m Länge wird eine dauerhafte Zuwegung angelegt. Hierfür müssen Bäume gefällt werden (Nadel- und Mischwaldbestände). Weitgehende Nutzung vorhandener befestigter Waldwege. Evtl. muss das Lichtraumprofil freigeschnitten werden. Am Rande einer Schlagflur muss auf einem kurzen Stück eine temporäre Zufahrt angelegt werden. Hierfür müssen Bäume gefällt werden (Schlagflur) Weitgehende Nutzung vorhandener befestigter Waldwege. Evtl. muss das Lichtraumprofil freigeschnitten werden. Mast ist direkt neben einem Weg positioniert. Im Bereich der Baufläche müssen die Bäume gefällt werden. Für die Zufahrt zum Mast muss ein Graben verrohrt werden. Mast 115 ist angrenzend zu einem Waldweg vorgesehen. Der Weg muss verbreitert und befestigt werden auf 900 m Länge. Das Lichtraumprofil muss freigeschnitten werden. Tab. 4: Zuwegungen zu den Masten im Bereich Hohe Schwenge Seite 9

11 Die Trasse quert das FFH-Gebiet im Bereich des Waldgebietes Hohe Schwenge zwischen den Masten 111 und 116. Zwischen Mast 111 und Mast 112 wird ein Nadelwald- und Mischwaldbestand eingeschlagen. Zwischen Mast 112 bis 116 können die Bestände überspannt werden. Allerdings muss der Waldbestand im Bereich der Maststandorte 113, 114 und 115 eingeschlagen werden für das Fundament der Maste und die Baustellenflächen. Für die Zuwegungen zu den Masten werden soweit es möglich ist, vorhandene Wege genutzt, dennoch ist es erforderlich, temporäre Zuwegungen neu anzulegen. Der Umfang des Wegeausbaus ist in der Tab. 4 beschrieben. Um die Gehölze beim Seilzug nicht zu schädigen, erfolgt dieser mittels Hubschrauber (Schutzmaßnahme S2, s. Kap. 7). Einzelheiten zur technischen Ausführung sowie zum Bauablauf sind dem Erläuterungsbericht zu entnehmen. 4.2 Wirkfaktoren des Projektes Tab. 4 gibt einen Überblick über alle möglichen Wirkfaktoren, die von dem Vorhaben Bau einer 380-kV-Leitung ausgehen können. Weiterhin ist angegeben, auf welche zeitliche Phase (Bau, Anlage, Betrieb) sich die Wirkfaktoren erstrecken. Schließlich wird angegeben, welche Bereiche von den Wirkungen berührt sind. Tab. 5 Wirkfaktor Übersicht über die Wirkfaktoren der geplanten 380/110-kV-Leitung Flächeninanspruchnahme Beseitigung Vegetation, Anlegen von Waldschneisen Beseitigung Boden, Veränderung Bodenstruktur (Verdichtung) Zeitliche Phase Bau, Anlage Bau, Anlage Bau berührte Bereiche Maststandorte, Waldschneisen, Bauflächen, Zuwegungen Maststandorte, Wald- u. Waldschneisen, gequerte Gehölzreihen, Bauflächen u. Zuwegungen Maststandorte, Bauflächen u. Zuwegungen Relevanz für die FFH- Verträglichkeitsuntersuchung relevant relevant relevant Bodenversiegelung Anlage Maststandorte relevant Rauminanspruchnahme Anlage Nahbereich der Freileitung visuelle Wirkung der Freileitung Trennwirkung, Zerschneidungseffekt nicht relevant Anlage weites Umfeld nicht relevant Anlage Nahbereich und weites Umfeld der Freileitung Verdrängungseffekte Anlage Nahbereich und weites Umfeld der Freileitung Anflugrisiko Anlage Nahbereich der Freileitung nicht relevant nicht relevant nicht relevant Seite 10

