IKK-INFORMATIV. Vorbeugen durch Schutzimpfungen

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Transkript:

IKK-INFORMATIV Vorbeugen durch Schutzimpfungen

VORBEUGEN DURCH SCHUTZIMPFUNGEN Vorwort Das unmittelbare Ziel von Schutzimpfungen ist, die Geimpften vor ansteckenden Krankheiten zu schützen. Das Impfen gehört zu den wirksamsten und wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Die modernen Impfstoffe werden in Deutschland umfassend auf Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit getestet und erfüllen höchste Standards. Sie sind deshalb gut verträglich und unerwünschte Nebenwirkungen werden nur selten beobachtet. Je mehr Menschen sich impfen lassen, desto wahrscheinlicher können einzelne Krankheitserreger regional beseitigt oder sogar weltweit ausgerottet werden. Die Grundimmunisierung soll im Säuglings- und Kleinkindalter frühzeitig begonnen, ohne unnötige Verzöge rungen durchgeführt und zeitgerecht abgeschlossen werden. Ebenso wichtig ist es allerdings, durch regelmäßige Auffrischungen den eigenen Impfschutz ein Leben lang zu erhalten und falls nötig sich gegen weitere Infektionskrankheiten impfen zu lassen. Nur diejenigen, die über das Impfen und die drohenden Krankheiten umfassend informiert sind, können die richtigen Entscheidungen für ihre Kinder und sich selbst treffen. Wir wollen Ihnen daher auf den folgenden Seiten nicht nur sagen, welche Impfleistungen die IKK gesund plus bietet, sondern auch für mehr Aufklärung sorgen. Erster Ansprech partner hinsichtlich der medizinischen Aspekte ist und bleibt natürlich der Arzt Ihres Vertrauens. Ihre IKK gesund plus Herausgeber: 13. Auflage Stand: 1. Januar 2019 GK100129 PRESTO Gesundheits- Kommunikation GmbH www.presto-gk.de 2

Im Kindesalter Schutzimpfungen nutzen die körpereigene Abwehrstrategie: Mit Krankheitserregern (Antigenen) gezielt in Kontakt gebracht, wird die Bildung von Antikörpern ausgelöst. Zum Zeitpunkt der Impfung muss Ihr Kind gesund sein. Unter bestimmten Voraussetzungen sollte nicht geimpft werden. Aber keine Sorge, der Arzt wird mit Ihnen über frühere Impfreaktionen bzw. Allergien im Rahmen der Anamnese sprechen. Nach der Impfung sollten besondere Belastungen vermieden werden, leichte Schwellungen lässt ein kühlender Umschlag schneller abklingen. Wichtig Für die Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung ist ein Nachweis über eine ärztliche Beratung in Bezug auf den Impfschutz des Kindes vorgeschrieben. Was Hänschen nicht lernt In aller Regel sorgt die elterliche Fürsorge dafür, dass wir mit der erforderlichen Grund immunisierung ins Erwachsensein starten. Dies nicht zuletzt, weil immer wieder auf die Notwendigkeit eines vollständigen Impfschutzes bei Kindern hingewiesen wird. Aber auch im Erwachsenenalter sind regelmäßige Auffrischungen wichtig. Lücken entstehen insbesondere dann, wenn man sich bester Gesundheit erfreut und daher auch seinen Arzt nicht konsultieren muss. Sie zu motivieren, auch einmal wieder an die eigene Gesundheit und den vollständigen Impfschutz zu denken, ist unser An liegen. Achten Sie also bitte mit darauf, dass ein vollständiger Impfschutz aufgebaut wird und auch ein Leben lang erhalten bleibt! 3

