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Kontakt Schicken Sie einfach dieses Formular per Post oder Fax an uns, wenn Sie Hilfe suchen oder Fragen haben in Sachen: Verkehrsrecht Familienrecht Mietrecht Arbeitsrecht Strafrecht Ausländerrecht Versicherungsrecht Steuerrecht Gesellschaftsrecht Insolvenzrecht Bitte melden Sie sich unverbindlich bei RGK: Vorname/Name Straße PLZ/Ort Telefon E-Mail Datum/Unterschrift RGK Dr. Rieger & Kollege Neureuther Str. 16 80799 München Telefon: (089) 39 20 10 Fax: (089) 34 20 81 info@ra-rieger.de www.ra-rieger.de

RGK R E C H T S A N W Ä L T E DR. RIEGER & KOLLEGE Kanzlei für den Mittelstand Ihr Recht im Alltag

Die Kanzlei Kanzlei für den Mittelstand RGK Dr. Rieger und Kollege versteht sich als ein Team qualifizierter Spezialisten. In der Kanzlei für den Mittelstand werden kleine und mittlere Unternehmen in allen betrieblichen Fragen beraten. Auch Privatkunden erhalten full service. Gleicher Rat für alle, wie früher und bisher. Neu ist jedoch der strategische Ansatz von RGK. R steht für neue Rechtsform. RGK wird nicht als Großkanzlei tätig. Sie fungiert als Kooperation gemäß 8 BORA. Diese neue Art der beruflichen Zusammenarbeit gestattet es, dass Experten aus verschiedenen Kanzleien fallweise zusammen arbeiten. Hieraus ergeben sich Vorteile: Hohe Beratungsqualität bei vergleichsweise günstigen Kosten. Wer mit Fachleuten kooperiert, anstatt sie anzustellen, spart Geld. G steht für transparente und kalkulierbare Gebühren. Anwaltliche Beratung muss bezahlbar sein, auch für kleine Unternehmen. RGK hat Spezialverträge für Mittelständler entwickelt. Eine ganzjährige Beratung auf Basis einer Jahrespauschale. Es tickt keine Uhr. Bei Privatkunden ist RGK um finanzielle Transparenz bemüht: Es gibt keine AGB mit Kleingedrucktem. Vor Mandatsannahme wird der Kostenrahmen persönlich skizziert. Auf Streitwert und Gebührenrisiken wird schriftlich und gesondert hingewiesen. K steht für bedarfsgerechte Kommunikation. Unternehmen erwarten einen Beratungsservice, der zum Betrieb passt: schnell, präzise und komfortabel. RGK leistet Beratung ohne Umwege: Direktkontakt per Handy Textvorlagen per E-Mail Checklisten, Rechenprogramme, Datenbanken per Abruf vom PC. Infos und Formulare zum downloaden: www.ra-rieger.de

Verkehrsrecht Rund ums Auto Verkehrsrechtliche Probleme ziehen sich quer durch die Rechtsordnung. Interdisziplinäre Kompetenz macht sich bezahlt. Dr. Rieger betreibt seit über 25 Jahren Verkehrsrecht in dieser Breite. Seine Kompetenz beruht auf forensischer Erfahrung und Kontakten mit Experten. Im Verkehrszivilrecht sind Unfälle zu regulieren, Kaufverträge anzufechten, Betrüger zu verfolgen, Mietwagenfirmen zu überprüfen oder Kaskoversicherer zu verklagen. Im Verkehrsstrafrecht geht es um das Führen von Fahrzeugen: Wer s anders macht, als die Polizei erlaubt, wird belangt. Sie verfolgt Rotlichtsünder, misst den Blutalkohol, richtet Radarstationen ein, filmt den Sicherheitsabstand und kommt manchmal sogar nach Hause oder an den Arbeitsplatz. Für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Polizei und das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Politessen und Parkwächter überwachen den ruhenden Verkehr, verteilen Knöllchen, überprüfen TÜV- und ASU-Plaketten und rufen gern auch mal den Abschleppwagen. Erlangung und Entziehung der Fahrerlaubnis betreffen das Verkehrsverwaltungsrecht: wenn etwa eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet wird oder die Anerkennung ausländischer Führerscheine ansteht. Radarfallen in München: Unser Info-Telefon: (089) 39 20 10