12 elektromagnetische Felder Betrieb Trasse nicht relevant Geräuschemissionen, Beunruhigung stoffliche Emission, Ionisierung von Luftpartikeln Bau, Betrieb Bau, Anlage, Betrieb Nahbereich der Freileitung Nahbereich der Freileitung nicht relevant nicht relevant Aus der Art der Wirkung und den berührten Bereichen lässt sich ableiten, ob die Wirkfaktoren relevant sind für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, d.h. ob eine Wirkung auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes theoretisch möglich ist. Ob tatsächlich Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes in seinen Erhaltungszielen möglich sind, wird in einem zweiten Schritt für die relevanten Wirkfaktoren ermittelt. Als relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung werden folgende Wirkfaktoren angesehen: Flächeninanspruchnahme Beseitigung von Vegetation, Anlage von Waldschneisen Die Flächeninanspruchnahme, die Beseitigung von Vegetation und die Anlage von Waldschneisen kann Eingriff in Habitate von Tier- und Pflanzenarten des Anhang II der FFH- Richtlinie bedingen. Beseitigung von Boden, Veränderung der Bodenstruktur Versiegelung Wirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern auf Fledermäuse sind nicht gegeben. Um mögliche Wirkungen durch Flächeninanspruchnahme, Anlage von Waldschneisen mit Beseitigung von Vegetation sowie Zerschneidungseffekte aufgrund der Anlage von Waldschneisen zu vermeiden bzw. zu minimieren, ist die Leitung im Bereich Hohe Schwenge so geplant worden, dass die Maststandorte möglichst außerhalb von Beständen errichtet werden, die als FFH-Lebensraumtypen anzusprechen sind und die Hohe Schwenge weitgehend überspannt wird. 5 Detailliert untersuchter Bereich 5.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens Untersuchungsgebiet Mögliche Wirkungen des Vorhabens sind nur im Trassenbereich, im Bereich der Arbeitsflächen und Zuwegungen sowie im näheren Umfeld denkbar (s. Tab. 4). Deshalb umfasst das Untersuchungsgebiet (UG) lediglich einen Teil des FFH-Gebietes DE , nämlich den Bereich Hohe Schwenge, der von der Trasse gequert wird. Seite 11

13 Abb. 2 FFH-Gebiet DE Untersuchungsgebiet Untersuchungsgebiet Seite 12

14 5.1.2 Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten FFH-Lebensraumtypen könnten betroffen sein, sofern Flächen innerhalb des FFH-Gebietes in Anspruch genommen oder überbaut werden. Die Tier- und Pflanzenarten nach Anhängen der FFH-Richtlinie, die im FFH-Gebiet vorkommen, sind in Kap. 3.4 aufgeführt. In Tab. 6 werden die wertbestimmenden Arten für das FFH-Gebiet aufgeführt sowie diejenigen Erhaltungsziele benannt, die durch das geplante Vorhaben berührt sein könnten und anschließend ihre Relevanz für die weitere Untersuchung bewertet: Tab. 6: Beurteilung der Relevanz für die FFH-VU der im Standarddatenbogen aufgeführten Tierarten Tierart Mopsfledermaus (Barbastella barbaste) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteini) Großes Mausohr (Myotis myotis) Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling (Maculinea (Glaucopsyche) nausithous) Hirschkäfer (Lucanus cervus) Relevanz für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Erhaltungsziel für die Mopsfledermaus ist der Erhalt unzerschnittener, gehölzreicher Flugkorridore zwischen den Überwinterungsquartieren und den Sommerlebensräumen. Die Art wurde im Trassenkorridor nicht nachgewiesen, ihr Vorkommen ist jedoch nicht auszuschließen. Die Waldwegesysteme und Schneisen stellen Jagdhabitate mittlerer Bedeutung dar, der heterogene Waldbestand bietet auch Altholzbereiche mit potenziellen Baumquartieren. relevant Erhaltungsziel für die Bechsteinfledermaus ist der Erhalt unzerschnittener, gehölzreicher Flugkorridore zwischen den Überwinterungsquartieren und den Sommerlebensräumen. Im Bereich der Hohen Schwenge wurden nicht näher bestimmbare kleine oder mittlere Arten der Gattung Myotis nachgewiesen. Die Waldwegesysteme und Schneisen stellen Jagdhabitate mittlerer Bedeutung dar, der heterogene Waldbestand bietet auch Altholzbereiche mit potenziellen Baumquartieren. relevant Erhaltungsziel für das Große Mausohr ist der Erhalt unzerschnittener, gehölzreicher Flugkorridore zwischen den Überwinterungsquartieren und den Sommerlebensräumen. Die Art wurde im Trassenkorridor nicht nachgewiesen, ihr Vorkommen ist jedoch nicht auszuschließen. Die Waldwegesysteme und Schneisen stellen Jagdhabitate mittlerer Bedeutung dar, der heterogene Waldbestand bietet auch Altholzbereiche mit potenziellen Baumquartieren. relevant Erhaltungsziel für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen einschließlich der Bestände des Großen Wiesenkopfs und der Wirtsameisenvorkommen, welche der Wiesenknopf-Ameisenbläuling zur Fortpflanzung benötigt. Da es keine Grünlandflächen mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs im Trassenbereich gibt, ist die Art nicht relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Die Erhaltungsziele für den Hirschkäfer sind der Erhalt der durch Mittel- und Niederwaldwirtschaft geprägten Nutzungsformen unter Berücksichtigung der nachhaltigen Eichenbeteiligung sowie des Erhalts eines ausreichenden Alt- und Totholzanteils im Oberholz, die Erhaltung eines hohen Anteils an Eichentotholz bzw. -stümpfen und anderer anbrüchiger Laubbäume als (Teil-) Habitat des Hirschkäfers bzw. seiner Larvenstadien in allen Wirtschaftsformen und der Erhalt eines Netzwerkes aus alten Seite 13

