HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMM VON LIONS CLUBS INTERNATIONAL



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Transkript:

HAFTPFLICHTVERSICHERUNGSPROGRAMM VON LIONS CLUBS INTERNATIONAL ALLGEMEINES Die internationale Vereinigung der Lions Clubs hat ein Betriebshaftpflichtversicherungsprogramm, das Lions auf weltweiter Basis versichert. Der Versicherer ist ACE American Insurance. Sämtliche Clubs und Distrikte sind automatisch versichert. Sie müssen von Ihrer Seite her diesbezüglich nichts unternehmen. Der Zweck dieser Broschüre ist es, den Versicherungsschutz so zu erläutern, dass die Lionsmitglieder wissen, was dies für ihre Aktivitäten bedeutet. Die Versicherungsbedingungen greifen bei den meisten gewöhnlichen Haftungsrisiken der Lions Clubs und Distrikte, einschließlich ihrer Versammlungen und Aktivitäten. Haftpflichtversicherungsansprüche, die im Zusammenhang mit der Bedienung, Benutzung oder Wartung von Flugzeugen, von Lions- Organisationen gehörenden Kraftfahrzeugen und von bestimmten Wasserfahrzeugen entstehen, sind ausgeschlossen (Siehe Ausschlüsse). Die folgenden Seiten dienen nur der allgemeinen Erläuterung und können nicht jegliche möglichen Situationen abdecken. Nichts in dieser Broschüre darf so ausgelegt werden, dass die Versicherungsbedingungen gedehnt oder modifiziert werden oder von ihnen abgewichen wird. Sollten sich ungewöhnliche Situationen ergeben, die weiterer Erläuterungen bedürfen, wenden Sie sich bitte an: DSP Insurance Services 1900 E. Golf Road, Suite 650 Schaumburg, IL 60173 Telefon: 001 (800) 316-6705 Fax: 001 847 934-6186 Email: lionsclubs@dspins.com Bedenken Sie bitte, dass es sich hierbei lediglich um eine gesetzliche Haftpflichtversicherung handelt und nicht um eine Unfallversicherung, die ungeachtet der Verschuldung für die Kosten bei Verletzungen aufkommt. Begrenzter Versicherungsschutz besteht für medizinische Kosten, allerdings nicht bei Sportverletzungen. VERSICHERER ACE American Insurance Company HINWEIS: Der Inhalt dieser Broschüre kann unter www.lionsclubs.org eingesehen werden. Revised Sept 2015 GE LA1-3 AUFGEFÜHRTE VERSICHERUNGS- NEHMER Die Internationale Vereinigung der Lions Clubs, alle Distrikte (Einzel-, Sub- und Multidistrikte) dieser Vereinigung, alle Lions Clubs, die von der Vereinigung gegründet worden sind, Leo Clubs, Lionessen Clubs sowie alle sonstigen Lions Organisationen, die Eigentum eines aufgeführten Versicherten sind oder von ihm geleitet oder verwaltet werden oder eines Lionsmitglieds, wenn er im Auftrag eines der Versicherten handelt. Jede von dieser Definition erfasste rechtliche Einheit ist unter dieser Police versichert. Zu beachten ist jedoch, dass laut Satzung und Zusatzbestimmungen der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs außer den Lions Clubs und Distrikten keine andere rechtliche Einheit oder Einzelperson ohne ausdrückliche Lizenz des internationalen Vorstands den Lions- Namen oder das Lions-Emblem verwenden darf. (Siehe Frage Nummer 20) Ohne Genehmigung können wir keine Versicherungsbescheinigung ausstellen, die eine solche rechtliche Einheit als Versicherungsnehmer nennt. ZUSÄTZLICHE MITVERSICHERUNGS- NEHMER (NUR ALLGEMEINE HAFTPFLICHT) Lions, Leos und Lionessen, Direktoren, Amtsträger, Angestellte und Mitglieder gelten als Mitversicherte, wenn sie in dieser Amtsfunktion handeln. Einzelne freiwillige Hilfskräfte sind gleichfalls bei Durchführung ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit Lions Projekten haftpflichtversichert. Öffentliche oder private Einzelpersonen oder Organisationen, die Räumlichkeiten für Lions-Aktivitäten zur Verfügung stellen, sind in Schadensfällen, die durch die Benutzung dieser Räumlichkeiten entstehen, fallen ebenfalls unter Haftpflichtversicherungsschutz, außer wenn die Haftpflicht durch die alleinige Fahrlässigkeit der Person oder Organisation, die die Benutzung erlaubt hat, entstanden ist. Als Räumlichkeiten ist Grund und Boden, inklusive darauf befindlicher Gebäude definiert.

