Änderungstarifvertrag Nr. 4

Ähnliche Dokumente
Änderungstarifvertrag Nr. 5

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS), vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr.

5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Oberlausitz-Kliniken ggmbh (4. ÄnderungsTV-Ä OLK)

vom 8. Juni 2015 Zwischen

Änderungstarifvertrag Nr. 7 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 20. August 2013.

Tarifvertrag. zur Regelung der Entgelte der Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Klinik Zwickau vom 21. Mai Präambel

Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 11. April Zwischen.

4. Änderungstarifvertrag. zum. Manteltarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. (Mantel-TV Ärzte UKD)

Änderungstarifvertrag Nr. 6

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Kliniken Erlabrunn ggmbh (3. ÄnderungsTV-Ärzte Erlabrunn)

Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 25. Juni 2015 zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte. der Oberlausitz-Kliniken ggmbh, (3. ÄnderungsTV-Ä OLK)

Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages und zur Anpassung der Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte

Tarifvertrag. zur Änderung des Haustarifvertrages für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden vom 5.

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 6. Juli zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 20. März 2012

Änderungstarifvertrag Nr. 2. vom 05. Juli 2013

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 23. April zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte. der Oberlausitz-Kliniken ggmbh,

vom 23. Oktober 2017 Zwischen

Dritter Tarifvertrag

Dritter Tarifvertrag

2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/St. Georg

Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 12. April 2017.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 6. Juli 2010 zu 41 TV-H Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken. Zwischen

ZUM. zwischen der. HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits. und. dem Marburger Bund, Bundesverband - nachfolgend MB genannt -

Ä n d e r u n g s t a r i f v e r t r a g N r. 2 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte der DRK Kliniken Berlin * vom 27.

Tarifvertrag für die Beschäftigten der Arbeiterwohlfahrt Bremen (TV AWO Bremen) vom 05. Juli 2013

2. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte/Hubertusburg vom 14. März 2018

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 27. August Zwischen.

5. Änderungstarifvertrag vom 29. Mai 2018

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Nr. 10 München, den 26. Juli Jahrgang. Inhaltsübersicht

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015.

Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Vierter Tarifvertrag

vom 22. Mai 2017 Zwischen

Rechtsverordnung 1 über den Erholungsurlaub der Kirchenbeamten (Urlaubsordnung)

Tarifvertrag. zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Fachkrankenhaus Coswig GmbH. (1. ÄnderungsTV-Ärzte Coswig)

Zwischen. dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin e. V. einerseits. und

vom 4. Januar 2018 Zwischen der

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev, Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32, Bremen - vertreten durch den Vorstand -

Zweiter Änderungstarifvertrag. zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und dem. Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg

Lesefassung November 2016

Tarifvertrag. für die Ärztinnen und Ärzte in der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig ggmbh (Anwendungstarifvertrag) vom 22.

Lesefassung November 2016

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 5. November Zwischen.

Zwischen. Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.v., Sitz Berlin, - vertreten durch den Vorstand - einerseits. und

Anlage 1. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Baden-Württemberg e.v., - einerseits -

11. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2016/2017 AWO Bayern) vom 13. Juli 2016

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Technische Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt) vom 20. April Zwischen.

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Tarifvertrag. zur Überleitung der Ärzte in Einrichtungen der. in den TV-Ärzte RKA (TVÜ-Ärzte RKA) vom 28. Februar zwischen der.

Vergütungstarifvertrag für Ärzte der KMG Klinik Boizenburg GmbH in der Fassung vom

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

3. Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an der Kreiskrankenhaus Delitzsch GmbH (TV-Ärzte Delitzsch/Eilenburg)

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18.

1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013

T A R I F V E R T R A G

zwischen der HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits und dem Marburger Bund, Bundesverband - nachfolgend MB genannt -

Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe)

Zwischen der. Asklepios Verwaltungsgesellschaft mbh, zugleich handelnd für:

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

EINFÜHRUNGSTARIFVERTRAG

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an den Elblandkliniken (6. ÄnderungsTV-Ä ELK)

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

2. Änderungstarifvertrag vom 3. Juli 2017 zum Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Roland Klinik ggmbh vom

Unterschiede TV-L (mit SR 41) TdL - ver.di und Tarifvertrag TdL - Marburger Bund

Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 19. Februar Zwischen

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) vom 6. Mai Zwischen. und

Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 10. März Zwischen. und

Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom

Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012.

Änderungstarifvertrag vom 17. Mai 2018

Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses sind:

Änderu ngstarifvertrag vom 17. Mai 2018

Tarifvertrag für Schulhausmeister/innen (TV-Schulhausmeister SH)

Tarifvertrag. zur Entgeltumwandlung für Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-EntgeltU-Ärzte Hessen) vom 30.

ANLAGE 2. zwischen der. HELIOS Kliniken GmbH - nachfolgend HELIOS genannt - einerseits. dem Marburger Bund, Bundesverband - nachfolgend MB genannt -

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Transkript:

Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 18. Februar 2014 HAUSTARIFVERTRAG für Ärztinnen und Ärzte in der Schön Klinik Hamburg Eilbek (TV-Ärzte Eilbek) vom 27. April 2007 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 17. Juli 2012 zwischen und Schön Klinik Hamburg GmbH & Co.KG - im Folgenden Schön Klinik Hamburg Eilbek genannt - - vertreten durch den Geschäftsführer - - einerseits - dem Marburger Bund, -Landesverband Hamburg- - vertreten durch den 1. Vorsitzenden - wird Folgendes vereinbart: - andererseits

