Weisungen des Stadtrates über die Aktenführung in der Verwaltung der Stadt Schaffhausen

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Transkript:

Weisungen des Stadtrates über die Aktenführung in der Verwaltung der Stadt Schaffhausen vom 4. Mai 0 Der Stadtrat, gestützt auf Art. Abs. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, Art. Abs. 4 der Stadtverfassung vom 5. September 0 und Art. des Archivreglement für die Stadt Schaffhausen vom 4. Mai 0, beschliesst: Art. Die Aktenführung unterstützt die Geschäftsbearbeitung und sichert ein nachvollziehbares und transparentes Verwaltungshandeln. Sie ermöglicht der Verwaltung a) in laufenden Geschäften die Übersicht zu wahren und die Koordination und Kontinuität zu gewährleisten; b) dem Stadtrat und dem Grossen Stadtrat Rechenschaft über ihre geschäftlichen Aktivitäten abzulegen; c) die Einhaltung des Datenschutzes und das Akteneinsichtsrecht Dritter zu gewährleisten. Die Aktenführung bildet die Voraussetzung für die rationelle Langzeitarchivierung der archivwürdigen Unterlagen der Stadt. Art. a ) Die Bestimmungen betreffend Registrierung und Ablage der Dokumente, welche im Rahmen der Verwaltungstätigkeit empfangen oder erstellt werden, gelten für die gesamte Verwaltung der Stadt Schaffhausen mit Ausnahme der Verkehrsbetriebe Schaffhausen und ihrer Nachfolgeorganisationen sowie mit Ausnahme der Städtischen Werke SH POWER. Diese Bestimmungen sind in den Organisationsvorschriften (OV) vom 4. Juli 07 geregelt. Für die Verkehrsbetriebe Schaffhausen und ihre Nachfolgeorganisationen sowie für SH POWER gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Zweck der Aktenführung Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08)

Grundsätze der Aktenführung Definition der Begriffe Art. Alle mit der Erfüllung von öffentlichen Aufgaben der Stadt Schaffhausen betrauten Personen sind zur ordnungsgemässen Aktenführung verpflichtet. Die Bereichsleiter sind für die Organisation der Aktenführung verantwortlich. Aufgaben und Zuständigkeiten werden innerhalb der Bereiche geregelt. Die für die Aktenführung zuständige Person ist Ansprechpartner des Stadtarchivs und arbeitet eng mit diesem zusammen. Die Mindestanforderung an die Aktenführung sind im Anhang geregelt. Art. Unterlagen Unterlagen sind alle geschäftsrelevanten Informationen, unabhängig vom Informationsträger, welche bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben der Stadt Schaffhausen erstellt oder empfangen werden. Dazu gehören auch alle Hilfsmittel und ergänzende Daten, die für das Verständnis dieser Informationen und deren Nutzung notwendig sind. Ordnungssystem / Registraturplan Das Ordnungssystem ist der Registraturplan. Er bildet alle Aufgaben einer Verwaltungseinheit ab und verschafft damit einen Überblick über deren Aufgabenbereiche. Er stellt die Grundlage dar für die Ablage der Unterlagen bzw. die Dossierbildung. Geschäft / Dossier Die Bearbeitung der Amtsaufgaben erfolgt in Form von Geschäften (Dossiers). Die Dossierbildung erfolgt auf der Grundlage des Registraturplans. Metainformationen Als Metainformationen gelten die beschreibenden Merkmale zu Registraturplan, Dossiers und Unterlagen. Lebenszyklus von Dossiers und Unterlagen Der Lebenszyklus umfasst das Erstellen bzw. Empfangen, die Registrierung und Ablage sowie die Archivierung der Unterlagen. Aktenbildung Art. 4 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08)

Die Geschäftstätigkeit beruht auf dem Prinzip der Schriftlichkeit und findet ihren Niederschlag in der systematischen Aktenbildung. Die Aktenbildung basiert auf den Elementen: a) Erstellung und Empfangen von Unterlagen; b) Registrieren der geschäftsrelevanten Unterlagen. Unterlagen erstellen bedeutet: a) Aktivitäten in ihrem Handlungskontext aufzeichnen (z.b. Berichte, Protokolle und Verfügungen verfassen); b) den Dossiers Informationen beifügen (z.b. Anmerkungen); c) bestehende, registrierte Unterlagen bearbeiten (z.b. neue Versionen generieren). Unterlagen empfangen bedeutet: Briefpost, Fax und E-mail usw. in den Geschäftsprozess integrieren. 4 Die erstellten und/oder empfangenen Unterlagen müssen registriert werden. Registrieren bedeutet: a) Unterlagen einem Geschäft zuordnen (Aktenzeichen, Registraturdatum); b) Unterlagen mit weiteren Metadaten versehen (z.b. Betreff, Absender und Empfänger der Unterlage, soweit diese nicht der Unterlage selbst zu entnehmen sind); c) Unterlagen nach Registraturplan ablegen. 5 Unterlagen, die für den Nachweis der Verwaltungstätigkeit nicht relevant sind, müssen nicht registriert werden (z.b. Arbeitsdokumente, die weder intern noch extern kommuniziert werden; Unterlagen, die bereits von der federführenden Stelle registriert wurden). 6 Die Unterlagen müssen vollständig und authentisch sein. Art. 5 Die Unterlagen (konventionell oder elektronisch) sind in Dossiers abzulegen. Alle Dossiers müssen dem übergeordneten Registraturplan eindeutig zugeordnet sein. Bei Bedarf können die Dossiers weiter unterteilt werden (z.b. in Unterdossiers). Organisatorische und technische Massnahmen müssen sicherstellen, dass die geschäftsrelevanten Unterlagen eindeutig zugeordnet und nur einmal registriert werden. Die Zuständigkeiten für die Eröffnung und den Abschluss der Dossiers müssen entsprechend klar geregelt sein. Art. 6 Der Registraturplan muss nach dem Aufgabenprinzip aufgebaut sein und alle Aufgaben der Verwaltungseinheit umfassen. Er muss Dossierbildung Registraturplan Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08)

