Notfallplanung Stromausfall Stand der Umsetzung und Beispiele aus der Praxis
NOTFALLPLANUNG STROMAUSFALL 1. Einleitung 3. Erkenntnisse 4. Fazit FOLIE 2
1. Einleitung Unser hoch entwickeltes, arbeitsteiliges und vernetztes Gemeinwesen ist in besonderem Maße auf die Verfügbarkeit von elektrischer Energie als Voraussetzung für die Produktion von und die Versorgung der Bevölkerung mit den notwendigen Waren und Dienstleistungen, für Mobilität und Telekommunikation angewiesen. Ein flächendeckender und lang anhaltender Stromausfall stellt deshalb die Bevölkerung und die Behörden vor besondere Herausforderungen. Es ist besonders bedeutsam, für ein derartiges Ereignis angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit die Vitalfunktionen unseres Gemeinwesens im erforderlichen Umfang bis zur Wiederherstellung der Stromversorgung aufrechterhalten werden können. FOLIE 3
1. Einleitung Das nachstehende Planwerk fasst die Vorkehrungen der Gemeinde Aglasterhausen für diesen Ereignisfall zusammen. Umfasst sind Vorkehrungen zur Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit der Gemeinde (1.), zur Erfüllung der besonderen Anforderungen an die Gemeinde im Hinblick auf den Ereignisfall (2.), die Betrachtung der Kritischen Infrastrukturen mit Gemeindebezug (3.) und der unmittelbaren Versorgung der Bevölkerung (4.) Anhänge mit wichtigen Erreichbarkeiten und Informationen ergänzen die Planung. Die Planungen erfolgten in Anlehnung an das Krisenhandbuch Stromausfall Baden-Württemberg 2010 sowie die vom Arbeitskreis Stromausfall des Regierungspräsidiums Karlsruhe erarbeiteten Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung auf einen flächendeckenden und langanhaltenden Stromausfall. FOLIE 4
1. Einleitung Quelle: Krisenhandbuch Stromausfall Baden-Württemberg, 2011, S. A5. FOLIE 5
1. Einleitung Szenario: langanhaltender, flächendeckender Stromausfall Katastrophenfall BLACK OUT Gefährdung der Stromnetze durch o Menschliches / technisches Versagen o Sabotagehandlungen / Terror o Schwere Naturereignisse (Stürme, Hochwasser etc.) FOLIE 6
1. Einleitung WAS geht uns das an??? Welche Aufgaben muss eine Kommunalverwaltung tatsächlich erfüllen? Was machen die Energieversorger, das Land, der Kreis, das THW, die Firmen, die Privaten? FOLIE 7
1. Einleitung Die gesetzlichen Grundlagen sind eindeutig: Landeskatastrophenschutzgesetz Ba-Wü 5: Die Kommune ist verpflichtet Alarm- und Einsatzpläne auszuarbeiten und fortzuführen! Polizeigesetz Ba-Wü ( 2 Abs. 1 und 62 Abs. 4 PolG): Kommunen als untere Ortspolizeibehörden müssen Pflichtaufgaben nach Weisung ausführen! VwV Stabsarbeit (Verwaltungsvorschrift der Landesregierung) Die Verwaltungsvorschrift ist für die Stabsarbeit bei Krisen anzuwenden! Feuerwehrgesetz ( 3 Abs.1 Nr 3 FwG): Kommune muss Löschwasser(-vorräte) ständig bereit stellen FOLIE 8
1. Einleitung Bei einem flächendeckenden Stromausfall muss davon ausgegangen werden, dass eine Hilfe aus Nachbarbereichen nicht stattfinden kann ( ), d.h. dass Behörden, Betriebe und Kommunen mit eigenen Mitteln auskommen müssen (Musternotfallplan Stromausfall 2014) Im Musternotfallplan werden strategische, planerische und organisatorische Vorsorgemaßnahmen vorgestellt und behandelt, um die Funktionsfähigkeit von behördlichen Einrichtungen sowie wichtiger kritischer Infrastruktur bei einem langanhaltenden Stromausfall im Notbetrieb zu gewährleisten. Notfallplanung kann weder die Vorsorge der Bevölkerung noch die Improvisation im Ereignisfall ersetzen FOLIE 9