Des Weiteren sind Bundesländer bzw. Kantone oder öffentliche Einrichtungen und Ämter, die einem aufgeführten Versicherten eine Genehmigung ausstellen, bei Haftpflichtschäden, die bei einer Aktivität des genannten Versicherten, die im Zusammenhang mit dieser Genehmigung entstehen, ebenfalls versichert. Versicherungssummen - Höchstgrenzen Allgemeine Höchstgrenze der Versicherungssumme für Schäden, die in festgelegten Versammlungsorten entstehen. 2.000.000 US-Dollar Produkthaftpflicht - Gesamtversicherungssumme 2.000.000 US-Dollar Versicherungssumme bei persönlichen Verletzungen und Werbeschäden 1.000.000 US-Dollar Versicherungssumme pro Schadensfall maximal 1.000.000 US-Dollar Mietsachschäden an Einrichtungen 1.000.000 US-Dollar Höchstgrenze für medizinische Kosten, die bei der Nutzung der Einrichtungen entstehen (pro Person) 5.000 US-Dollar Die Höchstgrenze der Versicherungssumme für Haftpflichtschäden beträgt für Personen- und Sachschäden zusammen pro Versicherungsfall 1.000.000 US-Dollar. Der abgeschlossene Versicherungsschutz ist auf die jährliche Versicherungssumme beschränkt. Falls aufgrund der Aktivitäten Ihres Clubs oder Ihrer Lions Organisation eine höhere Versicherungssumme angeraten ist, empfehlen wir Ihnen, vor Ort eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. VERSICHERUNGSSCHUTZ Allgemeine Haftpflicht Die Versicherung zahlt Schadenersatz, zu deren Zahlung Versicherte, inklusive Lions Clubs, Distrikte, einzelne Mitglieder und freiwillige Hilfskräfte gesetzlich verpflichtet sind, für Personen- oder Sachschäden, deren direkte oder indirekte Ursache Lions-Veranstaltungen oder Aktivitäten sind, an Dritte zu zahlen. Der Versicherungsschutz umfasst: Einrichtungen und dort stattfindende Tätigkeiten und Aktivitäten Produkte und damit verbundene Aktivitäten Versicherungsschutz für Eigentümer und Vertragspartner Vertragshaftpflicht Personenschäden und Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Werbung Mietsachschäden an Einrichtungen Fahrlässigkeit Medizinische Kosten Weitere Details bezüglich dieses Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dieser Broschüre. Kfz-Haftpflicht Die Haftpflichtversicherung deckt NICHT die Benutzung von Kraftfahrzeugen, die einem genannten Versicherten gehören. Wenn eine Lions Organisation ein Fahrzeug besitz, muss dieses eigenständig versichert werden. Die Haftpflicht einer Lions Organisation (genannter Versicherungsnehmer) ist für die Benutzung von gemieteten und dem Versicherten nicht gehörenden Fahrzeugen (inkl. Fahrzeugen von Mitgliedern) versichert, aber erst nach Überschreiten der Verssicherungssumme des Eigentümers. Versicherungsschutz wird gewährt für Lions und freiwillige Helfer, die ein Fahrzeug von einer solchen Person mieten oder leihen. Dieser Versicherungsschutz erfolgt nach Überschreiten der Versicherungssumme des Eigentümers. Die Bezeichnung Fahrzeuge schließt auch Busse, Lastkraftwagen und Anhänger mit ein. Die Beschädigung eines bei der Durchführung von Lionstätigkeiten benutzten Fahrzeuges wird nicht erstattet. Eine problematische Situation könnte bei Fahrzeugen, die Ihr Club mietet oder ausleiht, entstehen. Wenn Sie ein Fahrzeug mieten, müssen Sie dafür sorgen, dass Sie das Auto über die Autovermietung versichern lassen, damit Sie für Schäden am Fahrzeug versichert sind. Die gleichen Einschränkungen gelten für anderes Eigentum, das Sie mieten, ausleihen oder benutzen. Weitere Erklärungen finden Sie bei den Fragen 4 und 5. Revised Sept 2015 2 LA-3

