.r" l 3^-B,. (fi. Öffentliche Kundmachung zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 der Marktgemeinde Pölling-Brunn

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Protokoll. über die. Gemeinderatssitzung. am 16. April 2015 im Sitzungssaal, Gemeindeamt Ligist, Sitzungssaal.

Transkript:

A (fi.' d T.r" l 3-B,. Öffentliche Kundmachung zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 der Marktgemeinde Pölling-Brunn Gemäß 38 Abs. l bis 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 i.d.g.f. LGB1. Nr. 117/2017, (StROG 2010), hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Pölfmg-Brunn in seiner Sitzung vom 26.03.2019 den Beschluss gefasst, den Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 der Marktgemeinde Pölfing-Brunn abzuändern. Die 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0, Verfasser: Dipl. - Ing. Gerhard Vittinghoff, Ingenieurkonsulent für Raumordnung und Raumplanung, mit der GZ: 08/19 vom 26.02.2019, liegt in der Zeit vom 08.04.2019 bis 04.06.2019 (mindestens 8 Wochen) im Gemeindeamt der Marktgemeinde Pölfmg-Brunn während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Amtsstunden: Montag: Mittwoch: Freitag: 8.00-12.00 Uhr, 15.00-18.00 Uhr 8.00-12.00 Uhr, 15.00-17.00 Uhr 8.00-12.00 Uhr, 15.00-17.00 Uhr Die 19. Andemne des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 bezieht sich auf folgende Bereiche: Änderunesbereich A Die Grundstücke Nr. 900/25, 900/24, 534/4 und die Baufläche.45 sowie Teilflächen der Grundstücke Nr. 900/14 und 900/18 der KG Bmmi werden von bisher Freiland (L) - landwirtschaftlich genutzte Fläche - nunmehr in einem Flächenausmaß von ca. 1.950 m2 gemäß 29 Abs 3 in Verbindung mit 30 Abs. l Z. 3 StROG 2010 als Aufschließungsgebiet für Kerngebiet (KG (11)) mit einer Bebauungsdichte von 0,5-0,8 im Flächenwidmungsplan i.d.g.f. Nr. 4.0 festgelegt. Die Aufschließungserfordemisse werden wie folgt näher festgelegt: Innere Erschließung - Verlegung von Infrastrukturleitungen wie Kanal, Wasserleitung, Strom, innere Straßenerschließung. Der Grundstückseigentümer ist im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Versorgungsträger für die Regelung dieser Mängel verantwortlich. Sicherstellung einer rechtlich gesicherten und ausreichend dimensionierten, äußeren Anbindung an das Straßennetz. Dieser Mangel ist durch den Grundstückseigentümer in Absprache mit der Gememde zu beheben. Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Gmndlage einer wasserbaurechtlichen Gesamtbetrachtung. In Absprache mit der Behörde ist der Grundstückseigentümer für die Behebung des oben angeführten Mangels verantwortlich. Aufgrund der Nahlage zur GKB - Bahnlinie, sind entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte laut der ÖNORM S 5021 - Teil l zu treffen. Dieser Mangel ist durch den Grundstückseigentümer in Absprache mit der Gemeinde zu beheben. Die ggst. Grundtücke befinden sich innerhalb des Bergbaugebiets und und eine montanbehördliche Genehmigung im Sinne des 153 Abs. 2 Mineralrohstoffgesetz BGB1 Nr. 38/1999 ist einzuholen. Dieser Mangel ist durch den Gmndstückseigentümer in Absprache mit der Behörde zu beheben. Für die Grundstücke Nr. 900/25 und 900/24 der KG Bmnn werden privatwirtschaftliche Vereinbarung abgeschlossen. Bearbeiter Administrator, Tel DW -15, GZ 610/2019, Datei: Kundmachung Entwurfsauflage FWP-Änd. 4.19.docx A-8544 Pölfing-Brunn, Marktplatz l, Pol. Bez. Oeutschiandsberg, Land Steiermark Tel 03465/3000 Fax DW 22, gde@poelfing-brunn.at, www.poelfing-brunn.at BIG: RZSTAT2G056, IBAN: AT45 3805 6000 0400 0022, Creditoren ID: AT28ZZZ00000032412; DVR 0107981, UID ATU28551108 Gemeindeamt: Mo 8-12,15-18, Mi 8-12, 15-17,Fr 8-12, 15-17 Standesamt: Mo 8-12 Sprechstunden des Bürgermeisters: Mo 16-18, Fr 15-17

