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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12836 18. Wahlperiode 21.06.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 18/11533 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst A. Problem Die bisherigen Regelungen des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (DWD) berücksichtigen die gestiegenen Anforderungen an die Informationsversorgung der Allgemeinheit nicht in ausreichendem Maße. Mit dem Gesetzentwurf soll der Zugang zu und die Nutzung von meteorologischen Daten für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung sowie für privatwirtschaftliche Nutzer vereinfacht werden. Zudem soll der Katalog der Aufgaben des DWD modernisiert und dabei insbesondere dem Aspekt des Klima- und Umweltschutzes Rechnung getragen werden. B. Lösung Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine entgeltfreie Abgabe von bestimmten meteorologischen Daten und diesbezüglichen Leistungen. Die Versorgung der Allgemeinheit mit meteorologischen Informationen, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren sowie mit umwelt- und klimaschutzrelevanten Informationen, wird verbessert. Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. C. Alternativen Annahme ohne Änderungen oder Ablehnung des Gesetzentwurfs. D. Haushaltsausgaben Haushaltsausgaben wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12836 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu 13 wie folgt gefasst: 13 Evaluierung. 2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst: 3. 6 Absatz 2a wird wie folgt gefasst: (2a) Sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen eine Pflicht zur Entrichtung von Gebühren besteht, sind folgende Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes entgeltfrei: 1. jene an Bund, Länder und Gemeinden und Gemeindeverbände nach 4 Absatz 4, 2. jene an die Allgemeinheit nach 4 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 7 zur öffentlichen Verbreitung, 3. die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten im Sinne des 3 Absatz 1 und 3 des Geodatenzugangsgesetzes im Geoportal der nationalen Geodateninfrastruktur. 3. Nummer 4 wird wie folgt gefasst: 4. 13 wird wie folgt gefasst: 13 Evaluierung Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes vom [einsetzen: Datum der Ausfertigung] (BGBl. I S. ) [einsetzen: Fundstelle des Gesetzes] nach Ablauf des Jahres 2019 evaluieren. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung. Berlin, den 21. Juni 2017 Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Martin Burkert Vorsitzender Stephan Kühn (Dresden) Berichterstatter

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/12836 Bericht des Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden) A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in seiner 225. Sitzung am 23. März 2017 beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, an den Ausschuss für Tourismus und an den Ausschuss Digitale Agenda überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Zugang und die Nutzung von meteorologischen Daten soll für die Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung sowie für privatwirtschaftliche Nutzer vereinfacht werden. Die gesetzlichen Änderungen sollen dem Deutschen Wetterdienst (DWD) eine entgeltfreie Abgabe von meteorologischen Daten und diesbezüglichen Leistungen ermöglichen. Damit wird zukünftig im Rahmen der Aufgabenerledigung des DWD die Versorgung der Allgemeinheit mit meteorologischen Informationen, insbesondere Warnungen vor Wettergefahren, verbessert. Die Zusammenarbeit der Behörden, die im Katastrophenschutz tätig sind, soll gestärkt werden. Darüber hinaus wird der Aufgabenkatalog des DWD modernisiert, insbesondere wird der Aspekt des Klima und Umweltschutzes ausdrücklich genannt und damit seiner Bedeutung entsprechend dokumentiert. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Innenausschuss hat in seiner 121. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 anzunehmen. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 155. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der gemäß Ausschussdrucksache 18(15)528 geänderten Fassung anzunehmen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 116. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der gemäß Ausschussdrucksache 18(15)528 geänderten Fassung anzunehmen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner 122. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der gemäß Ausschussdrucksache 18(15)528 geänderten Fassung anzunehmen. Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner 68. Sitzung am 29. März 2017 einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11533 empfohlen. Der Ausschuss Digitale Agenda hat in seiner 90. Sitzung am 21. Juni 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 anzunehmen.