AUSNAHMEN In vielen Ländern gibt es Zwangskraftfahrzeugesgesetze, wonach dem Kraftfahrzeugeigentümer die Verantwortung für mit dem Fahrzeug verursachte Unfälle obliegt. In anderen Ländern ist die Gesetzgebung für Kraftfahrzeugversicherungen wieder so, dass die von unserer Police gebotene Deckung nicht greift. In solchen Ländern trifft die Haftpflichtversicherungsklausel für gemietete und nicht einem Versicherungsnehmer gehörende Kraftfahrzeuge nicht zu. Vertragshaftpflicht Wenn ihr Club einen schriftlichen Vertrag abschließt, wird er wahrscheinlich eine Klausel zur Schadloshaltung enthalten, die Sie verpflichtet, die andere Partei vor Personen- oder Sachschäden als direkte Folge Ihrer Aktivitäten zu schützen. Viele Übereinkommen, die früher mit einem Handschlag besiegelt wurden, erfordern heute einen schriftlichen Vertrag, der die Rechte und Pflichten jeder Partei definiert. Der Versicherungsschutz schließt die Vertragshaftpflicht mit ein, jedoch nicht für den Fall, dass der Vertrag einen unbilligen oder unklaren Wortlaut enthält. Es wird empfohlen, Rechtsbeistand einzuholen wenn vertragliche Übereinkommen abgeschlossen werden. Bei Mietverträgen und anderen Vereinbarungen sollte auf jeden Fall besonderer Rechtsbeistand von einem Rechtsberater vor Ort eingeholt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie unter Frage 21. AUSSCHLÜSSE Der Versicherungsvertrag besteht gemäß der Allgemeinen Betriebshaftpflicht der ISO 2001 auf Versicherungsfallbasis und enthält die bei einer solchen Versicherung üblichen Ausschlüsse bei: Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei Beschäftigung entstehen. Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei der Benutzung und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, die einem genannten Versicherungsnehmer gehören, entstehen. Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei der Benutzung und Instandhaltung von mit Alkohol Haftpflichtansprüche für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Verkauf und Ausschank von alkoholischen Getränken stehen, sind ausgeschlossen. Wenn Clubs oder Distrikte alkoholische Getränke bei Spendenaktionen verkaufen oder verteilen, sollte bei Bedarf vor Ort eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die Erfahrung der Vereinigung hat gezeigt, dass der Verkauf bzw. der Ausschank alkoholischer Getränke problematisch sein kann und rät eher von Lions Veranstaltungen, bei denen Alkohol verkauft oder serviert wird, ab. Dieser Versicherungsschutz besteht zusätzlich zu anderen gültigen und einlösbaren Versicherungen. BESONDERE AKTIVITÄTEN Der Versicherungsschutz bezieht sich im Allgemeinen auf fast alle Tätigkeiten und Aktivitäten der Clubs und Distrikte, mit Ausnahme von Betrieb, Benutzung, oder Instandhaltung von Flugzeugen, club- oder distrikteigenen Automobilen und bestimmten Wasserfahrzeugen. Wir empfehlen dennoch, dass alle, die eine von Lions gesponserte Aktivität veranstalten oder an ihr teilnahmen, eine entsprechende Versicherungsbescheinigung einholen. Konzessionäre oder andere Personen, die Veranstaltungen für Lions durchführen, sollten Ihre eigene Haftpflichtversicherung abschließen, die als zusätzliche Mitversicherungsnehmer den Lions Club oder den Distrikt aufführen. Personen oder Organisationen, die Lions die Nutzung von Einrichtungen gestatten, sind in diesen Versicherungsschutz bezüglich ihrer eigenen Haftpflicht für Schäden, die Ihnen bei der Nutzung besagter Einrichtungen entstehen, als zusätzlich Versicherte eingeschlossen. Falls nötig, kann ihnen auf Verlangen eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt werden. SICHERHEITSBEAUFTRAGTER Luftfahrzeugen entstehen. Jeder Lions Club oder jede andere Organisation Haftpflichtansprüche für Schäden, die bei sollte einen Sicherheitsbeauftragten, der folgende der Benutzung und Instandhaltung von Aufgaben hat, ernennen: Wasserfahrzeugen, die einem genannten Versicherten gehören, entstehen. 1. Diese Broschüre durchzuarbeiten, vor allem Umweltverschmutzung und Asbest. die Seiten 4, 5, und 6 an, die sich auf geplante Aktionen beziehen. Haftpflichtansprüche im Zusammenhang Revised Sept 2015 3 LA-3