Innerhalb dieser Auflagefrist kann jedes Gemeindemitglied, sowie jede physische und juristische Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftliche Einwendungen, die eine Begründung enthalten müssen, beim Gemeindeamt bekannt geben. Pölfmg-Brunn, am 26.03.2019 Für den Qemeini der Bürgerms (Karl Mi»nde 5 fr' 5 fe h ch s <s ft. 9ch!m' -<fr ö An der Amtstafel der Marktgemeinde Pölfing-Brunn angeschlagen am: 05.04.2019 abgenommen am: 05.06.2019 Unterschrift: Seite 2

MARKTGEMEINDE Pölfing - Brunn ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES Verfahrensfall Nr. 4.19 Anderungsbereich A Entwurf Gemäß 38 (4) Steiermärkisches Raumordnungsgesetz 2010 (StROG 2010) i.d.f. LGBI.Nr. 117/2017 Verfasser: DIPL. - ING. GERHARD VITTINGHOFF STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ING. KONSULENT FÜR RAUMPLANUNG U. RAUMORDNUNG A-8010 GRAZ, MÜNZGRABENSTR. 4/1, TEL.: 0316-819442, FAX.: 819492

0 Inhaltsverzeichnis Verordnung zur 19. Anderuna des Flächenwidmunasplanes 1 Planunterlage, Planverfasser...1 Geltungsbereich der 19. Änderung des rechtswirksamen Flächenwidmunflsplanes Nr. 4.0...1 3 Rechtswirksamkeit...2 Plandarstellungen zu den Anderunaen (lst-/solldarstellungen)...3 Erläuterungsbericht...4

1 GZ: 610/2019 MARKTGEMEINDE PÖLFING - BRUNN WORTLAUT zur Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 4.19 Entwurf Der Gemeinderat der hat in seiner Sitzung am..2019 folgende VERORDNUNG beschlossen: Aufgrund des 38 Abs. 4 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010 i.d.g.f. LGBI. Nr. 117/2019 (StROG 2010), wird der Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 der Marktgemeinde Pölfing-Brunn geändert. 1 Planunterlage, Planverfasser Die in der Anlage angeschlossenen zeichnerischen Darstellungen, verfasst von Dipl. - Ing. Gerhard Vittinghoff, Ingenieurkonsulent für Raumordnung und Raumplanung, mit der GZ: 08/19 vom 26.02.2019, basierend auf dem Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 i.d.g.f. bilden einen integrierten Bestandteil dieser Verordnung. 2 Geltungsbereich der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 4.19 Die 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 bezieht sich auf folgende Bereiche: Anderungsbereich A Die Grundstücke Nr. 900/25, 900/24, 534/4 und die Baufläche.45 sowie Teilflächen dergrundstücke Nr. 900/14 und 900/18 der KG Brunn werden von bisher Freiland (L) - landwirtschaftlich genutzte Fläche - nunmehr in einem Flächenausmaß von ca. 1.950 m2 gemäß 29 Abs. 3 in Verbindung mit 30 Abs. 1. Z. 3 StROG 2010 als Aufschließungsgebiet für Kerngebiet (KG (11)) mit einer Bebauungsdichte von 0,5-0,8 im Flächenwidmungsptan i.d.g.f. Nr. 4.0 festgelegt.

