1.0012.5 Einwohnergemeinde Linden Informationskonzept vom 14. September 2010
Rechtliche Grundlagen Informationsgesetz des Kantons Bern vom 2.11.1993 (BSG 107.1) Informationsverordnung des Kantons Bern vom 26.4.1994 (BSG 107.111) Datenschutzgesetz des Kantons Bern vom 19.2.1986 (BSG 152.04) Verwaltungsverordnung der Einwohnergemeinde Linden 12.01.2010, Art. 20 und 30 Grundsätze Die Gemeindebehörden in Linden informieren offen, transparent und regelmässig. Der Gemeinderat informiert regelmässig über Beschlüsse und Themen, welche von öffentlichem Interesse sind. Der Gemeinderat will dadurch das Vertrauen zwischen der Bevölkerung, den Gemeindeorganen und der Gemeindeverwaltung stärken. Die Ressortvorsteher und die Ressortvorsteherinnen des Gemeinderates, die Präsidien der ständigen Kommissionen sowie das Gemeindepersonal und allenfalls externe Beauftragte liefern Informationen intern an die Gemeindepräsidentin/den Gemeindepräsidenten oder an die Gemeindeverwaltung. Die Veröffentlichung erfolgt nie wahllos oder ungeprüft. Der Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin koordiniert den Informationsfluss. Mit einer aktiven Informationspolitik, der Pressestelle (Gemeindeverwaltung) sowie der Bestimmung eines Informationsbeauftragten oder einer Informationsbeauftragten (Gemeindepräsidium) wird eine objektive Berichterstattung sichergestellt werden. Weitere Ziele: Wecken von Interesse und Verständnis seitens der Bevölkerung an ihrer Gemeinde; Erklären von komplexen Zusammenhängen und schwierigen Sachfragen; Stillen des Informationsbedürfnisses der Bevölkerung; Wahrnehmen der Anliegen der Bevölkerung. Allgemeine Bestimmungen Die Öffentlichkeit wird durch den Gemeinderat über die Medien (Presse, Fernsehen, Lokalradio, Anzeiger, Lindenblatt, Homepage, Flugblätter) über die Tätigkeiten der Gemeindeorgane und der Gemeindeverwaltung informiert. Der Gemeinderat bestimmt den Inhalt, Form Zeitpunkt und allenfalls Ort der Medieninformation nach Massgabe der Informationsbedürfnisse. Der Gemeinderat informiert offen, sachlich und umfassend sowie auf verständliche Weise. Die Informationen richten sich nach dem allgemeinen Interesse. Sie dürfen weder überwiegend schutzwürdige öffentliche oder private Interessen noch das Amtsgeheimnis verletzen. Vorbehalten bleiben Bereiche, die durch Gesetz anderer Organen zugewiesen sind. Informationskonzept Linden Seite 2 von 8
Informationsorganisation Die Ablauforganisation gemäss Anhang 2 dieses Informationskonzeptes ist für alle Beteiligten massgebend. Über weitere Ansprechgruppen, die entsprechenden Informationsgefässe, Periodizität und Verantwortlichkeit informiert die Zusammenstellung in Anhang 3 dieses Informationskonzeptes. Zuständigkeiten / Verantwortung Informationsbeauftragter oder Informationsbeauftragte: ist die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident Sie/Er vertritt die Ratsmeinung gegenüber Dritten; Sie/Er ist für die Auskunftserteilung in besonderen Situationen und bei politisch heiklen und umstrittenen Geschäften zuständig; Sie/Er bezieht Stellung zu politischen und fachlichen Fragen; Sie/Er kann für bestimmte Geschäfte Informationsaufträge delegieren. Mitglieder des Gemeinderates informieren auf Anfrage (passiv) zu Geschäften aus ihrem Ressort; nehmen Rücksprache mit der Informationsbeauftragten/dem Informationsbeauftragten oder der zuständigen Abteilungsleitung; beachten das Kollegialitätsprinzip und vertreten die Meinung der Ratsmehrheit. Pressestelle wird durch die Gemeindeverwaltung geführt; informiert auf Anfrage; zusammen mit dem/der Informationsbeauftragten nimmt nur Stellung zu fachlichen Fragen; verweist bei Bedarf auf die Informationsbeauftragte/den Informationsbeauftragten der Gemeinde; informiert die Informationsbeauftragte/den Informationsbeauftragten umgehend über ihre Medienkontakte. Amtliche Publikationen Amtliche Publikation sind Veröffentlichungen, welche aufgrund geltender Gesetzesbestimmungen oder kommunaler Reglemente in einem amtlichen Publikationsorgan - örtliches amtliches Publikationsorgan oder Amtsblatt des Kantons Bern - publiziert werden müssen. Als Absender einer amtlichen Publikation zeichnet der Gemeinderat oder das in der Sache zuständige Ressort. Verantwortliche für die rechtzeitige Bekanntmachung von amtlichen Publikationen ist die Pressestelle. Informationskonzept Linden Seite 3 von 8
Schlussbestimmungen Genehmigung durch den Gemeinderat am 2. November 2010 NAMENS DES GEMEINDERATES Die Präsidentin: Die Sekretärin: R. Linder J. Weber Anhänge 1 Liste der zu bedienenden Medien 2 Ablauforganisation 3 Informationsarbeit Informationskonzept Linden Seite 4 von 8