2. Jede Club-Aktivität bezüglich Sicherheit und potenzieller Risiken zu überprüfen. 3. Die Prüfliste für alle Aktivitäten zu führen (auf der Webseite der Vereinigung abrufbar), und eine Kopie davon zu verwahren. 4. Sicherzustellen, dass die Veranstaltung zur Sicherheit der Lionsmitglieder, der Teilnehmer und der Öffentlichkeit ausreichend überwacht wird. 5. Versicherungsbescheinigungen von Zirkussen, Jahrmärkten, Konzessionären oder anderen Veranstaltern aufzubewahren, die Lions Veranstaltungen durchführen oder an ihnen teilnehmen, und sicherzustellen, dass Sie Ihren Lions Club als Mitversicherungsnehmer aufführen. 6. Alle Informationen bzgl. eines Vorfalls zusammenzutragen, der als Haftpflichtschaden gemeldet werden könnte und ihn unverzüglich, wie in dieser Broschüre beschrieben, der Versicherung zu melden. BEITRAGSZAHLUNG Die Kosten für diese Versicherung werden von der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs bezahlt. SCHADENERSATZKOSTEN Die Kosten dieser Versicherung stehen im direkten Verhältnis zu den Kosten des Schadenersatzes. Die Kosten für jeden Schadenersatz erhöhen den Betrag, der von der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs und den Lionsmitgliedern aus ihren internationalen Gebühren gezahlt werden. Da diese Haftpflichtschäden mit dem Geld von Lions erstattet werden, ist es wichtig, dass Lions Clubs und andere Versicherte die Sicherheit bei der Durchführung ihrer Aktivitäten an oberste Stelle setzen. GEFÄHRLICHE AKTIVITÄTEN Jahrelange Erfahrung hat gezeigt, dass bestimmte Aktivitäten ziemlich gefährlich sind. Dazu gehören: TAUCHTANKS JAHRMÄRKTE, ZIRKUSSE UND RODEOS VERANSTALTUNGEN, BEI DENEN ALKOHOL AUSGESCHENKT WIRD VERGNÜGUNGSBAHNEN, SCHNEEMOBILE, GO-KARTS, SKATEBOARDS UND ÄHNLICHE RENNEN UND WETTBEWERBE ROCK KONZERTE FEUERWERKE & VERKAUF VON FEUERWERKSKÖRPERN PARKS, SPIELPLÄTZE, SCHWIMMBÄDER BAUSTELLEN- UND VON TRAKTOREN, LKWS, ODER LIEFERWAGEN GEZOGENE WAGENFAHRTEN Ihr Club sollte bei solchen oder ähnlichen Aktivitäten das Risiko ernsthaft bedenken. Falls Sie sie anbieten, sollte der Sicherheitsbeauftragte einen Sicherheitsplan für diese Aktivitäten entwickeln und überwachen. Wenn diese Aktivitäten von Lions gesponsert, aber von jemand anderem durchgeführt werden, stellen Sie sicher, dass Sie einen Versicherungsnachweis erhalten, der nachweist, dass die Veranstalter einen ausreichenden Versicherungsschutz haben, der den Lions Club als Mitversicherungsnehmer nennt. Falls sie ein gemeinsames Projekt mit einer anderen Organisation durchführen, erstreckt sich unser Versicherungsschutz NICHT auf den Co-Sponsor und dieser sollte eine eigene, ausreichende Versicherung abschließen. NACHWEIS ÜBER VERSICHERUNGS- SCHUTZ Der Versicherungsschutz durch dieses Programm erfolgt automatisch. Sollten Sie aufgefordert sein, Nachweis über Versicherungsschutz vorzulegen, können Sie jederzeit einen Versicherungsschein von der Lions Webseite unter www.lionsclubs.org im Abschnitt Mitgliederzentrum/Ressourcen ausdrucken. Sie können auch eine Versicherungsbescheinigung per Telefon unter 001 (800) 316-6705, per Fax unter 001 (630) 324-2779 sowie per E-Mail an lionsclubs@dspins.com anfordern. Revised Sept 2015 4 LA-3

DSP Insurance Services bemüht sich, Versicherungsscheine innerhalb von zwei Geschäftstagen auszustellen, aber wir bitten Sie, bis zu sieben Tagen für die Zustellung des Nachweises einzukalkulieren. SCHADENSMELDUNGEN Alle Versicherungsfälle oder Vorfälle, die zu einem Versicherungsfall führen könnten, sind unverzüglich an ACE Insurance zu melden. In den USA unter 001 (888) 217-8074 oder außerhalb der USA unter 001 (866) 809-0396. Wenden Sie sich mit genauen Angaben zu dem Vorfall an diese Nummer. Eine Liste der internationalen ACE Zweigstellen liegt diesen Richtlinien bei. Sollte ein Schaden entstehen, geben Sie WEDER Schuld zu, NOCH deuten Sie JEMALS an, dass eine Entschädigung gezahlt wird. Sobald Sie darüber Kenntnis erhalten, dass ein Geschädigter der Meinung ist, ein Lionsmitglied, Club, oder Distrikt sei für einen Sach- oder Personenschaden verantwortlich, muss dies sofort gemeldet werden. Zufriedenstellende Schadensregulierung wird am besten von dem hierfür ausgebildeten Personal erledigt. Kein Lion oder Lions-Vertreter sollte sich mit einem Geschädigten auf Verhandlungen einlassen, es sei denn er wird hierzu ausdrücklich von der Versicherungsgesellschaft oder vom Rechtsberater von Lions Clubs International aufgefordert. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN UND ANTWORTEN I. BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ FÜR: Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht der Lions, wenn Gebäudeschäden durch Feuer entstehen, wenn das Gebäude mit Genehmigung des Eigentümers an Lions vermietet bzw. zeitweise von ihnen benutzt wird. Die gesetzliche Haftpflicht der Lions ist auch dann gedeckt, wenn Gebäudeoder Inventarschäden durch eine andere Ursache als Feuer entstehen, während das Gebäude für sieben oder weniger aufeinanderfolgende Tage an Lions vermietet ist. 4. Haftpflicht beim Betrieb von Kraftfahrzeugen (Busse, Lastkraftwagen und Anhänger inbegriffen), wenn diese von Lions- Organisationen gemietet oder geliehen werden. Ja. Zwar ist die Hauptversicherung die des Besitzers, aber unsere Versicherung bietet dem genannten Versicherten Haftpflichtschutz zusätzlich zu seiner eigenen Versicherung. Wir decken die gesetzliche Haftpflicht der Clubs oder Distrikte sowie die eines Lionsfreundes oder eines freiwilligen Helfers, der den Gebrauch seines Fahrzeuges für Lions-Tätigkeiten ermöglicht hat. 5. Schäden an Eigentum, das Lions- Mitgliedern gehört, von ihnen benutzt wurde, ihnen zur Aufbewahrung oder Überwachung anvertraut wurde? Nein. 6. Haftpflicht von Lions für Personenschaden eines Teilnehmers an einer Sportveranstaltung oder sonstigen von Lions veranstalteten Aktivität? Nur wenn gesetzliche Haftpflicht infolge von Fahrlässigkeit eines Versicherten vorliegt. Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht nicht. 1. Ein Lionsmitglied oder einen freiwilligen Helfer, der bei der Durchführung eines Lions Projekts verletzt wird? Nur wenn gesetzliche Haftpflicht infolge von Fahrlässigkeit eines Versicherten vorliegt. Die Entschädigungshöchstgrenze beträgt für medizinische Kosten ungeachtet der Haftpflicht 1.000 US-Dollar. 2. Lebensmittelvergiftung? Ja. 7. Zonentreffen, Distrikt- oder andere Lionskongresse? Ja. 8. Hat ein Leo-Club, Zweigverein, New Century- oder Universitätsclub unter diesem Plan den gleichen Versicherungsschutz wie ein Lions Club? Ja. II. SONSTIGE FRAGEN: 9. Unser Club besitzt ein Gebäude (oder einen Park oder eine andere Einrichtung bzw. Anlage), in dem wir Aktivitäten durchführen. Zu diesem hat die Öffentlichkeit oft Zutritt und wir verlangen manchmal auch Eintrittsgeld. Wir vermieten dieses Gebäude auch an andere 3. Gesetzliche Haftpflichtschäden, die an Gebäuden bzw. deren Inventar entstehen, während sie an Lions vermietet sind bzw. während sie von Lions benutzt werden? für diverse Aktivitäten. Revised Sept 2015 5 LA-3

Werden diese verschiedenen Arten der Gebäudebenutzung von unserer gesetzlichen Haftpflichtversicherung gedeckt? Ja. Allerdings sollten andere, die Ihr Gebäude oder Ihre Einrichtungen benutzen, ihre eigene Haftpflichtversicherung abschließen und Ihren Club als Mitversicherungsnehmer angeben. Unsere Versicherung bietet den Mietern oder Benutzern des Gebäudes keinen Schutz für ihre eigene Haftpflicht. Für den Fall, dass alkoholische Getränke ausgeschenkt oder verkauft werden, sollten Sie oder der Nutzer des Gebäudes ggf. eine separate Haftpflichtversicherung zum Schutz beider Parteien abschließen, sofern die Rechtslage vor Ort dies erforderlich macht. 