Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich



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Transkript:

Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich StF: BGBl. Nr. 54/1953 idf: BGBl. Nr. 199/1954, BGBl. Nr. 197/1956, BGBl. Nr. 188/1957. BGBl.Nr. 54/1953 idf: BGBl. Nr. 199/1954 BGBl. Nr. 197/1956 BGBl. Nr. 188/1957 Verordnung der Bundesregierung vom 13. Mai 1953, betreffend das Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Inkrafttretedatum 14. Juni 1953, Präambel/Promulgationsklausel Auf Grund des 2 des Bundesgesetzes vom 2. April 1952, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, wird das anliegende Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates erlassen. Statut für das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich. Das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich wird an Personen verliehen, die für die Republik Österreich hervorragende gemeinnützige Leistungen vollbracht und ausgezeichnete Dienste geleistet haben. Wird das Ehrenzeichen an Personen die sich unter eigener Lebensgefahr durch Rettung des Lebens anderer Personen Verdienste um die Republik Österreich erworben haben, verliehen, so ist das Ehrenzeichen an einem besonderen Band zu tragen. Gemäß 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes vom 2. April 1951, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verleiht der Bundespräsident das Ehrenzeichen auf Vorschlag der Bundesregierung. (1) Das Ehrenzeichen gelangt zur Verleihung als: Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich; Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich; Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich; Großes goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich; Großes silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich; Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich; Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich; Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich; Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich; Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich; Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich; Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich; Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich; Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich; Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich. II. (2) Der Bundespräsident ist gemäß 1 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 2. April 1952, BGBl. Nr. 89, über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich, mit dem Tag seiner Wahl auf Lebensdauer Besitzer des Großsternes des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich. (3) Die Beschreibung der Dekorationen ist in der Beilage 1, die Bestimmungen über die Art des Tragens derselben sind in der Beilage 2 (Anm.: Richtig: Beilage 3, seit der Novelle BGBl. Nr. 188/1957) enthalten.

(4) Die Verleihungsdiplome werden in einfacher Ausstattung ausgefertigt. (5) Jede mit einem oder nacheinander mit mehreren Graden des Ehrenzeichens ausgezeichnete Person ist berechtigt, die ihr zukommenden Dekorationen in der aus der Beilage 2 (Anm.: Richtig: Beilage 3, seit der Novelle BGBl. Nr. 188/1957) zu entnehmenden Art anzulegen und zu tragen sowie sich als "Besitzer" dieser Auszeichnungen zu bezeichnen. Andere Vorrechte sind damit nicht verbunden. (1) Die in Silber ausgeführten Dekorationen (Sterne zu einzelnen Graden des Ehrenzeichens) bleiben, sofern im folgenden nicht etwas anderes bestimmt ist, Eigentum des Bundes und sind nach dem Ableben des Ausgezeichneten rückzustellen. Die Besitzer solcher Dekorationen haben sich vor deren Ausfolgung zu verpflichten, dafür Sorge zu tragen, dass die Dekorationen nach ihrem Ableben von ihren Erben rückgestellt werden, falls sie nicht vom Besitzer gegen Erlag der Gestehungskosten anlässlich der Verleihung oder von ihren Erben zu den im Zeitpunkt des Ablebens des Besitzers maßgebenden Gestehungskosten erworben werden. (2) Die übrigen Dekorationen des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich verbleiben im Eigentum der Beliehenen und deren Erben. III. Beilage 1 Beschreibung der Dekorationen des Ehrenzeichens. 1. Großstern des Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich: a) Hüftdekoration (Kleinod): Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter. Achtspitziges, golden bordiertes, beiderseits rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem goldenen Adler des den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit der Kokarde des Bandes wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. Rot, 110 Millimeter breit, mit einem weißen 20 Millimeter breiten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 2 Millimeter breiten, weißen Vorstoß versehen. Auf einem acht glatten Strahlenbündeln gebildeten goldenen Stern von 98 Millimeter Durchmesser liegt der goldene Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den aufgelegten, emaillierten Wappen der Bundesländer. 2. Großes goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich: a) Hüftdekoration (Kleinod): Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter. Achtspitziges, golden bordiertes, beiderseits rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht vom dem goldenen Adler des den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung dieses Kreuzes mit der Kokarde des Bandes wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. Rot, 110 Millimeter breit, mit einem weißen 20 Millimeter breiten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 2 Millimeter breiten, weißen Vorstoß versehen. Auf einem aus acht glatten Strahlenbündeln gebildeten silbernen Stern von 98 Millimeter Durchmesser liegt der goldene Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den aufgelegten, emaillierten Wappen oder Bundesländer. 3. Großes silbernes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich: a) Hüftdekoration (Kleinod):

Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter. Achtspitziges, silbern bordiertes, beiderseits rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem silbernen Adler des den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit der Kokarde des Bandes wird durch einen versilberten Ring hergestellt. Rot, 110 Millimeter breit, mit einem weißen, 20 Millimeter breiten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 2 Millimeter breiten, weißen Vorstoß versehen. Auf einem aus acht glatten Strahlenbündeln gebildeten silbernen Stern von 98 Millimeter Durchmesser liegt der silberne Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den aufgelegten emaillierten Wappen der Bundesländer. 4. Großes goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich: a) Halsdekoration (Kleinod): Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter. Achtspitziges, golden bordiertes, rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem goldenen Adler des den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 26 Millimeter lange, 4 Millimeter breite, brillantierte, vergoldete Öse hergestellt. Rot, 47 Millimeter breit, mit einem 25 Millimeter breiten, weißen Mittelstreifen und beiderseits mit Auf einem aus acht glatten Strahlenbündeln gebildeten silbernen Stern von 80 Millimeter Durchmesser liegt der goldene Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den aufgelegten, emaillierten Wappen der Bundesländer. 5. Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich: a) Halsdekoration (Kleinod): Höhe 50 mm Breite 50 mm. Achtspitziges, silbern bordiertes, rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem silbernen Adler des Österreichischen Bundeswappens mit aufgelegtem, emailliertem Bindenschild, umgeben von den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 26 mm lange, 4 mm breite, brillantierte, versilberte Öse hergestellt. Rot, 47 mm breit, mit einem weißen, 10 mm breiten Mittelstreifen und beiderseits mit einem je 1 mm breiten, weißen Vorstoß versehen. Auf einem aus acht glatten Strahlenbündeln gebildeten silbernen Stern von 80 mm Durchmesser liegt der silberne Adler des Österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den aufgelegten, emaillierten Wappen der Bundesländer. 6. Großes goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: a) Halsdekoration (Kleinod): Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter. Achtspitziges, golden bordiertes, rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem goldenen Adler des den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 26 Millimeter lange, 4 Millimeter breite, brillantierte, vergoldete Öse hergestellt. Rot, 47 Millimeter breit, mit einem 25 Millimeter breiten, weißen Mittelstreifen und beiderseits mit 7. Großes silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich:

a) Halsdekoration (Kleinod): Höhe 50 Millimeter, Breite 50 Millimeter, Achtspitziges, silbern bordiertes, rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem silbernen Adler des österreichischen Bundeswappens mit aufgelegtem, emaillierten Bindenschild, umgeben von den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem Bande wird durch eine 26 Millimeter lange, 4 Millimeter breite, brillantierte, versilberte Öse hergestellt. Rot, 47 Millimeter breit, mit einem weißen, 10 Millimeter breiten Mittelstreifen und beiderseits mit 8. Großes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Brustdekoration (Kleinod): Achtspitziges, rot emailliertes Kreuz von 60 Millimeter Durchmesser mit weiß emailliertem Mittelkreuz, leicht gewölbt, silbern bordiert mit aufgelegtem, silbernem Adler des österreichischen Bundeswappens mit emailliertem Bindenschild, umgeben von den emaillierten Wappen der Bundesländer. 9. Goldenes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Höhe 45 Millimeter, Breite 45 Millimeter. Achtspitziges, golden bordiertes, rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem goldenen Adler des den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. Rot, 45 Millimeter breit, mit einem 25 Millimeter breiten, weißen Mittelstreifen und beiderseits 10. Silbernes Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich: Höhe 45 Millimeter, Breite 45 Millimeter. Achtspitziges, silbern bordiertes, rot emailliertes Kreuz mit weiß emailliertem Mittelkreuz, überhöht von dem silbernen Adler des österreichischen Bundeswappens mit aufgelegtem, emailliertem Bindenschild, umgeben von den emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung dieses Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch einen versilberten Ring hergestellt. 11. Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich: Höhe 45 Millimeter, Breite 45 Millimeter. Achtspitziges, vergoldetes Kreuz, glatt gerändert, mit erhabenem, glattem Mittelkreuz auf guillochiertem Grund. Das Kreuz wird überhöht von dem goldenen Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von den nicht emaillierten Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch einen vergoldeten Ring hergestellt. Rot, 45 Millimeter breit, mit einem 25 Millimeter breiten, weißen Mittelstreifen und beiderseits 12. Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich: Höhe 45 Millimeter, Breite 45 Millimeter. Achtspitziges, versilbertes Kreuz, glatt gerändert, mit erhabenem, glattem Mittelkreuz auf guillochiertem Grund. Das Kreuz wird überhöht von dem silbernen Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben um den nicht emaillierten

