TITEL AUSBILDUNGSANGEBOT BABS

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Transkript:

TITEL AUSBILDUNGSANGEBOT BABS TITEL 2019 2021 Ausgabe Februar 2019 TITEL Ausgabe Oktober 2017

INHALT Vorwort... 5 Allgemeine Hinweise... 6 AUSBILDUNGSANGEBOT FUNKTIONSTRÄGER Führung Kaderkurs Zivilschutz-Kommandanten...10 Weiterbildungskurs Zivilschutz-Kommandanten...11 Kaderkurs Führung Bataillon 1)...12 Kaderkurs Führung Kompanie 1)...13 Kaderkurs Führung Zug 1)...14 Fachkurs systematische Problemlösung...15 Fachkurs Stabsarbeit...16 Fachkurs Umgang mit Medien...17 Fachkurs zivil-militärische Zusammenarbeit...18 Fachkurs ziviler Stabschef...19 Führungsunterstützung Kaderkurs Chef Führungsunterstützung 1)...20 Kaderkurs Chef Lage...21 Kaderkurs Chef Telematik... 22 Kaderkurs Gruppenführer Telematik... 23 Weiterbildungskurs Lage kritisches Event...24 Weiterbildungskurs Elektronische Lageverarbeitung...25 Fachkurs Polycom Endgeräte-Ausbilder...26 Weiterbildungskurs Polycom Endgeräte-Ausbilder Update...27 Fachkurs Polycom Endgeräte-Programmierung TPS...28 Fachkurs Polycom System-Programmierung TWP...29 Fachkurs Polycom KAPER ENP Basisausbildung... 30 Fachkurs Polyalert Alertswiss Superuser...31 Fachkurs Polyalert Alertswiss Administrator...32 Fachausbildung Funktionsträger Kaderkurs Chef Betreuung 1)...33 Kaderkurs Chef technische Hilfe 1)... 34 Kaderkurs Chef Logistik 1)...35 Kaderkurs Chef logistische Koordination... 36 Kaderkurs Chef Kulturgüterschutz...37 Kaderkurs Technik Zugführer Kulturgüterschutz 1)... 38 Kaderkurs Technik Zugführer ABC 1)... 39 Zusatzkurs Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen... 40 Zusatzkurs Beratungsstelle Radioaktivität...41 Strahlenschutzsachverständige Gepäckröntgenanlagen (GPA)...42 Fachkurs Hotline... 43 1) Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). 2

AUSBILDUNGSANGEBOT LEHRPERSONAL Aufbau der Lehrpersonalausbildung...45 Allgemeines...45 Methodisch-didaktische Ausbildung...46 Instruktorenschule...47 SVEB-Module / Didaktik Lernveranstaltungen mit Erwachsenen durchführen (SVEB-Zertifikat Kursleiter)...52 Gruppenprozesse in Lernveranstaltungen begleiten (SVEB-Modul 2)...53 Individuelle Lernprozesse unterstützen (SVEB-Modul 3)... 54 Konzeption und didaktische Gestaltung von Bildungsangeboten für Erwachsene (SVEB-Module 4/5)...55 Beurteilen und beraten...56 Fachausbildung Grundlagen Zivilschutz...57 Führung und Organisation des Zivilschutzes...58 Führungsunterstützung Stufe Mannschaft...59 Führungsunterstützung Stufe Kader... 60 Betreuung Stufe Mannschaft...61 Betreuung Stufe Kader...62 Pionier Stufe Mannschaft...63 Pionier Stufe Kader... 64 Grundlagen Logistik...65 Motorsäge- und Forstarbeiten... 66 ung und Rettung...67 Logistik Anlagewart... 68 Logistik Materialwart...69 Ausbilder Absturzsicherung...70 Information Informationstag für angehendes Lehrpersonal...71 Abkürzungsverzeichnis...72 3

TITEL Untertitel Grundtext Grundtext Aufzählung 4

VORWORT Wir freuen uns, Ihnen unser Ausbildungsangebot vorlegen zu können. Es enthält die für die Jahre 2019, 2020 und 2021 vorgesehenen Ausbildungsveranstaltungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Das Angebot richtet sich im ersten Teil an Funktionsträger, die im Rahmen der Notorganisationen von Gemeinden, Regionen und Kantonen Aufgaben wahrzunehmen haben. Der zweite Teil richtet sich an das Lehrpersonal des Zivilschutzes und der weiteren Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen). Wir freuen uns, Sie in unsereren Kursen für Ihre Funktion auszubilden. BUNDESAMT FÜR BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Geschäftsbereich Ausbildung Hinweis: Das Ausbildungsangebot richtet sich sowohl an männliche als auch an weibliche Interessierte. Im vorliegenden Dokument wird auf die zusätzliche Nennung der weiblichen Bezeichnungen verzichtet. Urs Schneiter Chef Geschäftsbereich Ausbildung 5

