Frau auf der Suche nach einem Taxi Moderne Personalpolitik Informationen für Arbeitgeber Ausbildung in Teilzeit Einklinker DIN lang Logo
Für die Zukunft planen Seit 2005 besteht die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung. Wann ist die Teilzeitberufsausbildung für Ihr Unternehmen attraktiv? Sie haben eine interessante Bewerbung einer jungen Mutter/eines jungen Vaters erhalten und wollen diese gerne einstellen. Sie möchten einen jungen Menschen ausbilden, der bereits Verantwortung für eigene Kinder oder die Pflege von Angehörigen übernommen hat. In Ihrem Betrieb gibt es flexible Arbeitszeitmodelle und eine Teizeitausbildung passt gut in die betrieblichen Abläufe. Eine Ihrer Auszubildenden ist schwanger und es stellt sich die Frage: Wie kann die Ausbildung erfolgreich zu Ende geführt werden? Frau mit Smiley-Symbol
Welche Vorteile hat die Teilzeitausbildung für Ihr Unternehmen? Geleistete Investitionen bleiben erhalten Nach dem Mutterschutz bzw. der Elternzeit kann Ihre Auszubildende ihre Berufsausbildung in Teilzeit erfolgreich beenden. Bereits geleistete Investitionen waren nicht umsonst. Mehr Flexibilität für Ihr Unternehmen Sie können die Auszubildenden zeitlich passend in Ihre Betriebsabläufe integrieren. Die Ausbildungszeit kann sich verlängern, dadurch sind die Auszubildenden über einen längeren Zeitraum einsetzbar. Verantwortungsbewusste Auszubildende mit hoher Sozialkompetenz Teilzeitauszubildende die ein Kind haben oder Angehörige pflegen, bringen oft umfassende Kompetenzen mit. Sie müssen sich täglich bewähren und ihren Alltag organisieren. Sie verfügen über Verantwortungsbewusstsein, Zeitmanagement und Zuverlässigkeit, die sich auf die Arbeitswelt gut übertragen lassen. Teilzeitausbildung rechnet sich Die Ausbildungsvergütung kann an die reduzierte wöchtenliche Ausbildungszeit angepasst werden und dadurch zu Einsparungen führen. Imagegewinn durch Familienfreundlichkeit Familienorientierte Personalpolitik lohnt sich für Unternehmen, weil dadurch Fachkräfte einfacher gehalten und Personalkosten eingespart werden können. Das sind handfeste Vorteile bei der Suche nach Fachkräften gegenüber Ihren Wettbewerbern.
Wie realisieren Sie Teilzeitausbildung in Ihrem Unternehmen? Grundsätzlich gibt es zwei Varianten: Teilzeitberufsausbildung ohne Verlängerung der Ausbildungszeit: Die Arbeitszeit einschließlich des Berufsschulunterrichts beträgt wöchentlich mindestens 25 Wochenstunden (bzw. 75% der wöchentlichen Arbeitszeit). Der Berufsschulunterricht erfolgt regulär. Teilzeitberufsausbildung mit Verlängerung der Gesamtausbildungszeit um maximal ein Jahr: Die Arbeitszeit beträgt einschließlich des Berufsschulunterrichtes mindestens 20 Wochenstunden. Stimmen Sie vor Ausbildungsbeginn die genaue Arbeitszeit und Ausbildungsdauer ab und besprechen Sie, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden können (Vormittag, Nachmittag, Abend, Arbeitszeitkonto). Dem Ausbildungsvertrag wird ein Zusatz angefügt, in dem die Teilzeitvereinbarung fixiert wird. Beantragen Sie die Teilzeitberufsausbildung bei der zuständigen Kammer und stimmen Sie den Ausbildungsplan und den Ausbildungsvertrag mit den Ausbildungsberatern/-innen der Kammern ab. Oft haben die Kammern Erfahrungen mit dieser Ausbildungsform und können Ihnen wertvolle Tipps geben. Falls vorab eine Einstiegsqualifizierung erforderlich ist, kann auch diese in Teilzeit erfolgen.
Sie sind interessiert? Der Arbeitgeber-Service und die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner/-innen gern zur Verfügung. Sie erreichen den Arbeitgeber-Service Mo. bis Fr. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr gebührenfrei unter der Hotline: 0800 4 5555 20 Auch die Ausbildungsberater/-innen bei den Kammern unterstützen Sie gern. Wo finden Sie weitere Informationen? Gesetzliche Regelungen: 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) 27b Handwerksordnung (HWO) www.arbeitsagentur.de >Bürgerinnen und Bürger> Chancengleichheit>Ausbildungsmarkt www.jobstarter.de >Ausbildung in Teilzeit www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de www.teilzeitberufsausbildung-berlin.de
Herausgeber Bundesagentur für Arbeit Stab Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in Zusammenarbeit mit den Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agenturen für Arbeit Berlin-Brandenburg November 2013 www.arbeitsagentur.de