NOTFALLPLANUNG STROMAUSFALL FOLIE 10
Abstimmung mit dem Gemeindetag Veranstaltung RP Karlsruhe 2014 BM-Versammlung 26.02.2015 Erstellung einer Musterplanung anhand von Modellgemeinden (Dialoggemeinden) gemeinsam mit dem LRA/NOK und dem KBM Modellgemeinden (Dialoggemeinden): Gemeinde Aglasterhausen + Stadt Osterburken FOLIE 11
Kriterien: Struktur und Größe der Gemeinden Aufbau der Arbeitsgruppe mit den o Dialoggemeinden o Sowie den Gemeinden Waldbrunn, Neunkirchen o Zeitweise Gemeinden Binau, Obrigheim o Landratsamt (FD 2.11) FOLIE 12
6 AG Sitzungen Auftaktveranstaltung am 19.05.2015 Schlussbesprechung am 19.04.2016 Grundlagen: - Krisenhandbuch - Musternotfallplan RPKA Erarbeitung einer exemplarischen Notfallplanung für die Dialoggemeinden Erarbeitung einer Arbeitshilfe zur Erstellung eines eigenen Notfallplans für die weiteren Gemeinden FOLIE 13
FOLIE 14
Kritische Infrastrukturen Eigene Handlungsfähigkeit Besondere Anforderungen im Ereignisfall Versorgung der Bevölkerung FOLIE 15
Arbeitsgruppe Notfallplanung 4 große Bereiche wurden gemeinsam bearbeitet Punkt 1: Eigene Handlungsfähigkeit Punkt 2: Besondere Anforderungen Punkt 3: Kritische Infrastruktur Punkt 4: Versorgung der Bevölkerung FOLIE 16
Punkt 1: Eigene Handlungsfähigkeit - Grundsatzentscheidung für eigene Planung - Personalplanung /-betreuung - Kommunikation intern / extern - Notstromversorgung - Kraftstoffbedarf FOLIE 17
Punkt 1: Eigene Handlungsfähigkeit Organisationsstruktur Krisenstab? Welche Verwaltungsbereiche sollen in welchem Umfang aufrechterhalten werden? Ab wann steht wer zur Verfügung? (Erreichbarkeit der Personen gewährleistet?) Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? (Techniken, Materialien, Fahrzeuge usw.) Sicherstellung der Grundversorgung des Personals und des Kraftstoffbedarfs Wie wird extern kommuniziert? FOLIE 18
Ergebnis: Stützpunkt Krisenstab (administrativ und operativ): Rathaus! ABER bei Hochwasser wird sich der Stützpunkt in die neue Mensa der Schule verlagern Verwaltungsbereiche: hausinterne Abklärung Mitarbeiter meldeten die notwendigen Verwaltungsbereiche zurück Ressourcen: Bestandsaufnahme Fahrzeuge/ Büromittel und Technische Hilfsmittel zum Teil erfolgt abhängig auch vom Verwaltungsumfang, der abgedeckt werden muss Grundversorgung Stab: Vorhaltung Lebensmittel/Kraftstoffe zwei Tanks für Sommer und Winterdiesel Externe Kommunikation: Landkreis kann vom RP über 1 Satellitentelefon (in Obrigheim) erreicht werden FOLIE 19
Krisenstab Setzt sich aus Führungsstab (Feuerwehr) und Verwaltungsstab ( Rathaus -Verwaltung) zusammen. Organisation des Verwaltungsstabes wurde Rathausintern festgelegt Zusätzlich kann der Krisenstab mit weiteren ereignisspezifischen Fachberatern verstärkt werden. FOLIE 20
: Besetzung Rathaus Vb1-VbB4 Datum Wochentag Früh Spät Hintergrund/ Nacht Notizen 08.00-14.00 14.00-20.00 20.00-22.00 Datenschutz: hier stehen die Namen der Mitarbeiter, die sich selbst alarmieren! FOLIE 21
