Sicherung von Natura 2000-Gebieten. im Wald
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- Franz Bachmeier
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1 Sicherung von Natura 2000-Gebieten im Wald SDW - Fachtagung Hannover Dr. Frank Krüger Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
2 - 2 - Erlasssituation in Niedersachsen Unterschutzstellungserlass SPE-Erlass Vorkaufsrechtserlass Erschwernisausgleichsverordnung Wald
3 - 3 - Wald Niedersachsen: 1,2 Mio. ha Privatwald: ha (59 %) Ö1entlicher Wald: ha (41 %) 385 FFH-Gebiete Waldäche der FFH-Gebiete: ha (11,4 % des niedersächsischen Waldes) davon Privat- und Körperscha$swald: ha 51%, ö1entlicher Wald ha 49% 71 Vogelschutzgebiete Waldäche der Vogelschutzgebiete: ha (8 % des nds. Waldes) davon Privat- und Körperscha$swald: ha Zahlen leicht gerundet, Stand: 1/2017
4 - 4 - Natura 2000: Stand des VVV (I) Quelle: BMUB 2017
5 - 5 - Natura 2000: Stand des VVV (II) Stand Sicherung NI 385 FFH-Gebiete Dez Mitte 2016 Ende 2015 gesichert (Gebiete) nicht gesichert (Gebiete) von nicht gesichert : gesichert bis Ende gesichert bis Ende nach Von 71 EU-Vogelschutzgebieten sind bisher ca. 54 Gebiete vollständig EU-konform gesichert
6 - 6 - Welche Lebensraumtypen sollen geschützt werden? Name des Lebensraumtyps Code Hainsimsen-Buchenwälder 9110 Atlantische bodensaure Buchen-Eichenwälder mit Stechpalme 9120 Waldmeister-Buchenwälder 9130 Orchideen-Kalk-Buchenwälder 9150 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Feuchte Eichen- und Hainbuchen-Mischwälder) 9160 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder 9170 Schlucht- und Hangmischwälder 9180* Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandböden mit Stieleiche 9190 Moorwälder 91D0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 91E0* Hartholzauenwälder mit Stieleiche, Ulme und Esche Mitteleuropäische Flechten-Kiefernwälder 91F0 91T0 Montane bis alpine bodensaure Fichtenwälder 9410 * prioritäre Wald-Lebensraumtypen im Sinne der FFH-Richtlinie
7 - 7 - Unterschutzstellungserlass Regelt Mindestanforderungen für die Sicherung von Lebensraumtypflächen in Natura Gebieten im Wald Grundlage für hoheitliche Sicherung d.h.: Naturschutzgebiet oder Landschaftsschutzgebiet mit konkreten Auflagen Sicherung muss bis 2018 erfolgt sein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
8 - 8 - Unterschutzstellungserlass Priorisierung nach Dringlichkeit 1. Privatwald neu 2. Anpassung bestehender Schutzgebietsverordnungen 3. Staatswald Wahrung oder Wiederherstellung eines günstigen EHZ Basiserfassung wird als bekannt vorausgesetzt und muß berücksichtigt werden zunächst Freistellung der ordnungsgemäßen FOWI anschließend Präzisierung der Freistellung => durch Positivformulierung der Maßgaben Beschränkungen sollen festgelegt werden Für Landeswald können zusätzlich Bestimmungen aus LÖWE in Schutzgebiet-VO aufgenommen werden
9 - 9 - Unterschutzstellungserlass Freistellung erweitert auf alle Waldbesitzarten (Maßn. in von UNB erstelltem oder abgestimmtem Bewirtschaftungsplan) Deklaratorischer Hinweis auf EA-VO-Wald NSchGeb- oder LSchGeb-VO Maßgaben für Anhang II-Arten: => nur für Fledermäuse Maßgaben für Anhang I-Arten: => nur für Spechte Neu: 1.9 Hinweise zum Schutz der nicht genannten Arten Maßgaben für LRT-Flächen nach Alle, B/C, A, und Arten
10 Unterschutzstellungserlass Maßgaben Altholzanteile A : mind. 35% B/C : mind. 20% A : Künstliche Verjgg. ausschließlich mit lebensraumtyp. BA In B/C : Künstl. Verjgg. ausschl. mit lebensraumtyp. BA und auf mind. 90% der Fläche LRT-Hauptbaumarten Ausnahme: Buchenwald-LRTs: auf mind. 90% der Fläche LRT- BA Befahrungsempfindliche Standorte und Altholz: Mindestabstand Rückegassen: 40m A,B,C : Befahren nur auf Gassen (entspricht etwa 5%!), Verzicht auf %% Einschlag (Fällen und Rücken) vom bis in Altholzbeständen nur mit Zust. UNB
11 Unterschutzstellungserlass Maßgaben Habitatbäume: A : 6, B/C : 3 Habitatbaumanwärter: A,B,C : 5% der Fläche Totholz: A : 3, B/C : 2 => entsteht durch natürliches Absterben Pflanzenschutzmittel: flächiger Einsatz gegen Tiere (Insekten, Mäuse, Wild) nur nach Anzeige 10 Tage vorher und wenn keine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushalts. Kein Fungi- und Herbizideinsatz. Wegeinstandsetzung: 1 Monat vorher Anzeige bei UNB (Wegeunterhaltung mit max 100kg Material / m² freigestellt) Glattziehen/Grädern näher definiert (Glossar) Wegeneu- und ausbau: Zustimmung UNB Entwässerungsmaßnahmen: Zustimmung UNB, Ausnahme: keine Flechten-Kiefernwald: A : mind. 30% der Fläche; B/C : auf mind. 15% der Fläche Strauchflechten
12 Aktuelle Fragen E L Ü F H
13 E L Ü F H Beispielhafte Verordnungskarte farbig bzw. Beikarte zur Begründung der Verordnung Aktuelle Fragen
14 SPE - Erlass Erlass regelt für den Bereich der Landesforsten die naturschutzfachliche Umsetzung vor der hoheitlichen Sicherung Kein grundsätzliches Erstellen von Bewirtschaftungsplänen (=> zu teuer, zu geringer naturschutzfachlicher Mehrnutzen) Fachlich gebotenes Planungsmaß von Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung abgestimmt zwischen NLF, UNB und NLWKN fließt in FE ein Wenn Bewirtschaftungsplan => Zustimmung UNB notwendig (in deren Zuständigkeitsbereich) Wenn einmal alles gesichert ist, ist SPE-Erlass weitgehend überflüssig
15 Erschwernisausgleichs-VO-Wald Aufgabe der Bewirtschaftung (zeitweilig oder auf Dauer) ist kein Hindernis für Erschwernisausgleich mehr => versteckter Anreiz zur Nutzung in naturschutzfachlich wertvollen Beständen entfällt Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind antragsberechtigt => Verwaltungsvereinfachung bei der Abwicklung und Entschärfung der Bagatellgrenze Punktwertliste wurde Formulierungen des Unterschutzstellungserlasses angepaßt Punktwertliste wurde vereinfacht Auflage für A : 10% Fläche für künftige Habitatbaumanwärter ist entfallen => wenn A, können auch Habitatbaumanwärter ausgewiesen werden
16 Ausblick Endfassung Arbeitshilfe Musterschutzgebiets-VO des NLWKN liegt vor Leitfaden Anwendung Unterschutzstellungserlass ist in Arbeit Überarbeitung der Vollzugshinweise Wald LRT wird sukzessive fortgesetzt Fortbildung für UNB en, Waldbesitzer/-innen, betreuende Förster/-innen
17 Grünland als Lebensraum für überwinternde Gänse Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Grafik:
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