Leitfaden zur Erstellung der Projektberichte (Sachbericht und Abrechnung)



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Transkript:

Leitfaden zur Erstellung der Projektberichte (Sachbericht und Abrechnung) Die Erstellung von Projektberichten soll vor allem für das Projekt selbst von Nutzen sein: als Rückschau auf Veränderungen, mit denen Sie konfrontiert waren oder die Sie selbst bewirkt haben, als Abgleich zwischen dem Geplanten und dem, was realisiert werden konnte, und als Zeit der Reflexion darüber, was all dies für die weitere Arbeit bedeutet. Gleichzeitig ist MISEREOR seinen Geldgebern rechenschaftspflichtig, denn die Mittel, mit denen MISEREOR Projekte fördert, stammen aus Spenden sowie aus öffentlichen und kirchlichen Mitteln. Deshalb benötigen wir die im Folgenden genannte Information über die geförderten Projekte. MISEREOR benötigt a) 6-monatliche Abrechnungen jeweils zusammen mit einer kurzen Übersicht über die durchgeführten Aktivitäten b) 12-monatliche Sachberichte gemäß der Gliederung im Abschnitt I c) zum Ende der Projektlaufzeit einen den gesamten Zeitraum behandelnden Abschlussbericht (gemäß Abschnitt I und II). Erstellen Sie den Sachbericht möglichst aussagekräftig, knapp und präzise. Bitte beachten Sie noch, dass dieser Bericht den Umfang von 10-15 Seiten (ohne Anhänge) nicht überschreitet. Bitte folgen Sie dazu den Angaben in Abschnitt I Gliederung des Sachberichts. Der Abschlussbericht am Projektende soll ausführlicher, jedoch nicht länger als 25 Seiten (ohne Anhänge) sein. Die zusätzlichen Fragen für den Abschlussbericht finden Sie im Abschnitt II Zusätzliche Informationen für den Abschlussbericht. Alle Informationen zu den 6-monatlichen Abrechnungen finden Sie im Abschnitt III Aspekte der finanziellen Zusammenarbeit. Wir erwarten alle Berichte spätestens drei Monate nach Ablauf der Berichtsperiode. MI 013-1011 D 1

I. Gliederung des Sachberichts 1. Formale Angaben 1.1 Name der Partnerorganisation 1.2 Projekt-Titel und Projekt-Nummer 1.3 Berichtszeitraum 1.4 Kurze Darstellung der Entstehung des Berichts - Wer hat an der Erstellung des Berichts mitgewirkt? - Auf welchen Quellen beruhen Ihre Informationen? 2. Veränderungen in den Rahmenbedingungen 2.1 Wichtige Veränderungen in den Rahmenbedingungen 2.2 Wichtige Veränderungen in der Partnerorganisation 3. Zielerreichung und Durchführung des Projekts 3.1 Erreichung des Projektziels/der Projektziele (laut Projektvertrag) optional: 3.2 Produkte oder Leistungen (Outputs) - Gab es im Berichtszeitraum bedeutsame positive oder negative Veränderungen in den politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Rahmenbedingungen des Projekts oder in der Lebenssituation der Zielgruppe? Wenn ja, welche? - Welchen Einfluss haben diese auf die Durchführung und Zielerreichung des Projekts? - Gab es im Berichtszeitraum wichtige Veränderungen in Bezug auf Ihre Organisation (z. B. im Bereich Personal)? Wenn ja, welche? - Welchen Einfluss haben diese auf die Durchführung und Zielerreichung des Projekts? - In welchem Maße wurden die Projektziele, d. h. die intendierten direkten Wirkungen des Projektes, erreicht? Bitte nennen Sie jedes einzelne Projektziel (lt. Projektvertrag) und erläutern Sie, in welchem Maße es bis jetzt erreicht worden ist. Bitte dokumentieren Sie dies anhand der im Projektvertrag vereinbarten Indikatoren, aber gerne auch durch darüber hinausgehende Informationen. optional: - Welche Produkte und Dienstleistungen (Outputs) hat das Projekt bis jetzt für die Zielgruppe bereitgestellt? 3.3 Durchgeführte Aktivitäten - Welche wesentlichen Aktivitäten wurden durchgeführt? - Wo ergaben sich Abweichungen von der ursprünglichen Planung? Erläutern Sie diese bitte. 