: Notstromaggregat Damit wir arbeiten können! FOLIE 22
Notstromaggregat Leistung: 60 kva / 48 kw Kraftstoff: Diesel Verbrauch bei ¾ Last: 10,42 Ltr./Std. Verbrauch bei Volllast: 13,9 Ltr./Std. Länge: 2298 mm Breite: 920 mm Höhe: 1500 mm Gewicht: 1085 kg Radsatz für den flexiblen Einsatz Schmierstoff-Mobil Easy Behälter (=ähnlich wie Castor-Behälter) FOLIE 23
Das Notstromaggregat versorgt im Rathaus die Ebene Bürgerbüro/ Feuerwehr. (inkl. Toiletten/Küche/Heizung) Dort sitzen/arbeiten der Verwaltungs- und Führungsstab (Krisenstab). Im Falle eines Hochwassers wird das Notstromaggregat an die Grundschule verlegt dort wird der Bereich der Mensa als Arbeitsebene Notstromversorgt In allen anderen Feuerwehrhäusern der Ortsteile werden zur Zeit Notstromversorgungen überprüft bzw. schon eingebaut FOLIE 24
Punkt 2: Besondere Anforderungen im Hinblick auf den Ereignisfall Sensibilisierung und Beratung von Bürgern und Betrieben Information über festgelegte Notrufannahmestellen / Betreuungsstellen / Anlaufstellen Im Ernstfall sind dies immer das Rathaus und die Feuerwehrhäuser der Ortsteile Hinweis auf Homepage der Gemeinde Veröffentlichung in Amtsblättern (meine persönliche Checkliste usw.) Beratung und Vorträge Einsatzvorbereitende Maßnahmen: Standardisiertes Infomaterial vorbereiten, Aushänge (Textbausteine vorbereitet), Lautsprecherdurchsagen (Text vorbereitet) Schulung der eingesetzten Mitarbeiter (Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Evakuierungsbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte) FOLIE 25
: Textvorlage In Aglasterhausen ist die Energieversorgung ausgefallen. Dieser Zustand wird voraussichtlich noch länger andauern. Im Feuerwehrgerätehaus/Rathaus, Am Marktplatz 1, wird eine Auskunftsstelle eingerichtet; dort werden Ihnen regelmäßig weitere Informationen bekannt gegeben. Bei Rückfragen können Sie sich an diese Stelle wenden. Achten Sie zudem auf Lautsprecherdurchsagen. Durch den Stromausfall sind auch die Telefone ausgefallen. In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Einsatzkräfte im Feuerwehrgerätehaus/Rathaus, Am Marktplatz 1, oder an die eingesetzten Einsatzkräfte. Bitte informieren Sie hierüber auch Ihre Nachbarn und helfen Sie eventuell Hilfsbedürftigen. FOLIE 26
FOLIE 27
EXKURS: Selbsthilfe und Selbstschutz: Jeder Einzelne erwirbt in seinem persönlichen Interesse Kenntnisse und Fähigkeiten zum Umgang mit gefährlichen Situationen! Der Selbstschutz kann zur Entlastung der Einsatzorganisationen beitragen, indem z.b. Kapazitäten in der Bevölkerung zur Lagebewältigung zur Verfügung stehen. Nur wer selbst handlungsfähig ist, kann auch anderen helfen! FOLIE 28
Punkt 3: Kritische Infrastruktur Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden. Die kritischen Infrastrukturen treffen vorab eigenständig die erforderlichen Vorkehrungen für einen langanhaltenden Stromausfall (Musternotfallplan Stromausfall) FOLIE 29
Kritische Infrastrukturen sind: Energieversorgung Trinkwasserversorgung Abwasserbeseitigung Ernährung Banken Gesundheit Krankenhäuser Alten- und Pflegeheime Landwirtschaft Asylbewerberunterkünfte Bahnlinien FOLIE 30