1. Zeitungen Liste der zu bedienenden Medien Anhang 1 Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax E-Mail Berner Zeitung Postfach 1075 Poststrasse 10 3401 Burgdorf 034 409 34 34 034 445 68 67 emmental@bernerzeitung.ch Der Bund Redaktion Bern Bubenbergplatz 8 3001 Bern 031 385 11 11 031 385 11 12 redaktion@derbund.ch Thuner Tagblatt Hans Kopp Redaktion Thun Rampenstr. 1 3602 Thun 033 225 15 55 033 225 15 00 redaktion-tt@bom.ch Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch Postfach 3550 Langnau i.e. 034 409 40 01 034 409 40 09 info@wochen-zeitung.ch Berner Landbote Postfach 1421 Schulhausgasse 16 3110 Münsingen 031 721 50 70 031 721 53 33 blb.redaktion@swissonline.ch 2. Radio Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax E-Mail Schweizer Radio DRS Regionaljournal Bern/Freiburg/Wallis Schwarztorstrasse 21 3001 Bern 031 388 91 11 031 388 95 21 Tel.Beantworter nachts redaktion@regibern.ch 031 371 11 77 Radio Berner Oberland / BEO Aareckstrasse 6 Postfach CH-3800 Interlaken 033 888 88 10 033 888 88 15 redaktion@radiobeo.ch Radio Neo1 / Radio Emme AG Dorfstrasse 29 Postfach 3550 Langnau i.e. 0588 17 17 00 0588 17 17 01 info@neo1.ch 3. Fernsehen Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax E-Mail SRG SSR idée suisse Giacomettistrasse 3 Postfach 26 3000 Bern 031 350 91 11 031 311 43 73 info@srgssrideesuisse.ch TeleBärn Espace Media AG News Redaktion Dammweg 9 3013 Bern 031 350 91 11 031 350 92 56 redaktion@telebärn.ch 4. Internetportal Redaktion Redaktor Adresse, Ort Tel./Fax E-Mail Bern-Ost Redaktion Bern-Ost Mediencenter Bahnhofplatz 3 3076 Worb 031 382 00 23 031 382 00 24 info@bern-ost.ch Homepage Gemeinde Jacqueline Weber Gemeindeverwaltung Dorfplatz 2 031 771 03 80 031 771 15 34 info@linden.ch Informationskonzept Linden Seite 5 von 8
Linden 3673 Linden Anhang 2 Ablauforganisation Verhalten gegenüber den Medien Aktive Information (Bringprinzip) Medienmitteilungen und Informationen aus Behördetätigkeiten Ausschliesslich durch die Pressestelle im Auftrag des Gemeinderates Passive Information (Holprinzip) Auskünfte an Medien (bei Anfragen) Besuch von Medien (nach Vorankündigung) urch den Informationsverantwortlichen oder die Pressestelle nach Rücksprache mit den zuständigen Organen. achpersonen der zuständigen Organe könne auch zu einem Gespräch beigezogen werden. Durch den Informationsverantwortlichen oder die Pressestelle nach Rücksprache mit den zuständigen Organen Medien Informationsbeauftragte/er oder Pressestelle Organe der Gemeinde = Ressortverantwortliche, Kommissionen Grundsatz: Informationen der Organe gelangen ausschliesslich via den Informationsbeauftragten oder der Pressestelle an die Medien. Kann nicht selber Auskunft erteilt werden, wird ein geeigneter Interviewpartner vermittelt. Informationskonzept Linden Seite 6 von 8
Informationsarbeit Anhang 3 Informationsbeauftragte: Ruth Linder Tel. 031 771 22 62 Gemeindepräsidentin 079 422 82 46 Finstermoosstrasse 6 Mail: praesdientin@linden.ch 3673 Linden Pressestelle: Gemeindeverwaltung Tel.: 031 701 03 80 Jacqueline Weber Fax: 031 701 15 34 Gemeindeschreiberin Mail: info@linden.ch 3673 Linden Ansprechgruppe Was Periodizität Verantwortlich Bemerkungen 1. Intern GR <-> Verwaltung GR <-> Kommissionen Verwaltung intern Besprechungen Präsidentin mit Kader Protokolle der Kommissionen laufend laufend Gemeindepräsidentin Kommissionssekretariat Bürositzung 1 x pro Woche Gemeindeschreiberin 2. Bevölkerung und Bevölkerungsgruppen Alle Lindenblatt 3 x pro Jahr Notfälle (a.o. Lagen) Hompage nach Bedarf Gemeindeverwaltung Flugblätter nach Bedarf Gemeinderat Gemeindeversammlung 2-4 x pro Jahr Gemeinderat Traktandum sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel (Radio, Fernsehen, Flugblätter, Lautsprecher etc.) 3. Regionale Ansprechgruppen umliegende Gemeinden Regionale Verbände und Organisationen Regionale Verbände und Organisationen nach Bedarf Gemeinderat oder RFO Lindenblatt bei Erscheinen Gemeindeverwaltung Information des GR durch Delegierte Protokolle (z.k.); Stellungnahme 4. Überregional (Medien) aktive Information passive Information Medienmitteilungen Einladung der Medien zu Gemeindeveranstaltungen nach Bedarf Delegierter Delegierte können zur Information an GR-Sitzung eingeladen werden laufend nach Bedarf nach Bedarf Gemeinderat Lindenblatt bei Erscheinen Gemeindeverwaltung Presse-Gespräche nach Bedarf Gemeindepräsident/in Auskünfte an Medien bei Anfrage Informationsbeauftragte/er / Pressestelle Besuch von Medienschaffenden nach Vorankündigung evtl. Rücksprache mit den zuständigen Organen Informationskonzept Linden Seite 7 von 8
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