ALLGEMEINE HINWEISE 1. Zertifizierte Institution Der Geschäftsbereich Ausbildung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz ist nach der ISO-Norm 29990 zertifiziert. Die Norm definiert grundlegende Anforderungen an Lerndienstleistungen und Lerndienstleister in der Aus- und Weiterbildung. Die Norm bezieht sich insbesondere auf die folgenden Bereiche: Bestimmen des Lernbedarfs, Erarbeiten, Gestalten und Erbringen von Lerndienstleistungen, Führung des Lehrgangs und Evaluation. Die Zertifizierung bescheinigt ein qualifiziertes Lehrpersonal. 2. Zulassung Die Voraussetzungen für den Besuch der einzelnen Ausbildungsveranstaltungen sind verbindlich und den jeweiligen Beschreibungen zu entnehmen. Das hauptberufliche Lehrpersonal ist berechtigt, Ausbildungsveranstaltungen für Funktionsträger im Bevölkerungsschutz zu besuchen. 3. Rechtsgrundlagen Der Geschäftsbereich Ausbildung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz erfüllt die gesetzlich vorgeschriebenen Ausbildungsaufgaben und erbringt die mit weiteren Bundesstellen vereinbarten Ausbildungsleistungen und -supporte. Folgende Rechtsgrundlagen bilden für das vorliegende Ausbildungsangebot die Basis: Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) Verordnung über den Zivilschutz (Zivilschutzverordnung, ZSV) Verordnung über die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung (Alarmierungsverordnung, VWAS) Weisungen über die Absolvierung und Durchführung der Zivilschutzkurse (WZSK) 4. Anmeldung/Durchführungsentscheid Teilnehmende sind auf dem Dienstweg, d. h. über die zuständige höchste Dienst- oder Kommandostelle (Stufe Kanton/Bund) oder über die für den Bevölkerungsschutz/ Zivilschutz zuständige Amtsstelle des Kantons beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Ausbildungszentrum, Kilchermatt 2, 3150 Schwarzenburg, anzumelden. Für schutzdienstpflichtige Teilnehmende erfolgt die Anmeldung über PISA. Für nicht schutzdienstpflichtige Teilnehmende ist das offizielle Anmeldeformular auf unserer Homepage auszufüllen. Die Anmeldung verpflichtet zum Besuch des Kurses/ Moduls und zum Erbringen der vorgesehenen Einzelleistungen und ist nur gültig, wenn die gemäss Kurs- bzw. Modulbeschreibung erfüllt sind. Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich der Geschäftsbereich Ausbildung des BABS vor, die Ausbildungsveranstaltung zu annullieren. Die angemeldeten Personen werden via die zuständige Meldestelle über den Entscheid informiert. 5. Durchführung/Unterricht Der Unterricht erfolgt in der Regel in Klassen mit 5 bis 10 Teilnehmenden. Die Kursunterlagen sind gemäss den anlassbezogenen Weisungen in den Kurs mitzubringen. Ein Ausbildungsdienst des Zivilschutzes gilt als geleistet, wenn mindestens 90 % der im Arbeitsprogramm festgelegten Ausbildungszeit absolviert worden sind. 6. Urlaub, Dienstverschiebung, Dispensation/ Abmeldung Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Urlaub. Gesuche sind gemäss den administrativen Bestimmungen, die dem Aufgebot oder der Einladung beiliegen, einzureichen. Im Rahmen der Lehrpersonalschule sind die Urlaube durch den Arbeitgeber zu bewilligen. Falls Sie aus dringenden Gründen am Anlass nicht teilnehmen können, erwarten wir Ihre rechtzeitige Abmeldung auf dem Dienstweg über Ihre vorgesetzte Dienststelle. 7. Beurteilung/Bestätigung Angehörige des Zivilschutzes werden beurteilt, sofern der Kurs mindestens fünf Tage dauert. Die Beurteilung erfolgt gemäss den «Empfehlungen für die Beurteilung und Kaderauswahl im Zivilschutz». Alle Teilnehmenden erhalten für jede besuchte Veranstaltung eine Bestätigung, sofern der Ausbildungsdienst zu 90 % (bei Zivilschutzkursen) geleistet wurde. 8. Reise Für die Reise der Angehörigen des Zivilschutzes und des Lehrpersonals des Zivilschutzes wird ein Promo-Code abgegeben, mit dem unentgeltlich eine Fahrkarte für das Einrücken und die Rückkehr an den Wohnort nach der Entlassung bezogen werden kann. Für die übrigen Teilnehmenden gehen die Reisekosten zu Lasten ihrer Arbeitgeber bzw. ihrer zuständigen Kommando- oder Meldestelle. 9. Versicherung Angehörige des Zivilschutzes sowie das Lehrpersonal des Zivilschutzes sind während der Ausbildungsveranstaltung inkl. Urlaub an Wochenenden bei der Eidgenössischen Militärversicherung gegen Krankheit und Unfall versichert. Für die übrigen Teilnehmenden ist die Versicherung Sache ihres Arbeitgebers bzw. ihrer zuständigen Kommandooder Meldestelle. 6

10. Sold/Vergütungen Angehörige des Zivilschutzes in Pflichtdiensten erhalten den Sold gemäss den Bestimmungen der Verordnung über die Funktionen, die Grade und den Sold im Zivilschutz (FGSV). 11. Kursgebühren Die Details zu den Kursgebühren sind in den jeweiligen Kursbeschreibungen aufgeführt. Dabei gelten für die untenstehenden Kundengruppen folgende Bestimmungen: 1. Angehörige des Zivilschutzes in Kursen, die vom Gesetz her im Zuständigkeitsbereich des Bundes liegen Das BABS übernimmt sämtliche für die Ausbildung gemäss Art. 39 und 71 BZG. Die Verpflegung und die Unterkunft in Doppelzimmern ist dabei inbegriffen. Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur Alleinbenützung werden soweit möglich gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt. 2. Angehörige des Zivilschutzes in Kursen, die vom Gesetz her im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen Die Kantone übernehmen sämtliche für Ausbildung, Verpflegung und Unterkunft. Diese sind in den Beschreibungen aufgeführt. Ebenso sind sie zuständig für das Bescheinigen der Dienstage gemäss Erwerbsersatzordnung und für die Auszahlung des Soldes. In der Regel besteht hier eine Vereinbarung zwischen dem Kanton und dem BABS. 3. Angehörige von Führungsorganen auf Stufe Kanton Das BABS übernimmt sämtliche für den Kurs (inkl. Verpflegung und Unterkunft) gemäss Art. 10 und 71 BZG. Die Verpflegung und die Unterkunft in Doppelzimmern ist dabei inbegriffen. Einzelzimmer bzw. Doppelzimmer zur Alleinbenützung werden soweit möglich gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt. 4. Fachkräfte (Systemnutzer und Strahlenschutzsachverständige) Die Kurskosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bundes. Hier gelten besondere rechtliche oder vertragliche Bedingungen gemäss Kursbeschreibung, insbesondere die VWAS, Art. 20a und die SLA BABS-V. 5. Übrige Teilnehmende Die vollständigen in der Kursbeschreibung definierten für den Kurs, die Verpflegung sowie für die Unterkunft sind durch die Teilnehmenden oder durch deren vorgesetzte Stelle zu bezahlen. 6. Lehrpersonal Die für Ausbildung, Verpflegung und Unterkunft des Lehrpersonals des Zivilschutzes gehen zu Lasten des Bundes. Das Lehrpersonal des Zivilschutzes hat für die seiner Ausbildung Anrecht auf ein Doppelzimmer zur Alleinbenützung. Einzelzimmer werden soweit möglich gegen Aufpreis zur Verfügung gestellt. Für übrige Lehrpersonen aus dem Partnerverbund Bevölkerungsschutz sind die für Reise, Unterkunft und Verpflegung durch die Arbeitgeber bzw. durch die entsprechende Partnerorganisation zu tragen. 12. Preise für Unterkunft Doppelzimmer mit TV: 1 2 Nächte 3 und mehr Nächte Doppelzimmer mit TV zur Alleinbenützung (soweit verfügbar): 1 2 Nächte 3 und mehr Nächte (Aufpreis) 1 Einzelzimmer mit eigener Nasszelle und TV (soweit verfügbar): 1 2 Nächte 3 und mehr Nächte (Aufpreis) 1 (Aufpreis Instruktoren) Preise in CHF pro Person/Nacht inkl. MwSt. 32. 27. 48. 43. 16. 69. 64. 37. 21. 1 Falls die Unterkunft im Doppelzimmer in den Kursgebühren inbegriffen ist (alle Preise inkl MwSt). 7

