ENERGIELEITBILD. Energieleitsätze

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Transkript:

ENERGIELEITBILD Energieleitsätze 2017-2020 Stand 31. März 2017

2 Einleitung Die Gemeinde Unterkulm wurde 2013 zum ersten Mal mit dem Label Energiestadt ausgezeichnet. Das Label Energiestadt muss periodisch alle vier Jahre erneuert werden. Im Sommer 2017 steht für Unterkulm das erste Re-Audit an. Das Energieleitbild stellt ein übergeordnetes Instrument dar, welches die Ausrichtung und die Grundsätze der kommunalen Energiepolitik mittel- bis langfristig definiert. Mit dem Energieleitbild wird den Aktivitäten der Energiekommission eine Grundlage gegeben. Das Energieleitbild soll die zentralen Punkte und Ziele der kommunalen Energiepolitik zusammenfassen. Die Leitsätze 2017-2021 definieren die konkreten Zielsetzungen der Energiekommission in den sechs Energiestadt-Bereichen für die nächsten vier Jahre. Für die Zielerreichung wird parallel ein an die Ziele angepasstes Aktivitätenprogramm erarbeitet, welches der Energiekommission während der vierjährigen Label-Periode als Planungs- und Umsetzungsinstrument dient. Das Energieleitbild, die Leitsätze und das Aktivitätenprogramm werden von der Energiekommission alle vier Jahr überarbeitet und vom Gemeinderat beschlossen. Das Aktivitätenprogramm wird zudem jährlich durch die Energiekommission überprüft und die Aktivitäten laufend umgesetzt. Das Energieleitbild und die energiepolitischen Ziele bilden dabei die Grundlage. Für die Belange des Projekts Energiestadt ist grundsätzlich die Energiekommission zuständig. Verbindlichkeit Das Leitbild zur Energiepolitik stellt ein Bekenntnis der Gemeinde für eine Entwicklung in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung im Rahmen des wirtschaftlichen und politisch Machbaren dar. Bei sämtlichen direkt oder indirekt energierelevanten politischen Entscheidungen sowie bei der täglichen Arbeit in der Verwaltung, ist das Leitbild verbindlich. Das Leitbild wird gegen aussen kommuniziert. Die Öffentlichkeit wird periodisch über dessen Umsetzung informiert. Energetisch interessante Beispiele werden publiziert.

3 ENERGIELEITBILD Vision Wir setzen uns ein für eine nachhaltige Zukunft basierend auf erneuerbaren Energien. Die Umweltbelastung durch den Energieverbrauch halten wir so tief wie möglich und fördern daher einen rationellen Energieverbrauch und die effiziente Verwendung der Energie. Wir unterstützen die Nutzung von lokalen und regionalen Ressourcen und Energieträgern und steigern damit die lokale Wertschöpfung. Durch unsere Tätigkeiten möchten wir die hohe Lebensqualität in Unterkulm erhalten und eine intakte Umwelt anstreben. Unterkulm nutzt das Instrument Energiestadt für eine effiziente Organisation und Umsetzung der Energiepolitik. Bei den Re-Audits zum Label Energiestadt alle vier Jahre soll die Prozentzahl um jeweils mindestens 3 %-Punkte verbessert werden. Vision Energieverbrauch 2050 Wir unterstützen die energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes und von Energie- Schweiz. Für Unterkulm orientieren uns an der auch vom Bund angestrebten Vision der 2000- Watt-Gesellschaft. Schweizweit soll damit der durchschnittliche Leistungsverbrauch pro Einwohner von heute rund 5500 Watt mittel- bis langfristig (bis 2100) auf 2000 Watt reduziert werden, die CO2-Emissionen von heute 7.2 auf eine Tonne pro Person. Mit Grundlage der aktuellen Energieverbrauchs- und CO 2 -Emissionsdaten von Unterkulm leiten wir die folgenden konkreten Zielsetzungen bis 2050 ab: Stand 2011 Stand 2015 Ziel 2020 Ziel 2035 Ziel 2050 Unterkulm Watt Primärenergie [EW] Durchschnitt Schweiz 6050 5550 4800 4900 4600 4700 4000 4100 3400 3500 Unterkulm CO 2 -equ. [t/ewa] Durchschnitt Schweiz 6.4 7.2 6.0 6.5 5.4 5.9 3.6 3.9 1.8 2.0

4 Themenschwerpunkte Erneuerbare Energien: Wir fördern den Einsatz von erneuerbaren Energien generell und lokal produzierte erneuerbare Energien im Speziellen. Damit kann die Importabhängigkeit verringert und die lokale Wertschöpfung gesteigert werden. Energieeffizienz: Wir setzten uns ein für den effizienten Einsatz von Energie und die Vermeidung von nicht notwendigen Energieverbräuchen. Auch beim Einsatz von erneuerbaren Energien soll die Energieeffizienz berücksichtigt und negative Umweltauswirkungen so klein wie möglich gehalten werden. Mobilität: Wir sind bestrebt, die Verkehrsbelastung und die Immissionen tief zu halten und damit die Wohn- und Lebensqualität zu erhalten. Dazu soll insbesondere der Fuss- und Veloverkehr unterstützt werden. Gleichzeitig wollen wir den öffentlichen Verkehr bedürfnisgerecht ausbauen und den privaten beruhigen. Ressourcen: Wir schonen unsere natürlichen Lebensgrundlagen und fördern mit einer umweltfreundlichen Politik die Lebensgrundlage und den Erholungswert für die Bevölkerung. Dabei schützen wir vor allem unser Klima, die Luft, Böden und Gewässer. Kommunikation: Die Gemeinde Unterkulm übernimmt eine Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung, dem lokalen Gewerbe, Vereinen und anderen Akteuren. Durch Öffentlichkeitsarbeit und sollen sie zu sorgfältigem Energieverbrauch und zur Nutzung von erneuerbaren Energien angehalten werden.