2 Die Aufschließungserfordernisse werden wie folgt näher festgelegt: Innere Erschließung - Verlegung von Infrastrukturleitungen wie Kanal, Wasserleitung, Strom, innere Straßenerschließung. Der Grundstückseigentümer ist im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Versorgungsträger für die Regelung dieser Mängel verantwortlich. Sicherstellung einer rechtlich gesicherten und ausreichend dimensionierten, äußeren Anbindung an das Straßennetz. Dieser Mangel ist durch den Grundstückseigentümer in Absprache mit der Gemeinde zu beheben. Sicherstellung einer geordneten Oberflächenentwässerung auf der Grundlage einer wasserbaurechtlichen Gesamtbetrachtung. In Absprache mit der Behörde ist der Grundstückseigentümer für die Behebung des oben angeführten Mangels verantwortlich. Aufgrund der Nahlage zur GKB - Bahnlinie, sind entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte laut der ONORM S 5021 - Teil 1 zu treffen. Dieser Mangel ist durch den Grundstückseigentümer in Absprache mit der Gemeinde zu beheben. Die ggst. Grundstücke befinden sich innerhalb des Bergbaugebiets und eine Montanbehördliche Genehmigung im Sinne des 153 Abs. 2 Mineralrohstoffgesetz BGBI Nr. 38/1999 ist einzuholen. Dieser Mangel ist durch die Grundstückseigentümer in Absprache mit der Behörde zu beheben. Für die Grundstücke Nr. 900/25 und 900/24 der KG Brunn werden privatwirtschaftliche Vereinbarungen abgeschlossen. Rec htswi rksam keit Nach Genehmigung der 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 durch die Steiermärkische Landesregierung beginnt die Rechtswirksamkeit mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag. Für den Gemeinderat de Pc ' -5'ü-. «~t- s <s DerBürgerris%St (Kärl/Mh2hlitsch) "' Diese Urkunde - 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 - wurde am 26.02.2019 unter der GZ: 08/19 ausgestellt. Planverfasser

h e'uo-' 3 IST-STAND KG JAGERNIGG 's, >*... >s 's 4. y KG BRUNN / 6 / WA(6 ;» sr u-'.-ill.4.! /- "--? W \ p 19. ÄNDERUNG DES FLÄCHENWIDMUNGSPLANES NR. 4.0 Rechtsgrundlage StROG 2010 i.d.g.f. LGBI Nr. 117/2017 LEGENDE WR Allgemeine Wohngebiete Reine Wohngebiete \ 1 *<-,-.%?- /. t. -r.< ye \.'**. r- t. --' " s :r:. t i. ~"!.\ m.< - : - W? Bf "r -' W1 i- >" 'X-. >c tr WA *».- w- ;-..- t..'.' --lv r y <..' r i» >' \.» KG p- --:- au BRUNN -* «J 6A t.<< ->* WA ;-",'; y '-* ""- ---.-' SOLL-STAND KG JÄGERNIGG.,-'' -- <. 1 -f.-!, -a«/ tfap " - it 0.~ \ t. fl ft. «I KG BRUNN r\ ;< 61. W A8 6) t2- u.8 *-/ y \,-- Anderungsbereich A -v & t WA M a --' M' y itw'' -' **.- y "- ' A.-' WA A*.-' tl- ** t.- '.c -". / \.;T 1 1*> W;; A 4-v r - t xy 'y"~' y- ~-\ ' _/'.~~, -..""7 *-. $%:?? itr-'x' < ;-".< yt \ - ; - -A*.1 ', --"*- k.- T*w?fzp v.""--- ---.. -»> \ rw MX.ü "N '' V''''-- a KG BRUNN Anderungsbereich A t. t Kerngebiet Industrie- und Gewerbegebietel Dorfgebjete Aufschließungsgebiet Fläche als abgestufte Baulandfarbe Bsp. WA o.2-0.4 i Mindest- und hochstzulässige Bebauungsdichte LF Verkehrsfläche Land- und Forstwirtschaft Sondernutzung im Freiland - Eissport / Fischteich Bergbaugebiete Waldflächen Gewässer mit Nummer und Zuständigkeitsbereich Meliorationsgebiete [ER) l durch Erdrutsch gefährdete Flächen ynwsov Gefährdungsbereich für 30 jährige Hochwasser wnoü ~ Gefährdungsbereich für 1 00 jährige Hochwasser F-20kV G Hochspannungsfreileitung Rohrleitung L Gegenständlicher Änderungsbereich Diese Urkunde wurde unter der GZ: 08/19 am 26.02.2019 ausgefertigt. MARKTGEMEINDE PÖLFING - BRUNN Beschluss des Gern ' Gemäß 38 Abs. DATUM:2(?.-'.2>...201i Maßstab 1:5.000 Büß 2T } 5 n A 0. -Zv.,», ES % %\ 3 LAUFENDE NUMMER: 4.19 A) Kundmachung der Planänderung gemäß 38 Abs. 13 Datum:. N A RAUMPLANUNGSBÜRO DI GERHARD VITTINGHOFF MRTPI STAATLICH BEFUGTER UND BEEIDETER ZIVILTECHNIKER ING. KONSULENT FUER RAUMPLANUNG 8010 GRAZ, MÜNZGRABENSTRASSE 4/1, TEL0316/819442, FAX:819492