Ausländerrecht Aus aller Welt Familiäre Bindungen mit Ausländern muss das KVR berücksichtigen. Was aber gilt für Zweit-Ehen, eheähnliche Partnerschaften und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ob anerkannt oder nicht, ob nach deutschem oder ausländischem Recht? Was gilt für Ehepartner? Was ist, wenn eine Trennung nicht im Sinne des KVR abgewickelt wurde? Ergeben sich schon aus schlampigen Verhältnissen Konsequenzen für Arbeitsplatz und Aufenthalt? Wann beginnen strafrechtliche Sanktionen? Ausländer sind doppelt betroffen: Nach der Strafverbüßung droht die Ausweisung. Scheinehen stoßen schon im Ausland auf deutschen Widerstand: kein Visum vom Konsul, keine Prozesskostenhilfe vom Gericht, kein Pardon vom Amt. Wer im Verdacht steht, nur zum (oder gegen) Schein geheiratet zu haben, muss widerlegen. Nur echte Gefühle zählen beim KVR. RGK hilft im Team: Fachlich federführend ist Dr. Bethäuser, der Experte auf diesem Spezialgebiet ist. Dr. Rieger betreut das Mandat, bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen bringt RA van Eimern seine Erfahrung ein. Rufen Sie an! Telefon: (089) 39 20 10

Arbeitsrecht Business und Beruf Arbeit ist ein Grundrecht. Dieses Recht schützt auch oder gerade diejenigen, die ihr Brot selbst verdienen. RGK nimmt sich vorrangig solcher Mandanten an betreut also Erwerbstätige, die aus der Bismarck schen Sozialwelt geflüchtet sind: Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer, Gewerbetreibende, echte Freiberufler und falsche Scheinselbständige. Erwerbstätigkeiten werfen rechtliche und steuerliche und wirtschaftliche Fragen auf. Zur Klärung ist Schnittstellen- Kompetenz gefragt. Über die verfügt RGK. Grenzfälle werden ausnahmslos im Team behandelt. Dr. Rieger nimmt das Mandat an und betreut es als Mentor bis zum Abschluss. Handelt es sich um Belange eines Unternehmens oder Arbeitgebers, übernimmt Dr. Olsen die Fallbearbeitung. Probleme aus Sicht und im Interesse von Verbrauchern löst RA van Eimern. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt er vorrangig Arbeitnehmer mit sozialrechtlichen Anliegen. Für Fälle mit Bezug zum Ausländerecht ist Dr. Bethäuser zuständig, während RA Schulz erb- und familienrechtliche Grenzfragen klärt. Antworten aus dem Wirtschafts- und Steuerrecht geben Beratungsgesellschaften, die intern RGK zuarbeiten. Zur Erstberatung Telefon: (089) 39 20 10

Familienrecht Kind und Kegel Haus und Hof Familienrechtler müssen Gefühl und Gesetz in Einklang bringen. Das erfordert Anwälte mit Händchen. Wenn es um Liebe, Kinder und Familie geht, ist Rechthaberei fehl am Platz. Konflikte werden im Gespräch, nicht per Zwangsvollstreckung gelöst. Eheverträge verlangen Weitsicht und Fantasie. Bis zum Tod des Längstlebenden und über drei Generationen hinweg müssen worst-case-szenarien entwickelt werden. Regelungstiefe zahlt sich aus. Wer die Geduld verliert, produziert Knallfrösche : Reihenweise hat der BGH Eheverträge hochgehen lassen, weil das Leben anders verlief als vom Notar geplant. Scheidungsvereinbarungen stellen Weichen bis zum Tod. Von falsch geteilten Renten profitiert nur der Fiskus. Schlecht ausgehandelter Ehegattenunterhalt erzeugt Beschwerden, die sich im Alter schmerzhaft bemerkbar machen. Beim Kindesunterhalt hört der Spaß auf, wenn aus Spaß Ernst und aus dem eine Forderung wird. Wenn Familien- und Betriebsvermögen zu trennen sind, müssen Besteuerung, Fremdkapital und künftiger Privatbedarf unter einen Hut gebracht werden. Auch die Sicherung will bedacht sein. Banken und Mitgesellschafter kennen kein Pardon beim Kampf ums Grundbuch. Dann fordert der Betrieb seinen Tribut. Richtiger Rat vom Anwalt bedeutet Lebenshilfe statt Sozialhilfe. Checklisten abrufbar unter www.ra-rieger.de