3.4 Weitere Wirkungen und Risiken - Inwieweit entstanden durch das Projekt weitere Wirkungen, vorhergesehene oder unvorhergesehene? (Zum Beispiel in Bezug auf Gender, Frieden und Konflikt, Ökologie, Zivilgesellschaft) - Wie reagieren Sie auf diese Wirkungen? 3.5 Evaluierung - Hat bisher (innerhalb der laufenden Projektphase) eine Selbstevaluierung oder eine Evaluierung durch Externe stattgefunden? Wenn ja: was waren die Ergebnisse und Schlussfolgerungen? 4. Schlussfolgerungen 4.1 Lessons Learnt: wichtige Erfahrungen und Erkenntnisse im Projekt - Welche wichtigen Erkenntnisse aus der bisherigen Projektdurchführung gab es für die Zielgruppe? - Welche wichtigen Erkenntnisse aus der bisherigen Projektdurchführung gab es für Ihre Organisation? - Wie bewerten Sie den derzeitigen Stand der Erreichung der Projektziele? - Planen Sie Veränderungen in Ihrer Vorgehensweise? Wenn ja, welche? MI 013-1011 D 2

II. Zusätzliche Informationen für den Abschlussbericht Der abschließende Sachbericht zum Projektende soll alle im Abschnitt I abgefragten Informationen sowie zusätzlich die hier genannten Aspekte beinhalten. 5. Interne und externe Beteiligte 5.1 Zahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter/-innen 5.2 Zusammenarbeit mit anderen Akteuren - Inwieweit gab es Veränderungen hinsichtlich Ihres Personals (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter)? Bitte fügen Sie eine Liste bei: o Formale Qualifikation o Beschäftigungsverhältnis: hauptamtlich, ehrenamtlich, Honorarkraft o Umfang der Beschäftigung: Voll- oder Teilzeitkraft - Gab es Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Projektgebiet? - Welche Beiträge haben sie zu dem Projekt geleistet? 6. Planung, Monitoring und Evaluierung 6.1 Akteure und Abläufe bei der Projektsteuerung - In welcher Weise war die Zielgruppe am Monitoring sowie an der Projektsteuerung beteiligt? - Inwieweit beteiligten sich andere Akteure bei Monitoring und/oder Evaluierung des Projekts? 7. Perspektiven/Nachhaltigkeit 7.1 Nachhaltigkeit der positiven Wirkungen 7.2 Nachhaltigkeit der Weiterführung der Maßnahmen 7.3 Aktivitäten zu Fund Raising und zur verstärkten Selbstfinanzierung - Wie schätzen Sie die Nachhaltigkeit der positiven Wirkungen des Projekts ein? - Welche lokalen Strukturen und Kompetenzen wurden bisher gestärkt oder aufgebaut? - Inwieweit erfolgt eine schrittweise Übergabe der Verantwortung für die Projektdurchführung an die Zielgruppe? - Inwieweit hat sich die Rolle Ihrer Organisation und der Zielgruppe im Laufe des Prozesses verändert? - Haben Sie oder die Zielgruppe lokale Finanzierungsquellen erschlossen oder eigene Mittel mobilisiert? 8. Zusammenfassende Bewertung: Wie bewerten Sie und die Zielgruppe zusammenfassend das Projekt? Diese Informationen sind notwendige Teile der Berichterstattung an unsere Geldgeber. Bitte nehmen Sie zu jedem der genannten Punkte kurz Stellung. 8.1 Relevanz - In welcher Weise sind die erzielten Projektwirkungen aus heutiger Sicht für die Zielgruppe von Bedeutung? 8.2 Wirksamkeit - Hat das Projekt seine Ziele erreicht? Wenn nicht, warum nicht? 8.3 Weitere Wirkungen - Welche weiteren vorgesehenen oder unvorhergesehenen, positiven oder negativen Wirkungen konnten Sie beobachten? 8.4 Längerfristige entwicklungspolitische Wirkungen - Wie schätzen Sie den Beitrag des Projektes zu dem im Projektvertrag formulierten Oberziel ein? 8.5 Nachhaltigkeit - Wie schätzen Sie die Nachhaltigkeit der erzielten Veränderungen bei der Zielgruppe ein? Wie schätzen Sie die Nachhaltigkeit der geschaffenen Strukturen ein? 9. Zusammenarbeit mit MISEREOR 9.1 Anmerkungen zur Zusammenarbeit mit MISEREOR MI 013-1011 D 3

