Herrn: Frau: Kind: (Name des Kindes) (Vorname des Kindes) (Geb. Datum des Kindes) Anschrift: (Straße, Wohnort) Telefon:



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Transkript:

Betreuungsvertrag zwischen Herrn: Frau: (Name des Sorgeberechtigten) (Name der Sorgeberechtigten) (Vorname des Sorgeberechtigten) (Vorname der Sorgeberechtigten) Kind: (Name des Kindes) (Vorname des Kindes) (Geb. Datum des Kindes) Anschrift: (Straße, Wohnort) Telefon: (privat) (privat) (geschäftlich) (mobil) (E-Mail) (geschäftlich) (mobil) (E-Mail) - nachfolgend Sorgeberechtigte genannt - und Vogelnest Verein für Kleinkinderförderung in der Gemeinde Edingen- Neckarhausen e.v., Hauptstraße 41, 68535 Edingen-Neckarhausen Telefon: 06203 / 85042 (Krippe) nachfolgend Einrichtung genannt

Inhalt: 1 - Betreuung der Kinder 2 - Öffnungszeiten der Einrichtung 3 - Beginn und Umfang der Betreuung 4 - Betreuungsgeld 5 - Haftung und Aufsicht 6 - Erkrankung des Kindes und Arztbesuche 7 - Auskunfts- und Schweigepflicht 8 - Vollmachten 9 - Beendigung des Vertragsverhältnisses 10 - Zusätzliche Vereinbarungen 11 - Schlussbestimmungen 1 Betreuung der Kinder (1) Die Einrichtung betreut das Kind der Sorgeberechtigten in der Kinderkrippe Vogelnest in der Hauptstraße 41 in 68535 Edingen- Neckarhausen. Die Einrichtung wird für die Erziehung und Pflege des Kindes der Sorgeberechtigten geeignetes und qualifiziertes Personal einsetzen. (2) In der Einrichtung werden Kinder im Alter von 0 3 Jahren aufgenommen (Voraussetzung: Das Kind kann sitzen und krabbeln). Das Betreuungsverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit, jedoch spätestens bis zum Kindergarteneintritt. 2 Öffnungszeiten der Einrichtung (1) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang in der Einrichtung bekannt gemacht und sind für die Vertragsparteien verbindlich. Zurzeit gelten folgende Öffnungszeiten: Montag - Freitag 07.00 17.00 Uhr Die Kinder sollten bis 9:00 Uhr in die Einrichtung gebracht werden. Die Abholzeit bei einer halbtägigen Betreuung ist zwischen 13.30 und 14.00 Uhr. Ausnahmen sind mit den Erzieherinnen abzustimmen. (2) Die Einrichtung ist an Wochenenden, Sonn- und Feiertagen geschlossen. Darüber hinaus ist die Vogelnest Krippe an 25 Werktagen geschlossen. Die Ferienzeiten der Einrichtung orientieren sich an den Schulferien des Landes Baden-Württemberg. Die genauen Ferienzeiten werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben. (3) Bei Vorliegen eines sachlichen Grundes, insbesondere bei betrieblichen Erfordernissen, ist die Einrichtung berechtigt, die Öffnungszeiten - unter Berücksichtigung der berechtigten Belange der Sorgeberechtigten - neu festzulegen. 2

