Verlassen der Hubarbeitsbühne in der Höhe Regelungen in der Schweiz

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Transkript:

Verlassen der Hubarbeitsbühne in der Höhe Regelungen in der Schweiz 2. VSAA-ERFA Tagung «Ausbildungsanbieter für Benutzer von Hubarbeitsbühnen» Martin Graf Suva Bereich Bau, Luzern, 23.06.2018

Herzlich willkommen bei der Suva in Luzern! 2

Agenda Grundlagen und Ausgangslage in der Schweiz Grundlagen die ein Aus- und Einsteigen in Ausnahmefällen legitimieren Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung mit DACHS-Papier Alarmierende Beispiele roter Bereich Sicherer Überstieg - Beispiel einer Ausnahmesituation Verschiedene Hinweise 3

Grundlagen und Ausgangslage in der Schweiz 4

Berufsunfälle mit Ursache Absturz* - Anzahl *Suva versicherte Betriebe Quelle: www.suva.ch/medien 5

Berufsunfälle mit Ursache Absturz* Kosten *Suva versicherte Betriebe Jährlich laufende Kosten (nur Suva): 280 Mio. CHF Quelle: www.suva.ch/medien 6

Persönliche Voraussetzungen für das Führen von Hubarbeitsbühnen Bediener von Hubarbeitsbühnen müssen für Ihre Tätigkeit geeignet sein! Anforderungen: Mindestalter 18 Jahre! Für Lernende sind Ausnahmen möglich, sofern dies in der jeweiligen Berufsbildungsverordnung zugelassen wird. körperliche und geistige Gesundheit(gutes Seh- und Hörvermögen, keine Alkohol, Drogen- oder Medikamentensucht) zuverlässige, verantwortungsbewusste und umsichtige Handlungsweise Schwindelfreiheit Technisches Verständnis 7

Hinweis zu Informationsschrift: «Ausbildung und Instruktion im Betrieb» VUV Art. 8 VUV Art. 6 www.suva.ch/66109.d 8

Ausbildung ist erforderlich www.suva.ch/hab Ausbildungskurse werden von Trainingszentren, Herstellern oder Vermietern von Hubarbeitsbühnen angeboten. Als Ausbildungsnachweis stellen diese einen Ausweis oder eine Ausbildungsbestätigung aus Betriebe können Bediener auch selber Ausbilden, wenn sie über einen fachkundigen Ausbildner verfügen (Ausbildner mit Einweiser- oder Ausbildner- Ausbildung); siehe www.verbandsvsaa.ch oder www.ipaf.org). Die ausgebildeten Bediener erhalten eine Ausbildungsbestätigung. 9

Instruktion Am Einsatzort ist zusätzlich eine Instruktion nötig, wenn den Bedienern das eingesetzte Modell nicht vertraut ist. Die Instruktion muss durch eine fachkundige Person erfolgen und ist zu dokumentieren. Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit einer Einweiser- oder Ausbildner- Ausbildung (siehe www.verbandvsaa.ch oder www.ipaf.org ). Publikationen der Suva Checkliste Teil 1: Planung des Einsatzes, Suva Best.-Nr. 67064/1.d Checkliste Teil 2: Kontrolle am Einsatzort, Suva Best.-Nr. 67064/2. d Informationsschrift: Ausbildung und Instruktion, Suva Best.-Nr. 66109.d 10

Betreten und Verlassen der angehobenen Arbeitsbühne ist verboten! Der Ausstieg aus dem Arbeitskorb ist gemäss Betriebshandbuch nach (EN 280) vom Hersteller Untersagt Verordnung über die Unfallverhütung (VUV): Art. 32a: Verwendung von Arbeitsmitteln 1 Arbeitsmittel müssen bestimmungsgemäss verwendet werden. Insbesondere dürfen sie nur für Arbeiten und an Orten eingesetzt werden, wofür sie geeignet sind. Vorgaben des Herstellers über die Verwendung des Arbeitsmittels sind zu berücksichtigen. Quelle: SN EN 280:2016-02 www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.30.de.pdf 11

und dennoch wird tagtäglich aus Arbeitsbühnen im angehobenen Zustand ausgestiegen! 12