4 MARKTGEMEINDE PÖLFING - BRUNN 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 ERLÄUTERUNGSBERICHT 1. Umfang der 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 Die gegenständliche Änderung besteht aus den folgenden Unterlagen: Wortlaut sowie Planwerk zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 mit den IST/ SOLL Darstellung Erläuterungsbericht zur 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 2. Planungsgrundlagen Rechtliche Grundlagen Stmk. Raumordnungsgesetz2010 i.d.f.d. LGBI Nr. 117/2019 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 4.0 der Flächenwidmungsplan Nr. 4.0 der 3. Begründung der 19. Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 4.0 Änderunflsbereich A DerAnderungsbereich liegt südlich im Anschluss an das Zentrum der Marktgemeinde Pölfing- Brunn und wird damit als Teil des Teilregionalen Versorgungszentrums gesehen, als welches die Marktgemeinde gem. 4 des rechtskräftigen Regionalen Entwicklungsprogramms Südweststeiermark festgelegt ist. Damit sind die privaten und öffentlichen Versorgungseinrichtungen des Zentrums Z.B. (Lebensmittelgeschäft, Bank, Gemeindeamt, Kindergarten, Volksschule usw.) fußläufig erreichbar. Nördlich führt der Schienenkörper der Eisenbahn in einem ungefähren Abstand von 35 m vorbei. Im Nordwesten grenzt der Änderungsbereich an Kerngebiet. Die Zufahrt ist über den östlich angrenzenden Weg, ein öffentliches Gut, gegeben. Im Süden, Westen und Norden befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen im Bestand. Der westliche Änderungsbereich ist mit einem Wohngebäude bebaut. Es ist nunmehr geplant, die Zentrumsfunktion im ggst. Anderungsbereich weiter zu stärken. Die Planungen sehen eine Bebauung und Nutzung für die Wohnfunktion auf den unbebauten Flächen für den Eigenbedarf vor. Zusätzlich soll das Wohngebäude im Bestand durch die Festlegung weiter abgesichert werden. Konkret wird ein Aufschließungsgebiet für Kerngebiet mit einer Bebauungsdichte von 0,5-0,8 festgelegt. Der Änderungsbereich liegt gemäß Örtlichem Entwicklungsplan 4.0 im direkten Anschluss an einen Bereich mit baulicher Entwicklung. Die Änderung bedeutet die Fortsetzung der Festlegung in südlicher Richtung. Im rechtskräftigen Örtlichen Entwicklungsplan wurden keine Festlegungen getroffen, die die geplante Erweiterung des Kerngebietes ausschließen würden.