(4) Besondere Vorkommnisse, etwa das Auftreten ansteckender Krankheiten, können die Öffnung des Vogelnestes verhindern. Soweit möglich wird hierüber auf einem Elternabend befunden. Ein Anspruch auf Beitragstückerstattung folgt hieraus nicht. Falls die Betreuung außerhalb der Schließungszeiten nicht in Anspruch genommen wird, sind die Betreuerinnen hierüber zu informieren. Auch in diesen Fällen besteht kein Rückerstattungsanspruch. (5) Bei Krankheit oder anderweitig unabdingbarer Abwesenheit der Betreuerinnen Gruppe wird nach Möglichkeit eine Ersatzkraft eingesetzt. Muss die Bertreuungsgruppe aus besonderem Anlass (zum Beispiel wegen Krankheit oder Verhinderung aus anderem wichtigen Grund) geschlossen bleiben, werden die Sorgeberechtigten rechtzeitig unterrichtet. 3 Beginn und Umfang der Betreuung (1) Das Betreuungsverhältnis beginnt am und läuft bis zum Kindergarteneintritt. (Datumsangabe) (2) Die Parteien vereinbaren folgendes Betreuungsverhältnis: Fünf-Tagesgruppe (Montag bis Freitag) Die Betreuung findet halbtägig ganztägig statt. (3) Den Kindern wird eine Probezeit eingeräumt. Die Probezeit sollte allerdings 8 Wochen nicht überschreiten. In dieser Phase richtet sich die Betreuungsdauer nach den individuellen Erfordernissen des einzugewöhnenden Kindes. Die Betreuung über die vertraglich vereinbarte Stundenzahl kann in dieser Phase unter Umständen nicht immer möglich sein, um das Kind nicht zu überfordern. Die Probezeit beginnt mit dem vereinbarten Beginn des Betreuungsvertrages. Während dieser Probezeit ist eine Kündigung des Vertrags von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Werktagen möglich. Der Beitrag für den laufenden Monat wird im Falle des vorzeitigen Ausscheidens nicht zurückerstattet. (4) Fehltage des Kindes, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub, haben die Sorgeberechtigten der Einrichtung unverzüglich - spätestens bis 9:00 Uhr am Fehltag - mitzuteilen. (5) Bei Ausfall der Betreuungsmöglichkeit durch die Einrichtung (Krankheit/Unfall/Brand u. ä.) bleibt die Einrichtung geschlossen. 3

4 Betreuungsgeld (1) Ab 01.01.2013 sind die Betreuungskosten abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Es werden alle Kinder im gleichen Haushalt berücksichtigt unabhängig davon ob oder wo sie betreut werden. (2) Die aktuell gültigen Betreuungskosten entnehmen Sie unserer Preisliste, diese wird auf unserer Internetseite als Download zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Betreuungszeiten und Beköstigungen werden nach vorheriger Absprache mit der Leitung der Einrichtung erbracht. Bei wiederholtem Überschreiten der vereinbarten Betreuungszeiten wird bereits jetzt vereinbart, dass jede weitere angefangene Stunde mit 5,00 vergütet wird. (3) Das Betreuungsgeld wird monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag eines Monats mittels SEPA Lastschriftverfahren eingezogen (Formular im Anhang). (4) Bei einer verspäteten Zahlung des Betreuungsgeldes haben die Sorgeberechtigten anfallende Überziehungs- und/oder Mahngebühren auszugleichen. (5) Bei Aufnahme oder Abmeldung des Kindes der Sorgeberechtigten in einem laufenden Monat wird das monatliche Betreuungsgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig. (6) Treten während der Laufzeit dieses Vertrags nicht nur unwesentliche Veränderungen der Betriebskosten der Einrichtung auf, so ist die Einrichtung berechtigt, das Betreuungsgeld nach billigem Ermessen gemäß 315 BGB neu festzulegen. 5 Aufsicht und Haftung (1) Die Mitarbeiter der Einrichtung sind während der Öffnungszeiten für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Mitarbeiter übernehmen die Kinder in den Räumen der Einrichtung und übergeben sie bei der Abholung an die Sorgeberechtigten bzw. an die der Einrichtung schriftlich oder mündlich benannten weiteren abholungsberechtigten Personen. (2) Die Aufsicht und Haftung auf dem Weg zur Einrichtung und auf dem Heimweg obliegt allein den Sorgeberechtigten. 4