Grundlagen die ein Aus- und Einsteigen in Ausnahmefällen legitimieren 13

Regeln zu nicht bestimmungsgemässer Verwendung Verordnung über die Unfallverhütung (VUV): Art. 32a: Verwendung von Arbeitsmitteln 4 Werden Arbeitsmittel wesentlich geändert oder für andere als vom Hersteller vorgesehene Zwecke oder in nicht bestimmungsgemässer Art verwendet, so müssen die neu auftretenden Risiken so reduziert werden, dass die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleistet sind. www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.30.de.pdf 14

Risikobeurteilung für Ausstieg Hubarbeitsbühne Im Grundsatz hat für einen Ausstieg aus dem angehobenen Arbeitskorb eine Risikobeurteilung gemäss Norm SN EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen oder nach der Methode-SUVA-Methode situationsspezifisch, schriftlich und vor Arbeitsbeginn zu erfolgen. Im Minimum muss am Arbeitsplatz eine Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung, bspw. gemäss «DACHS-Papier», in schriftlicher Form vorgelegt werden können! Merkblatt: Risiken beurteilen und mindern - Methode Suva für Maschinen www.suva.ch/66037.d, www.suva.ch/66037.f, www.suva.ch/66037.i DACHS: www.bauforumplus.eu/absturz Hubarbeitsbühnen sicherer Überstieg 15

Schema einer Risikobeurteilung Quelle: www.suva.ch/66037.d 16

Hinweis zur Risikobeurteilung für Hubarbeitsbühne als Zugangsmittelmittel Eine Risikobeurteilung muss grundsätzlich nach Norm EN ISO 12100 Sicherheit von Maschinen oder nach der «Methode Suva» erstellt sein. Risiken beurteilen und mindern. Methode Suva für Maschinen. www.suva.ch/66037.d 17

Inhalt Risikobeurteilung resp. Gefahrenermittlung/Massnahmenplanung Die Risikobeurteilung muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Wie oft und in welcher Frequenz betrete ich diese Arbeitsstelle? Wie ist der sichere Überstieg gewährleistet? Kollektivschutz Individualschutz vorhanden? Wenn mit Individualschutz gesichert wird, sind die einzelnen Bestandteile der Ausrüstung-PSA gegen Absturz zu definieren. Warum ist die Hubarbeitsbühne das sicherste und geeignetste Zugangsmittel? Wieso sind Zugangsmittel mit höherer Priorität nicht verhältnismässig? Die Gefahrenermittlung/Massnahmenplanung hat durch eine vorgesetzte Person mit Fachkenntnissen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen und der Planung von Massnahmen gegen Absturz zu erfolgen 18

«Der Fortschritt lebt vom Austausch des Wissens» Albert Einstein 19

Gefahrenermittlung und Massnahmenplanung mit DACHS-Papier 20

Wer ist D-A-CH-S Fachgruppe Absturz D-A-CH-S ist eine internationale Arbeitsgruppe von Experten aus Deutschland, Österreich, Schweiz und Südtirol deren Ziel es ist, eine länderübergreifende Vereinheitlichung der Regelungen für Absturzsicherungen an hochgelegenen Arbeitsplätzen anzustreben. www.bauforumplus.eu 21

www.bauforumplus.eu/absturz/dokumente 22

www.bauforumplus.eu/absturz/dokumente 23

www.bauforumplus.eu/absturz/dokumente 24

Factsheet IPAF www.ipaf.org/de 25

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! 26

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! Fehlender Kollektivschutz/Treppenturm Fluchtweg? Situation Überstieg? Fehlbelastung Bühne AVOR? Quelle: Suva 27

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! Fehlende Absturzsicherung/PSAgA Belastung Arbeitsbühne Situation Überstieg? Gefahren durch elektrische Spannung? Öffentliche Sicherheit? AVOR? Quelle: Suva 28

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! - 07.03.2018 Fehlende (geeignete) Anschlageinrichtung beim Überstieg Situation Überstieg? Fehlbelastung Bühne! Konzept (Zugang, Arbeitsplatz am )? 2 Personenarbeitstage..? Industriekletterei od. «Anseilschutz»? Ausbildung? AVOR? Quelle: z. V. Suva 29

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! Beeinträchtigung Kollektivschutz Fehlender Treppenturm! Fluchtweg? Situation Überstieg? Ausbildung Arbeitsbühne? Planung (Bauleitung), AVOR (Betrieb)? Quelle: Suva Feb. 2018 30

