Richtlinie Vom 11. September 2017 über Evakuierungsübungen

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Transkript:

Service du personnel et d organisation SPO Rue Joseph-Piller 13, 1700 T +41 26 305 32 52, F +41 26 305 32 49 www.fr.ch/poa Richtlinie Vom 11. September 2017 über Evakuierungsübungen Das Amt für al und Organisation geschützt auf die Brandschutznorm vom 1. Januar 2015; gestützt auf den Beschluss vom 18. September 2014 des mit der interkantonalen Vereinbarung zum Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) eingesetzten Organs; gestützt auf das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 1964; beschliesst: 1. KAPITEL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. Zweck 1.1. Für die Sicherheit der Angestellten im Fall einer evakuierung müssen regelmässig Evakuierungsübungen durchgeführt werden. 1.2 Die Richtlinie enthält die allgemeinen Vorgaben zur Organisation und Häufigkeit der Evakuierungsübungen für die des Staates. 2. Geltungsbereich 2.1 Die Richtilinie gilt für die en, n und Anstalten des Staates. 2.2 Falls nötig können die en, die n und Anstalten spezifische Vorschriften erlassen. Diese Vorschriften sind dem Amt für al und Organisation zur Stellungnahme zu unterbreiten. 3. Definitionen 3.1 Betroffene In allen n des Staates mit mehr als 50 Mitarbeitenden muss jährlich eine Evakuierungsübung durchgeführt werden. 3.2 Liste der Namentlich in folgenden n müssen Evakuierungsübungen gemäss dieser Richtlinie durchgeführt werden: Direction des finances DFIN Finanzdirektion FIND

Seite 2 von 5 verantwortliche Finanzgebäude FIND jährlich Verantw. SGA Rue Joseph-Piller 11-13, ITA FIND jährlich Verantw. Geb. Route André Piller 50, Givisiez Kanzlei SK jährlich Verantw. Geb Chorherrengasse, Universität KUB EKSD DSS-UNI Rue Joseph-Piller 2, Museum für Kunst und Geschichte & Espace JT EKSD jährlich Verantw.. Geb Murtengasse 12, Naturhistorisches Museum Museumsweg 6, Amt für Archäologie EKSD jährlich ASG-ARCH Obere Matte 13,

Seite 3 von 5 HES-SO VWD HES-SO Jedes alle 3 Jahre DSS-HES-SO Gewisse Abteilungen (z.b. Chemie) müssen alle 6 Monate eine durchführen. Berufsfachschulen VWD BBA 2 Schulen pro Jahr ASG BBA im BBA Gymnasien OS und Primarschulen EKSD EKSD jährlich Die Schulen führen jährlich eine Evakuierungsübung durch. Das BEA und das ABBA machen bei den en des Kollegiums Sankt Michael mit. EKSD jährlich Die Schulen führen jährlich eine Evakuierungsübung durch Spitalgasse 1 und 3, PH. Murtengasse, Konservatorium Rte Louis-Braille 8, Granges-Paccot VWD VWD jährlich Verantw. Geb Pérolles 25,

Seite 4 von 5 EVA ILFD/RUBD jährlich Verantw. Geb. Impasse de la Colline 4, Givisiez HBA RUBD jährlich Verantw. Geb. Rte Daillettes 6, Polizeigebäude SJD jährlich Verantw. Geb. Neues im Bau Rte de la Madeleine 1 und 3, Granges-Paccot KGV Maison-de-Montenach 1, Granges-Paccot SJD AB Bellechasse Zentralgefängnis Untere Matte 12, Kantonsgericht SJD ASG AB SJD KOPAS SJD jährlich Verantw. Geb Augustinergasse 3, HFR FNPG Marsens & weitere GSD KOPAS HFR GSD KOPAS FNPG

Seite 5 von 5 der GSD GSD jährlich Verantw. Geb Rte des Cliniques 17, LIG Grangeneuve ILFD ASG-LIG KSVA Imp. Colline 1 und Rte du Mont-Carmel 5 Givisiez JA GSD jährlich Verantw. Geb GSD jährlich Verantw. Geb Boulevard Pérolles 24, 3.3 Definitionen und Rollen Verantw. SGA: /r Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Verantw. Geb.: verantwortliche/r KOPAS: Kontaktperson für Sicherheit und Gesundheitsschutz ASG: Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz Die Definition dieser vier Rollen ist im SGA-Handbuch des Staates im Anhang zu finden. 4. Ausnahmen Ist im Laufe des Jahres eine echte Evakuierung durchgeführt worden, braucht es keine jährliche Evakuierungsübung. 2. KAPITEL Inkrafttreten und Veröffentlichung Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie werden auf der Website des POA veröffentlicht. Die Richtlinien wurden vom Staatsrat genehmigt am 11. September 2017.