EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER AKTIONÄRE DER NTT COM SECURITY AG
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER AKTIONÄRE DER NTT COM SECURITY AG NTT Com Security AG Ismaning ISIN DE0005155030 WKN 515503 Die Aktionäre der NTT Com Security AG werden hiermit zu der am Mittwoch, 29. Juli 2015, um 10.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Lehel Carré Gewürzmühlenstraße 11 80538 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 3
I. TAGESORDNUNG UND BESCHLUSSVORSCHLÄGE 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NTT Com Security AG zum 31. Dezember 2014, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2014, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresund Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss, Konzernabschluss und Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2014 und der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen. 4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NTT Com Security AG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. März 2015, des Konzernlageberichts zum 31. März 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresund Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. Jahresabschluss, Konzernabschluss und Konzernlagebericht jeweils zum 31.März 2015 und der Bericht des Auf- 4 NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
sichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 sind der Hauptversammlung, ohne dass es nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung bedarf, zugänglich zu machen. 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 Entlastung zu erteilen. 6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 Entlastung zu erteilen. 7. Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. April 2015 bis zum 31. März 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 29, 80339 München, zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 01. April 2015 bis zum 31. März 2016 zu wählen. 8. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zu deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts Zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien bedarf die Gesellschaft gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich zugelassen, einer besonderen Ermächtigung durch die Hauptversammlung. Die von der Hauptversammlung am 29. Juni 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gilt nur noch bis zum 28. Juni 2015 und ist daher am Tag der ordentlichen Hauptversammlung bereits erloschen. Aus diesem Grund soll der Hauptversammlung ein neuer Ermächtigungsbeschluss vorgeschlagen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Der Vorstand wird gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz ermächtigt, bis zum 15. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 5
erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise, in diesem Fall auch mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. Auf die erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach 71 a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10% des Grundkapitals entfallen. Soweit aufgrund dieser Ermächtigung oder vorangegangener Ermächtigungen oder anderer Rechtsgrundlagen (nachfolgend zusammen Ermächtigung ) eigene Aktien von der Gesellschaft erworben, aber noch nicht veräußert wurden, gelten für die Veräußerung dieser Aktien die nachfolgenden Regelungen. b) Der Erwerb darf über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. (1) Im Fall des Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis das nicht gewichtete arithmetische Mittel des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra- Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils fünf vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 vom Hundert über- bzw. unterschreiten. (2) Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf der angebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne je Aktie das nicht gewichtete arithmetische Mittel des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn der Veröffentlichung des Kaufangebots vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 vom Hundert über- bzw. unterschreiten. Überschreitet die Zeichnung das Volumen des Angebots, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 100 angedienten Aktien je Aktionär vorgesehen werden. c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen 6 NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet und die Anzahl der zu veräußernden Aktien zusammen mit neuen Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in direkter oder entsprechender Anwendung von 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz gegen Bareinlagen ausgegeben wurden, insgesamt 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreitet. Im vorstehenden Fall ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt das nicht gewichtete arithmetische Mittel des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra- Systems getretenen, funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor der Veräußerung der Aktien. