Hessisches Statistisches Landesamt. Statistische Berichte

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Transkript:

Hessisches Statistisches Landesamt Statistische Berichte Kennziffer: K V 9 - j/15 November 2016

Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden Impressum Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen zu diesem Bericht Copyright Allgemeine Geschäftsbedingungen Zeichenerklärungen....

Inhalt Vorbemerkungen Tabellen

Vorbemerkungen Allgemeine Erläuterungen Diese Statistik soll umfassende und zuverlässige Daten über die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und über die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie über die eingeleiteten Hilfen bereitstellen. Rechtsgrundlage Die Statistik der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII wird auf Grundlage der 98 bis 103 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBI I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBI I S. 3464) geändert, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BstatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), das zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBI I S. 2749). Erläuterungen zu der Statistik Es ist für jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung - gegebenenfalls auch für denselben Minderjährigen/dieselbe Minderjährige innerhalb eines Kalenderjahres - eine Meldung abzugeben. Eine Gefährdungseinschätzung gemäß 8a Absatz 1 SGB VIII ist dann zu melden, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder Jugendlichen gekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und seinem/seiner persönlichen Umgebung verschafft hat und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt ist. Wurden für mehrere Minderjährige in einer Familie eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, erfolgt für jeden Minderjährigen eine Meldung. Aufenthaltsort des/der Minderjährigen zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung Hierbei ist der Ort gemeint, an dem sich das Kind für gewöhnlich bzw. hauptsächlich befindet, unabhängig, ob sich die Gefährdungseinschätzung dort ereignet hat. Gesamtbewertung der Gefährdungseinschätzung Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn als Ergebnis der Gefährdungseinschätzung eine Situation zu bejahen ist, in der eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes/Jugendlichen bereits eingetreten ist oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten ist. Kann die Frage nach der gegenwärtigen tatsächlichen bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, besteht aber der Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung bzw. kann eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden, ist von einer latenten Kindeswohlgefährdung auszugehen. Art der Kindeswohlgefährdung Bei einer Kindeswohlgefährdung und bei einer latenten Kindeswohlgefährdung ist die Art der Kindeswohlgefährdung anzugeben, wobei Mehrfachnennungen möglich sind. Es gibt vier Arten der Kindeswohlgefährdung. Unter Vernachlässigung versteht man die anhaltende oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns der sorgeverantwortlichen Personen. Vernachlässigung kann auf erzieherischer oder körperlicher Ebene erfolgen. Zur körperlichen Misshandlung zählen Handlungen der Eltern oder anderer Betreuungspersonen, die durch Anwendungen von körperlichem Zwang oder Gewalt vorhersehbar erhebliche physische oder seelische Beeinträchtigungen

des jungen Menschen und seiner Entwicklung zur Folge haben können. Psychische Misshandlung umfasst feindselige, abweisende oder ignorierende Verhaltensweisen der Eltern oder anderer Bezugspersonen, sofern sie fester Bestandteil der Erziehung sind, z. B. das Anhalten des Kindes zu strafbarem Verhalten, die Verweigerung von emotionaler Zuwendung oder wiederholt, massive Formen der Partnergewalt in der Familie. Unter sexuelle Gewalt fallen Straftaten gegenüber Kindern und Jugendlichen, die gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verstoßen und damit negative Auswirkungen auf die Entwicklungsverläufe des/der Minderjährigen zur Folge haben können. Weitere Ergebnisse der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe werden jährlich in folgenden Berichten veröffentlicht: K V 5 j K V 6 j K V 7 j K V 8 j Die Kinder-und Jugendhilfe in Hessen (Adoptionen, Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften, Pflegeerlaubnis, Sorgeerklärungen, Maßnahmen des Familiengerichts, vorläufige Schutzmaßnahmen Ausgaben und Einnahmen für die Kinder- und Jugendhilfe Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen Hilfe für junge Volljährige Weiterhin erscheinen die Statistischen Berichte: K V 2 Einrichtungen und tätige Personen in der Kinder- und Jugendhilfe (ab 2014 im zweijährigen Turnus bisher im vierjährigen Turnus) K V 3 Maßnahmen der Jugendarbeit in Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe bis 2008 K V 10 Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (ab Berichtsjahr 2015 im zweijährigen Turnus)

1. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der

Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie Ergebnis des Verfahrens Kindeswohlgefährdung 2)

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.0 Ins-

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung gesamt 2)

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.1 Akute und latente

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.1 Akute und latente

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.1 Akute und latente

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.2 Akute

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.2 Akute

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.2 Akute

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.3 Latente

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.3 Latente

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

2. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach und Art der 2.3 Latente

Geschlecht und Alter sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen Kindeswohlgefährdung Kindeswohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.0 Ins-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung gesamt 2)

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.1 Akute und latente Kindes-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.1 Akute und latente Kindes-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.1 Akute und latente Kindes-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.2 Akute Kindes-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.2 Akute Kindes-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.2 Akute Kindes-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.3 Latente Kindeswohl-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.3 Latente Kindeswohl-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

3. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und und Art der Kindes 3.3 Latente Kindeswohl-

Alter des/der Minderjährigen sowie der/den bekannt machenden Institution oder Person(en) wohlgefährdung wohlgefährdung

4. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 und dem Ergebnis

nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen des Verfahrens 2)

4. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 und dem Ergebnis

nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen des Verfahrens

4. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 und dem Ergebnis

nach dem Alter der Eltern sowie nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen des Verfahrens

5. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens

5. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens

5. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach Geschlecht und Alter des/der Minderjährigen sowie der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens und Ergebnis des Verfahrens

6. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 Geschlecht Anrufung des Familiengerichts und

und Alter des/der Minderjährigen sowie nach Art der neu eingerichteten Hilfe, Ergebnis des Verfahrens

6. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 Geschlecht Anrufung des Familiengerichts und

und Alter des/der Minderjährigen sowie nach Art der neu eingerichteten Hilfe, Ergebnis des Verfahrens

7. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach

dem Alter der Eltern sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen

7. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach

dem Alter der Eltern sowie dem (gewöhnlichen) Aufenthaltsort des/der Minderjährigen

8. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach dem Alter der Eltern sowie nach der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zum Zeitpunkt des Verfahrens

9. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach dem

Alter der Eltern sowie nach der Art der neu eingerichteten Hilfe und Anrufung des Familiengerichts

10. Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls im Jahr 2015 nach dem Ergebnis des Verfahrens, Geschlecht des/der Minderjährigen und Verwaltungsbezirken darunter Rüsselsheim darunter Bad Homburg v.d.h. darunter Hanau, Br. Grimm Stadt darunter Gießen, Univ.-Stadt darunter Wetzlar darunter Marburg, Univ.-Stadt darunter Fulda