Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren vom 14.03.2000 (Kindergartengebührensatzung) zuletzt geändert am 11. Juli 2017 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung hat der Gemeinderat, nach Anhörung des Ortschaftsrats Lackendorf, am 10. Juli 2017 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kindergartengebühren beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die betreibt die gemeindeeigenen Kindergärten als öffentliche Einrichtungen. (2) Die Einwohner sind berechtigt, diese Einrichtungen im Rahmen einer Benutzungsordnung nach gleichen Grundsätzen zu benützen. (3) Mit der Anmeldung eines Kindes in den Kindergarten verpflichten sich die Eltern, ihr Kind für das ganze Kindergartenschuljahr ( 2) im Kindergarten zu belassen. Ausnahmen hiervon sind nur bei Vorliegen anderer Voraussetzungen, insbesondere sozialer und gesundheitlicher Art, als bei der Anmeldung möglich. 2 Erhebung von Gebühren Zur Deckung der nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten erhebt die Gemeinde von den Benutzern für jedes Kindergartenjahr (1. September bis 31. August des Folgejahres) Benutzungsgebühren. 3 Gebührenhöhe und Fälligkeit (1) Die Gebühr im Regelkindergarten beträgt jährlich: 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 1.331 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.012 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 671 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 220 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (121,00, 92,00, 61,00 und 20,00 ) zur Zahlung fällig. 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 1.364 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.045 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 693 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 231 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (124,00, 95,00, 63,00 und 21,00 ) zur Zahlung fällig. (2) Die Gebühr in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten beträgt jährlich: 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 1.804 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.375 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 902 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 297 Die Gebühr ist jeweils am 01. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (164,00, 125,00, 82,00 und 27,00 ) zur Zahlung fällig. Kindergartengebührensatzung 11. Ergänzungslieferung Seite 1
1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 1.848 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.419 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 935 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 308 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (168,00, 129,00, 85,00 und 28,00 ) zur Zahlung fällig. (3) Die Gebühr in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (Pfarrhausgruppe) beträgt jährlich: 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 1.661 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.265 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 836 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 275 Die Gebühr ist jeweils am 01. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (151,00, 115,00, 76,00 und 25,00 ) zur Zahlung fällig. 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 1.705 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.309 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 869 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 286 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (155,00, 119,00, 79,00 und 26,00 ) zur Zahlung fällig. (4) Die Gebühr in Gruppen mit Ganztagsbetreuung beträgt jährlich: 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 2.607 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 1.980 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1.309 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 429 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (237,00, 180,00, 119,00 und 39,00 ) zur Zahlung fällig. 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 2.673 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2.046 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1.364 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 451 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (243,00, 186,00, 124,00 und 41,00 ) zur Zahlung fällig. Gebühren für tageweise Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung Bei der Inanspruchnahme der Ganztagsbetreuung wird ab 4 Tagen/Woche die volle Gebühr erhoben. Bei der Beanspruchung der Ganztagsbetreuung an 1 Tag/Woche, an 2 Tagen/Woche bzw. an 3 Tagen/Woche gelten die folgenden Gebührensätze: Mix mit Regelbetreuung Beiträge für Mix aus GT und RG v. GT RG GT RG GT RG 1 Kind unter 18 47 97 144 95 73 168 142 48 190 2 Kinder unter 18 36 74 110 72 55 127 108 37 145 3 Kinder unter 18 24 49 73 48 37 85 71 24 95 >4 Kinder unter 18 8 16 24 16 12 28 23 8 31 Kindergartengebührensatzung 11. Ergänzungslieferung Seite 2