13. Preise für Verpflegung 14. Private Fahrzeuge Die Benützung des privaten Fahrzeuges ist auf eigene Verpflegung: Frühstück Mittagessen (inkl. 1 Getränk 3 dl) Abendessen (inkl. 1 Getränk 3 dl) 9. 16. 15. Verantwortung gestattet. Parkplätze sind auf dem Areal des Ausbildungszentrums vorhanden. Für die Wintermonate wird Winterausrüstung empfohlen. Ab Schwarzenburg ist die Zufahrt signalisiert. Preise in CHF inkl. MwSt. 15. Erreichbarkeit und Auskünfte Bundesamt für Bevölkerungsschutz Geschäftsbereich Ausbildung Ausbildungszentrum Kilchermatt 2 3150 Schwarzenburg Tel 058 469 38 11 E-Mail kurse@babs.admin.ch 8

AUSBILDUNGSANGEBOT FUNKTIONSTRÄGER Seite 9 43

Führung KADERKURS ZIVILSCHUTZ-KOMMANDANTEN Die Teilnehmenden können den Zivilschutz in organisatorischer Hinsicht führen Wiederholungskurse vorbereiten, durchführen und auswerten den Zivilschutz im Einsatz führen Grundlagen der Führungstechnik Aufgaben und Stellung des Zivilschutzkommandanten Aufgaben und Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe Lösen von planerischen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Einsatzplanung, Personal und Ausbildung Ausbildungsmethodik in Wiederholungskursen Führung des Zivilschutzes im Einsatz 1) AdZS Angehende Zivilschutzkommandanten oder Zivilschutzkommandant-Stellvertreter Schwarzenburg 2 mal 5 Tage Ausbildung als Zugführer Betreuung oder Zugführer Unterstützung absolviert Ausnahmen mit Verfügung des Kantons gemäss Art. 2 und 3 der Weisungen über die Absolvierung und Durchführung der Zivilschutzkurse (WZSK) Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG 10

Führung WEITERBILDUNGSKURS ZIVILSCHUTZ-KOMMANDANTEN Die Teilnehmenden können ihren anspruchsvollen Führungs- und Ausbildungsaufgaben in einem sich veränderndem Umfeld gerecht werden Neuerungen auf ihre Organisation übertragen und umsetzen Spezifische Lernziele gemäss Vereinbarung mit dem Kanton Je nach Vereinbarung mit dem Kanton, wobei folgende Themen im Vordergrund stehen: Einführung von Neuerungen Zusammenarbeit mit Partnern im Bevölkerungsschutz Kantonale, regionale und kommunale Führungsorganisation 1) AdZS Zivilschutzkommandanten und Zivilschutzkommandant-Stellvertreter Nach Vereinbarung 1 bis 2 Tage Ausbildung als Zivilschutzkommandant oder Zivilschutzkommandant-Stellvertreter Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Nach Vereinbarung 11

Führung KADERKURS FÜHRUNG BATAILLON Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können die organisatorische, personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Zivilschutzbataillons sicherstellen Wiederholungskurse vorbereiten, durchführen und auswerten die Führungstätigkeiten zeit- und lagegerecht anwenden Erste Woche: Aufgaben und Stellung des Bataillonskommandanten Aufgaben und Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe Lösen von planerischen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Einsatzplanung, Personal und Ausbildung Ausbildungsmethodik in Wiederholungskursen Zweite Woche: Führungstechnik und Stabsarbeit Stabsübung 1) AdZS Angehende Kommandanten oder Kommandant-Stellvertreter einer Zivilschutzorganisation in Bataillonsgrösse Ausgebildete Kommandanten oder Kommandant-Stellvertreter, die ein Bataillon übernehmen, nur zweite Kurswoche! Führungsgehilfen im Bat Stab (Chef Führungsunterstützung, Chef Betreuung, Chef Technische Hilfe, Chef Logistik), nur zweite Kurswoche! Schwarzenburg 2 mal 5 Tage Kommandanten und Stv: Erste Woche des KK Führung Kompanie absolviert Führungsgehilfen: KK Chef des Bereichs absolviert Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund (Artikel 13)) 12

Führung KADERKURS FÜHRUNG KOMPANIE Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können die organisatorische, personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Zivilschutzkompanie sicherstellen (nur für Kdt einer ZSO) Wiederholungskurse vorbereiten, durchführen und auswerten den Zivilschutz / die Kompanie im Einsatz führen Führungstechnik Aufgaben und Stellung des Kompaniekommandanten Aufgaben und Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophen- und Nothilfe Lösen von planerischen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Einsatzplanung, Personal und Ausbildung Ausbildungsmethodik in Wiederholungskursen 1) AdZS Angehende Kommandanten oder Kommandant-Stellvertreter einer Zivilschutzorganisation in Kompaniegrösse Angehende Kompaniekommandanten innerhalb eines Bataillons, nur erste Kurswoche! Schwarzenburg 2 mal 5 Tage Ausbildung als Zivilschutzoffizier absolviert Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 13

Führung KADERKURS FÜHRUNG ZUG Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können als Ausbilder in Wiederholungskursen eingesetzt werden einen Zug im Einsatz führen die Sicherheit der Schutzdienstpflichtigen sicherstellen Einsatztaktik Führungstätigkeiten auf Stufe Zug Aufgaben und Stellung des Zugführers Ausbildungsmethodik in Wiederholungskursen Risikomanagement 1) AdZS Angehende Zugführer Schwarzenburg 5 Tage Ausbildung als Zivilschutzunteroffizier absolviert Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 14