Drucksache 18/12836 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat folgende gutachtliche Stellungnahme abgegeben (Ausschussdrucksache 18(23)99-20): Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (BT-Drs. 18/559) in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017 mit dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (BR-Drs. 72/17) befasst. Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen: Der Entwurf entspricht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Mit der geldleistungsfreien Abgabe können die meteorologischen und klimatologischen Daten und Leistungen einem breiten Nutzerkreis zur Verfügung gestellt werden, um sie nutzbringend zu verwenden. In der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sind Schwerpunktthemen Klima, Energie und die nachhaltige Wasserpolitik. Das Nachhaltigkeitsmanagement und die Managementregeln der Nachhaltigkeit, wie zum Beispiel Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit zu vermeiden, werden durch die geldleistungsfreie Abgabe unterstützt. Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der konkrete Bezug zur Nachhaltigkeitsstrategie wird im Gesetzentwurf dargestellt und begründet. Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel. Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 106. Sitzung am 29. März 2017 die Beratungen über den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 aufgenommen und beschlossen, zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung durchzuführen. Die Anhörung fand in der 109. Sitzung am 26. April 2017 statt. Als Sachverständige haben teilgenommen: Dr. h.c. Ralf Ackermann (Deutscher Feuerwehrverband e. V.), Professor Dr. Gerd Buziek (Esri Deutschland GmbH), Professor Dr. Anton Eliassen (EUMETSAT), Inge Niedeck, Internationaler Verband der Fernsehmoderatoren (IABM), Antje Schumacher-Bergelin (Ver.di), Dennis Schulze (Verband Deutscher Wetterdienstleister e.v.), Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.v.). Thematisiert wurden insbesondere ordnungspolitische Fragen vorrangig die Frage, ob die entgeltfreie Abgabe der Daten eine Wettbewerbsverzerrung beinhaltet und Fragen im Zusammenhang mit dem Umfang der bereitgestellten Daten und der Geeignetheit der Art der Bereitstellung. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf das Wortprotokoll der 109. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (Protokoll-Nr. 18/109) verwiesen, das im Internet verfügbar ist. Der Ausschuss hat die Beratungen über den Gesetzentwurf in seiner 114. Sitzung am 21. Juni 2017 fortgesetzt und abgeschlossen. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der als Ausschussdrucksache 18(15)528 verteilt wurde und dessen Inhalt sich aus der Beschlussempfehlung sowie aus dem Besonderen Teil dieses Berichts ergibt. Die Fraktion der CDU/CSU äußerte die Auffassung, mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag werde erreicht, dass der Deutsche Wetterdienst nicht als Konkurrent auf dem Markt auftrete. Die Anhörung habe gezeigt, dass etwa bei den Feuerwehren ein großer Bedarf am Zugang zu den Wetterdaten bestehe. Sie sei zufrieden, dass nun nach längeren Beratungen ein ausgewogener Gesetzentwurf im Plenum beschlossen werden könne, der diesen Interessen ebenso wie dem freien Wettbewerb Rechnung trage. Die Fraktion der SPD erklärte, mit dem Änderungsantrag solle ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Allgemeinheit und der privaten Wetterdienstleister erreicht werden. Zentral sei für sie, dass die bestehende, entgeltfreie WarnWetter-App des DWD nicht angetastet werde, dies sei durch Juristen bestätigt worden. Die zu ändernde Fassung des Gesetzentwurfs trage der Rolle des DWD als Lieferant zuverlässiger und hochpräziser Daten Rechnung, ohne ihm eine von ihm nicht gewollte Rolle als Teilnehmer auf dem App-Markt zuzuweisen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/12836 Die Fraktion DIE LINKE. bekundete Bedauern, dass der ursprüngliche Gesetzentwurf, welcher dem Open- Data-Prinzip Rechnung getragen habe, nun durch den Änderungsantrag weitgehend eingeschränkt werden solle, obwohl auch die angehörten Sachverständigen für eine weitgehende Datenoffenheit plädiert hätten. Für die Allgemeinheit bestehe insbesondere ein bedeutendes Interesse an den Daten nach 4 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 6 des Regierungsentwurfes zum DWDG, die von der Entgeltfreiheit nun jedoch ausgenommen werden sollten. Der Gesetzentwurf sei mit diesen Änderungen für sie nicht zustimmungsfähig. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßte, dass dem Gesetzentwurf im Grundsatz der Open-Data- Grundsatz zugrunde liege und zugleich der freien Markt nicht übermäßig eingeschränkt werde. Sie kritisierte, dass für die unentgeltliche Bereitstellung von Wetterdaten lediglich eine Kann-Bestimmung vorgesehen sei. Zudem sei nicht ausreichend klar definiert, welche Daten im Einzelnen veröffentlicht werden dürften. Ferner fehlten Regelungen zum Datenformat, der Aktualisierung und zu den für die Echtzeitverarbeitung notwendigen offenen Schnittstellen. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(15)528 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. angenommen. Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11533 in der Fassung des Änderungsantrages auf Ausschussdrucksache 18(15)528 anzunehmen. Begründung zu den Änderungen: Zu Nummer 2 B. Besonderer Teil Mit dem geänderten Absatz 2a wird festgelegt, dass nunmehr jene Leistungen des DWD zur Unterstützung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden nach 4 Absatz 4 und an die Allgemeinheit nach 4 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 7 zur öffentlichen Verbreitung sowie die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendienste im Sinne des 3 Absatz 1 und Absatz 3 Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) im Rahmen der nationalen Geodateninfrastruktur entgeltfrei sind. Zu den Nummern 1 und 3 Die Wirkung der Gesetzesänderung soll im Jahr 2020 überprüft werden. Berlin, den 21. Juni 2017 Stephan Kühn (Dresden) Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333