15 Tierart Bachneunauge (Lampetra planeri) Koppe (Cottus gobio) Kammmolch (Triturus cristatus) Gelbbauchunke (Bombina variegata) Planzenart Frauenschuh (Cypripedium calceolus) Relevanz für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung und saftenden Eichen als Nahrungsquelle für die Hirschkäfer und als Treffpunkt der Geschlechter. Das Vorkommen des Hirschkäfers im Trassenbereich ist nicht auszuschließen, da in den Laub- und Mischwäldern der Hohen Schwenge stellenweise Eichen vorkommen.. relevant Das Bachneunauge lebt stationär in Bächen und kleinen Flüssen. Da nicht in die Gewässer eingegriffen wird und die Erhaltungsziele von dem Vorhaben nicht berührt sind, ist die Art nicht relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Die Koppe ist ein Fisch der klaren, schnell fließenden Bäche der Forellenregion. Da nicht in die Gewässer eingegriffen wird und die Erhaltungsziele von dem Vorhaben nicht berührt sind, ist die Art nicht relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Erhaltung des zusammenhängenden Habitatverbundes zwischen Laich- und Landlebensräumen. Der Kammmolch besiedelt Kleingewässer in Kombination mit geeigneten Landlebensräumen (z.b. Nasswiesen, Brachen, lichte Wälder). Manche Tiere wandern zu ihren Winterquartieren (z.b. Wälder mit Versteckmöglichkeiten) bis zu 1 km weit. Da es keine geeigneten Laichgewässer und Gewässer mit Nachweisen des Kammmolches im Umkreis von 1 km von der Trasse gibt, ist die Art nicht relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Erhaltungsziel für die Gelbbauchunke ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Vernetzung der Population mit den im Naturraum Itz-Baunach-Hügelland vorkommenden Populationen. Gelbbauchunken leben in tieferen, pflanzenreichen Stillgewässern und laichen meist in Kleinstgewässern der Nachbarschaft, wie wassergefüllte Fahrspuren oder Pfützen. Solche Habitate fehlen im Trassenbereich; insofern ist die Art nicht relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Relevanz für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Der Frauenschuh besiedelt lichte Laub-, Misch- und Nadelwälder und könnte in der Hohen Schwenge vorkommen. Im Rahmen der floristischen Kartierung wurde die Art nicht festgestellt, die nächsten bekannten Vorkommen liegen am Westrand des Fornbachtals, ca. 1 km entfernt. Deshalb ist die Art nicht relevant für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. Als Ergebnis der Relevanzprüfung sind im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung folgende Tierarten zu betrachten: Mopsfledermaus, Bechsteinfledermaus, Großes Mausohr und Hirschkäfer Verwendete Quellen Für die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung wurden folgende Unterlagen herangezogen: Standard-Datenbogen, Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele durch die Regierung Oberfranken (REGIERUNG OBERFRANKEN 2007), Seite 14