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! - 11.05.2017 Fehlende PSAgA Situation Überstieg? Zugangsmöglichkeit vorhanden! Öffentliche Sicherheit? AVOR? Quelle: Suva 31

Alarmierende Beispiele - roter Bereich! - 11.05.2017 Fehlende PSAgA Situation Überstieg? Zugangsmöglichkeit vorhanden! Öffentliche Sicherheit? AVOR? Quelle: Suva 32

Sagen auch Sie Stopp wenn eine Lebenswichtige Regel verletzt ist! www.suva.ch/regeln 33

Sicherer Ausstieg - Beispiel einer Ausnahmesituation 34

Sicherer Ausstieg inkl. Risikobeurteilung/Gefahrenermittlung - Beispiel 35

Sicherer Ausstieg inkl. Risikobeurteilung/Gefahrenermittlung - Beispiel sichere Überstiegsituation (Dachmitte)/ Anschlageinrichtung PSAgA vorhanden Auswahl geeignete Bühne Ausrüstung/PSAgA Auffangsystem (weitere Arbeiten) «Plan B», 2. Bediener Gefahrenermittlung/Massnahmenplanung ist erfolgt (AVOR) Ausbildung HAB Grund-Ausbildung PSAgA 36

Anschlagpunkt im Korb nach Herstellerangaben - Beispiele 37

Verschiedene Hinweise 38

Hinweise für Planer von Dächern VUV Art. 17 Dächer, die aus betrieblichen Gründen oft betreten werden müssen, sind so zu gestalten, dass sie von den Arbeitnehmern sicher begangen werden können. Die Anforderung betreffen nur gewerbliches oder industrielles Umfeld. Privathaushalte sind ausgenommen. Interpretation betreffend Ausstieg aus HAB in angehobenen Zustand Es braucht permanente Einrichtungen, wenn das Dach oft begangen werden muss. Oft > 1x je Jahr. Überstieg von HAB auf Dach ist nach Art. 32a Abs. 4 VUV zulässig. Dies entbindet den Betrieb nicht, permanente Einrichtungen zu installieren. www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.30.de.pd 39

Hinweise für Planer von Dächern Wegleitung zur Verordnung 4 Zum Arbeitsgesetz, Art. 7 Bei Dachaufbauten*, -installationen* ist mindestens eine Treppenanlage von 1,20 m Breite bis auf die Dachfläche zu führen. *(Klimaanlagen,, Solaranlagen) Anforderung betreffen nur gewerbliches oder industrielles Umfeld (Plangenehmigungsverfahren) Interpretation betreffend Ausstieg aus HAB in angehobenen Zustand Es braucht eine Treppenanlage, wenn das Dach Dachaufbauten, -installationen aufweist. Überstieg von HAB auf Dach ist nach Art. 32a Abs. 4 VUV zulässig. Dies entbindet den Betrieb nicht, permanente Einrichtungen zu installieren. www.admin.ch/ch/d/sr/8/832.30.de.pd 40

Arbeiten mit PSAgA auf Dächern sind gesetzlich auf max. 2 Personenarbeitstage (ca. 18h) pro Arbeitseinsatz beschränkt (BauAV Art. 32) erfordern immer mindestens eine Grundausbildung (ca. 1 Tag; VUV Art. 8) erfordern min. 2 Personen am Arbeitsplatz (Rettung) erfordern immer eine adäquate Arbeitsvorbereitung www.suva.ch/psaga www.suva.ch/67018.d 41

Anschlageinrichtungen für PSAgA (SN EN 795 und SN EN 517) Typ A Typ B Typ C EN 517 Typ D Typ E Kombination C/E 42

Anschlageirichtungen für PSAgA müssen sicher sein! 43

Die Entwicklungen gehen weiter - Beispiel Zweiwege-Teleskopbühne 44

Schlusswort Die Bestimmungen zum Ausstieg in der Höhe ändern nichts an den gesetzlichen Bestimmungen gemäss Art. 6 und 8 VUV, wonach für das Führen von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung und Instruktion gesetzlich erforderlich ist! Für das Verwenden von Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA (ausserhalb der Arbeitsbühne) ist eine Grundausbildung erforderlich Im Vollzug UVG der Suva wird die Situation am Arbeitsplatz beurteilt und die Existenz von Ausbildung und Instruktion stichprobenartig überprüft. 45

Besten Dank für die Aufmerksamkeit! Fragen? 46