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6 des Baulandes im Nahbereich wird die ggst. Festlegung einer weiteren Entwicklungsreserve begründet. Durch die Änderung wird eine bessere Ausnutzung der bestehenden Infrastruktur ermöglicht. Zusätzlich wird durch die Festlegung im Anschluss an den Baulandbestand eine von innen nach außen gerichtete Entwicklung sichergestellt und Zersiedelungstendenzen nicht weiter verstärkt. Somit wird den Raumordnungsgrundsätzen gem. 3 StROG 2010 entsprochen. Trotz der Lage der ggst. Grundstücke innerhalb des Bergbaugebietes wäre eine Bebauung möglich. In einem Bewilligungsverfahren nach 153 MinroG (Bauen im Bergbaugebiet) sind die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorzuschreiben. 4. Oberflächenentwässerung Der Anfall und die Ableitung von Niederschlagswässern haben in Siedlungsgebieten in den letzten Jahren verstärkt zu Problemen geführt. Diese Probleme entstanden durch eine unzureichende Beachtung des Abflusses von Hangwässern, die technischen Rahmenbedingungen von Kanalisationsanlagen sowie von Grundstücksentwässerungs- und Versickerungsmöglichkeiten. Damit eine geordnete Versickerung/Ableitung der Niederschlagswässer gewährleistet ist, sowie um nachteilige Auswirkungen des Oberflächenwasserabflusses infolge der BebauungA/ersiegelung auf die Unterliegerbereiche hintan zu halten, wird die Erstellung eines Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes für das gegenständliche Planungsgebiet inklusive des Bestandes unter Berücksichtigung der Geländeverhältnisse bzw. der Boden und Grundwasserverhältnisse (Grundwasserstand und Sickerfähigkeit des Bodens!) sowie unter Einbeziehung der Hangflächenwässer vorgeschlagen. Die örtliche Abgrenzung hat nach hydrologischen und wasserwirtschaftlichen Kriterien zu erfolgen. Generell ist jedoch erforderlich, dass möglichst viel unbelastetes Niederschlagswasser an Ort und Stelle zurückgehalten und zur Versickerung gebracht wird (Grundwasseranreicherung) und nur bei Überlastung von diesbezüglichen Anlagen (Flächen, Mulden-, Becken-, Schacht-, Rigolen-, Rohr-, Retentionsraumversickerung, Filtermulden, Regenrückhaltebecken, Retentions-/Filterbecken) Oberflächenwässer einem Vorfluter zugeleitet wird. Eine Versickerung soll nur bei entsprechender Sickerfähigkeit des Bodens unter Einsatz eines vertretbaren technischen Aufwandes vorgeschrieben werden. Belastete Meteon/vässer müssen - sofern nicht eine Einleitung in die Kanalisation gefordert ist - vor der Versickerung bzw. Einleitung in einen Vorfluter dem Stand der Technik entsprechend gereinigt werden. Informationen über diese Thematik können dem Leitfaden für Oberflächenentwässerung 2.1 - August 2017, herausgegeben von der Abteilung 14 des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung, entnommen werden. Hinsichtlich einer hydraulischen Bemessung, dem Bau und Betrieb von Regenwasser-Sickeranlagen wird auf die ÖNORM B 2506-1, auf die ÖNORM B 2506-2, auf die ÖNORM B 2506-3, auf das ÖWAV Regelblatt 35 und Regelblatt 45 sowie auf das DWA Regelblatt A 138 -jeweils in den gültigen Fassungen verwiesen.

7 5. Erforderlichkeit einer Umweltprüfung Das Gemeindegebiet der ist weder von der Alpenkonvention, noch von einem Europaschutzgebiet betroffen. Im Rahmen der Erstellung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 4.0 wurde eine Umweltprüfung nicht durchgeführt. Im Rahmen der vorliegenden Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde die geplante Erweiterung des Baulandes einer Strategischen Umweltprüfung nach Ausschlusskriterien unterzogen. Für den Änderungsbereich A wurden die Prüfschritte wie vorgesehen im Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (Stand 2011) durchgeführt. Im Zuge des ersten Prüfschrittes (Prüfung nach Ausschlusskriterien) wurde festgestellt, dass keine Umwelterheblichkeitsprüfung zu erfolgen hat. 1 2 geringfügige Änderung/ kleinräumige Er- Weiterung Umweltprüfung bzw. UEP auf höherer Ebene durchgeführt trifft zu Beurteilung Die Erweiterungsfläche beträgt insgesamt ca. 1.950m2. 3 4 Eigenart und Charakter des Gebietes werden nicht verändert keine erheblichen Aus- Wirkungen auf die Umweit