Kanton Zürich 19. KKFZ 19. Konsultative Konferenz Flughafen Zürich Konferenzzentrum Walcheturm, 27. September 2018
27. September 2018 / Folie 2 Traktanden der 19. KKFZ Begrüssung Protokoll der letzten KKFZ vom 13. September 2017 Stand Betriebsreglement 2014; Teilgenehmigung vom 14. Mai 2018 Information über das Betriebsreglement 2017 (Herr Tschudin, Flugbetriebsleiter und COO Flughafen Zürich AG) Neue Festlegung der zulässigen Lärmimmissionen in der Nacht (Herr Hegner, Direktor BAZL) Richtplanrevision 2017 Varia
Protokoll vom 13. September 2017 27. September 2018 / Folie 3
Stand Betriebsreglement 2014 27. September 2018 / Folie 4
Stand Betriebsreglement 2014 27. September 2018 / Folie 5 Die Betriebsreglementsänderungen, die der Verwaltungsrat auf Antrag der Geschäftsleitung beschliessen und die dem BAZL zur Genehmigung einreichen soll, sind in erster Linie sicherheitsbedingt. Die Anpassung der Flight Level 80- Regel und die Ausnahmeregelung der Mindestüberflughöhe für vierstrahlige Flugzeuge beim Start auf Piste 32 erfolgen zudem auch aus Lärmschutzgründen. Die dafür von der FZAG angeführten Begründungen decken sich mit der Risiko- und Massnahmenbeurteilung des Berichts «Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich» vom 14. Dezember 2012 und sind nachvollziehbar. Unter Würdigung aller massgebenden Umstände stimmte der Regierungsrat an der Sitzung vom 2. Oktober 2013 den beantragten Betriebsreglements- und Routenänderungen zu. RRB 1133/2013
Stand Betriebsreglement 2014 27. September 2018 / Folie 6
Information über das BR 2017 von der Flughafen Zürich AG 27. September 2018 / Folie 7
27. September 2018 / Folie 8 Haltung der Regierung zum BR 2017 Zitat aus dem Beschluss vom 27. September 2017: «Die Betriebsreglementsänderungen, die der Verwaltungsrat auf Antrag der Geschäftsleitung beschliessen soll und die dem BAZL zur Genehmigung eingereicht werden sollen, sind in erster Linie sicherheitsbedingt. Die dafür von der FZAG angeführten Begründungen sind nachvollziehbar. Sie bewegen sich zudem innerhalb der im SIL-Objektblatt vorgesehenen Möglichkeiten für den Betrieb und sie decken sich mit der Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich. Ihnen kann zugestimmt werden.» Aber. RRB 893/2017
9 Haltung der Regierung zum BR 2017 Das neue Bisenkonzept mit Starts nach Süden geradeaus betrifft dichtbesiedelte Regionen. Für die Glaubwürdigkeit der kantonalen Flughafenpolitik und des Flughafens ist es wichtig, dass der Einsatz des Bisenkonzepts transparent offengelegt wird. Der Kanton Zürich und die FZAG haben deshalb eine Vereinbarung über ein Monitoring zum Bisenkonzept abgeschlossen. RRB 893/2017
27. September 2018 / Folie 10 Vereinbarung FZAG Kanton Zürich 1. Die FZAG weist im Monatsreporting des Lärmmanagements, welches auf der Internetseite der FZAG aufgeschaltet wird, folgende Daten aus: Anzahl Südstarts geradeaus Anzahl Bisentage 2. Zusätzlich werden im Dienstjournal der FZAG die Wetterbedingungen bei Hin- bzw. Rückwechsel (Windstärke und Windrichtung, Prognose oder Ist- Wert) festgehalten. Die entsprechenden Angaben werden dem Amt für Verkehr täglich zugestellt. RRB 893/2017
Neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht Informationen des Bundesamts für Zivilluftfahrt 27. September 2018 / Folie 11
27. September 2018 / Folie 12 Richtplanteilrevision 2017 Kapitel 4; Flughafen Zürich Anpassung Abgrenzungslinie und Flughafenperimeter gemäss SIL 2 Kapitel 5; Ver- und Entsorgung Erweiterung einzelner Deponieflächen und -volumen für bessere Ausnutzung Kapitel 6; Öffentliche Bauten und Anlagen Gebietsplanung Lengg, Zürich Evtl. definitiver Standort Mittelschule linkes Seeufer
27. September 2018 / Folie 13 Vorgehen Anpassung des kantonalen Richtplans Öffentliche Mitwirkung (Nov. 2017 Feb. 2018) Überweisung der Vorlage vom Regierungsrat an den Kantonsrat (ab Oktober 2018) Ggf. Differenzbereinigungsverfahren
Ihre Anregungen und Fragen! 27. September 2018 / Folie 14