Bitte mitbringen: Papiere, die Sie bei einem Todesfall von Arzt, Spital oder Heim erhalten (Ärztliche Todesbescheinigung)



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Leitfaden Todesfall Der Tod eines Menschen ist für Hinterbliebene eine schmerzvolle Erfahrung Gleichzeitig werden die Angehörigen in dieser Situation mit administrativen Formalitäten belastet und müssen sich um die Bestattung kümmern Ihnen möchten wir in diesen schweren Stunden mit Rat und Unterstützung zur Seite stehen Dieser Leitfaden richtet sich aber auch an jene Einwohner+ welche die notwendigen Vorkehrungen bereits zu Lebzeiten treffen möchten Sie können Ihre Abdankungs- und Beisetzungswünsche jederzeit kostenlos auf dem Bestattungsamt deponieren Unsere Leistungen bei einem Todesfall stehen allen in der Gemeinde Ennetbaden wohnhaften Personen zu+ unabhängig davon+ welcher Konfession sie angehören

Stand Juni 2011 1. Ärztliche Bezeugung des Todes Stirbt jemand innerhalb der Gemeinde Ennetbaden, muss ein Arzt hinzugezogen werden. Nur er kann und darf aus medizinischer Sicht den Tod eines Menschen feststellen und eine Ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. 2. Meldung des Todesfalles beim Bestattungsamt Um den Todesfall zu melden, kommen Sie bitte spätestens am folgenden Werktag persönlich beim Bestattungsamt Ennetbaden vorbei. Meldungsberechtigte Personen sind: Ehe- oder Lebenspartner Kinder, sowie deren Ehe- oder Lebenspartner die nächstverwandte Person die Person, die beim Tod zugegen war Andere Personen können die Bestattung nur mit der Vollmacht eines meldungsberechtigten Angehörigen vereinbaren. Das Bestattungsamt wird mit Ihnen die Bestattung planen. Bitte beachten Sie dazu 3. Organisation der Bestattung. Bitte mitbringen: Papiere, die Sie bei einem Todesfall von Arzt, Spital oder Heim erhalten (Ärztliche Todesbescheinigung) Persönliche Dokumente der verstorbenen Person (Pass, ID, Ausländerausweis, Meldebestätigung / Schriftenempfangsschein) Familienbüchlein Adressen sämtlicher gesetzlichen Erben 3. Organisation der Bestattung Bei Verstorbenen, die ihren letzten gesetzlichen Wohnsitz in Ennetbaden hatten, werden folgende Leistungen und Kosten durch die Gemeinde Ennetbaden übernommen: die amtliche Bekanntmachung (in der Aargauer Zeitung) die evtl. Mitarbeit des Bauamtes beim Einsargen die Kosten der Kremation, inkl. Aufbahrung die Kosten eines Grabes für Reihenerd- oder urnenbestattung die Kosten eines Grabes im Gemeinschaftsgrab, ohne Namensnennung ein Grabkreuz mit Beschriftung (Name, Geburts- und Todesjahr). Ausnahme: Gemeinschaftsgrab das Überführen der Leiche, entweder vom Trauerhaus oder Spital / Heim im Bezirk Baden direkt auf den Friedhof oder ins Krematorium Baden. Bei Todesfällen ausserhalb des Bezirks werden die Kosten im vorstehenden Umfang vergütet. die Aufbahrung in der Abdankungshalle (allfällige Ausschmückung des Raumes geht zu Lasten der Angehörigen) die Beisetzung der Leiche oder Urne das Herrichten und Einfüllen des Grabes das Umranden des Grabes mit wintergrünen Pflanzen (ausgenommen Familiengräber)

