Positionspapier der AGDW Die Waldeigentümer e.v. Forderungen zur Bewältigung der akuten klimabedingten Schäden in unseren Wäldern

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Transkript:

Positionspapier der AGDW Die Waldeigentümer e.v. Forderungen zur Bewältigung der akuten klimabedingten Schäden in unseren Wäldern April 2019

1. Nothilfe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) In Zeiten kalamitätsbedingt gestörter Holzmärkte können vor allem kleine Waldeigentümer ihr Holz nicht oder nur zu Schleuderpreisen verkaufen, die zum Teil nicht einmal die Kosten der Aufarbeitung decken. Deshalb müssen den betroffenen Waldeigentümern finanzielle Hilfen angeboten werden, um die Kosten der Aufarbeitung der Schäden und Folgeinvestitionen abzufedern. Mit der Einführung der Maßnahmengruppe F Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald im Rahmen der GAK wurde ein erster wichtiger Schritt zur Unterstützung der Waldeigentümer bei der Aufarbeitung des Schadholzes gemacht. Um die Fülle der Aufgaben finanzieren zu können fordert die AGDW die finanziellen Hilfen zur Rettung der Wälder, um weitere 500 Millionen Euro aufzustocken Die Bundesländer müssen eine zügige Umsetzung und Kofinanzierung der Fördertatbestände gewährleisten. Dazu ist es dringend nötig, die Antragsverfahren deutlich zu vereinfachen und die Bagatellgrenzen zu senken. Um die tatsächliche Abforderung der Mittel sicherzustellen, muss die Hürde der Vorfinanzierung für die Gesamtmaßnahme abgeschafft werden. Nur so wird gewährleistet, dass die angebotene finanzielle Unterstützung von der großen Zahl betroffener Kleinstprivatwaldbesitzer als pragmatische Hilfe angenommen werden kann. Vor dem Hintergrund der dramatischen Situation ist es weiterhin unerlässlich, dass bei der Gestaltung der waldbaulichen Fördertatbestände neue Wege gegangen werden. Hier benötigen die Waldeigentümer größere Spielräume, um die stetig wachsenden Kahlflächen in Deutschland wieder bestocken zu können. 2. Verzicht auf den Einschlag frischen Nadelholzes im öffentlichen Wald Laut der letzten Erhebung des BMEL fielen in Deutschland 2018 ca. 32,4 Mio. Festmeter Schadholz an. Das entspricht ca. 50% des Jahreseinschlages. Im Jahr 2019 ist mit mindestens ebenso so hohen Schadholzmengen zu rechnen. Damit ist der Holzmarkt mit Rundholz überflutet. Da die holzverarbeitende Industrie kein Rundholz abnimmt, verbleibt das Schadholz im Wald und trägt dazu bei das Forstschutzproblem zu verschärfen. Eine wirksame Entlastung des Holzmarktes kann nur durch den konsequenten Verzicht auf den Einschlag frischen Nadelholzes erreicht werden. Dazu müssen die Landesforstbetriebe von den Aufsichtsbehörden größere finanzielle Spielräume eingeräumt bekommen, um nicht durch den Erlösdruck unter Zugzwang zu geraten.

3. Gesetz zum Ausgleich von Auswirkungen besonderer Schadensereignisse in der Forstwirtschaft (Forstschädenausgleichsgesetz) Ergänzend kann die Reduktion des Frischholzeinschlages auch durch die Inkraftsetzung des 1 (1) des Forstschädenausgleichsgesetz, Beschränkung des ordentlichen Holzeinschlages und der Holzeinfuhr, insbesondere der großen Käferholzmengen, herbeigeführt werden. Nachdem 2018 im Bundesrat für die Inkraftsetzung des Forstschädenausgleichsgesetz kein Beschluss zustande kam, muss dieser unbedingt schnellstmöglich im aktuellen Wirtschaftsjahr herbeigeführt werden, um den Schadholzabfluss aus den Wäldern zu begünstigen. Sollte der Beschluss abermals scheitern, läuft die durchaus positive Intention des Gesetzes ins Leere. Das Forstschädenausgleichsgesetz sollte zukünftig praxisnäher und anwendbarer gestaltet werden, um seine positiven Wirkungen entfalten zu können und somit vor dem Hintergrund der Zunahme witterungsbedingter Kalamitäten wieder eine Hilfe für die Akteure der Forstwirtschaft werden kann. 4. Steuerliche Erleichterungen Die Dürreschäden in der deutschen Forstwirtschaft haben inzwischen für viele Waldeigentümer deutschlandweit dramatische finanzielle Ausmaße erreicht. Um die vielfältigen Leistungen des Waldes (z. B. Erholungsleistungen, Kohlenstoffsenke usw.) zu erhalten, benötigen die Waldeigentümer bei der Bewältigung der Folgekosten (z. B. Wiederaufforstung der Schadflächen) finanzielle Entlastungen. Dazu müssen durch die Finanzbehörden die steuerlichen Möglichkeiten nach 34b Abs. 5 EStG genutzt werden. Der Viertelsteuersatz auf Kalamitätsholz ab dem ersten Festmeter Schadholz ohne jeden Schwellenwert ist dabei ein wirksames Instrument. Vor allem die Erhöhung der Pauschsätze für Betriebsausgaben ( 51 EStG) von 55% auf 90% ist für viele Kleinprivatwaldbesitzer eine wichtige Kompensation für die Ertragsausfälle und zur Sicherung der Investitionen in die Wiederaufforstung. Dies ist derzeit nicht wie der Viertelsteuersatz per Rechtsverordnung nach 34b EStG möglich. Die Bundesregierung wird gebeten Wege aufzuzeigen, wie dieses wichtige Instrument für die Waldbesitzer zur Verfügung gestellt werden kann. 5. Pflanzenschutz Die Massenvermehrung von forstlichen Schadinsekten wie dem Borkenkäfer führt zur Zerstörung großer Waldflächen. Der Klimawandel und die Häufung von Wetterextremen wie Stürmen und Dürre begünstigen dabei die Entwicklung und Ausbreitung von forstlichen Schadinsekten.