16 Erfassung der Biotoptypen einschließlich der FFH-Lebensraumtypen im Sommer Im Bestands- und Konfliktplan LBP sind die erfassten Biotoptypen und gefährdeten Pflanzenarten dargestellt. Eigene Bestanderfassungen (Herbst 2011, Frühjahr Sommer 2012) entlang eines Transektes im Bereich Hohe Schwenge (s. LBP, Kap ). Landesweite Biotopkartierung (LfU 2013a) und Artenschutzkartierung (LfU 2013b). 5.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereichs Lebensräume des Anhang I Innerhalb des Untersuchungsgebietes kommen von den im Standard-Datenbogen aufgeführten Lebensraumtypen des Anhang I FFH-Richtlinie folgende vor (eigene Erhebungen, IVL 2012): Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) (9180) (prioritärer Lebensraumtyp) Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) (LRT 9130) Arten des Anhangs II der FFH-RL Die Wälder der Hohen Schwenge sind potentielle Jagdhabitate sowie Habitate für Sommerquartiere und Wochenstuben der Mopsfledermaus, der Bechsteinfledermaus und des Großen Mausohrs sowie weiterer, für die betroffenen FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten. Im Zuge der eigenen Bestandsaufnahmen konnten entlang der Transekte nicht näher bestimmbare kleine oder mittlere Arten der Gattung Myotis nachgewiesen werden, zu denen auch die Bechsteinfledermaus gehört. Mopsfledermaus und Großes Mausohr wurden nicht festgestellt, sind aber potentiell möglich. Die Waldwegesysteme und Schneisen stellen für diese Arten Jagdhabitate mittlerer Bedeutung dar, der heterogene Waldbestand bietet auch Altholzbereiche mit potenziellen Baumquartieren. DerHirschkäfer ist in besonderer Weise auf Eichenbestände angewiesen, da sich die Larven hauptsächlich von Eichentotholz ernähren, die erwachsenen Tiere suchen ihre Nahrung auf alten Eichen. Sein Vorkommen im Trassenbereich ist nicht auszuschließen, da in den Laubund Mischwäldern stellenweise Eichen vorkommen Für FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten Zu den charakteristischen Arten für die angeführten FFH-Lebensraumtypen zählen Waldfledermäuse und charakteristische Waldvogelarten. Typische hier vorkommende Waldfledermäuse sind neben den in Tab. 5 aufgeführten Arten: Großer Abendsegler, Braunes Langohr, Fransenfledermaus, Große Bartfledermaus, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus und Wasserfledermaus. Abendseglerarten (unbest.) und Fransenfledermaus wurden bei den Transsektuntersuchungen festgestellt. Charakteristische Waldvögel sind: Schwarz-, Grau-, Buntspecht, Rauhfußkauz und Hohltaube. Diese Vogelarten wurden im Wirkungsbereich des Vorhabens nicht nachgewiesen. Seite 15