Zurverfügungstellung der Abdankungshalle Bustransport für die Abdankung Auf Wunsch können auch Verstorbene aus anderen Gemeinden auf dem Friedhof Ennetbaden bestattet werden. In diesem Fall gehen die entstehenden Kosten zu Lasten der Angehörigen. Die Bestattung wird in Absprache zwischen den Angehörigen und dem Bestattungsamt vorbereitet. Folgende Punkte müssen dabei beachtet werden: Erdbestattung: Die verstorbene Person wird unabhängig von ihrer Religion in einem Sarg auf dem Friedhof Ennetbaden in einem Erdreihengrab beigesetzt. Kremation: Die verstorbene Person wird ins Krematorium Liebenfels in Baden gebracht, wo der Sarg mit dem Leichnam eingeäschert wird. Die Urne kann zu einem späteren Zeitpunkt wie folgt beigesetzt werden: in einem Urnenreihengrab im Urnengemeinschaftsgrab im Familiengrab in einem bestehenden Grab (Grabruhe muss beachtet werden) im Privatgrab auf einem privaten Grundstück Bitte beachten Sie das Bestattungs- und Friedhofreglement. Bestattungstermin Entsprechend der Kantonalen Bestattungsverordnung kann eine Erdbestattung oder Kremation frühestens 48 Stunden nach dem Tod erfolgen, spätestens jedoch nach vier Tagen. In Absprache mit den Angehörigen, gegebenenfalls dem Krematorium und dem Pfarrer, setzt das Bestattungsamt einen verbindlichen Termin für Abdankung und Beisetzung fest. Zudem werden das zuständige Pfarramt, die Bestattungsfirma sowie alle betroffenen Ämter der Gemeindeverwaltung Ennetbaden benachrichtigt. Aufbahrung Damit Angehörige und Freunde Abschied nehmen können, ist es möglich, die verstorbene Person 1 bis 2 Tage aufzubahren. Für die Aufbahrung geeignete Räume werden etwa von der Gemeinde oder von Alters- und Pflegeheimen zur Verfügung gestellt. In der Gemeinde Ennetbaden kann die verstorbene Person in der Friedhofshalle aufgebahrt werden, zu der auf dem Bestattungsamt ein Schlüssel erhältlich ist. Die Organisation der Überführung ins Friedhofgebäude oder ins Krematorium wird durch das Bestattungsamt erledigt. Ebenfalls ist eine Aufbahrung im Krematorium Liebenfels in Baden möglich. Der Transport der Urne vom Krematorium zum Friedhof wird durch das Krematorium durchgeführt. Auf Wunsch können die Angehörigen die Urne auch selber beim Krematorium abholen. Abdankung Die Trauerfeier kann je nach Konfession in der Reformierten Kirche in Baden oder in der katholischen Kirche in Ennetbaden stattfinden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit die Trauerfeier in der Abdankungshalle auf dem Friedhof durchzuführen. Auch nur eine Beisetzung am Grab ist möglich. Im Zentrum der Gedenkzeremonie steht meist die Trauerrede, die den Hinterbliebenen Leben und Wesen des Verstorbenen in Erinnerung ruft. Die Angehörigen besprechen die Form von Abdankung und Beisetzung direkt mit dem zuständigen Pfarrer. Die Angehörigen sind

auch selbst um die Blumen (Sargbouquet, Schalen, Kränze) und die Organisation des Leidmahls besorgt. Bei Verstorbenen, die nicht der Landeskirche angehören, sind die Hinterbliebenen für Organisation, Räumlichkeiten und Durchführung der geistlichen Abdankungsfeierlichkeiten zuständig. Grabstein und Grabpflege Um das Erscheinungsbild des Friedhofs zu wahren, unterliegen Grösse, Form und Materialität des Grabsteins gewissen Auflagen. Bitte lassen Sie durch den Bildhauer ein Gesuch im Doppel beim Gemeinderat Ennetbaden einreichen, bevor mit den Ausführungsarbeiten begonnen wird. Urnengräber richtet der Friedhofgärtner zur ersten Bepflanzung her, sobald die Trauergebinde abgeräumt sind. Bei Erdgräber muss bis zur ersten Bepflanzung je nach Jahreszeit bis zu einem halben Jahr gewartet werden. 4. Bekanntgabe des Todesfalls Die Bekanntgabe eines Todesfalls geschieht in der Regel einerseits über die private Todesanzeige in einer Zeitung, andererseits mittels Leidzirkularen. Bei beiden Formen muss über die Gestaltung der Anzeige entschieden, der Druckauftrag gegeben und der Versand getätigt werden. Für die Leidzirkulare ist eine Adressliste mit Verwandten, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Arbeitgebern und Geschäftspartnern zu erstellen. Vielleicht möchten Sie auch Vereine, Parteien oder den Hausarzt über den Todesfall in Kenntnis setzen. Das Bestattungsamt Ennetbaden veranlasst auf Wunsch die amtliche Publikation des Todesfalls in der Aargauer Zeitung. Nicht vergessen: Über Datum und Ort der Bestattung informieren oder darauf hinweisen, dass die Abdankung im engen Rahmen stattfindet so vermeiden Sie Nachfragen. 5. Nach der Bestattung Was für Sie nach der Bestattung noch zu erledigen ist: Benachrichtigungen: Versicherungen Damit keine weiteren Prämienrechnungen gestellt werden und eine allfällige Rentenauszahlung eingeleitet wird, müssen die entsprechenden Versicherungen vom Todesfall in Kenntnis gesetzt werden: Auszahlungskasse der AHV / IV Pensionskasse Unfall- und Lebensversicherungen Krankenkasse Haftpflicht / Autohaftpflicht Vertragspartner Fahrzeug- und Leasingverträge Mietverträge Kredit- und Abzahlungsverträge

