Neues aus Berlin Update für das Rechtskataster. Rechtsanwalt Ingo Eppenstein MPW Legal & Tax GbR

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Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

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zu den Entwürfen eines Gesetzes und einer ersten Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IED-Richtlinie)

Erklärung des Betreibers einer EEG-, KWKG- oder konventionellen Erzeugungsanlage zur EEG-Umlagepflicht

Der Nationale Normenkontrollrat hat das oben genannte Regelungsvorhaben geprüft.

Transkript:

Neues aus Berlin Update für das Rechtskataster Rechtsanwalt Ingo Eppenstein MPW Legal & Tax GbR

Rechtskataster Sinn und Zweck Energy Compliance Management Neuregelung Strom- und Energiesteuer Energiesammelgesetz BImschV, TA Luft Ausblicke

Rechtskataster Sinn und Zweck Energiemanagement DIN EN ISO 50001 Anforderungskatalog; Unterstützung beim Aufbau von Systemen und Prozessen zur Verbesserung der Energieeffizienz Revision DIN EN ISO 50001; deutsche Sprache vermutlich Ende November Energetische Bewertung von Prozessen Dokumentation Ernennung Energiemanager Zertifizierung

Rechtskataster Sinn und Zweck DIN EN ISO 50001 fordert Compliance (Rechtskonformität) Einführung Systematik, mit der Einhaltung der Rechtskonformität überprüft werden kann Dokumentation zur Erfüllung der Rechtsvorschriften Rechtskataster alle für das betriebliche Geschehen relevanten Normen und Vorschriften werden aufgelistet Nationale Gesetze, Internationale Gesetze, regionale rechtliche Verpflichtungen, Kundenvereinbarungen, Selbstverpflichtungen, Vereinbarungen aus Netzwerken Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung Anforderungen an betroffene Personen kommunizieren

Energy Compliance Management Compliance Check Überprüfung der Einhaltung energierechtlicher Vorgaben und Fristen Optimierungshinweise für die Ausnutzung von Privilegien Fristenwecker Meldungen und Anträge

Neuregelung Strom- und Energiesteuer Änderung Steuerfreiheit für dezentral erzeugten Strom aus EE- und KWK- Anlagen Für EE-Anlagen über 2 MW gibt es eine Steuerbefreiung nur noch bei Selbstverbrauch am Ort der Erzeugung. Privilegierte Grünstromnetze werden dann Vergangenheit sein. Die Steuerfreiheit für kleine KWK-Anlagen knüpft zukünftig, ebenso wie die Entlastungen im Energiesteuergesetz, an das Kriterium der Hocheffizienz. Positiv: Sowohl die Größengrenze von 2 MW elektrischer Nennleistung als auch die Definition des räumlichen Zusammenhangs unverändert. Für die Anlagenbetreiber wird die Steuerfreiheit zukünftig mehr Bürokratie bedeuten. Die Steuerbefreiung wird an ein Erlaubnisverfahren geknüpft, aus dem sich (weitergehende) jährliche Meldungen/Pflichten ergeben.

Energiesammelgesetz Vormals sog. 100-Tage-Gesetz; Änderungen an EEG, KWKG und EnWG Kabinettsbeschluss am 05. November 2018 Absenkung der PV-Vergütungen für Neuanlagen 40 750 kw um rund 20%. Für Anlagen bis 40 kw ändert sich nichts. Weitergeleitete Strommengen: Es wird eine Schätzmöglichkeit für an Dritte weitergeleitete Strommengen geschaffen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dies in einem Hinweisblatt Stromzähler zur Besonderen Ausgleichsregelung bereits angekündigt. So wird sichergestellt, dass die betroffenen Unternehmen ihre Umlageprivilegien weiterhin erhalten. Aber: Umfangreiche neue Meldepflichten

Energiesammelgesetz EEG-Privilegierung für Neuanlagen der KWK. Umsetzung des beihilferechtlichen Kompromisses mit der Europäischen Kommission. Durch die Neuregelung erhalten 98 % der Anlagen wieder ihre bis Ende 2017 geltende Privilegierung (d.h. nur 40 % EEG- Umlage). Für ca. 200 Anlagen steigt die Umlage je nach Rentabilität graduell an. Die Neuregelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2018. Ermöglichung von Modernisierungen größerer Dampfsammelschienen-KWK-Anlagen: beihilferechtliche Überlagerung des KWKG erforderte Aufgabe des sogenannten gewillkürten Anlagenbegriffs. Seitdem gilt ein weiter Anlagenbegriff im KWKG. Unter diesem sind Modernisierungsvoraussetzungen für große Anlagen schwerer zu erfüllen. Deshalb erfolgen punktuelle Anpassungen, die auch größeren KWK- Anlagen Modernisierungen unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen Netzkodex (RfG): Es wird eine Übergangsregelung für Anlagen geschaffen, die ab jetzt gekauft werden. So wird vermieden, dass diese Anlagen im April 2019 auf den dann geltenden, neuen Standard nachgerüstet und neu zertifiziert werden müssen.

BImSchV und TA Luft 43. BImSchV seit 31. Juli 2018 Nationales Luftreinhalteprogramm bis 31. März 2019 (Aktualisierung alle 4 Jahre) Richtet sich an Staat; aber zur Zielerreichung: Strengere Grenzwerte für Betreiber immissionsschutzrechtlicher Anlagen und Feuerungsanlagen (auch Verkehrssektor) Reduktionsvorgabe wenig ambitioniert Entwurf TA Luft vom 16. Juli 2018

Ausblicke KWK-Evaluierungsbericht Stellungnahme der Verbände bis Anfang November Finale Version Ende 2018 als Grundlage zur Novellierung KWKG2019 EU-Energieeffizienzrichtlinie Kompromiss vom 19. Juni 2018 (noch nicht normiert) Einigung Energieeffizienzziel von 32.5 Prozent für 2030 Gebäudeenergiegesetz Zusammenführung EnEV, EnEG und EEWärmeG Soll zum 01. Januar 2019 in Kraft treten; aber:???

MPW Legal & Tax GbR Ingo Eppenstein Breslauer Straße 17 Rechtsanwalt und Partner 37154 Northeim Tel: 05551 / 9880717 www.mpw-net.de i.eppenstein@mpw-net.de