(3) Für die Beschädigung oder den Verlust von Bekleidung oder anderen Sachen, die in die Einrichtung gebracht werden, haftet die Einrichtung nur bei Vorsatz. Den Sorgeberechtigten wird daher empfohlen, die Bekleidung und die Gebrauchsgegenstände des Kindes mit einem Namensschild zu versehen. (4) Schäden an Einrichtungen, Spielmaterial, die das Kind verursacht, müssen durch die Sorgeberechtigten beglichen werden. Gleiches gilt für Verletzungen, die das Kind einem anderen Kind zufügt. Deswegen wird den Sorgeberechtigten empfohlen, für ihr Kind eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. (5) Das Einverständnis der Sorgeberechtigten, dass ihr Kind während der Betreuungszeit die Räume der Einrichtung in Begleitung der Erzieherin verlassen kann, wird vorausgesetzt für naheliegende Spielplätze. Die besuchten Orte werden per Aushang und/oder Absprache bekannt gegeben. (6) Name und Telefon weiterer Bezugspersonen, die das Kind bei Nichterreichen der Sorgeberechtigten abholen dürfen: 6 Krankheit des Kindes (1) Jedes Kind muss vor Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht werden. Die Sorgeberechtigten haben daher spätestens bei Beginn des Betreuungsverhältnisses ( 3 Abs. 1) ein ärztliches Attest, welches nicht älter als vier Wochen sein darf, sowie eine Kopie des Impfbuches des Kindes vorzulegen. Ferner haben die Sorgeberechtigten die in der Anlage 1 ( Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung & bekannte Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen ) vorgesehenen Informationen über bestehende Allergien, Unverträglichkeiten und sonstige Beeinträchtigungen schriftlich zu erteilen. Sofern die Sorgeberechtigten den vorgenannten Verpflichtungen trotz mündlicher oder schriftlicher Aufforderung seitens der Einrichtung innerhalb einer Frist von 5 Tagen nicht nachkommen, ist die Einrichtung berechtigt, die Aufnahme des Kindes bei Beginn des Betreuungsverhältnisses ( 3 Abs. 1) zu verweigern. Die Sorgeberechtigten bleiben dagegen zur Zahlung des Betreuungsgeldes gemäß 5 Abs. 1 verpflichtet. (2) Bei Erkältungskrankheiten, Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder sichtbarem Unwohlsein ist das Kind grundsätzlich zu Hause zu behalten. 5

(3) Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitglieds mit einer ansteckenden Krankheit (z. B. Diphtherie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumms, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankungen, Gelbsucht, übertragbare Augen- und Hautkrankheiten) sind die Sorgeberechtigten verpflichtet, der Einrichtung unverzüglich - spätestens jedoch an dem der Erkrankung folgenden Tag -Mitteilung zu machen. Der Besuch der Einrichtung ist in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen. (4) Bevor das Kind nach Auftreten einer ansteckenden Krankheit gemäß Abs. 3 - auch in der Familie - die Einrichtung wieder besuchen kann, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. (5) Kinder, die unter hohem Fieber, starken Schmerzen, starkem Husten oder sichtbarem Unwohlsein leiden, müssen nach einer telefonisch erfolgten Benachrichtigung von den Sorgeberechtigten oder einer anderen Bezugspersonen umgehend von der Einrichtung abgeholt werden. 7 Auskunfts- und Schweigepflicht (1) Beide Vertragspartner verpflichten sich, der anderen Vertragspartei alle für die Betreuung des Kindes wesentlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. (2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die den persönlichen Lebensbereich der anderen Vertragspartei betreffen und ihrer Natur nach der Geheimhaltung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses. 8 Vollmachten (1)Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, der Einrichtung spätestens bis zu Beginn des Betreuungsverhältnisses ( 3 Abs. 1) folgende Vollmachten zu erteilen: Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch SEPA Lastschrift (Anlage 2) 9 Beendigung des Vertragsverhältnisses (1) Das Betreuungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es kann von beiden Vertragsparteien mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt werden (freie Kündigung). (2) Während der Probezeit ist eine Kündigung des Vertrags von beiden Seiten mit einer Frist von 3 Werktagen möglich. Der Beitrag für den laufenden Monat wird im Falle des vorzeitigen Ausscheidens nicht zurückerstattet. (3) Die Einrichtung behält sich vor aus wichtigem Grund, den Vertrag fristlos zu kündigen. Als wichtige - die Einrichtung zur Kündigung berechtigende - Gründe gelten insbesondere folgende Umstände: 6

- unentschuldigte Fehlzeiten des Kindes der Sorgeberechtigten über - mindestens zwei zusammenhängende Wochen; - dringend erforderliche besondere Betreuung des Kindes, die die fachlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Einrichtung übersteigen; - Zahlungsrückstand mit dem Betreuungsgeld in Höhe von mindestens zwei Monatsbeiträgen; oder - Nichtvorlage der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß 6 Abs. (4) 10 Zusätzliche Vereinbarungen Des Weiteren vereinbaren die Parteien Folgendes: 11 Schlussbestimmungen (1) Mündliche Nebenabreden für diesen Vertrag bestehen nicht. Änderungen der Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform, soweit nicht von Gesetzes wegen die Einhaltung einer strengeren Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf derartige Formerfordernisse. (2) Sollten sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als unwirksam, nichtig oder lückenhaft erweisen, so werden die Vertragsparteien - gegebenenfalls in der gebührenden Form - die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine solche Regelung ersetzen bzw. die Lücke in der Vereinbarung durch eine solche Regelung ausfüllen, mit denen der von ihnen verfolgte Zweck am ehesten erreicht werden kann., Ort, Datum (Unterschrift des Sorgeberechtigten) (Unterschrift der Sorgeberechtigten), Ort, Datum Unterschrift Vorsitzende(r) Vogelnest e. V. 7