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Verteiler 3 Banken Abwasserzweckverband Wasserversorgungszweckverband 5 Lebensmittelmärkte, 1 Drogeriemarkt 2 Bäckereien, 1 Metzgerei 2 Getränkehändler 4 Arztpraxen 1 Apotheke 1 Autowerkstatt mit Tankstelle 1 Heizöllieferant 2 Seniorenheime 5 Landwirte Rücklauf 50 % FOLIE 34
Ergebnis: Abwasserzweckverband Schwarzbachtal hat eigenen Alarmplan Wasserversorgungszweckverband erarbeitet Versorgungskonzept (Problematik Löschwasser contra Trinkwasser) 5 Lebensmittelmärkte, 1 Drogeriemarkt: Nein 2 Bäckereien, 2 Getränkehändler: Nein 4 Arztpraxen: Nein 1 Apotheke: Nein 1 Autowerkstatt mit Tankstelle: Nein 1 Heizöllieferant: Nein 2 Seniorenheime: Nein 5 Landwirte: zum Teil eigene Notstromversorgung FOLIE 35
Punkt 4: Versorgung der Bevölkerung Trinkwasserversorgung Löschwasserversorgung für die Feuerwehr Nahrungsmittel Medikamente Kraftstoffe Soziale Betreuung FOLIE 36
Ratgeber für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln im Katstrophenfall sollte jedem Bürger ausgehändigt werden (download) Wie sieht die Versorgungsbereitschaft aus? Haushaltsvorräte für 2 Wochen? Ist das zeitgemäß? Problem: Auch in der Krise wird erwartet, dass alles funktioniert Bei einem Stromausfall ist es nicht mehr möglich die 110/112 anzurufen d.h. die Gemeinde muss eine oder mehrere besetzte Stellen (z.b. Ortsverwaltungen o. Feuerwehrhäuser) vorsehen, damit die Bevölkerung Hilfe anfordern kann FOLIE 37
Grundsätzlich kann in einem bestimmten Umfang von einer Eigenversorgung der Bevölkerung ausgegangen werden; eine umfassende Versorgung durch die Gemeinde ist NICHT Ziel! Für Personen die dennoch Hilfe benötigen müssen Betreuungsstellen überlegt und angeboten werden: Unterbringung Verpflegung Hygiene Information Soziale Betreuung FOLIE 38
NOTFALLPLANUNG STROMAUSFALL 3. Erkenntnisse FOLIE 39
3. Erkenntnisse Schwerpunkt in der Katastrophe: Sicherstellung der eigenen Handlungsfähigkeit / Kommunikation 1. Feststellung Katastrophenfall: Die Kreise als untere Katastrophenschutzbehörden stellen den Zeitpunkt fest, an welchem eine Katastrophe nach dem Landeskatastrophenschutzgesetz vorliegt. (Bedeutung der Leitstellen: Alle Leitstellen müssen vollumfänglich funktionieren und mit ausreichend Personal ausgestattet sein denn in den ersten Minuten laufen die Telefone heiß!) 2. Was kann die Gemeinde tun bzw. nicht tun? FOLIE 40
NOTFALLPLANUNG STROMAUSFALL 4. Fazit FOLIE 41
4. Fazit Gemeinde muss besondere Vorkehrungen treffen, um die eigene Handlungsfähigkeit zu erhalten: Notfallplanung nicht für die Schublade regelmäßige Aktualisierung aller Daten Entscheidende Rolle: o Selbsthilfe der Bevölkerung Hier Stichwort: Selbst- und Nachbarschaftshilfe o Information der Bevölkerung im Vorfeld o Vorsorge der Träger der kritischen Infrastruktur Fertigstellung des Notfallplans für jede Gemeinde, dieser muss geübt werden! FOLIE 42
4. Fazit Notfallplan in handlichem Format soll für jede Gemeinde vorhanden sein Aber auch wenn die Gemeindeverwaltung handlungsfähig bleibt, sind noch viele Fragen offen: Wie läuft die Kommunikation vom RP zum Kreis und von dort zu den Gemeinden? Was ist mit der kritischen Infrastruktur? Was ist mit den Alten- und Pflegeheimen? Hier ist der Gesetzgeber gefordert! FOLIE 43