Führung FACHKURS SYSTEMATISCHE PROBLEMLÖSUNG Die Teilnehmenden können Situationen systematisch analysieren mit verschiedenen Techniken Lösungen erarbeiten und darstellen eine der Situation angepasste Entscheidung treffen die aus der Entscheidung folgenden Massnahmen definieren und umsetzen Grundlagen zur systematischen Problemlösung Beurteilung der persönlichen Problemlösungstechnik Training der Führungstätigkeiten anhand von Fallbeispielen 1), 2) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige von Führungsorganen (Chefs, Ressortchefs und Chefs der Sachbereiche Führungsunterstützung gemäss Entscheid Chef Führungsorgan) sowie Schutzdienstpflichtige in Kaderfunktionen, die sich Grundkenntnisse in der systematischen Problemlösung aneignen wollen Schwarzenburg 2 Tage Für AdZS: Kaderfunktion im Zivilschutz Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise zu Lasten Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 15

Führung FACHKURS STABSARBEIT Die Teilnehmenden können die Stabsarbeit als dynamischen Prozess zum Lösen von komplexen Problemstellungen verstehen verschiedene Techniken für die Leitung eines Stabes anwenden Lösungsvarianten erarbeiten und präsentieren eine der Situation angepasste Entscheidung unter Zeitdruck fassen Grundlagen der Stabsarbeit Führungstätigkeiten Stabsarbeit anhand von Fallbeispielen 1), 2) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige von Führungsorganen (Chefs, Ressortchefs und Chefs der Sachbereiche Führungsunterstützung gemäss Entscheid Chef Führungsorgan) sowie Schutzdienstpflichtige in Kaderfunktionen, die sich Grundkenntnisse in der Stabsarbeit aneignen wollen Schwarzenburg 2 Tage Für AdZS: Kaderfunktion im Zivilschutz Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise zu Lasten Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 16

Führung FACHKURS UMGANG MIT MEDIEN Die Teilnehmenden sind orientiert über die Vielfalt der Medienlandschaft Schweiz die Bedürfnisse und die Arbeitsweise von Medienschaffenden die Grundsätze für das Verfassen einer Pressemitteilung ihre eigene Medienwirksamkeit die Wirkung von Onlinemedien (Social Media) Die Teilnehmenden können sich vor Kamera und Mikrofon sicher und mediengerecht verhalten eine Medienkonferenz vorbereiten und effizient durchführen Vielfalt und Charakteristiken innerhalb der Medienlandschaft Schweiz Grundsätzliches zur Zusammenarbeit mit Medienschaffenden Vorbereiten und Durchführen von Statements und Interviews Vorbereiten und Durchführen einer Medienkonferenz 1), 2) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige von Führungsorganen (Chefs, Ressortchefs und Chefs der Sachbereiche Führungsunterstützung gemäss Entscheid Chef Führungsorgan), sowie Schutzdienstpflichtige in Kaderfunktionen, die sich Kenntnisse im Umgang mit Medien aneignen wollen Bern / Schwarzenburg 2 Tage Für AdZS: Kaderfunktion im Zivilschutz Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise zu Lasten Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 17

Führung FACHKURS ZIVIL-MILITÄRISCHE ZUSAMMENARBEIT Die Teilnehmenden können die Prozesse militärischer Hilfeleistung bei Katastrophen und Notlage erklären auf Basis der eigenen Führungstätigkeiten militärische Hilfe korrekt anfordern einen Abspracherapport mit militärischen Partnern durchführen Grundlagen der subsidiären, militärischen Hilfeleistung Mittel und Möglichkeiten der Katastrophenhilfe durch die Armee Aufgaben der kantonalen Verbindungsstäbe der Territorialregionen Ressourcenmanagement Bund 3) FO Kanton / 5) Übrige Chef / Stabschef / Chef Einsatz / Chef logistische Koordination in einem zivilen Führungsorgan, Gesamteinsatzleiter bei Grossereignissen, Verantwortliche für die Schulung ziviler Führungsorgane der Regionen und Gemeinden Armee-Ausbildungszentrum Luzern (AAL) oder Schwarzenburg 3 Tage Erfahrung im Bereich der Stabsarbeit von Vorteil Prüfungsart 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 18

Führung FACHKURS ZIVILER STABSCHEF Die Teilnehmenden sind orientiert über das Aufgabenspektrum des zivilen Führungsstabes in den Phasen Vorbeugung, Bewältigung und Regeneration gemäss dem integralen Risikomanagement die Schnittstellen zu den Partnerorganisationen, der Politik und der Einsatzleitung an der Front die wichtigsten Aspekte betreffend die zivil-militärische Zusammenarbeit Die Teilnehmenden können die Aufgaben des zivilen Führungsstabes in obengenannten Phasen nennen die verschiedenen Techniken für die Leitung eines Stabs anwenden Grundlagen zu integralem Risikomanagement, Führungsstäben, Führungsprozessen und Stabsarbeit sowie Führung im Einsatz Informationen zur Rolle des Bundes, zu den Leistungsprofilen der NAZ und der Partner des Bevölkerungsschutzes sowie zum Nationalen ABC-Schutz Planung und Vorbereitung im Bevölkerungsschutz in einem Kanton, Krisenbewältigung in Firmen sowie Kommunikation im Einsatz Zusammenarbeit mit der Armee Aus- und Weiterbildung Stabstraining am Führungsstandort und Besuch eines kantonalen Führungsstandortes Auswertung und Transferarbeit 3) FO Kanton / 5) Übrige Chefs, Stabschefs sowie ihre Stellvertreter und Angehörige kantonaler oder städtischer Führungsorganisationen; Stabchefs und Stellvertreter von Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz, der Armee und von Krisenstäben in der Verwaltung; Stabschefs und Stellvertreter von regionalen oder grösseren Gemeindeführungsstäben Schwarzenburg Teil 1, Basiswissen: 4 Tage Teil 2, Anwendungsstufe: 3 Tage Kenntnisse in der systematischen Problemlösung von Vorteil Prüfungsart 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 19

Führungsunterstützung KADERKURS CHEF FÜHRUNGSUNTERSTÜTZUNG Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können den Bataillonskommandanten in ihrem Fachbereich beraten Konzepte, Befehle und Weisungen im Fachbereich erstellen Einsatzvorbereitungen im Fachbereich erstellen und die Einsätze planen, koordinieren und überwachen Ausbildungsplanungen, Übungen und Ausbildungssequenzen erstellen die Lageverarbeitung im Bataillonsstab führen die Massnahmen und Mittel zur Sicherstellung der notwendigen Verbindungen des Bataillonsstabes beantragen Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophenund Nothilfe Aufgabe und Stellung des Chefs Führungsunterstützung Fachliche Vertiefung in den Bereichen Lage und Telematik Wiederholungskurse im Fachbereich 1) AdZS Angehende Chefs Führungsunterstützung in einem Bataillonsstab einer Zivilschutzorganisation Schwarzenburg 5 Tage Führungsunterstützungsoffizier (Zugführer) Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 20