10. Schließt diese Versicherung eine Arbeitsunfallversicherung mit ein? Nein. Falls Ihr Club Arbeitskräfte einstellt, sollten Sie eine separate Arbeitsunfallversicherung abschließen. Falls Ihr Club eine Vertragsfirma, einen Jahrmarktbetreiber oder einen anderen Dienstleister engagiert, sollten Sie sich von ihnen eine Versicherungsbescheinigung, die Arbeitsunfall mit einschließt, ausstellen lassen. Getränken zurückzuführen ist. 13. Sind medizinische Kosten inbegriffen und werden sie unabhängig von der gesetzlichen Haftpflicht vergütet? Ja, aber nur bis zu $1000 pro Person. Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht jedoch nicht. 14. Unser Club will eine Flugveranstaltung organisieren. Inwieweit besteht hierfür Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Aktivitäten, Verkaufsstände, usw. während der Vorstellung, aber nicht auf Unfälle, die bei dem Betrieb, der Benutzung, oder Instandhaltung eines Flugzeugs entstanden sind. Der Veranstaltungsleiter oder Flugzeuginhaber muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen. Um Versicherungsschutz zu haben, müssen Sie Ihren Club als Mitversicherungsnehmer in der Versicherungspolice des Veranstalters oder Besitzers namentlich aufführen lassen oder eventuell eine separate Versicherung für den Schutz Ihres Clubs für diesen Anlass abschließen. 11. Unser Club unterhält eine Klinik für Augenkrankheiten. Sind wir im Falle eines Kunstfehlers eines Arztes, den wir beschäftigen, versichert? Ist ein Arzt versichert, der ehrenamtlich für uns tätig ist? Die Definition des Begriffs Personenschäden ist in der Versicherungspolice dahingehend erweitert worden, dass er Schäden, die ärztliche Kunstfehler seitens eines Arztes, Zahnarztes und Krankenpflegepersonals, die von dem aufgeführten Versicherungsnehmern beschäftigt werden oder ehrenamtlich für sie tätig sind, einschließen. Ihr Club ist dann gegen eine Ausfallhaftung durch die Tätigkeit des Arztes geschützt. Die Hauptversicherung ist für diesen Fall die Versicherung, die der Arzt für den Fall eines Kunstfehlgriffs selbst abgeschlossen hat. Wir bieten lediglich Schutz gegen Fahrlässigkeit für den Club und nicht für die direkte Berufshaftpflicht des Arztes. Ausgebildete Techniker werden genauso behandelt wie Ärzte, wenn sie berufliche Tätigkeiten ausüben. 12. Entfällt jeglicher Versicherungsschutz für Veranstaltungen, bei denen wir alkoholische Getränke ausschenken oder verkaufen? Nein. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Veranstaltung, doch trifft der Alkoholausschluss auf Haftpflicht zu, die auf den Verkauf oder den Ausschank von alkoholischen 15. Ein Lionsmitglied fährt im Namen von Lions mit seinem Wagen und fährt gegen einen Baum, wobei der Wagen Schaden und er selbst Verletzungen erleidet. Deckt diese Versicherung die hierdurch entstandenen Kosten? Wir bieten keinerlei Sachschadenversicherung für Autos, die im Auftrag von Lions gefahren werden und es besteht keine Deckung für die gesetzliche Haftpflicht oder die medizinischen Kosten für die Verletzungen des Lionsmitglieds. 16. Unser Club besitzt einen Kühlanhänger, den wir auf Jahrmärkten, Picknicks und anderen Veranstaltungen zum Verkauf von Essen und Getränken benutzen. Brauchen wir dafür eine separate Haftpflichtversicherung? Nein. Die gegenwärtigen Versicherungsbedingungen besagen, dass ein Fahrzeug, das hauptsächlich anderen Zwecken als dem Personenoder Gütertransport dient, nicht als Kraftfahrzeug laut Definition in dieser Police gilt und daher mitversichert ist. Der Versicherungsschutz unserer Police geht in diesem Fall über die Versicherung für das den Anhänger ziehende Fahrzeug in Zuständigkeitsbereichen, in denen der Anhänger mitversichert ist, hinaus. 17. Unser Club sponsert einen Fußballverein (oder einen anderen Sportverein, der unter separater Aufsicht des Sportverbandes steht). Revised Sept 2015 6 LA-3