Beiträge für Mix aus GT und RG v. GT RG GT RG GT RG 1 Kind unter 18 49 99 148 97 74 171 146 50 196 2 Kinder unter 18 37 76 113 74 57 131 112 38 150 3 Kinder unter 18 25 50 75 50 38 88 74 25 99 >4 Kinder unter 18 8 17 25 16 13 29 25 8 33 Mix mit verlängerten Öffnungszeiten Beiträge für Mix aus GT und VÖ v. GT VÖ GT VÖ GT VÖ 1 Kind unter 18 47 131 178 95 100 195 142 66 208 2 Kinder unter 18 36 100 136 72 75 147 108 50 158 3 Kinder unter 18 24 66 90 48 49 97 71 33 104 >4 Kinder unter 18 8 22 30 16 16 32 23 11 34 Beiträge für Mix aus GT und VÖ v. GT VÖ GT VÖ GT VÖ 1 Kind unter 18 49 134 183 97 101 198 146 67 213 2 Kinder unter 18 37 103 140 74 77 151 112 52 164 3 Kinder unter 18 25 68 93 50 51 101 74 34 108 >4 Kinder unter 18 8 22 30 16 17 33 25 11 36 (5) Gebühren bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren Verlängerte Öffnungszeiten 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 4.235 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 3.146 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 2.134 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 847 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (385,00, 286,00, 194,00 und 77,00 ) zur Zahlung fällig. 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 4.345 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 3.245 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 2.189 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 869 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (395,00, 295,00, 199,00 und 79,00 ) zur Zahlung fällig. Verlängerte Öffnungszeiten (Pfarrhausgruppe) 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 3.905 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2.904 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 1.969 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 781 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (355,00, 264,00, 179,00 und 71,00 ) zur Zahlung fällig. Kindergartengebührensatzung 11. Ergänzungslieferung Seite 3
1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 4.015 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 2.992 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 2.024 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 803 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (365,00, 272,00, 184,00 und 73,00 ) zur Zahlung fällig. Ganztagesbetreuung 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 6.116 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 4.554 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 3.080 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 1.221 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (556,00, 414,00, 280,00 und 111,00 ) zur Zahlung fällig. 1. für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind unter 18 Jahren 6.292 2. für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren 4.686 3. für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren 3.168 4. für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren 1.254 Die Gebühr ist jeweils am 1. eines Monats mit 1/11 der Jahresgebühr (572,00, 426,00, 288,00 und 114,00 ) zur Zahlung fällig. Gebührenstaffelung bei Platz-Sharing in der U3-Betreuung Bei der Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren wird ab 4 Tagen/Woche die volle Gebühr erhoben. Je Krippe können 2 Plätze mit jeweils 2 Kindern belegt werden (Platz-Sharing). Verlängerte Öffnungszeiten Beitragsstaffelung U3/VÖ v. 01.09.2017-31.08.2018/mtl. 1 Kind u. 18 385,00 77,00 154,00 231,00 2 Kinder u. 18 286,00 57,00 114,00 172,00 3 Kinder u. 18 194,00 39,00 78,00 116,00 4 + Kinder u. 18 77,00 15,00 31,00 46,00 Beitragsstaffelung U3/VÖ v. 01.09.2018-31.08.2019/mtl. 1 Kind u. 18 395,00 79,00 158,00 237,00 2 Kinder u. 18 295,00 59,00 118,00 177,00 3 Kinder u. 18 199,00 40,00 80,00 119,00 4 + Kinder u. 18 79,00 16,00 32,00 47,00 Verlängerte Öffnungszeiten Pfarrhausgruppe Beitragsstaffelung U3/VÖ v. 01.09.2017-31.08.2018/mtl. 1 Kind u. 18 355,00 71,00 142,00 213,00 2 Kinder u. 18 264,00 53,00 106,00 158,00 3 Kinder u. 18 179,00 36,00 72,00 107,00 4 + Kinder u. 18 71,00 14,00 28,00 43,00 Kindergartengebührensatzung 11. Ergänzungslieferung Seite 4
Beitragsstaffelung U3/VÖ v. 01.09.2018-31.08.2019/mtl. 1 Kind u. 18 365,00 73,00 146,00 219,00 2 Kinder u. 18 272,00 54,00 109,00 163,00 3 Kinder u. 18 184,00 37,00 74,00 110,00 4 + Kinder u. 18 73,00 15,00 29,00 44,00 Ganztagesbetreuung Beitragsstaffelung U3/GT v. 01.09.2017-31.08.2018/mtl. 1 Kind u. 18 556,00 111,00 222,00 334,00 2 Kinder u. 18 414,00 83,00 166,00 248,00 3 Kinder u. 18 280,00 56,00 112,00 168,00 4 + Kinder u. 18 111,00 22,00 44,00 67,00 Beitragsstaffelung U3/GT v. 01.09.2018-31.08.2019/mtl. 1 Kind u. 18 572,00 114,00 229,00 343,00 2 Kinder u. 18 426,00 85,00 170,00 256,00 3 Kinder u. 18 288,00 58,00 115,00 173,00 4 + Kinder u. 18 114,00 23,00 46,00 68,00 (6) Bei Härtefällen kann die Gemeindeverwaltung die Gebühren ganz oder teilweise erlassen. 4 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten des angemeldeten Kindes. Sie haften als schuldner. 5 Entstehung der Gebührenschuld Die jährliche Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Kindergartenschuljahres. Tritt ein Kind erst nach Beginn des Kindergartenschuljahres in den Kindergarten ein, so entsteht die Jahresgebühr mit dem entsprechenden Teilbetrag zu Beginn des Eintrittmonats für die restliche Zeit bis zum Ende des Kindergartenschuljahres. Diese Satzung tritt am 1. September 2017 in Kraft. Dunningen, den 11.07.2017 gez. Schumacher Bürgermeister 6 Inkrafttreten Kindergartengebührensatzung 11. Ergänzungslieferung Seite 5