Anlage 1 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung, bekannte Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen Das Kind (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Anschrift) Wurde am von mir ärztlich untersucht. Folgende Allergien sind bekannt: Es liegen weitere Gesundheitseinschränkungen vor: Gegen den Besuch der Kinderkrippe Vogelnest bestehen keinerlei Bedenken. Das Untersuchungsergebnis ist den Sorgeberechtigten mitgeteilt worden. Ort, Datum Unterschrift und Stempel des Arztes 8

Anlage 2 SEPA-Lastschrift-Mandat (Ermächtigung zum Einzug von Forderungen) Hiermit ermächtige(n) ich/wir Name, Vorname (Mutter) Anschrift Name, Vorname (Vater) Anschrift für den Krippenplatz von Name, Vorname des Kindes den Verein Vogelnest - Verein für Kleinkinderförderung in der Gemeinde Edingen- Neckarhausen e.v. Zahlungen von meinem/unseren Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem /unseren Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung Name des Kontoinhabers IBAN bei (Kreditinstitut) BIC Sollte sich meine/unsere Bankverbindung (Konto Nr. und Bankleitzahl) ändern verpflichte ich mich / wir uns dieses rechtzeitig dem Verein mitzuteilen, ansonsten trage(n) ich/wir die anfallenden Kosten für Rücklastschriften. Kosten für eventuelle Rücklastschriften (bis zu 8,00) trägt der Kontoinhaber. Ort, Datum Unterschrift des/der Zahlungspflichtigen 9

Bedarfsanmeldung für einen Platz in der Kinderkrippe Vogelnest e.v. Hauptstr. 41 68535 Edingen-Neckarhausen Name, Vorname Straße + Hausnummer PLZ + Ort Telefonnummer E-Mail Name des Kindes Geburtsdatum des Kindes Kinder, die im gleichen Haushalt leben (diese Angaben werden für die Berechnung der Betreuungskosten benötigt) Name des Kindes Geburtsdatum des Kindes Ab wann soll ihr Kind bei uns betreut werden Welche wöchentlichen Betreuungszeiten wünschen Sie für Ihr Kind? Öffnungszeiten: Halbtags: 07.00 14.00 Uhr Ganztags: 07.00 17.00 Uhr 1. Wahl: 2. Wahl: O halbtags O ganztags Sind Sie alleinerziehend? O nein O ja Falls nein, sind beide Elternteile berufstätig? O ja O nein Falls ja, sind Sie berufstätig? O ja O nein Die Betreuungskosten für einen Krippenplatz ersehen Sie aus unserer aktuellen Preisliste. Als Mitglied im Verein Vogelnest e.v. zahlen Sie den regulären Krippenbeitrag. Für Nichtmitglieder erfolgt ein Aufschlag von 25 % zu den regulären Betreuungskosten.... den... (Ort, Datum) Unterschriften der Erziehungsberechtigten Stand: 01.05.2015

Eingewöhnungsbogen Um die Eingewöhnung Ihres Kindes so unkompliziert wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie uns vor Krippeneintritt den Bogen auszufüllen und an uns zurück zu senden. Meine Telefonnummer unter der ich tagsüber immer erreichbar bin: Tel.Nr. Eingewöhnung Jede Eingewöhnung ist anders. An den ersten paar Schnupperterminen bleibt die Bezugsperson mit dem Kind in der Krippe. Darauf folgend wird der schnelle Abschied geübt. Oft werden Kinder in der Eingewöhnungsphase früher abgeholt und die Betreuungszeit wird langsam gesteigert. Bei Ganztagesplätzen bieten wir zusätzlich einen Eingewöhnungsmonat an. Hier kann das Kind den ersten Monat nur halbtags betreut werden. Für uns Erzieherinnen ist es wichtig zu wissen wie flexibel die Bezugspersonen bei der Eingewöhnung des Kindes sein können. O Ich bin bei der Eingewöhnung flexibel O Ich bin bei der Eingewöhnung nicht flexibel und muss ab dem (Datum) von Uhr bis Uhr arbeiten. Schlafen Wie schläft Ihr Kind momentan ein? Welche Einschlafgewohnheiten hat Ihr Kind? Einschlafstellung? (Bauchlage..) In welcher Zeit liegt der tägliche Mittagsschlaf?