17 6 Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Erheblichkeit Der Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Erheblichkeit muss vor dem Hintergrund der FFH-Richtlinie sowie aktueller Rechtsprechung abgeleitet werden. Wir legen im Folgenden die fachlichen Ausführungen zur FFH-Richtlinie zugrunde, die der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts vom in der Begründung des Urteils zur Westumfahrung Halle (BVerwG 2007) formuliert hat. Das Gericht stellt fest, dass grundsätzlich jede Beeinträchtigung von Erhaltungszielen erheblich und als Beeinträchtigung des Gebiets als solches gewertet werden muss. Dies entspricht der Darstellung von SCHREIBER (2004), der dargelegt hat, dass für Beeinträchtigungen von Plänen und Projekten in Natura-2000-Gebieten eine immer wieder reklamierte Erheblichkeitsschwelle nicht in Anspruch genommen werden kann. Mit Blick auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebiets stellt allein der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten ein geeignetes Bewertungskriterium dar, wenn die vorrangig naturschutzfachliche Fragestellung zu beantworten ist, ob ein Straßenbauvorhaben das Gebiet erheblich beeinträchtigt. Zu prüfen ist, ob sicher ist, dass ein günstiger Erhaltungszustand trotz Durchführung des Vorhabens stabil bleiben wird. (BVERWG 2007, Hervorhebung durch den Verfasser der FFH-VU) 6.2 Beeinträchtigungen von FFH-Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie Flächeninanspruchnahme, Beseitigung von Vegetation, Anlage von Waldschneisen Das FFH-Gebiet DE wird weitgehend überspannt. Eine Schneise ist erforderlich nördlich des Mastes 112. Dort wird in Nadel- und Mischwaldbestände eingegriffen, aber nicht in wertbestimmende FFH-Lebensraumtypen. Waldflächen werden außerdem eingeschlagen im Umfeld der Maststandorte und für die Zuwegungen. Der FFH-Lebensraumtyp 9130 ist berührt bei Mast 113. Hier wird eine Fläche von maximal m 2 eingeschlagen. Bei dem Waldbestand in diesem Bereich handelt es sich um einen relativ naturnahen Buchenwald aus mittelalten Bäumen. Der Buche beigemischt sind Berg- Ahorn (Acer pseudoplatanus) und Linde (Tilia platyphyllos), die Naturverjüngung zeigt mesophile Waldarten. In der Krautschicht wurden u.a. Vogel-Nestwurz (Neottia nidusavis) und Großes Zweiblatt (Listera ovata) gefunden. Das Erhaltungsziel für den Lebensraumtyp 9130 lautet: Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwälder, insbesondere großflächiger unzerschnittener Bestände mit der besonders im Naturschutzgebiet "Hühnerberg bei Tiefenlauter" und im Landschaftsschutzgebiet "Weißbachsgrund" altholzreichen Bestands- und Altersstruktur sowie naturnaher, standortsheimischer Baumartenzusammensetzung. Erhaltung eines hohen Tot- und Biotopbaum-Anteils, insbesondere Erhalt von Höhlenbäumen. Der Mast 113 wird nicht in einem Bereich mit altholzreicher Bestands- und Altersstruktur errichtet, es werden keine Tot- oder Biotopbäume eingeschlagen und es wird nicht in Höhlenbäume eingegriffen. Insofern liegt keine erhebliche Beeinträchtigung der Erhaltungsziele vor. Für die Zuwegung zu Mast 112 muss eine Zufahrt angelegt werden. Berührt sind Nadelund Mischwaldbestände, aber keine FFH-Lebensraumtypen. Mast 113 und 114 sind über Seite 16

18 befestigte Wege zu erreichen. Die Wege müssen nicht verbreitert werden, allerdings muss das Lichtraumprofil nach Maßgabe der ökologischen Baubegleitung freigeschnitten werden. An zwei Stellen könnten hiervon auch Waldbestände des LRT 9130 berührt sein. Da die Maßnahme nur einen vorrübergehenden Eingriff darstellt, ist keine erhebliche Beeinträchtigung von wertbestimmenden Lebensraumtypen zu konstatieren. Für die Zufahrt zu Mast 115 muss ein schmalerer Waldweg verbreitert und ausgebaut werden. Hiervon sind auch Waldbestände betroffen, die als LRT 9130 anzusprechen sind. Da jedoch nur einzelne junge bis mittelalte Bäume gefällt werden müssen, Stellt dies keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dar. Eingriff in Habitate von Tier- und Pflanzenarten des Anhang II der FFH-Richtlinie Im Trassenbereich wurden Höhlenbäume erfasst. Im Baustellenbereich für die Maste 112 bis 115 wurden keine Höhlenbäume festgestellt. Daher sind keine potentiellen Sommerquartiere und Wochenstuben für Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus und andere, für die betroffenen FFH-Lebensraumtypen charakteristische Arten von den Baumaßnahmen betroffen. Das Anlegen von Schneisen und offenen Bereichen um die Maste im Wald beeinträchtigt diese Arten nicht, sondern kommt ihren Jagdansprüchen entgegen: Offene Flächen im Wald schaffen Randstrukturen und erhöhen das Insektenaufkommen. Die aus dem Betrieb der 380-kV-Leitung bedingten elektrischen und magnetischen Felder haben keine Auswirkungen auf Fledermäuse. Für die Baustellenflächen und Zufahrten werden weder Totholz noch alte Eichen eingeschlagen. Deshalb sind keine Habitate des Hirschkäfers betroffen. Beseitigung von Boden, Veränderung der Bodenstruktur, Versiegelung Beseitigt wird der Boden im Bereich der Maststandorte für den Bau der Fundamente. Im Bereich der Baugrube wird sich die natürliche Bodenstruktur verändern. Eine Versiegelung erfolgt im Bereich der Fundamentköpfe. Versiegelt wird pro Maststandort eine Fläche von maximal 32 m 2. Auf die wertbestimmenden Lebensraumtypen haben die Veränderung der Bodenstruktur und die Versiegelung keine Auswirkungen. Unter Berücksichtigung der in Kap. 7 aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen sind insgesamt vorhabenbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des FFH-Gebietes DE durch den Bau der 380/110-kV-Leitung auszuschließen. 7 Beschreibung und Beurteilung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen Die nachfolgend beschriebenen Schutzmaßnahmen sind in ihrer Summe geeignet, eine Gefährdung und eine mögliche Verschlechterung des Erhaltungszustands der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie sowie der Arten nach Anhang II auszuschließen. Allgemeine technische und landschaftspflegerische Grundsätze für die Bauausführung Beschränkung der Arbeiten mit schweren Baumaschinen auf Perioden mit geringer Bodenfeuchte oder Frost, Verwendung von Baggermatten bei schlechten Untergrundverhältnissen. Seite 17