angemessen detailliert und ausbaufähig sein sowie eine einheitliche Systematik aufweisen. Eine Kopie des jeweils gültigen Registraturplans ist dem Stadtarchiv zu übergeben. Änderungen oder Erweiterungen des Registraturplans können nur nach Absprache und im Einverständnis mit dem Stadtarchiv getätigt werden. Verwendung von Unterlagen und Dossiers Die Erstellung der Unterlagen erfolgt mittels gebräuchlicher, archivtauglicher Aufzeichnungsmedien. Die Anforderungen dieser Weisungen sowie die gesetzlichen Regelungen müssen mitberücksichtigt werden. Die eingesetzten technischen Mittel müssen: a) mit den technischen Standards der Stadtverwaltung konform sein; b) den Anforderungen und dem Informatik-Leitbild sowie dem Reglement für die Büroautomation der Stadt Schaffhausen entsprechen; c) den gültigen Sicherheitsanforderungen genügen, insbesondere im Bereich der Informatiksicherheit und des Datenschutzes. Bei der Einführung von neuen technischen Mitteln muss die Verwendung und Archivierung von Unterlagen aus den abgelösten Systemen gewährleistet bleiben. 4 Um die Kontinuität der Überlieferung zu sichern, ist das Stadtarchiv vor Entscheidungen durch die Informatikstrategiestelle zu konsultieren. Informationsträger und technische Mittel Art. 7 Die Zugriffs- und Bearbeitungsrechte müssen klar geregelt sein in Bezug auf die Dossiers bzw. die Unterlagen und die Metainformationen. Für die Geschäftsbearbeitung benötigte Unterlagen müssen für autorisierte Benutzerinnen und Benutzer rasch auffindbar und in ihrem Kontext einsehbar sein. Die Bewegungen von Unterlagen inner- und ausserhalb der Verwaltungseinheit sind zu protokollieren. Die Dossiers und Unterlagen müssen mit organisatorischen, technischen und baulichen Massnahmen vor unautorisierter und unprotokollierter Veränderung sowie Verlust geschützt sein. Sie sind so aufzubewahren, dass sie während ihres gesamten Lebenszyklus jederzeit bei Bedarf zur Verfügung stehen. Art. 8 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08) 4

5 Beim Aufbau einer elektronischen Geschäftsverwaltung kommt dem Stadtarchiv ein Weisungsrecht zu. Art. 9 Die Übernahme der nicht mehr ständig benötigten Unterlagen durch das Stadtarchiv ist im Archivreglement Art. 8-8 geregelt. Die Unterlagen sind dem Stadtarchiv geordnet zu übergeben. Die abgebende Stelle erstellt ein Verzeichnis der ans Archiv abzuliefernden Dossiers. Grössere Aktenablagen und Ablagen von Massenakten sind chronologisch so zu gliedern, dass periodische Ablieferungen ans Stadtarchiv ohne Umgruppierung der Akten möglich sind (Bildung von Serien). Art. 0 Das Stadtarchiv berät die Verwaltungseinheiten bei der Aktenführung. Das Stadtarchiv koordiniert und kontrolliert die Umsetzung dieser Weisungen im gesamten Geltungsbereich und ist befugt, den aktenführenden Stellen Auflagen zu machen, wenn diese zur Erfüllung der Aktenführungspflicht notwendig sind. Diese Weisungen treten am. Juni 0 in Kraft. Archivierung Schlussbestimmungen Fussnote: ) Änderung gemäss Stadtratsbeschluss vom 4. August 08, in Kraft seit. September 08. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08) 5