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10% des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder falls dieser Wert geringer ist im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. d) Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die erworbenen eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre dazu zu nutzen, um Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteile zu erwerben und die mit einem solchen Erwerb im Zusammenhang stehenden Kaufpreisverpflichtungen (zum Erwerbszeitpunkt oder zu einem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt) und sonstigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Bei einer Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zur Erfüllung von Kaufpreis- bzw. sonstigen Zahlungsverpflichtungen aus einem solchen Erwerb darf der Preis, zu dem die Aktien veräußert werden, den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung über den Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Fälligkeitszeitpunkt der Kaufpreis- bzw. Zahlungsverpflichtung um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt das nicht gewichtete arithmetische Mittel des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen, funktional NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 7
vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsentage vor dem Zeitpunkt der verbindlichen Vereinbarung über den Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen oder vor Fälligkeit der Kaufpreis- bzw. sonstigen Zahlungsverpflichtung aus einem solchen Erwerb. e) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen und entsprechend der Durchführung der Einziehung die Satzung neu zu fassen. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. 8 NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 22. Juli 2015, 24.00 Uhr (eingehend), bei der Gesellschaft angemeldet haben und während der gesamten Hauptversammlung ununterbrochen im Aktienregister als Aktionäre der Gesellschaft eingetragen sind. Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können sich unter Angabe der Aktionärsnummer schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei der NTT Com Security AG unter der Anschrift NTT Com Security AG c/o Computershare Operations Center D-80249 München Fax-Nr.: +49 (0) 89 30903 74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de anmelden. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Freie Verfügbarkeit der Aktien; Umschreibungsstopp Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Maßgeblich für das Stimmrecht ist der im Aktienregister eingetragene Bestand am Tag der Hauptversammlung. Dieser wird dem Bestand am Ende des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 23. Juli 2015 bis einschließlich zum 29. Juli 2015 erst mit Gültigkeitsdatum 30. Juli 2015 verarbeitet und berücksichtigt werden. Hinweise für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall muss die Anmeldung bei der Gesellschaft rechtzeitig erfolgen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform, NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 9
wenn weder ein Kreditinstitut, noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in 135 Aktiengesetz gleichgestellten Institutionen oder Personen zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht kann auch durch persönliches Erscheinen des Aktionärs in der Hauptversammlung erfolgen. Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen ( 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 Aktiengesetz) sowie Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von 135 Abs. 8 Aktiengesetz erteilt, besteht kein Textformerfordernis, jedoch ist die Vollmachterteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten; sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher die Aktionäre, sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere 135 Aktiengesetz. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden. Ferner kann der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten der NTT Com Security AG an die nachfolgende Adresse oder Fax-Nummer übermittelt werden: NTT Com Security AG c/o Computershare Operations Center D-80249 München Fax-Nr.: +49 (0) 89 30903 74675 Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Als Service bietet die NTT Com Security AG ihren Aktionären wieder an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne Weisungen werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine Vollmachten zu Verfahrensanträgen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Weisungserteilung sind in der oben genannten Textform oder in elektroni- 10 NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
scher Form zu erteilen. Weitere Einzelheiten können die Aktionäre den ihnen übersandten Unterlagen entnehmen. Auch diejenigen Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen wollen, müssen sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch während der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. Einsehbare Unterlagen Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Geschäftsjahr 2014, der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 und der Bericht des Vorstandes zu der unter Ziffer 8 der Tagesordnung genannten Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss können im Internet unter www.nttcomsecurity.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung eingesehen werden. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Hinweise zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen gemäß 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz Die Aktionäre können ferner der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an: NTT Com Security AG Investor Relations Robert-Bürkle-Straße 3 D-85737 Ismaning Fax-Nr.: +49 (0) 89 945 73 180 E-Mail: ir@nttcomsecurity.com Ismaning, im Juni 2015 NTT Com Security AG Der Vorstand NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 11