III. Aspekte der finanziellen Zusammenarbeit Wir möchten im Folgenden einige zentrale Punkte zu unserer finanziellen Zusammenarbeit und Berichterstattung erläutern. Diese sind im Detail in den Allgemeinen Vereinbarungen zum Projektvertrag verbindlich zugrundegelegt, die Sie zusammen mit dem Projektvertrag erhalten. Bitte lesen Sie sich auch die Allgemeinen Vereinbarungen zum Projektvertrag aufmerksam durch. A) Finanzielle Berichterstattung (gem. KZE Ziff. 10 bzw. MISEREOR Ziff. 2.3-2.5) der Allg. Vereinbarungen) 1. Wir erwarten von Ihnen mindestens zweimal pro Jahr eine Abrechnung. Diese muss gemäß dem bewilligten detaillierten Einnahmen- und Ausgabenplan gegliedert sein und umfasst in der Regel einen Zeitraum von jeweils 6 Monaten. Bei Projekten, die mit Mitteln der Katholischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (KZE) finanziert werden, ist ein sechsmonatlicher Buchprüfbericht zu erstellen. Dieser Buchprüfbericht muss von einem unabhängigen anerkannten Buchprüfer testiert sein. Dies gilt auch für MISEREOR Projekte mit einem Zuschuss ab 100.000,00 Euro oder die einen entsprechenden Vermerk im Vertrag enthalten. Die Abrechnungen bzw. Buchprüfberichte sollen bei uns spätestens 3 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode eintreffen, d. h. beispielsweise eine Abrechnung für den Zeitraum 01.01. 30.06. soll spätestens am 01.10. bei uns vorliegen. 2. Für Projekte, deren sechsmonatliche Abrechnungen durch einen unabhängigen Buchprüfer testiert werden müssen, haben wir für die meisten Länder eine Liste der von uns anerkannten Buchprüfer erstellt. Bitte wählen Sie aus dieser Liste einen Buchprüfer aus. Nachfolgend schließen Sie (d. h. der rechtliche Projektträger) mit dem Buchprüfer einen Vertrag ab, der den Umfang der Prüfung und die Art der Berichterstellung festlegt. Bitte übersenden Sie uns anschließend ein Original des abgeschlossenen Vertrags. Ein Mustervertrag liegt dem Projektvertrag als Anlage bei. Bitte übersenden Sie uns zusammen mit jeder (in der Regel sechsmonatlichen) Abrechnung bzw. jedem Buchprüfbericht eine kurze Übersicht über die durchgeführten Aktivitäten. Bitte nehmen Sie darüber hinaus zu den wichtigsten Positionen der Abrechnung bzw. des Buchprüfberichts Stellung. B) Sonstige Hinweise 1. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Bewilligungen in EURO erfolgen. Schwankungen der Wechselkursrate (Euro gegenüber Landeswährung) haben somit Einfluss auf die Höhe der Beiträge, die Sie tatsächlich in Landeswährung erhalten. Sollten die tatsächlich überwiesenen Beiträge in Landeswährung niedriger sein als geplant (aufgrund zwischenzeitlicher Aufwertung der Landeswährung gegenüber dem EURO), werden wir im Dialog mit Ihnen über mögliche Schritte zur Deckung der Mindereinnahmen (in Landeswährung) entscheiden. Im Fall einer im Ausgabenplan bewilligten Reserve können Mittel dieser Position (nach vorheriger Genehmigung durch MISEREOR/KZE) zu diesem Zweck verwendet werden. 2. Bitte eröffnen Sie zu Projektbeginn ein separates Projekt-Bankkonto auf den Namen des rechtlichen Projektträgers und informieren Sie uns mit der ersten Zahlungsanforderung über die Kontodaten und den Kontoinhaber. Über dieses Konto werden alle Einnahmen und Ausgaben des Projektes getätigt. Vereinbarte Beiträge anderer Organisationen (von dritter Seite ) und Eigenleistungen sollten ebenfalls auf dieses Konto eingezahlt werden. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, in Ihrer internen Buchhaltung zum Projektbeginn eine separate Kostenstelle einzurichten. 3. Bitte bestätigen Sie umgehend den Eingang aller Zahlungen die Sie von uns erhalten. Benutzen Sie dafür bitte das Formular, das Sie zusammen mit jeder Auszahlung erhalten. Übersenden Sie uns auch eine Kopie der entsprechenden Bankbelege und weisen Sie etwaige Bankgebühren aus. 4. Wir stellen Ihnen den bewilligten Zuschuss von MISEREOR/KZE in Raten zur Verfügung. Unsere Auszahlungen können für einen Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten im Voraus erfolgen. MI 013-1011 D 4