Kreditkartenverträge Sonstige Banken Telefongesellschaft Wohnungsvermieter Strassenverkehrsamt Wichtig: Um Missbrauch vorzubeugen, verlangen Versicherungsgesellschaften und Banken als Nachweis des Todesfalls oft eine Kopie des Todesscheins oder eine Erbenbescheinigung. Nachlassregelung Die Gemeindekanzlei wird bei jedem Todesfall durch das Bestattungsamt informiert. Diese setzt sich mit den Angehörigen in Verbindung und führt eine Inventarisation durch. Abgesehen von der normalen Kontoverwaltung dürfen aus rechtlicher Sicht bis dahin keine Vermögenswerte verändert werden. Laufende Rechnungen, Mieten, etc. können selbstverständlich beglichen werden bitte bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf. Sind Sie nicht im Besitz einer Konto-Vollmacht, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bank auf. In der Regel übernimmt die Bank bis zur Freigabe der Konten die Kontoverwaltung und die Begleichung laufender Rechnungen. Bis zur Kontofreigabe kann es mehrere Monate dauern. Ist ein Testament vorhanden, schicken Sie dieses mit eingeschriebenem Brief an das Bezirksgericht Baden, wo die Nachlassregelung organisiert wird. Bezirksgericht Baden Mellingerstrasse 2a Tel. 056 200 13 13 Fax 056 200 13 14

Wichtige Begriffe Ärztliche Todesbescheinigung Der Arzt, der den Tod feststellt, hält dies auf der ärztlichen Todesbescheinigung fest. Diese muss umgehend dem Zivilstandsamt des Todesortes für die Beurkundung zugestellt werden. Erbbescheinigung Banken verlangen in der Regel eine Erbbescheinigung, bevor sie die Konten der verstorbenen Person freigeben. Diese kann beim Bezirksgericht Baden unter Beilage einer Todesbescheinigung schriftlich eingefordert werden. Sind Sie nicht im Besitz einer Konto-Vollmacht, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bank auf. In der Regel übernimmt die Bank bis zur Kontofreigabe die Kontoverwaltung und die Begleichung laufender Rechnungen. Todesbescheinigung Die Angehörigen benötigen in der Regel eine Todesbescheinigung für Versicherungen, Krankenkassen, Pensionskassen, Erbbescheinigungen, etc.. Sie erhalten die Todesbescheinigung gegen eine Gebühr beim Zivilstandsamt des Sterbeortes.

Wichtige Adressen Bestattungsamt Ennetbaden Tel. 056 200 06 02 Grendelstrasse 9 Fax. 056 221 59 04 5408 Ennetbaden einwohnerkontrolle@ennetbaden.ch www.ennetbaden.ch Bestattungsinstitut Allg. Bestattungsinstitut Harfe GmbH Tel. 056 493 23 13 Dorfstrasse 2 Fax. 056 493 00 87 5405 Baden-Dättwil Katholisches Pfarramt Baden Tel. 056 222 57 15 Kirchplatz 15 Fax. 056 221 00 08 pfarramt@pfarreibaden.ch Katholisches Pfarramt St. Michael Tel. 056 222 51 28 Grendelstrasse 25 5408 Ennetbaden Reformiertes Pfarramt Baden Tel. 056 222 46 33 Oelrainstrasse 21 Krematorium Liebenfels Tel. 056 222 49 21 Zürcherstrasse 108 Zivilstandsamt Baden Tel. 056 200 84 30 Klösterli Oberstadtstrasse 4 Aargauer Zeitung AG Tel. 058 200 55 55 Neumattstrasse 1 Fax. 062 838 08 38 5000 Aarau verlag@azag.ch www.aargauerzeitung.ch Bezirksgericht Baden Tel. 056 200 13 13 Mellingerstrasse 2a Fax. 056 200 13 14