Der chemische Pflanzenschutz ist für die Waldeigentümer immer eine ultima ratio. Daher ist die Verfügbarkeit und die rechtssichere Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine wichtige Komponente im Waldschutz. Die Waldeigentümer sind aufgrund der aktuell dramatischen Situation in den Wäldern nach den Stürmen, der Dürre und der darauffolgenden Borkenkäferkalamität auf zugelassene Pflanzenschutzmittel und die Genehmigung der Anwendung angewiesen. Hierzu bedarf es auf Bundesebene einer Einigung in den Zulassungsverfahren und in den Genehmigungstatbeständen für das Anwendungsgebiet in der Forstwirtschaft. 6. Wiederaufforstungen Von den Folgen des Klimawandels sind inzwischen fast alle heimischen Baumarten betroffen, entweder durch abiotische Schäden (Dürre, Sturm) oder durch tierische und pflanzliche Schadorganismen, die sich zum Teil aus anderen Ländern kommend mit großer Geschwindigkeit ausbreiten. Die Wiederaufforstung der Schadflächen muss auf Grund der Dramatik des Klimawandels auch mit klimatoleranten, nichtheimischen Baumarten möglich und förderfähig sein, um den Wald langfristig resilienter gegenüber Witterungsschwankungen zu machen. Gleichzeitig fordern wir eine substanzielle Erhöhung der Mittel für Forschung und Züchtung klimaangepasster Baumarten und Herkünfte, um das Potential standortgerechter Arten besser nutzen zu können. 7. Überführung der Aufwendungen für die staatliche Beförsterung in eine direkte Förderung Die durch die Witterungsextreme ohnehin dramatische Situation in den Wäldern wird durch den zunehmenden Mangel von flächendeckend verfügbaren forstlichen Fachkräften im Privat- und Kommunalwald weiter verschärft. Die dringend benötigte Beratung der Waldeigentümer und tätige Mithilfe bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder ist ein zentraler Baustein des wirksamen Krisenmanagements. Deshalb bedarf es einer direkten Förderung der forstlichen Bewirtschaftungsleistung in Form eines Fördertatbestandes für die privaten und kommunalen Waldeigentümer. 8. Erhöhung des zulässigen Transportgewichts für den Holztransport Um die weiterhin unkontrolliert steigenden Schadholzmengen logistisch bewältigen zu können, muss eine Erhöhung des max. zulässigen Transportgewichts von Holzabfuhr-LKW von 40t auf 44t

langfristig auf ganz Deutschland ausgedehnt werden. Ebenso muss das Sonntagsfahrverbot für den Transport von Kalamitätsholz aufgehoben werden. 9. Verkehrssicherungskosten In Folge der Kalamitäten erhöht sich der Anteil absterbender Bäume in den Wäldern. An öffentlichen Straßen und Bahntrassen werden absterbende Bäume zur akuten Gefahr für Leib und Leben. Die Kosten der Verkehrssicherung übersteigen regelmäßig die aus den straßenbegleitenden Waldrändern zu erzielenden Erträge und belasten die Waldeigentümer massiv. Wir fordern deshalb eine wirksame Hilfe für die privaten und kommunalen Waldbesitzer durch die Übernahme der Verkehrssicherungskosten auf Schadflächen entlang öffentlicher Straßen und Bahntrassen. 10. Sturm- und Waldbrandversicherungen Zur Schaffung eines Anreizes zum Abschluss von Versicherungen zur Deckung von Verlusten durch widrige Witterungsverhältnisse regen wir einen Zuschuss von 50 % zu den Versicherungsprämien auf Feuer- und Sturmversicherungen an, wie sie bereits im Obst- und Gemüsebau auf Hagelversicherungen angewendet werden und früher schon im Forstbereich praktiziert wurde. Dadurch werden dem Waldeigentümer zur Risikovorsorge mehr Optionen ermöglicht. 11. Thermische Verwertung von Schadholz Aus Waldschutzgründen ist die zeitige Aufarbeitung und Abfuhr von Schadholz eine grundlegende Voraussetzung, um eine weitere Ausbreitung und Vermehrung von Borkenkäfern zu unterbinden. Die thermische Verwertung von Schadholz in Großfeuerungsanlagen sollte daher als alternative Waldschutzmaßnahme ermöglicht werden.