Führungsunterstützung KADERKURS CHEF LAGE Die Teilnehmenden können zentrale Grundsätze des Zusammenwirkens von Einsatzmitteln mit zivilen Führungsorganen bei ausserordentlichen Lagen überblicken sowie den Stellenwert der Führungsunterstützung im Sachbereich Lage erkennen ihre funktionsspezifischen Aufgaben im Rahmen der Vernetzung zwischen Führungs- und Lageverarbeitungszyklus wahrnehmen Lagebilder generieren, analysieren und interpretieren, Lagebeurteilungen durchführen und moderieren Lagevorträge präsentieren ein Lageorgan im Einsatz steuern den für ihre Funktionsausübung notwendigen Leistungsauftrag erkennen bzw. anpassen Eigenheiten von besonderen wie ausserordentlichen Lagen sowie die daraus resultierenden Konsequenzen Kernprozesse im Sachbereich Lage Wechselbeziehung zwischen Führungstätigkeiten des Führungsorgans und dem Lageverarbeitungszyklus Zusammenwirken im Lageverbund zwischen Einsatzleitungen, Basiseinrichtungen und Führungsorganen Praxisnahes Ausbilden im Sachbereich Lage 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich Lage in zivilen Führungsorganen und/oder Zivilschutzstäben Führungsgehilfen der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz Schwarzenburg 5 Tage Für AdZS: Funktionsbezogene Grundausbildung als Stabsassistent Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 21

Führungsunterstützung KADERKURS CHEF TELEMATIK Die Teilnehmenden können die fachtechnischen und gesetzlichen Grundlagen umsetzen die Aufgaben im Bereich Personal und Material umsetzen ein Telematikkonzept und ein Übungskonzept (technisch/taktisch) erstellen die Telematik leiten und koordinieren Fachtechnische und gesetzliche Grundlagen Erweiterte Telematiksysteme Verantwortlichkeiten im Bereich Personal und Material Erstellung eines Telematik- und Übungskonzepts 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich Telematik in zivilen Führungsorganen und/oder Zivilschutzstäben Führungsgehilfen der Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz Schwarzenburg 5 Tage Für AdZS: Gruppenführer Telematik Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 22

Führungsunterstützung KADERKURS GRUPPENFÜHRER TELEMATIK Die Teilnehmenden können eine Gruppe führen (Ausbildung und Einsatz) die Telematikmittel erstellen, betreiben, unterhalten und instandhalten ihren Zuständigkeitsbereich organisieren die Ausbildung der Stabsassistenten im Bereich Telematik sicherstellen als Polycom-Ausbilder eingesetzt werden Führungs- und Ausbildungsgrundsätze Telematiknetze, Telematikmittel und Telematikinstallationen an Führungsstandorten Aufgaben, Organisation und Unterlagen des Sachbereichs Telematik Polycom Endgeräte-Ausbildung 1) AdZS / 5) Übrige Angehende Gruppenführer Telematik Schwarzenburg 10 Tage Für AdZS: Funktionsbezogene Grundausbildung als Stabsassistent Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 23

Führungsunterstützung WEITERBILDUNGSKURS LAGE KRITISCHES EVENT Die Teilnehmenden können im Rahmen eines Lernszenarios als Chef Lage Lageelemente rasch erfassen und vorausschauend die Lageentwicklung beurteilen aufgrund eines Lagebilds einen aussagekräftigen, umfassenden, strukturierten und visualisierten Lageüberblick vermitteln dem Stabschef Vorschläge zu den Prioritäten (thematisch, räumlich, zeitlich) für den Sachbereich Lage unterbreiten unter Zeitdruck eine Problemerfassung und eine Lagebeurteilung vornehmen und die Ergebnisse präsentieren eine Lagebildpräsentation unter Zeitdruck durchführen bei Abwesenheit des Ressortchefs Sicherheit und Ordnung als dessen Vertretung eine sicherheitsrelevante Lage bewirtschaften Sachbereich Lage bei Grossveranstaltungen Recherchen von Hintergrundinformationen zu Akteuren der Gegenseite Differenzierung zwischen bevölkerungsschutzrelevanter (BREL) und sicherheitsrelevanter (SIREL) Lage Zusammenwirken im Verbund von Führungsorganen mit dem Partner Polizei im Rahmen der inneren Sicherheit Kernaspekte für einen Chef Lage wie Lagebild, Lagebeurteilung, Lagekontrolle und Prioritätensetzung 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich Lage von Führungsorganen Schwarzenburg 2 Tage KK Chef Lage Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 24

Führungsunterstützung WEITERBILDUNGSKURS ELEKTRONISCHE LAGEVERARBEITUNG Die Teilnehmenden sind informiert über die gängigen Systeme der elektronischen Lagedarstellung resp. Lageverarbeitung Die Teilnehmenden können ausgewählte Chargen in einem elektronischen Lagezentrum eines zivilen Führungsorgans wahrnehmen und dabei die Produkte fachlich korrekt bewirtschaften in ihrer jeweils zugewiesenen Charge im Lagezentrum den elektronischen Nachrichtenfluss sicherstellen mit Hilfe der erarbeiteten Produkte Präsentationen vorbereiten und halten in ihrem Zuständigkeitsbereich elektronische Komponenten zur Lageverarbeitung fachbezogen gezielt einsetzen Übersicht elektronischer Lageverarbeitung und Lagedarstellung Anforderungen an eine «elektronische Lagedarstellung» Elektronisch betriebenes Lagezentrum mit all seinen Vor- und Nachteilen Bewirtschaften von Teillagen im elektronischen Lagezentrum Präsentieren mit elektronischen Visualisierungshilfen 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich Lage von Führungsorganen Schwarzenburg 2 Tage KK Chef Lage Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 25

Führungsunterstützung FACHKURS POLYCOM ENDGERÄTE-AUSBILDER Die Teilnehmenden sind orientiert über die Struktur und die Entwicklungstendenzen von Polycom Die Teilnehmenden können die in ihrem Tätigkeitsbereich verfügbaren Betriebsarten und Funktionen erklären, am TPH-Endgerät einstelle und anwenden die in ihrem Tätigkeitsbereich verwendeten TPH-Endgeräte selbständig korrekt bedienen und unterhalten die Ausbildung der Endgeräte-Anwender nach methodischen Grundsätzen planen und vorbereiten Polycom-Systemübersicht Endgeräte Grundlagen Endgeräte Anwendung Ausbildung Grundlagen 1) AdZS / 4) Fachkräfte / 5) Übrige Endgeräte-Ausbilder Angehörige von Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) Schwarzenburg 4 Tage Für AdZS: Grundausbildung als Stabsassistent Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polycom) 5) Übrige Teilnehmende (Private) Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 550.00 pro Person und Tag zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 26