VORBEUGEN DURCH SCHUTZIMPFUNGEN Detaillierte Informationen zu Infektionskrankheiten und Impfschutz (z. B. Antworten zu den 20 häufigsten Einwänden gegen das Impfen ) finden Sie auf den Internetseiten des Robert Koch- Instituts unter: www.rki.de (Rubrik: Infektionsschutz/Impfen/Bedeutung) Die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Thema Impfungen ist ebenfalls einen Besuch wert: www.impfen-info.de Kleines Buch große Wirkung Der Impfausweis dient zur Vorlage beim Arzt, insbesondere aber auch dazu, den Überblick über den Impfstatus der Kinder sowie den eigenen zu behalten. Außerdem hilft der Ausweis, unnötige Impfungen zu vermeiden. Er sollte daher so sorgfältig aufbewahrt werden wie Personalausweis oder Reisepass. Noch nie davon gehört? Jüngere Erwachsene sollten dann zunächst einmal ihre Eltern fragen. Ist der Ausweis tatsächlich nicht aufzutreiben, hilft nur noch die Nachfrage beim Hausbzw. Kinderarzt. Anhand Ihrer Patientenakte sollte der Termin für die nächste Impfung schnell herausgefunden sein. Damit jeder Arzt, bei dem Sie sich zukünftig in Behandlung begeben, den Impfstatus nachvollziehen kann, lassen Sie sich unbedingt einen Impfausweis ausstellen. Nebenwirkungen und Komplikationen Schwere Nebenwirkungen und Impfkomplikationen sind äußerst selten und beruhen vor allem auf Überempfindlichkeit gegenüber Begleitstoffen des Impfstoffes. Beachten Sie bitte die Hinweise Ihres Arztes zu möglichen unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Komplikationen sowie Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung. Und denken Sie immer daran: Impfungen weisen sehr viel geringere Komplikationsraten auf als die Erkrankungen selbst! 4

Wichtig Bei ungewöhnlichen Impfreaktionen sollte der impfende Arzt umgehend benachrichtigt werden. Besteht der Verdacht einer gesundheitlichen Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht, ist der Arzt verpflichtet, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Für den seltenen Fall eines Impfschadens besteht Anspruch auf Entschädigung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Weitere Auskünfte dazu erteilt das zuständige Gesundheitsamt. Die Standards des Impfens Der Impfkalender der Ständigen Impfkom mission beim Robert Koch-Institut (STIKO, siehe Seiten 6/7) empfiehlt insbesondere Impfungen zum Schutz vor: Wundstarrkrampf (Tetanus, T) Diphtherie (D/d) Keuchhusten (Pertussis, ap/ap) Hirnhautentzündung (Haemophilus influenzae Typ b, Hib) Kinderlähmung (Poliomyelitis, IPV) Leberentzündung (Hepatitis B, HB) Pneumokokken Rotaviren (RV) Meningokokken C Masern, Mumps und Röteln (MMR) Windpocken (Varizellen) Influenza (Grippe) HPV (Humane Papillomviren) Gürtelrose (Herpes zoster, HZ) 5

VORBEUGEN DURCH SCHUTZIMPFUNGEN Impfkalender (Standardimpfungen) für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene Empfohlenes Impfalter und Mindestabstände zwischen den Impfungen (Quelle: STIKO, Stand: August 2018) Impfung Alter in Alter in Monaten Wochen 6 2 3 4 11 14 15 23 Tetanus G1 G2 G3 G4 N Diphtherie G1 G2 G3 G4 N Pertussis G1 G2 G3 G4 N Haemophilus influenzae Typ b G1 G2 c G3 G4 N Poliomyelitis G1 G2 c G3 G4 N Hepatitis B G1 G2 c G3 G4 N Pneumokokken a G1 G2 G3 N Rotaviren G1 b G2 (G3) Meningokokken C G1 (ab 12 Monaten) Masern, Mumps, Röteln G1 G2 Varizellen G1 G2 a Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfstoffdosis im Alter von 3 Monaten, d. h. insgesamt 4 Impfstoffdosen. b Die 1. Impfung sollte bereits ab dem Alter von 6 Wochen erfolgen, je nach verwendetem Impfstoff sind 2 bzw. 3 Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen erforderlich. c Bei Anwendung eines monovalenten Impfstoffes kann diese Dosis ent fallen. d Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharid-Impfstoff e Einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit f Standardimpfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 14 Jahren mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 5 Monaten, bei Nachhol impfung beginnend im Alter > 14 Jahren oder bei einem Impfabstand von < 5 Monaten zwischen 1. und 2. Dosis ist eine 3. Dosis er forderlich. Erläuterungen G = Grundimmunisierung (in bis zu 4 Teilimpfungen G1 G4) A = Auffrischimpfung S = Standardimpfung N = Nachholimpfung (Grund- bzw. Erstimmuni sierung aller noch nicht Geimpften bzw. Komplettierung einer unvollständigen Impfserie)