19 Ökologische Baubegleitung Aufgaben der ökologischen Baubegleitung in der Hohen Schwenge sind: Überwachung des Wegeausbaus und des Freischneidens des Lichtraumprofils, Bestimmung der Bäume, die für den Wegeausbau eingeschlagen werden können, endgültige Festlegung der Arbeitsflächen, Schutz der Gehölzbestände beim Seilzug Ziel ist es, die Gehölzbestände im Trassenbereich der Freileitung vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen. In der kurzen Waldschneisen vor Mast 112 wird nach Begutachtung durch die ökologische Baubegleitung entschieden, inwieweit und durch welche Maßnahmen der Unterwuchs zu erhalten ist. In den überspannten Bereichen wird ein Hubschrauber für den Seilzug eingesetzt. Rückbau der Wege Für die Errichtung der Maste müssen an einigen Stellen vorhandene unbefestigte Waldwege ausgebaut werden bzw. Waldwege neu angelegt werden. Die Waldwege werden in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. 8 Beschreibung anderer Projekte bzw. Pläne, die im Zusammenwirken zu erheblichen Beeinträchtigungen führen können Da das Vorhaben offensichtlich zu keinen Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes DE in seinen Erhaltungszielen führt, sind mögliche kumulative Wirkungen mit anderen Plänen und Projekten nicht relevant. Bearbeitet: Planungsgruppe Landespflege Hannover, den 31.Juli August 2013 (Dr. Ilse Albrecht) Seite 18

20 9 Quellen 9.1 Literatur und sonstige Quellen BMV Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004a): Gutachten zum Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau. August BMV Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004b): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau, Musterkarten zu einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau. Ausgabe BVerWG Bundesverwaltungsgericht (2007): Urteil vom zur Westumfahrung Halle, Aktenzeichen: BVerwG 9A 20/05. IVL Institut für Vegetationskunde und Landschaftsökologie (2012): Pflege- und Entwicklungsplan mit sozioökonomischer Analyse Naturschutzgroßprojekt Grünes Band, Rodachtal Lange Berge Steinachtal. Hernhofen, Stand: Dez LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013a): Biotopkartierung Flachland Regierungsbezirk Oberfranken, Stand März LfU Bayerisches Landesamt für Umwelt (2013b): Artenschutzkartierung, Stand Februar StMI, StMUGV Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (2005): Vollzug des Naturschutzrechts im Straßenbau; Erstellung der Unterlagen zur FFH- Verträglichkeits- und Ausnahmeprüfung im Straßenbau; Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung von Bundesfernstraßen (Leitfaden FFH-VP)-Ausgabe und Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP) Ausgabe ZWECKVERBAND NATURSCHUTZGROßPROJEKT GRÜNES BAND (2011): Naturschutzgroßprojekt Grünes Band Rodachtal Lange Berge Steinachtal, Pflege- und Entwicklungsplan, Ergebnisse Bestandserfassung, Stand Nov Gesetze und Vorschriften BNatSchG ( ): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) Art. 5 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 148). BayNatSchG - Bayerisches Naturschutzgesetz ( ): Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur vom 23. Februar 2011 (GVBl 2011, S. 82) zuletzt geändert am FFH-RL (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie). REGIERUNG OBERFRANKEN (2001): Verordnung über das Naturschutzgebiet Itztal und Effeldertal bei Weißenbrunn vorm Wald vom 5. November 1997, geändert durch Verordnung vom 22. Oktober 2001 (OFrABI S. 209). Seite 19

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