Führungsunterstützung WEITERBILDUNGSKURS POLYCOM ENDGERÄTE-AUSBILDER UPDATE Die Teilnehmenden sind orientiert über die Netzwerkstruktur, Entwicklung und Aufbau des Sicherheitsnetzes Polycom Die Teilnehmenden können die in ihrem Tätigkeitsbereich verfügbaren Betriebsarten und Funktionen erklären, am Endgerät TPH 900 einstellen und anwenden die Endgeräte TPH 900 selbständig korrekt bedienen und unterhalten Polycom-Systemübersicht Endgeräte Grundlagen TPH 900 Endgeräte Anwendung Anwendungsübungen Achtung: Die Methodik und die Ausbildungsvorbereitungen für die Teilnehmer sind nicht Bestandteil dieses Kurses. 1) AdZS / 4) Fachkräfte / 5) Übrige Endgeräte Ausbilder mit Erfahrung Angehörige von Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) Schwarzenburg 2 Tage Fachkurs Polycom Endgeräte-Ausbilder Für AdZS: Kaderkurs Gruppenführer Telematik ab 2010 Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polycom) 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 550.00 pro Person und Tag zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 27

Führungsunterstützung FACHKURS POLYCOM ENDGERÄTE-PROGRAMMIERUNG TPS Die Teilnehmenden sind orientiert über erweiterte ausgewählte Grundlagen der Systemtechnik Polycom Die Teilnehmenden können nach einer Repetition die Betriebsarten und Funktionen erklären, am Handfunkgerät einstellen und anwenden an der Terminal Programming Station (TPS) alle Funktionen erklären, die Endgeräte systematisch programmieren und den Datentransfer vorbereiten an der Terminal Programming Station (TPS) die erlernten Tätigkeiten organisationsbezogen ohne Unterstützung ausführen Endgeräte Grundlagen Systemtechnik Grundlagen Terminal Programming Station (TPS) Grundlagen Terminal Programming Station (TPS) Training 4) Fachkräfte System- und Netzverantwortliche Technisches Personal der Teilnetzbetreiber Schwarzenburg 4 Tage System- und Netzverantwortliche Mitarbeiter von technischen Diensten Prüfungsart 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polycom) Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft 28

Führungsunterstützung FACHKURS POLYCOM SYSTEM-PROGRAMMIERUNG TWP Die Teilnehmenden sind orientiert über erweiterte ausgewählte Grundlagen der Systemtechnik Polycom Die Teilnehmenden können die Tactical Working Position (TWP) unter Berücksichtigung von technischen und taktischen Vorgaben systematisch anwenden in einem bestehenden TDM-Regionalnetz ohne Unterstützung Anpassungen vornehmen Systemtaktik Grundlagen Tactical Working Position (TWP) Grundlagen Tactical Working Position (TWP) Training 4) Fachkräfte System- und Netzverantwortliche Technisches Personal der Teilnetzbetreiber Schwarzenburg 4 Tage Fachkurs Endgeräte-Programmierung (TPS) besucht Prüfungsart 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polycom) Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft 29

Führungsunterstützung FACHKURS POLYCOM KAPER ENP BASISAUSBILDUNG Die Teilnehmenden sind orientiert über die verschiedenen Einsatzfälle KAPER ENP das Tetrapol IP Netzwerk Standortwahl und Planung der Mission Die Teilnehmenden können einen Einsatz gemäss Antrag KAPER ENP planen die Subsysteme CNU, BSU und Relais gemäss Betriebskonzept in und ausser Betrieb nehmen und betreiben den Tagesparkdienst ausführen Overview Polycom Systemübersicht KAPER ENP KAPER ENP Fahrzeugpark Sicherheit Sicherung des Steigers Tetrapol IP TPS / TWP / TMP KAPER ENP Endgeräte programmieren Mission Planning Inventar und Fahrbereitschaft Aufbau und Inbetriebnahme Ausserbetriebnahme und Abbau (inkl. Tagesparkdienst) 4) Fachkräfte / 5) Übrige System- und Netzverantwortliche Technisches Personal der Teilnetzbetreiber Schwarzenburg, Thun 5 Tage Fachkurs Endgeräte-Programmierung (TPS) und System-Programmierung (TWP) besucht Prüfungsart 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polycom) 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 550.00 pro Person und Tag zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 30

Führungsunterstützung FACHKURS POLYALERT ALERTSWISS SUPERUSER Die Teilnehmenden sind orientiert über die Kommunikationsguidelines Alertswiss Die Teilnehmenden können POLYALERT bedienen Ereignisse entsprechend ihrer Rolle im System erfassen und publizieren ihr Wissen den Mitgliedern ihrer Organisation weitergeben (Train the Trainer) Einführung in die Systeme der Ereigniskommunikation und der Ausgabekanäle (Web, App, Sirene, weitere ) Präsentation der Polyalert-Komponenten Bedienungsumgebung POLYALERT 2.0 (KSP und WebKSP) Fehler- und Störungsmeldungen Prozesse bei technischen Problemen (Betrieb, Organisation der Dienste) Störungs- und Fehlerprozesse (Betrieb, Organisation, Zuständigkeiten) Ausbildungsmöglichkeiten der Nutzer in den Kantonen Unterlagen zum Umsetzen des Train-the-Trainer-Systems im Kanton 4) Fachkräfte / 5) Übrige Auslöser (Polizisten, Stauanlagenbetreiber) Administratoren Polyalert/Alertswiss Betreiber Stauanlagen Redaktoren Alertswiss Schwarzenburg 1 Tag Keine Prüfungsart 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polyalert/Alertswiss) 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 550.00 pro Person und Tag zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 31