Die Höhe der Vorauszahlungen richtet sich nach a) dem Projektfortschritt und den zuvor abgerechneten Ausgaben (siehe Punkt A.1) sowie b) dem von Ihnen benannten und begründeten Mittelbedarf für einen Zeitraum von 3 bis maximal 6 Monaten im Voraus. Benutzen Sie dafür bitte das vorgesehene Formular ( Zahlungsanforderung ), das dem Projektvertrag beiliegt. Zusammen mit jeder Zahlungsanforderung benötigen wir eine aktuelle Abrechnung. Sollte zum Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanforderung die offizielle Abrechnung bzw. der Buchprüfbericht (siehe A.1) noch nicht vorliegen, bitten wir um eine provisorische Abrechnung. Verwenden Sie dafür bitte das Formular Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben zusammen mit dem Formular zur Zahlungsanforderung, die Sie beide mit dem Projektvertrag erhalten haben. 5. Mögliche Minderung unserer Zuwendung: Wir bewilligen unsere Zuwendung grundsätzlich nur bis zu einem genannten Höchstbetrag. Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Minderung dieses Höchstbetrags möglich. Wichtige Gründe dafür können unter anderen sein: a. wenn sich die Projektausgaben gegenüber der genehmigten Planung verringern, reduziert sich unsere Zuwendung entsprechend anteilig. b. wenn sich Ihr zugesagter Anteil an Eigenmitteln und Drittmitteln (d. h. die Beiträge Ihrer und anderer Organisationen) gegenüber der genehmigten Planung erhöht, die Projektausgaben aber unverändert bleiben. In diesem Fall kann unsere Zuwendung ebenfalls reduziert werden. c. Sollte sich dagegen Ihr zugesagter Anteil an Eigenmitteln und Drittmitteln (d. h. die Beiträge Ihrer und anderer Organisationen) gegenüber der genehmigten Planung verringern, kann unter bestimmten Bedingungen der Anteil unserer Zuwendung erhöht werden. In diesem Fall werden wir im Dialog mit Ihnen den Sachverhalt klären. Eine Genehmigung behalten wir uns vor. Vergleichen Sie dazu bitte auch Abschnitt KZE Ziff. 7 bzw. MISEREOR Ziff. 1.3 der Allgemeinen Vereinbarung zum Projektvertrag. 6. Eigenleistungen: Bei Eigenleistungen unterscheiden wir eindeutig zwischen monetären und nicht-monetären Eigenleistungen. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich monetäre Eigenleistungen im Einnahmenplan berücksichtigt werden können. Sach-, Arbeits- oder Dienstleistungen (wie z. B. Bereitstellung von Räumen, Gebäuden oder Einrichtungen) können nicht akzeptiert und abgerechnet werden. Bitte weisen Sie alle nicht-monetären Eigenleistungen in einem separaten Absatz aus. 7. Änderungen im Projektverlauf und Abweichungen des Ausgabenplans Bitte informieren Sie uns umgehend, falls im Projektverlauf eine Änderung des ursprünglichen Zwecks des Projektes erkennbar wird (Änderung des Oberziels oder einzelner Projektziele). Änderungen im Projekt können notwendig werden. Wir werden dann im Dialog mit Ihnen eine Lösung suchen (vergleiche hierzu KZE Ziff. 4 bzw. MISEREOR Ziff. 2.1-2.2 der Allgemeinen Vereinbarung). 8. Abweichungen einzelner Hauptgruppen innerhalb des genehmigten Ausgabenplans (d. h. ohne Änderung der Gesamtausgaben) von über 20 % bewerten wir ebenfalls als wesentliche Änderung. Sie bedarf in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. 9. Sollten in Ihrem Projekt Baumaßnahmen durchgeführt werden, bitten wir Sie, die "Verfahrenshinweise für Projektträger für KZE-finanzierte Bauprojekte" im Detail zu beachten. 10. Sollte in Ihrem Ausgabenplan die Position Reserve ausgewiesen sein, beachten Sie bitte, dass diese Mittel zunächst gesperrt sind. Nur bei begründetem Bedarf kann dieser Betrag nach ausdrücklicher Genehmigung durch MISEREOR oder KZE eingesetzt werden. 11. Bitte beachten Sie, dass wir keine Ausgaben vor dem im Projektvertrag festgelegten Projektbeginn anerkennen können. MI 013-1011 D 5