Anhang Mindestanforderungen an die Aktenführung in Bezug auf den Registraturplan, die Dossiers und die einzelnen Unterlagen Nachstehend werden die wesentlichen Merkmale (auch Metadaten genannt) aufgeführt, welche für eine systematische Aktenführung notwendig sind. Sie beziehen sich auf den Registraturplan, die Dossiers und die Unterlagen. Die genannten Merkmale müssen zwingend vorhanden sein, es können weitere hinzugefügt werden, wenn es die Geschäftsabwicklung der jeweiligen Amtsstelle erfordert. Insbesondere die Vollständigkeit der Merkmale der Unterlagen ist bei Einführung elektronischer Aktenführung zu beachten, da die für den Kontext unverzichtbaren Metadaten teilweise nicht aus den Unterlagen selbst zu ermitteln sind. Registraturplan Der Registraturplan ist die Grundlage der Dossierbildung. Er bildet sämtliche Aufgaben und Prozesse innerhalb einer Amtsstelle ab. Die einzelnen Positionen gliedern sich nach Gruppentiteln und Rubriken. Die Gruppentitel dienen der sachlichen Gliederung der Rubriken, unter den Gruppentiteln werden keine Dossiers gebildet. Das Stadtarchiv unterstützt die Amtsstellen beim Aufstellen des Registraturplans. Merkmale des Registraturplans:. Positionsnummer Numerisches oder alphanumerisches Zeichen zur Identifikation der Position innerhalb des Registraturplans.. Positionstitel Bezeichnung des unter der Position geführten Aufgabenbereichs bzw. der Aufgabe.. Administrative Aufbewahrungsfrist Diese Fristen bezeichnen die Zeitspanne, bis zu deren Ablauf die Unterlagen aus rechtlichen oder administrativen Gründen aufbewahrt werden müssen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08) 6

.4 Archivierungsvermerk.5 Anbiete- bzw. Kassationsdatum Bezeichnung der Positionen als archivbzw. nicht archivwürdig Zeitpunkt zu dem die Unterlagen dem Stadtarchiv abgeliefert werden müssen, bzw. Datum der Vernichtung der nicht archivwürdigen Unterlagen..6 Ablagestandort Eindeutig identifizierbarer Standort der konventionellen oder elektronischen Dossiers..7 Zugriffsrechte Organisationseinheiten oder Personen, die auf die Unterlagen zugreifen dürfen..8 Federführende Amtsstelle Organisationseinheit, die für die Geschäfte oder Teilgeschäfte federführend ist und die Dossiers verwaltet. Die unter den Nummern. bis.8 aufgeführten Merkmale können je nach betrieblichen Bedürfnissen entweder dem Registraturplan o- der den Dossiers zugewiesen werden. Dossiers Die Gesamtheit der bei der Bearbeitung eines Geschäfts anfallenden Unterlagen bildet ein Dossier. Derzeit gibt es weder technisch noch organisatorisch befriedigende Lösungen für die Langzeitarchivierung elektronischer Dossiers und Unterlagen. Insofern sind bis auf weiteres alle geschäftlich relevanten Unterlagen auszudrucken und in einem physischen Dossier abzulegen um sicherzustellen, dass die Akten vollständig sind. Aufgrund der eindeutigen Registrierung eines jeden Geschäfts und zur Vermeidung von Paralleldossiers werden die physischen Dossiers von der jeweils federführenden Amtsstelle geführt. Merkmale des Dossiers:. Aktenzeichen Numerisches oder alphanumerisches Zeichen zur eindeutigen Identifikation eines Dossiers oder einer Unterlage. Das Aktenzeichen enthält die Positionsnummer des Registraturplans und kann Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08) 7

noch eine Zusatzkomponente enthalten (z.b. Laufnummer, Jahreszahl, Abkürzungen von Namen oder geographischen Bezeichnungen).. Titel Konkreter Titel des Geschäfts oder Teilgeschäfts.. Datum der Eröffnung.4 Datum des Abschlusses Datum, an welchem das Geschäft oder Teilgeschäft initiiert oder an welchem die erste Unterlage registriert wurde. Datum, an welchem das Geschäft oder Teilgeschäft abgeschlossen oder an welchem die letzte Unterlage registriert wurde. Unterlagen Insbesondere bei elektronisch erzeugten oder empfangenen Unterlagen sind nicht immer alle wesentlichen Merkmale aus dem Dokument selbst ersichtlich und müssen deshalb hinzugefügt werden. Merkmale der Unterlagen:. Aktenzeichen Erläuterungen siehe Merkmale Dossier (.).. Registraturdatum Datum, an welchem die Unterlage registriert wurde.. Betreff Beschreibung des sachlichen Gegenstandes der Unterlage..4 Dokumentennummer.5 Dokumentendatum.6 Übermittlungsdatum Eindeutige Identifikation des Dokuments im Dossier. Datum, an welchem die Unterlage erstellt wurde. Datum, an welchem die Unterlage weitergeleitet wurde..7 Unterlagentyp Einteilung der Unterlagen in eingehende, ausgehende oder interne. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08) 8

.8 Empfänger/in Empfänger/in der Unterlage (intern/extern)..9 Absender/in Absender/in der Unterlage (intern/extern)..0 Autor/in Ersteller/in der Unterlage.. Verteiler Organisationseinheiten/Personen, die mit einer Kopie der Unterlage bedient wurden.. Beilagen Anzahl oder Liste der Beilagen, die der Unterlage beigefügt sind.. Datei-Format Spezifizierung des Dateiformats (*.doc, *.pdf, *.xtm, etc.). Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand:. September 08) 9