Impfung Alter in Jahren 2-4 5 6 9 14 15 16 17 ab 18 ab 60 Tetanus N A1 A2 Diphtherie N A1 A2 Pertussis N A1 A2 Haemophilus influenzae Typ b Poliomyelitis N Hepatitis B N Pneumokokken Meningokokken C N Masern N Mumps, Röteln N Varizellen N Influenza Humanes Papillomvirus (HPV) N G1 f G2 f A1 N f N N N N A (ggf. N) Td-Auffrischimpfung alle 10 Jahre. Die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap- bzw. bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV-Kombinationsimpfung. S e ggf. N S d S (jährlich) NEU: Standardimpfung gegen Herpes zoster mit Totimpfstoff empfohlen für Personen ab 60 Jahren; weitere Informationen: www.rki.de

VORBEUGEN DURCH SCHUTZIMPFUNGEN Den Impfungen sind Termine zugeordnet, welche die für den Aufbau eines Impfschutzes notwendigen Zeitabstände berücksichtigen. Abweichungen davon sind möglich und unter Umständen sogar notwendig. Wegen der besonderen Gefährdung in der frühen Kindheit ist das Ziel, möglichst frühzeitig die empfohlenen Impfungen durchzuführen und spätestens bis zum Alter von 14 bzw. 23 Monaten die Grundimmunisierung zu vollenden. Im Erwachsenenalter Jeder Erwachsene in Deutschland sollte nach den STIKO-Empfehlungen bis zum 18. Lebensjahr u. a. bereits mehrfach gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten geimpft worden sein; danach muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden (Keuchhusten allerdings nur einmalig mit der ersten Auffrischimpfung). Sind die Impfungen im Kindesalter versäumt worden oder ist der Impfstatus unklar, sollten Sie die Grundimmunisierung mit drei Injektionen unbedingt nachholen. Die STIKO empfiehlt außerdem eine Impfung gegen Masern (vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff ) für alle nach 1970 Geborenen mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit. Jedes Jahr im Herbst ist es zudem wichtig, an die Grippeschutzimpfung zu denken, die seit der Impfsaison 2018/19 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich mit einem Vierfach-Impfstoff erfolgt. Insbesondere die Älteren über 60 Jahre, Schwangere bzw. bestimmte chronisch Kranke sollten sie nicht versäumen. Alle älteren Menschen ab einem Alter von 60 Jahren sollen außerdem einmal gegen Pneumo kokken geimpft werden. 8

Und die Kosten? Für die Kostenübernahme von Schutzimp fun gen sind unterschiedliche Träger zuständig. Hierzu zählen der öffentliche Gesundheits dienst oder weitere in gesetzlichen Vorschrif ten benannte Stellen (z. B. der Arbeitgeber). So ist für den Bereich stationärer oder ambulanter medizinischer Einrichtungen für die Tätigkeiten Untersuchen, Behandeln und Pflegen von Patienten die Impfung gegen Hepatitis B durch den Arbeitgeber kostenlos anzubieten. Die Leistungen der GKV Bestimmte Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), tragen sie doch erheblich zur Kostensenkung im Gesundheitswesen bei. Voraussetzung ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss Vertreter von Leistungserbringern, Krankenkassen und Patienten die Kostenübernahme befürwortet und sie in seine Schutzimpfungs-Richtlinie aufnimmt. Die Richtlinie basiert auf den STIKO- Empfehlungen. So wird die neuerdings empfohlene Gürtelrose- Impfung (Herpes zoster, siehe Seite 7) erst zur Pflichtleistung der GKV, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss über die Aufnahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie entschieden hat. Die Impfung muss ein Vertragsarzt unter Vorlage der IKK- Versichertenkarte durchführen. Neben der Impfung selbst umfasst seine Leistung u. a. die Impfanamnese, die Information über Nutzen und Risiken der Impfung sowie ihre Auffrischung und den Eintrag im Impfausweis. Den Impfstoff erhalten Sie direkt vom Arzt oder, wenn dieser ihn nicht vorrätig hat, auf Verordnung in der Apotheke. 9