5 LEITSÄTZE 2017-2021 IN DEN EINZELNEN ENERGIERELEVANTEN BEREICHEN 1. Entwicklung, Raumordnung Die Gemeinde beachtet beim Erlass von Reglementen und Vorschriften die rationelle Energieanwendung, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz. Die Gemeinde kontrolliert die Baugesuche und die Bauausführungen im Hinblick auf einen sparsamen und umweltschonenden Energieverbrauch. Der effiziente Umgang mit Energie sowie die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie werden mit planungs- und baurechtlichen Grundlagen, beispielsweise im Rahmen von Gestaltungsplänen, soweit wie möglich gefördert. 2. Kommunale Gebäude, Anlagen Bei Neubauten und Sanierungen gilt der 'Gebäudestandard 2015' von Energiestadt als behördenverbindliches Instrument. Der Gebäudestandard ist sofern wirtschaftlich tragbar und technisch realistisch umzusetzen. Abweichungen sind zu begründen. http://www.energiestadt.ch/fileadmin/user_upload/energiestadt/de/dateien/instrumente/2_kommunale- Gebaeude/Gebaeudestandard/Gebauedestandard_2015.pdf Die Gemeinde stellt einen energieoptimierten Betrieb und Unterhalt der gemeindeeigenen Bauten sicher. Die Gemeinde nutzt das Kontrollinstrument der Energiebuchhaltung (EnerCoach) für die Gemeindeliegenschaften. Die daraus resultierenden Ergebnisse werden analysiert und fliessen in die Erneuerungsplanung und in die Planung der energetischen Optimierungen ein. Der Stromverbrauch der gemeindeeigenen Anwendungen wird zu 100 % mit erneuerbarem Strom gedeckt. Davon sind mind. 5 % Ökostrom (Naturemade Star). Soweit dies die Submissionsverordnung erlaubt, wird die lokale Wertschöpfung durch lokale und regionale Beschaffung gestärkt. Der hohe Anteil von > 95 % erneuerbarer Energie zur Versorgung der kommunalen Gebäude bleibt erhalten. Die Stromkennzahl (Enercoach) der kommunalen Gebäude soll bis ins Jahr 2021 um 10 % (gegenüber 2014) reduziert werden (Stand 2015: 68 kwh/m 2 a). Der Wärmekennzahl (Enercoach) der kommunalen Gebäude soll bis ins Jahr 2021 um 10 % (gegenüber 2014) reduziert werden (Stand 2015: 21 kwh/m 2 a).

6 3. Versorgung, Entsorgung Die Gemeinde hat das Ziel, den Anteil nicht erneuerbarer Energien auf dem gesamten Gemeindegebiet zu reduzieren. Die Gemeinde unterstützt die Erschliessung lokaler erneuerbarer Energien oder erschliesst diese selber. Die Anzahl von auf dem Gemeindegebiet zusätzlich installierten Solarstromanlagen soll pro Jahr 7 Stück betragen, die zusätzliche Anzahl an installierten Solarwärmeanlagen pro Jahr 8 Stück. Die Gemeinde unterstützt und bewirbt das Energieberatungsangebots des Kantons. Mit dem Angebot werden Private unterstützt, die Energieeffizienz im Gebäudebereich zu verbessern und selber erneuerbare Energien zu produzieren. Pro Jahr sollen 10 Energieberatungen in Unterkulm durchgeführt werden. 4. Mobilität Die Bevölkerung wird durch diverse Kommunikationsmassnahmen für eine nachhaltige Mobilität sensibilisiert. Die Attraktivität von nachhaltigen Mobilitätslösungen (Fuss- und Veloverkehr, öffentlicher Verkehr, kombinierte Mobilität, Elektromobilität und weitere) werden durch die regelmässige Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten und dem Anstossen von Projekten stetig gesteigert. 5. Interne Organisation Der Gemeinderat setzt eine politisch und fachlich breit abgestützte Energiekommission ein. Diese hat beratende Funktion und verpflichtet sich bei der Erfolgskontrolle den energiepolitischen Zielen und Massnahmen. Das auf dem Energiestadt-Massnahmenkatalog basierende energiepolitische Aktivitätenprogramm wird jährlich überprüft und überarbeitet. Die jährliche Überprüfung und Umsetzungsqualität der energiepolitischen Massnahmen und der Ermittlung von neuen Aktivitäten erfolgt in der Energiekommission. Soweit dies die Submissionsverordnung erlaubt, wird die lokale Wertschöpfung durch lokale und regionale Beschaffung gestärkt. Bei der internen Beschaffung gelten die von der Energiekommission erarbeiteten Beschaffungsrichtlinien der Gemeinde Unterkulm als behördenverbindliches Instrument. Sie sind sofern wirtschaftlich tragbar umzusetzen. Abweichungen von den Kriterien sind zu begründen.

7 6. Kommunikation, Kooperation Mit interessierten Gruppen und Institutionen im Energiebereich wird der Kontakt gepflegt. Die Energiekommission informiert die Bevölkerung periodisch über die aktuellen energiepolitischen Themen. Das Label Energiestadt wird gegenüber der Bevölkerung gut kommuniziert. Es ist auf der Homepage, an 10 öffentlichen Standorten und mindestens viermal jährlich in den Medien platziert. Unterkulm, den 31. März 2017 GEMEINDERAT UNTERKULM: ENERGIEKOMMISSION Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: Der Kommissionspräsident: Roger Müller Beat Baumann Bruno Kyburz