Essen Was isst Ihr Kind nicht? Was verträgt es nicht? Bekommt Ihr Kind noch die Flasche? Spielen Womit beschäftigt sich Ihr Kind gerne? Schnuller Hat Ihr Kind einen Schnuller? Wann wird der Schnuller gebraucht? Sonstiges Was ist Ihnen noch wichtig? Wir bedanken uns für die Mühe und freuen uns auf eine schöne gemeinsame Zeit im Vogelnest. Das Vogelnest - Team Stand: 20.11.2013

Einverständniserklärung Hiermit erkläre ich/wir (Namen, Vornamen der Eltern) mich/uns einverstanden, dass mein/unser Kind: (Name. Vorname des Kindes) O an Ausflügen des Vogelnests während der Betreuungszeiten teilnehmen darf O fotografiert werden darf und Fotos in Zeitungsartikeln und auf der Internetseite verwendet werden dürfen. Edingen, den (Datum) (Unterschrift) Kenntnisnahme Merkblatt Infektionsschutzgesetz Hiermit erkläre ich, dass ich das Merkblatt Infektionsschutzgesetz sorgfältig gelesen und zur Kenntnis genommen habe. Edingen, den / (Datum) (Unterschrift/en) Stand: 20.11.2013

Bitte lesen Sie sich dieses Merkblatt sorgfältig durch Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs.5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann eine Kindertageseinrichtung oder andere Gemeinschaftseinrichtung besucht, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit Abwehr geschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung bzw. Schule gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu zählen: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor; außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (z.b. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hip-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertagungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannten Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einem Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn eine Diagnose gestellt werden kann darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Kindertageseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwenigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Krankheit noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen mit dem Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, und Shigellenruhr nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren und hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Kindertageseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesem beiden genannten Fällen müssen Sie die Kindertageseinrichtung benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an ihr Gesundheitsamt.

Krippen ABC Liebe neue Vogelnest-Familie, um Ihrem Kind und Ihnen den Anfang so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie hier wichtige Informationen. Jedes Kind benötigt ab dem ersten Tag: Täglich eine Trinkflasche (bitte ungefüllt mitbringen) Im Vogelnest gibt es ungesüßten Tee. Die Flasche wird täglich zur Reinigung wieder mit nach Hause genommen. Bitte bringen Sie keine Deckel für die Flaschen mit! Täglich ein Stück Obst oder Gemüse Bitte geben Sie täglich das Obst oder das Gemüse gewaschen bei uns ab. Wir bereiten es im Vogelnest zu. Hausschuhe oder Anti-Rutsch Socken Bitte kontrollieren Sie regelmäßig ob die Hausschuhe/-socken Ihrem Kind noch passen. Regensachen Matschhose, Regenjacke und Gummistiefel Wechselkleidung Body, Pullover, Hose, Unterwäsche, Strümpfe usw. in einfacher Ausführung und eine Schlafhose (Leggins, gemütliche Hose) Einen Schlafsack oder eine Decke, ein Kuscheltier Wenn Ihr Kind darauf besteht, einen eigenen Schlafsack oder eine Decke. Wenn es mit oder in allem schläft, haben wir auch genügend Zudeck-Utensilien. Bitte nehmen Sie in regelmäßigen Abständen Ihren Schlafsack/bzw. Ihre Decke, das Kuscheltier zum Waschen mit nach Hause. Ein Familienfoto Für unsere Fotogalerie Zwei Fotos von Ihrem Kind für den Geburtstagskalender und die Garderobe Schnuller Bitte bringen Sie den Schnuller an einer Schnullerkette an