VORBEUGEN DURCH SCHUTZIMPFUNGEN HPV-Impfung Zur Vorbeugung vor Gebärmutterhalskrebs, als deren Hauptursache Humane Papillom viren (HPV) ausgemacht worden sind, sollen Mädchen und jetzt auch Jungen laut STIKO-Empfehlung grundsätzlich im Alter von 9 bis 14 Jahren (vor dem ersten Geschlechtsverkehr) geimpft werden. Gemäß Schutzimpfungs- Richtlinie mit möglichst zwei Impfstoffdosen im Abstand von 6 bzw. 5 bis 13 Monaten, wobei begonnene Impfserien mit dem gleichen HPV-Impfstoff vervollständigt werden sollen. Eine aktuelle australische Studie zeigt, dass hohe Impfraten in Kombination mit Screenings entscheidend dazu beitragen, Gebärmutterhalskrebs nahezu vollständig zu eliminieren. Mädchen und Jungen, denen die Impfung z. B. aus Überschätzung der Risiken vorenthalten wird, haben ein nachgewiesenes höheres Risiko, im späteren Leben an bestimmten Krebsarten bzw. deren Vorstufen zu erkranken. Die aktuell verfügbaren HPV-Impfstoffe können zwar zwischen 70 und 90 Prozent aller Gebärmutterhalskrebserkrankungen verhindern, jedoch schützen sie nicht gegen alle krebsauslösenden HP-Viren. Um mögliche Zellveränderungen durch die rest lichen HP-Viren frühzeitig erkennen zu können, bleibt die frauenärztliche Früherkennungsuntersuchung wichtig. Zecken-Schutzimpfung Auch gegen die Frühsommer-Meningoenze phalitis (FSME) wird geimpft. Die Kostenübernahme erfolgt bei Erwachsenen und Kindern, die in Risikogebieten der Gefahr von Zecken bissen ausgesetzt sind. In der Regel sind drei Impfungen notwendig, um den vollen Impfschutz zu erreichen. Nach der ersten Impfung findet entsprechend dem klassischen Schema die zweite etwa ein bis drei Monate später statt. Die dritte Impfung ist dann fünf bis zwölf bzw. neun bis zwölf Monate nach der zweiten Impfung fällig. Der Impfschutz hält dann mindestens drei Jahre. Das Robert Koch-Institut berichtet davon, dass Erkrankungen bei Kindern im Allgemeinen leichter verlaufen als bei Erwachse- 10

nen. Nur in Einzelfällen ist von neurologischen Restschäden berichtet worden. Da Fieber reaktionen von mehr als 38 Grad Celsius bei ein- bis zweijährigen geimpften Kindern in 15 Prozent beobachtet wurden (gegenüber 5 Prozent bei Drei- bis Elfjährigen), wird die Impfung von Kindern unter drei Jahren nur eingeschränkt empfohlen. Unser Tipp Je früher ein Zeckenbiss entdeckt und die Zecke entfernt wird, desto geringer ist die Infektionsgefahr. Impfung gegen Rotaviren Diese Schluckimpfung schützt insbesondere Babys vor einem schweren Durchfallerreger den Rotaviren! Diese gehören in Deutschland zu den häufigsten Erregern von akuten Durchfallerkrankungen. Vor allem Kinder in den ersten Lebensjahren sind davon betroffen. Durch die Impfung können etwa 75 Prozent der Infektionen vermieden werden. Die erste Schluckimpfung sollte bereits ab dem Alter von sechs Wochen und spätestens bis zum Alter von zwölf Wochen erfolgen. Je nach verwendetem Impfstoff sind zwei bis drei Dosen im Abstand von mindestens vier Wochen erforderlich. Mehrleistungen der IKK gesund plus Wir machen von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, auch Kosten für nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Impf leistungen zu erstatten; zum einen den Impfstoff und zum anderen die Impfleistung (nach Vertragssätzen). Weil insbesondere in exotischen Ländern ganz andere Krankheitsgefahren lauern, übernehmen wir Schutz impfungen für Auslandsreisende, die von der STIKO in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes empfohlen werden. 11

VORBEUGEN DURCH SCHUTZIMPFUNGEN Impfcheck unser Extra für Sie Machen Sie den IKK-Impfcheck! Er gibt Auskunft darüber, welche Impfungen dem Lebensalter entsprechend anstehen und welche Kosten übernommen werden: www.ikk-gesundplus.de Wir beraten Sie gern! Die Informationen dieses Faltblatts können Ihnen lediglich einen groben Überblick vermitteln. Für offen gebliebene Fragen und Probleme wenden Sie sich daher bitte vertrauensvoll an Ihren Arzt. Darüber hinaus stehen selbstverständlich auch wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen. IKK-Servicetelefon 0800 8579840 (täglich, 24 Stunden zum Nulltarif) www.ikk-gesundplus.de