Bericht an die Hauptversammlung Bericht des Vorstandes zu dem unter Ziffer 8 der Tagesordnung genannten Bezugsrechtsausschluss ( 186 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz in Verbindung mit 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz) Mit der im Tagesordnungspunkt 8 vorgeschlagenen Ermächtigung soll der Vorstand in die Lage versetzt werden, im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre eigene Aktien über die Börse oder ein öffentliches Kaufangebot bis zur Höhe von insgesamt 10% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Bei einem Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot kann jeder Aktionär entscheiden, wie viele Aktien und bei Festlegung einer Preisspanne zu welchem Preis er diese anbieten möchte. Übersteigt die Anzahl der zum festgesetzten Preis angebotenen Aktien die Höchstmenge der von der Gesellschaft nachgefragten Aktien, ist eine Zuteilung erforderlich. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis maximal 100 Aktien vorzusehen, damit bei der Festlegung der zu erwerbenden Quoten gebrochene Beträge und kleine Restbestände vermieden werden können und die technische Abwicklung erleichtert wird. Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien können über die Börse oder ein öffentliches Angebot an alle Aktionäre wieder veräußert werden. Mit diesen Möglichkeiten des Verkaufs wird bei der Wiederausgabe der Aktien das Recht der Aktionäre auf Gleichbehandlung gewahrt. Die Ermächtigung unter Ziffer 8 der Tagesordnung soll es der Gesellschaft zudem ermöglichen, eigene Aktien zu erwerben, um diese auch ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen zu können. In der Ermächtigung wird der Gesellschaft ferner die Möglichkeit gegeben, eigene Aktien zur Verfügung zu haben, um diese als Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen daran anbieten zu können. Der vorgeschlagene Bezugsrechtsausschluss soll daher zum einen dem Zweck dienen, den Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen gegen Gewährung von Aktien und die Erfüllung von Kaufpreis- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen aus einem solchen Erwerb zu ermöglichen. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, bei sich bietender Gelegenheit schnell und flexibel die genannten Gegenstände oder Rechte gegen Gewährung von Aktien zu erwerben. 12 NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Der Vorstand wird jeweils im Einzelfall prüfen, ob er von den erteilten Ermächtigungen Gebrauch machen soll, insbesondere wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen konkretisieren oder entsprechende Kaufpreiszahlungen fällig werden. Er wird das Bezugsrecht nur dann ausschließen, wenn die Transaktion im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt. Nur dann wird auch der Aufsichtsrat seine Zustimmung zum Ankauf eigener Aktien sowie zu deren Veräußerung erteilen. Den Aktionären entsteht dabei kein Nachteil, da sie zum Erhalt ihrer Beteiligungsquote die entsprechende Anzahl von Aktien an der Börse hinzu erwerben können. Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht gemäß 71 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz auszuschließen. Dabei wird zudem sichergestellt, dass die gesetzliche Grenze von 10% des Grundkapitals, auf die sich der Bezugsrechtsausschluss gemäß 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz erstrecken darf, nicht überschritten wird. Zudem sieht der Beschluss entsprechend der Regelung des 186 Abs. 3 S. 4 Aktiengesetz vor, dass die eigenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nur zu einem Preis veräußert werden können, der den Börsenkurs der Aktien im Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Als Anhaltspunkt für den möglichen Abschlag auf den Börsenkurs kann der als unwesentlich angesehene Regelabschlag von maximal 5% dienen. Der Vorstand wird in der auf die Ausnutzung dieser Ermächtigung folgenden Hauptversammlung über die Einzelheiten dieser Ausnutzung berichten. NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 13
Anfahrt Mit der Tram Nehmen Sie am Hauptbahnhof die Tramlinie 17 in Richtung Effnerplatz und steigen Sie an der Station Lehel aus. Dort folgen Sie der Beschilderung Tagen im Lehel. Mit der U-Bahn Nehmen Sie am Hauptbahnhof die U4 in Richtung Arabellapark oder die U5 in Richtung Neuperlach Süd und steigen Sie an der Station Lehel aus. Dort gehen Sie in Richtung Bayrische Versicherungskammer und folgen der Ausschilderung Tagen im Lehel. Mit dem Flugzeug Nehmen Sie die S1/ S8 in Richtung Innenstadt und steigen Sie am Hauptbahnhof in die U4 in Richtung Arabellapark oder in die U5 in Richtung Neuperlach Süd um. Steigen Sie an der Station Lehel aus und verlassen Sie die U-Bahn in Richtung Bayrische Versicherungskammer und folgen der Ausschilderung Tagen im Lehel. Mit dem PKW Von der Nürnberger Autobahn A9 kommend verlassen Sie die Autobahn an der Ausfahrt B2R/Mittlerer Ring und folgen dem Ring bis zu der Ausfahrt Ifflandstraße. Von dort aus folgen Sie der Widenmayerstraße die anschließend in die Emil-Riedel-Straße, der Oettingenstraße und in die Sternstraße übergeht. Nach 250m in der Sternstraße biegen Sie rechts ab in die Gewürzmühlstraße und finden das Lehel Carré auf der rechten Straßenseite. Die Parkgebühren werden nicht erstattet. 14 NTT Com Security AG Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
NTT Com Security AG Robert-Bürkle-Straße 3 85737 Ismaning Deutschland Tel: +49 (0) 89 94573 0 fax: +49 (0) 89 94573 180 E-Mail: ir@nttcomsecurity.com www. nttcomsecurity.com