Gilt der Versicherungsschutz auch für unseren Fußballverein? Nein. Der Verband sollte seine eigene Haftpflichtversicherung abschließen und Ihren Lions Club als Mitversicherungsnehmer führen. Gesponserte Sportorganisationen sollten eine Sportunfallversicherung abschließen, um gegen medizinische Kosten für Teilnehmer, die bei diesen Aktivitäten verletzt werden könnten, abgesichert zu sein. Versicherungsschutz für medizinische Kosten bei Sportverletzungen besteht durch diese Versicherung nicht. 18. Braucht unser Club eine Haftpflichtversicherung für Direktoren bzw. Clubamtsträger? Lions Clubs, Distrikte und weitere Lions- Organisationen sollten den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ihre Direktoren und Amtsträger in Erwägung ziehen, um die Vereinigung und ihre individuellen Direktoren für den Fall vermeintlicher wiederrechtlicher Handlungen zu schützen. Diese Art von Versicherung bietet Schutz bei Schäden, Abfindungen und Kosten sowie Gebühren und Ausgaben, die für die Verteidigung von Handlungen, Prozesse und Rechtsverfahren anfallen. Die Bezeichnung wiederrechtliche Handlung wird für gewöhnlich wie folgt definiert: jeglicher Fehler, falsche Erklärungen, irreführende Angaben, Handlungen, Unterlassungen, Missachtungen oder Pflichtverletzungen, die von einer versicherten Person begangen werden. Clubs können sich des Weiteren dafür entscheiden eine Deliktversicherung, einschließlich einer Vertrauensschadenversicherung abzuschließen. Auch als "Kautionsversicherung" gegen Veruntreuung bezeichnet, schützt diese Versicherung vor dem Verlust von Finanzmitteln, Wertpapieren und anderem Eigentum, aufgrund von unlauteren Handlungen eines Angestellten, Amtsträgers, oder Direktors, unabhängig davon, ob die verantwortliche(n) Person(en) ermittelt werden können, oder gemeinsam mit anderen Personen handeln. 19. Welche sonstigen Versicherungen sollte unser Club abschließen? Wie bereits erwähnt, sollte ggf. eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt oder verkauft wird, abgeschlossen werden. Sollte Ihr Club Gebäude besitzen bzw. mieten, sollten Sie eine Versicherung abschließen, die Eigentumsschäden deckt. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Teil- oder Vollkaskoversicherung für eigene Fahrzeuge, inklusive Anhänger, sowie eine (Teilbzw. Voll-) Kaskoversicherung für gemietete Fahrzeuge wird empfohlen. Falls Ihr Club Angestellte beschäftigt, ist es wichtig, dass Sie eine Arbeitsunfallversicherung abschließen. Bitte lassen Sie sich von einem Versicherungsagenten vor Ort darüber beraten, welche zusätzlichen Versicherungen Ihr Club benötigen könnte. 20. Wenn unser Lions Club einer anderen rechtlichen Einheit die Verwendung des Emblems und/oder des Namens Lions gestattet, ist letztere dann durch unsere Versicherung gedeckt? Die Satzung und Zusatzbestimmungen der Internationalen Vereinigung der Lions Clubs sehen vor, dass außer den Lions Clubs und Distrikten keine andere rechtliche Einheit oder Einzelperson ohne ausdrückliche Lizenz des internationalen Vorstands den Lions-Namen oder das Lions-Emblem verwenden darf. Einen Lizenzantrag finden Sie auf der Webseite der Vereinigung unter http://members.lionsclubs.org/ge/resources/publi cations-forms/legal.php Sollte die rechtliche Einheit derzeitig im Besitz einer von der Internationalen Vereinigung gewährten Lizenz sein, sind unsere Versicherungsbedingungen rechtsgültig. 21. Unser Club mietet eine Halle für eine Spendenaktion. Der Mietvertrag enthält eine Klausel zur Schadloshaltung sowie andere Versicherungsanforderungen. Bietet die Versicherung der Vereinigung den geforderten Versicherungsschutz? Bei Mietverträgen und anderen Vereinbarungen sollte auf jeden Fall besonderer Rechtsbeistand von einem Rechtsberater vor Ort eingeholt werden. Vereinbarungen zur Schadloshaltung fordern in der Regel die Übernahme unbegrenzter Haftpflicht. Die abgeschlossene Versicherung der Vereinigung enthält eine Reihe von Haftungsbeschränkungen und Ausschlussklauseln und gewährt demzufolge keinen unbegrenzten Versicherungsschutz. Andere vertragliche Bestimmungen können ggf. nicht mit dem abgeschlossenen Versicherungsschutz vereinbar sein. Aus diesem Grund sollte ein Club sichergehen, dass er den erforderlichen Versicherungsschutz abgeschlossen hat, ehe er Mietverträge oder andere vertragliche Vereinbarungen abschließt. Sollten Sie weitere Fragen bezüglich dieser Versicherung haben, können Sie sich jederzeit gerne mit DSP Insurance Services oder mit der Rechtsabteilung von Lions Clubs International in Verbindung setzen: Revised Sept 2015 7 LA-3