1 Änderungen des TV-Ärzte Eilbek vom 27. April 2007 zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 17. Juli 2012 Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Schön Klinik Hamburg (TV-Ärzte Eilbek) wird wie folgt geändert: 1. 26 Absatz (1) wird ab dem 01. Januar 2015 wie folgt ersetzt: (1) 1 Ärzte haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Entgelts ( 21). 2 Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 29 Arbeitstage und ab dem 7. Jahr ärztlicher Tätigkeit 30 Arbeitstage. 3 Arbeitstage sind alle Kalendertage, an denen der Arzt dienstplanmäßig oder betriebsüblich zu arbeiten hat oder zu arbeiten hätte, mit Ausnahme der auf Arbeitstage fallenden gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleich gewährt wird. 4 Maßgeblich für die höhere Urlaubsdauer ist das Kalenderjahr, in dem das 7. Jahr ärztlicher Tätigkeit beginnt. 5 Bei einer anderen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit als auf fünf Tage in der Woche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. 6 Verbleibt bei der Berechnung des Urlaubs ein Bruchteil, der mindestens einen halben Urlaubstag ergibt, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; Bruchteile von weniger als einem halben Urlaubstag bleiben unberücksichtigt. 7 Der Erholungsurlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt werden; er kann auch in Teilen genommen werden. Protokollerklärung zu 26 Absatz 1 Satz 2 1 Für Ärzte, die schon vor dem 01. Januar 2015 in einem Arbeitsverhältnis nach dem TV-Ärzte Eilbek zu der Schön Klinik Hamburg Eilbek gestanden haben, beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage im Kalenderjahr für die Dauer dieses ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. 2 Dabei ist eine Unterbrechung für eine übergangslose Beschäftigung in einem MVZ der Schön Klinik Hamburg Eilbek oder einem Mitgliedsunternehmen der Schön Holding GmbH & Co. KG mit direkter anschließender Rückkehr in ein Arbeitsverhältnis in die Schön Klinik Hamburg Eilbek unschädlich und führt nicht zum Verlust des Besitzstandes. Protokollerklärung zu 26 Absatz 1 Satz 7: Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden. 2. 39 wird wie folgt ersetzt: (1) Inkrafttreten: Der Haustarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in der Schön Klinik Hamburg Eilbek (TV-Ärzte Eilbek) vom 27. April 2007, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag 3 vom 17. Juli 2012 tritt zum 01. März 2014 wieder in Kraft. (2) Kündigung: Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens zum 31. Dezember 2015 gekündigt werden. Seite 2 von 5

(3) Besondere Kündigungsregelungen (a.) Die Anlage A 1 kann mit einer Frist von einem Monat, frühestens zum 31. Dezember 2015 gekündigt werden. (b.) Die Anlage B 2 (BD-Stundenentgelt) kann mit einer Frist von einem Monat, frühestens zum 31. Dezember 2015 gekündigt werden. (4) Verhandlungsvereinbarung Die Parteien vereinbaren eine Friedenspflicht bis zum Vorliegen eines Tarifabschlusses zum TV-Ärzte KAH. Ferner vereinbaren die Parteien unverzüglich nach dem Vorliegen des jeweiligen Tarifabschlusses zum TV-Ärzte KAH Verhandlungen aufzunehmen mit dem Ziel in zügigen und konstruktiven Verhandlungen das im Tarifabschluss zum TV-Ärzte KAH erreichte Ergebnis für die Schön Klinik Hamburg Eilbek unter Berücksichtigung der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Verhältnisse der Schön Klinik Hamburg Eilbek umzusetzen, wobei etwaige Ergebnisse zum Tarifabschluss zum TV-Ärzte KAH, die die Regelung des 20 TV-Ärzte Eilbek betreffen, systemimmanent in den TV- Ärzte Eilbek einfließen. 3. Die Tabellen der Anlage A 1 werden für die Zeit ab 01. März 2014 wie folgt geändert: Entgelttabelle 2014/2015 Laufzeit: 01. März 2014 bis 30. Juni 2015 ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Arzt 4.087 4.322 4.487 4.760 5.112 ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr Facharzt 5.391 5.851 6.245 6.459 6.684 Oberarzt 6.771 7.155 7.511 CA-Vertreter 7.944 AT Entgelttabelle 2015 Laufzeit: 01. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 ab dem 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr Arzt 4.169 4.408 4.577 4.855 5.214 ab dem 1. Jahr 4. Jahr 7. Jahr 9. Jahr 11. Jahr Facharzt 5.499 5.968 6.370 6.588 6.818 Oberarzt 6.906 7.298 7.661 CA-Vertreter 8.103 AT Seite 3 von 5

Anlage B 2 wird für die Zeit ab 01. März 2014 wie folgt geändert: gültig ab 01. März 2014 Ä 1 21,80 Ä 2 26,59 Ä 3 36,17 Ä 4 40,42 gültig ab 01. Juli 2015 Ä 1 22,24 Ä 2 27,12 Ä 3 36,89 Ä 4 41,23 2 Erklärungsfrist Die Tarifvertragsparteien vereinbaren eine Erklärungsfrist bis 08. März 2014. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren erfolgt bis dahin keinerlei Kommunikation zu diesem Verhandlungsstand, ausgenommen einer Kommunikation innerhalb der Gremien der Tarifvertragsparteien, die ebenfalls zum Stillschwiegen verpflichtet werden. 3 Inkrafttreten, Laufzeit Dieser Änderungstarifvertrag tritt mit Wirkung vom 01. März 2014 in Kraft. Hamburg, 18. Februar 2014 Seite 4 von 5

Für die Schön Klinik Hamburg GmbH & Co. KG Der Geschäftsführer Für den Marburger Bund Landesverband Hamburg 1. Vorsitzender (Dr. Michael Knapp) (Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery) Seite 5 von 5