Mietrecht Wohnen, leben und Geschäfte machen Im Mietrecht geht es vorrangig um Wohnraum. Es gilt sich und seiner Familie das Dach über dem Kopf zu sichern. Dies regeln Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter. Aber Mietverhältnisse haben auch eine familienrechtliche Komponente. Im Streitfall stehen sich Ehegatten gegenüber, die um eine Mietwohnung streiten oder Kinder, die ihr Zimmer behalten wollen. Im Mietrecht können sich also viele Fronten öffnen. Zumal, wenn noch Handwerker mit im Spiel sind oder die Stadtwerke mitmischen. Mietexperten sind rar. Es ist anwaltliche Kompetenz im Querschnitt gefragt, also breit gefächerte Erfahrung. Auch Prozesserfahrung tut gut: Mietrecht ist Ortsrecht. Wie in München die Mietgerichte entscheiden, ist häufig selbst für Experten nicht vorhersehbar. Bunt und diffizil ist die Spruchpraxis der Mietrichter. Selbst innerhalb der Berufungskammern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen. Geht es um Gewerberäume, sind kaufmännische Belange zu berücksichtigen. Kündigungsfristen, die der Geschäftsentwicklung Rechnung tragen, Wertsicherungsklauseln oder Fragen zum Vorsteuerabzug. Auch öffentliches Recht spielt eine Rolle: Vom KVR wird Zweckentfremdung angedroht oder es werden Genehmigungen widerrufen, die für das Geschäft lebenswichtig sind. Mietspiegel + Urteile + Rechenprogramme: www.ra-rieger.de

Wirtschaftsrecht Vernetzte Wirtschaftskompetenz Mittelständler brauchen eine Rechtsberatung, die zum Betrieb passt. RGK bietet Beratungsmodule an, die speziell auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten sind. Entscheidungshilfe in Form einer ganzjährigen und umfassenden Fachberatung. Ein Team erfahrener Spezialisten berät die Betriebsleitung vor Ort, in der Kanzlei, am Telefon oder per E-Mail. Schnell, präzise und auf Basis einer Jahrespauschale. Arbeitshilfe fürs Büro: Checklisten, die Probleme nebst Lösungsvorschlägen skizzieren. Veröffentlichungen aus über 9.000 deutschen und internationalen Publikationen. Wirtschaftsdaten zu Neugründungen, Veränderungen, Insolvenzen und Löschungen von Firmen oder Gesellschaften. Bonitätsauskünfte mit der Einschätzung von Umsatz und Größe. Personaldaten mit biografischen Angaben, Musterschreiben zur Verwendung als Textvorlage, Urteilssammlungen zu Rechtsfragen im Betrieb. Gebührenhilfe in Sachen Firmen-Rechtsschutz, Prozessfinanzierung, Honorarerstattung, Kostenwesen mit Vorschlägen zu Pauschalhonorar, zum Zeithonorar, zur Streitwert- und Auslagenvereinbarung, einschließlich Reisekosten. Fragen Sie uns nach Quintus und Mentor

Kanzlei für den Mittelstand Außenstände treibt RGK ein, wenn es Sinn macht. Wir prüfen die Bonität, dann mahnen wir: soft und kostenschonend. Gerichtlich mahnen wir online seit 21.10. 2005 mit internationalem Vollstreckungstitel. Fruchtlose Beitreibungsversuche gehen zu unseren Lasten. RGK trägt dem arbeitsrechtlichen Kostenrisiko zweifach Rechnung. Wir beraten intern und so, dass wenig oder keine Eigenkosten anfallen. Und wenn, dann tragen wir Sorge, dass auch Dritte am Kostenaufwand beteiligt werden. Bauprozesse sind riskant und teuer. Und immer droht die Insolvenz. Argumente und Gutachten überzeugen mehr als Klagen, deren Vollstreckung zur Insolvenz führt. Wer wie RGK die Verjährung hemmt und dann verhandelt, fährt auf Dauer besser, jedenfalls billiger. Fragen Sie nach Quintus und Mentor, den Beratungsverträgen von RGK für kleine und mittlere Unternehmen. Quintus und Mentor zum downloaden