DSP Insurance Services 1900 E. Golf Road, Suite 650 Schaumburg, IL 60173, USA Telefon 001 800 316 6705 oder 001 847 934 6100 Fax: 001 847 934 6186 E-Mail lionsclubs@dspins.com Legal Division - Lions Clubs International 300 W. 22 nd Street Oak Brook, IL 60523 Telefon: 001 630 571 5466, DW 360 Fax: 001 630 571 0953 E-Mail: legal@lionsclubs.org RICHTEN SIE ALLE SCHADENS- MELDUNGEN TELEFONISCH AN - INNERHALB DER USA: 888 217-8074 ODER AUSSERHALB DER USA AN +1 866 809-0396 ACE AMERICAN INSURANCE SCHADENSREGULIERUNGSBÜROS UNITED STATES ESIS Chicago Casualty Claim Office 525 West Monroe, 4 th Floor Chicago, IL 60661 PO Box 4864 Chicago 60680-4864 001 312 775 7800 oder 001 800 250-1649 ARGENTINIEN ACE Seguros, N.A. Edificio Torre Alem Plaza A.V. Leandro N. Alem 855 Piso 19 C1001 AAD Buenos Aires, Argentinien 54.11.4114.4048 AUSTRALIEN ACE Insurance Limited ACE Building 28-34 O Connell Street Sydney N.S.W. 2000 Australien +61 029335 DW 3382 BAHAMAS ACE North America Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 +1 302 476-6934 BELGIEN ACE European Group Emiel Banningstraat 41-47 Antwerpen 2000 Belgien +32 3 x 24138188 BERMUDA ACE North America Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 +1 302 476-6934 BRASILIEN ACE Seguradora S.A. 1294 17o. Andar Cerqueira Cesar Sao Paulo SP CEP 01310-915 Brasilien +55/(0)11/45 04 44 20 KANADA ACE INA Insurance 25 York Street Suite 1400 Toronto, ON M5J2V5 001 416 594 2848 CHILE ACE Chile Miraflores 222 Piso 17 Santiago, Chile +56 (2) 2549-8374 KOLUMBIEN ACE North America Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 +1 302 476-6934 Revised Sept 2015 8 LA-3

DÄNEMARK Klarabergsviadukten 90 P.O. Box 868, SE-101 37 Stockholm, Schweden +46 8 692 54 80 FRANKREICH Le Colsee 8, Avenue de L Arche 92419 Courbevoie Cedex, France +33 1 55 91 47 40 DEUTSCHL AND CE Limited Lurgiallee 10 Frankfurt 60439 Deutschland +49 (0) 69 75613 DW 146 IRLAND ACE European Group LTD. 5 Georges Dock IFSC Dublin 1, Ireland +353 (1) 440 1751 JAPAN ACE Insurance ARCO Tower, 13 13 Floor 1-8-1 Tokyo 153-0064 Japan +81-3-5621-1164 MEXIKO ACE SEGUROS, S.A. Bosques de Alisos 47-A, Piso 1. Col Bosques de las Lomas Mexico, D.F. 05120 Mexiko +52 55.5258.5800 DW. 5647 NIEDERLANDE ACE Insurance N.V. Marten Meesweg 8-10 3068 A.V. Rotterdam P. O. Box 8664 3009 AR Rotterdam, Niederlande +31 10 289 3580 PHILIPPINEN ACE Asia Pacific 14 th Floor, Exportbank Plaza Chino Roces Avenue corner Senator Gil J. Puyat Avenue Makati City, Philippinen +63.2.849.6043 PUERTO RICO ACE Insurance Co. Doral Bank Center Suite 501FD Roosevelt Avenue 33 Resolucion Street San Juan, P.R. 00920-2717 +1 787-274-4727 SÜDAFRIKA ACE Insurance Limited PO Box 1192 Saxonwold, Südafrika 2132 +27 0 11 722 5710 SPANIEN Calle Francisco Gervas 13 28020 Madrid, Spanien +34 (91) 084 8622 DW 5622 SCHWEDEN Klarabergsviadukten 90 P.O. Box 868, SE-101 37 Stockholm, Schweden +46-8 -692-54 80 GROSSBRITANNIEN 200 Bromielaw Glasgow G1 4RU United Kingdom +4441285 DW 2259 VENEZUELA ACE North America Multinational Claims One Beaver Valley Road Suite 4 East Wilmington, DE 19803 +1 302 476-6934 In Ländern die nicht aufgelistet sind, sollten Schadensmeldungen an die folgende Adresse gerichtet werden: NEUSEELAND ACE Insurance Limited CU 1-3, Shed 24 Princes Wharf Auckland, Neuseeland 1010 +64 9 374 1711 DSP Insurance Services 1900 E. Golf Road, Suite 650 Schaumburg, IL 60173, USA TEl. +1 (800) 316-6705/(847)934-6100 Fax: +1 847 934 6186 E-Mail lionsclubs@dspins.com Revised Sept 2015 9 LA-3