Wappen der Bundesländer. Die Verbindung des Kreuzes mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch einen versilberten Ring hergestellt. 13. Goldene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: a) Medaille: Kreisrund, vergoldet, 40 Millimeter Durchmesser. Auf der Vorderseite in der Mitte der Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit dem Wappen der österreichischen Bundesländer. Auf der Rückseite der Medaille die Aufschrift: "Für Verdienste um die Republik Österreich". Die Verbindung mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch eine vergoldete, geprägte, viereckige Öse und einen vergoldeten, schmalen, ovalen Ring hergestellt. 14. Silberne Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: a) Medaille: Kreisrund, versilbert, 40 Millimeter Durchmesser. Auf der Vorderseite in der Mitte der Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den Wappen der österreichischen Bundesländer. Auf der Rückseite der Medaille die Aufschrift: "Für Verdienste um die Republik Österreich". Die Verbindung mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch eine versilberte, geprägte, viereckige Öse und einen versilberten, schmalen, ovalen Ring hergestellt. 15. Bronzene Medaille für Verdienste um die Republik Österreich: a) Medaille: Kreisrund, in patinierter Bronze, Durchmesser 40 Millimeter. Auf der Vorderseite in der Mitte der Adler des österreichischen Bundeswappens, umgeben von einem Lorbeerkranz mit den Wappen der österreichischen Bundesländer. Auf der Rückseite der Medaille die Aufschrift: "Für Verdienste um die Republik Österreich". Die Verbindung mit dem dreieckig gefalteten Bande wird durch eine bronzierte, geprägte, viereckige Öse mit einem bronzierten, schmalen, ovalen Ring hergestellt. Beilage 2 Beschreibung des Bandes des bei Lebensrettungen zu verleihenden Ehrenzeichens: Band: Rot, 45 Millimeter breit, mit einem beiderseits je einen Millimeter breiten weißen Vorstoß versehen. Beilage 3 Art des Tragens der Dekorationen des Ehrenzeichens. (1) Die Besitzer des Großsternes, des Großen goldenen Ehrenzeichens am Bande und des Großen silbernen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich tragen die Dekoration an dem von der rechten Schulter vorne und rückwärts zur linken Hüfte verlaufenden Bande, den Bruststern an der linken Brustseite.

(2) Die Besitzer des Großen Goldenen Ehrenzeichens mit dem Stern und des Großen Silbernen Ehrenzeichens mit dem Stern für Verdienste um die Republik Österreich tragen die Dekoration an dem Band um den Hals, den Bruststern an der linken Brustseite. (3) Der Besitzer des Großen goldenen sowie der des Großen silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich tragen die Dekoration an dem Bande um den Hals. (4) Der Besitzer des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich trägt die Dekoration an der linken Brustseite. (5) Der Besitzer des Goldenen und des Silbernen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik Österreich sowie der Verdienstzeichen der Republik Österreich und der Medaillen für Verdienste um die Republik Österreich tragen die Dekoration am dreieckig gefalteten Bande an der linken Brustseite. (6) Auf geistlichen Gewändern, Talaren usw. werden die Bänder des Großen goldenen Ehrenzeichens am Bande für Verdienste um die Republik Österreich in Falten gelegt breit um den Hals getragen. Das Kleinod hängt in der Mitte auf der Brust. (7) Frauen tragen das Goldene Ehrenzeichen, das Silberne Ehrenzeichen, die Verdienstzeichen und die Medaillen an einem maschenartig genähten Bande, das die den einzelnen Graden entsprechende Breite und Farbenverteilung aufweist. (8) Den Besitzern des Ehrenzeichens ist das Tragen der ihnen verliehenen Dekorationen in bildgetreuem verkleinertem Maßstab (Miniaturen) sowie das Tragen des Bandes in Form von Rosetten oder schmalen Leisten im Knopfloch der bürgerlichen Kleidung gestattet. 18. April 2003