Die Anwälte Verkehrsrecht Dr. Thomas Rieger Rechtsanwalt Sozius* Bußgelder, Verkehrsunfälle und Führerscheinprobleme sind die Domäne von Dr. Rieger. Er wehrt seit über 25 Jahren Attacken auf die Mobilität oder das Vermögen seiner Mandanten ab. Müssen Behörden oder Versicherungen verklagt werden, kommt ihm seine Prozesspraxis zugute. Er weiß aus Erfahrung, dass selbst berechtigte Anliegen häufig am Geld scheitern. Über die finanziellen Aspekte der Rechtspflege hat er wiederholt publiziert. Familienrecht Rolf Dieter Schulz Fachanwalt für Familienrecht Kooperationspartner* RA Schulz ist Fachanwalt für Familienrecht und beschäftigt sich seit über 25 Jahren mit den rechtlichen Aspekten des zwischenmenschlichen Bereichs. Er betreibt Scheidungsverfahren und entwirft oder überprüft Eheverträge. Sein Spezialgebiet sind kleine und mittlere Unternehmen, die er familienadäquat strukturiert. Mietrecht Thomas van Eimern Fachanwalt für Arbeitsrecht Kooperationspartner* RA van Eimern hat 2002 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen bekommen, bereits seit 1993 ist er zur Anwaltschaft zugelassen. Er vertritt vorrangig Arbeitnehmer, zumal wenn es um Kündigungsschutz oder sozialrechtliche Belange geht, die damit zusammenhängen, etwa im Wohnungswesen. Auch in diesem Bereich verfügt RA van Eimern über Erfahrung. Er ist seit 1995 in der Mieterberatung tätig, gegenwärtig beim Mieterverein München.

Sie brauchen Das Team uns? Ausländerrecht Dr. Franz Bethäuser Rechtsanwalt Sozius* Im Ausländerrecht hat Dr. Bethäuser 1983 promoviert; seither ist er dieser Spezialmaterie als Anwalt treu geblieben. Auch karitative Einrichtungen werden von ihm in Ausländer- und Asylsachen unterstützt. Wissenschaftlich bearbeitet er im Handbuch für Verwaltungsrecht den Bereich Asylrecht. Veröffentlichungen von ihm und über ihn belegen sein Engagement, wenn es um Mandanten geht, die über keinen deutschen Pass verfügen. Arbeitsrecht Dr. Dietmar Olsen Fachanwalt für Arbeitsrecht Kooperationspartner* Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und langjähriger Berater im Personalwesen löst Dr. Olsen Streitfälle aus dem kollektiven und individuellen Arbeitsrecht. Schwerpunktmäßig betreut er mittelständische Unternehmen. Denen hilft er, Personalkonzepte umzusetzen, die strukturell schwierig sind; also nicht nur rechtliche Fragen auslösen, sondern auch wirtschaftlich und gesellschaftsrechtlich beurteilt werden müssen. Österreich Magister Andreas Wimmer Strafverteidiger Kooperationspartner* Magister Wimmer ist österreichischer Strafverteidiger und Rechtsanwalt mit Sitz in Hallein. Er ist darauf spezialisiert, deutschen Autofahrern auf den Transitstrecken zu helfen. RA Wimmer hat auch Erfahrung mit dem zivilrechtlichen Grenzverkehr. Er betreut Insolvenzverfahren, die beide Lände berühren und verfolgt deutsche Schuldner, die glauben, in den Alpen ein befreites Leben beginnen zu können. * Haftungshinweis: Kooperationspartner sind Rechtsanwälte, mit denen gemäß 8 BORA beruflich zusammen gearbeitet wird; sie haften neben den als Sozius bezeichneten Rechtsanwälten weder selbstständig noch zusätzlich.