Führungsunterstützung FACHKURS POLYALERT ALERTSWISS ADMINISTRATOR Die Teilnehmenden können Daten zu Standorten, Sirenen und Personen erfassen, ändern und löschen die vksp / WebKSP nutzen an der KSP Benutzer-, Organisations- und Sirenengruppen bilden Ereignisvorlagen oder Teile davon erfassen, verwalten und pflegen die Prozesse bei technischen Problemen leiten Störungs- und Fehlerprozesse (Betrieb, Organisation, Zuständigkeiten) Login und Verwaltung der Benutzer und Definition deren Rechte im System Erfassung, Verwaltung und Pflege von Sirenenstandorten, Organisationen, Benutzern und Sirenengruppen Auswertung von Publikationen und deren Status Vorlagen erfassen, verwalten und pflegen Allgemeine Systempflege, Aktualisierung und Wartung Unterlagen zum Umsetzen des Train-the-Trainer-Systems im Kanton 4) Fachkräfte / 5) Übrige Kantonsadministratoren Betreiber Stauanlagen Redaktoren Schwarzenburg 1 Tag Fachkurs Polyalert / Alertswiss Prüfungsart 4) Fachkräfte (Systemnutzer Polyalert/ Alertswiss) 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 20a, Abs. 2l der Alarmierungs- und Sicherheitsfunkverordnung (VWAS) inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 550.00 pro Person und Tag zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 32

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS CHEF BETREUUNG Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können den Bataillonskommandanten in ihrem Fachbereich beraten Konzepte, Befehle und Weisungen im Fachbereich erstellen Einsatzvorbereitungen im Fachbereich erstellen und die Einsätze planen, koordinieren und überwachen Ausbildungsplanungen, Übungen und Ausbildungssequenzen erstellen Massnahmen und Mittel zur Sicherstellung der Betreuung beantragen Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophenund Nothilfe Aufgabe und Stellung des Chefs Betreuung Fachliche Vertiefung im Bereich Betreuung Wiederholungskurse im Fachbereich 1) AdZS Angehende Chefs Betreuung in einem Bataillonsstab einer Zivilschutzorganisation Schwarzenburg 5 Tage Betreuungsoffizier (Zugführer) Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 33

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS CHEF TECHNISCHE HILFE Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können den Bataillonskommandanten in ihrem Fachbereich beraten Konzepte, Befehle und Weisungen im Fachbereich erstellen Einsatzvorbereitungen im Fachbereich erstellen und die Einsätze planen, koordinieren und überwachen Ausbildungsplanungen, Übungen und Ausbildungssequenzen erstellen Massnahmen und Mittel zur Sicherstellung der technischen Hilfe beantragen Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophenund Nothilfe Aufgabe und Stellung des Chefs technische Hilfe Fachliche Vertiefung im Bereich technische Hilfe Wiederholungskurse im Fachbereich 1) AdZS Angehende Chefs technische Hilfe in einem Bataillonsstab einer Zivilschutzorganisation Schwarzenburg 5 Tage Pionieroffizier (Zugführer) Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 34

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS CHEF LOGISTIK Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können den Bataillonskommandanten in ihrem Fachbereich beraten Konzepte, Befehle und Weisungen im Fachbereich erstellen Einsatzvorbereitungen im Fachbereich erstellen und die Einsätze planen, koordinieren und überwachen Ausbildungsplanungen, Übungen und Ausbildungssequenzen erstellen Massnahmen und Mittel zur Sicherstellung der Logistik beantragen Einsatz des Zivilschutzes im Rahmen der Katastrophenund Nothilfe Aufgabe und Stellung des Chefs Logistik Fachliche Vertiefung im Bereich Logistik Wiederholungskurse im Fachbereich 1) AdZS Angehende Chefs Logistik in einem Bataillonsstab einer Zivilschutzorganisation Schwarzenburg 5 Tage Logistikoffizier (Zugführer) Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 35

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS CHEF LOGISTISCHE KOORDINATION Die Teilnehmenden können ihre Vorgesetzten und die Angehörigen eines Führungsorgans in logistischen Fragen beraten und unterstützen den Sachbereich logistische Koordination leiten die Führungstätigkeiten bezogen auf die Logistik anwenden logistische Massnahmen und Mittel koordinieren logistische Elemente bilden und einsetzen Grundlagen der Logistik Logistische Aufgaben im Bevölkerungsschutz Koordination der Logistik (Abläufe und Hilfsmittel) Fallstudien (Aufgaben der logistischen Koordination im Einsatz aufgrund konkreter Beispiele) Einsatzplanungen 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Verantwortliche für den Sachbereich logistische Koordination in zivilen Führungsorganen und/oder Zivilschutzstäben Schwarzenburg 5 Tage Für AdZS: Rechnungs- und Haushaltführer oder Chef logistisches Element Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 36

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS CHEF KULTURGÜTERSCHUTZ Die Teilnehmenden sind über die Aufgaben/Pflichten des Chefs KGS und der Partnerorganisationen orientiert Die Teilnehmenden können den Dienst organisieren und führen die Inventarisation vornehmen und die Einsatzplanung erstellen die geplanten Schutzmassnahmen im Notfall umsetzen Vertiefen des Fachwissens Aufgaben und Möglichkeiten des Chefs Kulturgüterschutz im Alltag, im Schadenfall, bei einem Aufgebot zur Katastrophen- und Nothilfe sowie bei bewaffneten Konflikten Erarbeiten der Grundlagen für das Erstellen bzw. Nachführen der Einsatzvorbereitungen im Fachdienst Anleitung zum Gestalten von Ausbildungsdiensten 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehende Chefs Kulturgüterschutz Kurse 1 und 2, 2019 und 2020: Schwarzenburg Kurs 3, 2019: Tramelan BE (Tn aus der Romandie) 5 Tage Für AdZS: Kulturgüterschutz-Spezialist Für Übrige: Tätigkeit in einer kulturellen Institution im Kanton (Archiv, Bibliothek, Museum) Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 37

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS TECHNIK ZUGFÜHRER KULTURGÜTERSCHUTZ Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können einen KGS-Zug im Einsatz führen Planungen und Einsatzvorbereitungen bearbeiten die Ausbildung in Wiederholungskursen vorbereiten und durchführen mit Hilfe des Kantons und/oder der Gemeinde ein Inventar und Kurzdokumentationen für Kulturgüter erstellen die Bereitstellung von KGS-Schutzräumen und Notlagern sowie die Evakuation von Kulturgütern organisieren Behörden, Partnerorganisationen und Eigentümer von Kulturgütern beraten Aufgabe und Stellung des Zugführer KGS Einsatz des KGS-Zuges Entschlussfassung und Befehlsausgabe Risikomanagement im KGS Sicherheitskonzept und Einsatzplanungen Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen, Institutionen und Fachstellen Planung von Ausbildungen und Übungen für den Wiederholungskurs 1) AdZS Angehende KGS-Offiziere (Zugführer) Schwarzenburg 5 Tage KGS-Unteroffizier (Gruppenführer) Kaderkurs Führung Zug absolviert Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 38