Buntspecht-Kinder (Betreuung halbtags) Ein Kissen für den Singkreis Handtuch für die Wickelunterlage, am besten mit dem Namen darauf Die Entwicklung Ihres Kindes wird von uns in einem Portfolio dokumentiert. Hierfür benötigen wir: Einen unbeschrifteten, breiten, bunten DinA4 Ordner 100 Klarsichtfolien Einmalig 10 Euro für die gesamte Krippenzeit (für Kopien/Fotos) Wir dokumentieren die Entwicklung der Kinder mit einem Portfolio Benötigte Unterlagen vor Beginn der Betreuung im Vogelnest: Bitte denken Sie daran, dass folgende schriftlichen Unterlagen mindestens 8 Wochen vor Antritt bei uns abgegeben werden müssen. (Hierzu gehören: Den Betreuungsvertrag in zweifacher Ausführung * Beitrittserklärung zum Vogelnestverein* Einverständniserklärung für Fotos und Kenntnisnahme Infektionsschutzgesetz * Kopie des Impfbuches Kurz vor Krippenbeginn abzugeben: Bescheinigung des Arztes über den bedenkenlosen Besuch des Vogelnestes * Eingewöhnungsbogen * Sämtliche Unterlagen finden Sie auf unserer Homepage www.vogelnest-edingenneckarhausen.de unter dem Punkt Formulare -> Krippe -> Anmeldeunterlagen. *= im Formular Anmeldeunterlagen enthalten Bitte beschriften Sie alle Sachen mit dem Namen Ihres Kindes. Jedes Kind hat einen festen Garderobenplatz, dieser Platz ist für Sie und Ihr(e) Kinde(r) die erste Anlaufstelle am Morgen. Dort finden auch die Haus und Straßenschuhe ihren festen Platz.

Bitte kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Vogelhäuschen/Elternpostfächer, hier werden aktuelle Informationen für Sie hinterlegt. Informationen Bitte lesen Sie sorgfältig vor Krippeneintritt unsere Homepage durch. Hier stehen alle wichtigen Informationen, die Sie über das Vogelnest brauchen. Hier können Sie alle Informationen nachlesen. Sprechzeiten Das Vogelnest hat feste Bürozeiten. Dienstags von 8:30 11:30 Uhr; Donnerstags von 8:30-11:30 Uhr; Sie erreichen die Leitung unter der Telfonnummer 06203-85042. Die Eingewöhnungsphase Aller Anfang ist schwer, besonders für die Kleinen die ins Krippenleben starten. Wir bitten Sie an dieser Stelle um viel Vertrauen und Geduld. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Vogelnest, eine weiche Landung und viele neue Freunde. Für weitere Fragen rund ums Vogelnest stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Ihr Vogelnest - Team Kontaktdaten Vogelnest - Verein für Kleinkinderförderung in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen e.v. Hauptstraße 41 68535 Edingen-Neckarhausen Telefon: 06203 85042 E-Mail: krippe@vogelnest-edingen-neckarhausen.de Stand:15.07.2015

Beitrittserklärung für die Mitgliedschaft im Vogelnest - Verein für Kleinkinderförderung in der Gemeinde Edingen-Neckarhausen e.v. Bei Postversand bitte an folgende Adresse senden: Vogelnest e.v. zu Händen des Vorstands Hauptstraße 41 68535 Edingen-Neckarhausen Email an: vogelnest_edingen_neckarhausen@yahoo.de Persönliche Angaben: Der Beitritt gilt ab dem.. Vor- und Zuname (Mutter)...geboren am... Telefon... Email... Vor- und Zuname (Vater)...geboren am.. Telefon... Email... Straße...PLZ und Ort... Hiermit erkläre/n ich/wir meinen/unseren Beitritt zum Vogelnest e.v. Ich/Wir erkenne(n) die Regeln der Vereinssatzung an und erteile(n) die Zustimmung zur Erfassung der oben genannten Daten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 24 je Familie und je Geschäftsjahr (=Kalenderjahr) des Vereins. Ermächtigung für SEPA Basislastschriftverfahren: Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den oben genannten Zahlungsempfänger, wiederkehrende Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von oben genanntem Zahlungsempfänger auf mein (unser) Konto gezogene(n) Lastschrift(en) einzulösen. Hinweis: Ich kann (wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unseren) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungspflichtiger (Kontoinhaber) Vorname und Name: Straße und Hausnummer: Postleitzahl und Ort: Kreditinstitut (Name): BIC: _ IBAN: DE Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber Stand 20.11.2013