Fachausbildung Funktionsträger KADERKURS TECHNIK ZUGFÜHRER ABC Der Kurs findet im 2019 nicht statt. Er ist für die Folgejahre ab 2020 geplant (Voraussetzung: BZG Reform in Kraft). Die Teilnehmenden können einen ABC-Zug im Einsatz führen Messtätigkeiten nach Vorgaben des/der zuständigen Führungsstabes oder Aufsichtsbehörde sicherstellen Schutzmassnahmen nach Vorgaben der Gesamteinsatzleitung/Aufsichtsbehörde bzw. des Fachberaters (A/B/C) überwachen beim Einrichten und Betreiben von Quarantänen (B) resp. Sperrzonen (A/C) unterstützen beim Aufbau und Betrieb einer Dekontaminationsstelle unterstützen Leistungsprofil ABC-Formationen Entschlussfassung und Befehlsausgabe Gefahren/Bedrohungen und Mittel zur Bewältigung Quarantänen (B) und Sperrzonen (A/C) Schutzmassnahmen Messtätigkeit und Messresultate Dekontamination von Personen, Geräten und Fahrhaben Planung von Ausbildungen und Übungen für den Wiederholungskurs 1) AdZS Angehende ABC-Offiziere (Zugführer) Schwarzenburg 5 Tage ABC-Unteroffizier (Gruppenführer) Kaderkurs Führung Zug absolviert Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 39

Fachausbildung Funktionsträger ZUSATZKURS SACHKUNDIGE STRAHLENSCHUTZ IN NOTFALL- ORGANISATIONEN Die Teilnehmenden können der radiologischen Situation und dem Auftrag entsprechend verpflichtete Personen/Formationen bezüglich Strahlenschutzmassnahmen instruieren einsatzverantwortliche Personen bezüglich Strahlenschutzmassnahmen beraten Notfallorganisationen und ihr Umfeld Aufgaben des Sachkundigen Grundkenntnisse im Bereich ionisierender Strahlungen Grundkenntnisse und Vorschriften im Strahlenschutz Geräte- und Materialkenntnisse Messtechnik Fallbeispiel Erfolgskontrolle 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehende Sachkundige Strahlenschutz in Notfallorganisationen und angehende A-Spürer Schwarzenburg 4 Tage Für AdZS: Grundausbildung Prüfungsart Schriftliche Prüfung mit Hilfsmittel 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 40

Fachausbildung Funktionsträger ZUSATZKURS BERATUNGSSTELLE RADIOAKTIVITÄT Die Teilnehmenden können flexibel als Modulchef in einer Beratungsstelle Radioaktivität eingesetzt werden Konzept der Beratungsstelle Grundlagen der Radioaktivität und des Strahlenschutzes Durchführung von Kontaminationsmessungen Aufbau und Betrieb der Beratungsstelle 1) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehende Modulchefs der Beratungsstellen Radioaktivität Schwarzenburg 3 Tage Für AdZS: Grundausbildung Empfohlen wird die Ausbildung zum Sachkundigen Strahlenschutz in Notfallorganisationen Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 41

Fachausbildung Funktionsträger STRAHLENSCHUTZSACHVERSTÄNDIGE GEPÄCKRÖNTGENANLAGEN (GPA) Die Teilnehmenden können selbstständige Ausbildungen für das Bedienpersonal GPA durchführen kennen die Prüfungsmassnahmen von Sicherheitseinrichtungen an der GPA kennen die Ansprechpartner im Strahlenschutz Die Teilnehmenden gelten nach Absolvierung des Kurses als «Strahlenschutzsachverständige Gepäckröntgenanlage (GPA)» Gesetzliche Grundlagen: Strahlenschutzgesetz/-verordnung und Bewilligungswesen Aufgaben und Pflichten des Sachverständigen: Rechtsstellung, interne Weisungen, Vorgehen bei Störfällen Strahlenwechselwirkungen: Dosimetrie und Dosisbegriffe, Abschirmung und Abschwächung Strahlengefährdung/Strahlenbiologie: Strahlenfrüh-/ Strahlenspätschäden, Strahlenexposition des Menschen Strahlenmessung: Grundlagen der Strahlenschutzmesstechnik, Dosisleistungs- und sdosismessung Praktischer Strahlenschutz 4) Fachkräfte Angehörige des VBS und der RUAG Spezialisten der Armee (AdA) Spiez 1 Tag Mitarbeiter des VBS, der RUAG oder Spezialisten der Armee (AdA) Prüfungsart Schriftliche Prüfung ohne Hilfsmittel 4) Fachkräfte (Strahlenschutzsachverständige GPA) Zu Lasten Bund gemäss bundesinternen Vereinbarungen (SLA) Reise und Verpflegung: Spesenabrechnung in der entsprechenden Verwaltungseinheit 42

Fachausbildung Funktionsträger FACHKURS HOTLINE Die Teilnehmenden können Anrufe sachgerecht beantworten und verarbeiten schwierige Gespräche strukturiert führen sich in der Funktion als Hotline-Mitarbeitende abgrenzen sich vor Kritik und Vorwürfen schützen Verarbeiten der Meldungen Kommunikation am Telefon, Führen eines strukturierten Gesprächs Umgang mit Stress Abgrenzungstechniken Umgang mit Kritik Trainings mit Coaching 1), 2) AdZS / 3) FO Kanton / 5) Übrige Angehörige des Bevölkerungsschutzes (Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Technische Betriebe, Zivilschutz), der Armee und der Verwaltung, die im Ereignisfall als Mitarbeitende einer Hotline eingesetzt werden Schwarzenburg 2 Tage Von einer Organisation als Mitarbeitende einer Hotline ausgewählt Prüfungsart 1) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Bund) 2) Angehörige des Zivilschutzes (Ausbildungszuständigkeit Kantone) 3) Angehörige Führungsorgane Stufe Kanton 5) Übrige Teilnehmende Zu Lasten Bund gemäss Art. 39 und 71 BZG CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft (EO, Sold und Reise zu Lasten Kanton) Zu Lasten Bund gemäss Art. 10 und 71 BZG inkl. Verpflegung und Unterkunft CHF 290.00 pro Person und Tag gemäss Art. 10 und 39 BZG zuzüglich Verpflegung und Unterkunft 43

AUSBILDUNGSANGEBOT LEHRPERSONAL Seite 44 71